die Verkehrsbehörden [sind] verpflichtet, bestehende Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen
Selbst wenn die (auf Zuruf) prüfen, kommt dann sowas bei raus:
Zitat von BehördeEs sollte ihnen bekannt sein, dass gerade die von ihnen beschriebene Strecke vermehrt durch Schwerlastverkehr jeglicher Art benutzt wird. Da die Überholmöglichkeiten auf einer Bergaufstrecke nicht gegeben sind und es dem Fahrzeugverkehr nicht zuzumuten ist, einem Fußgänger oder abgestiegenen Radfahrer im Schritttempo hinterherzufahren, sowie für die eigene Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht zuletzt der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, hat sich die damalige Straßenverkehrsbehörde zu diesem Schritt entschlossen. Ich persönlich (selbst Radfahrer) stehe voll und ganz hinter dieser Entscheidung.
Man muss also erstmal dafür sorgen, dass deren eigene Rechtsauffassung an die Rechtslage angepasst wird.