Beiträge von Gerhart

    Ist das nicht der Radweg mit der höchsten Radfahrerdichte pro qm in Hamburg, oder?

    Wo Überholen einer Mutprobe gleicht?

    Nein, der ist paar Meter weiter am östlichen Alsterufer. Auf der Kennedy-Brücke ist die Sicht frei und man kann zur Not über den Fußweg ausweichen.

    Aber die Wege sind trotzdem zu schmal (1.5m je Richtung), ordnungsgemäßes Überholen ist tagsüber kaum möglich. Mit Schuld an dem Unfall hat aus meiner Sicht die Politik, die diesen Missstand nicht behebt: Der Zwei-Richtungs-Verkehr müsste weg, dafür aber die ganze Radverkehrsführung stark angepasst werden: Radverkehr richtung Osten entweder nur auf dem südlichen Radweg, oder auf der Lombardsbrücke.

    Parkplätze rechts des Radfahrstreifens. Dürfen die auch legal erreicht werden?

    Ja:

    Zitat von StVO Anlage 2 zu Z.295

    3b) Grenzt [die Fahrstreifenbegrenzung] einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind oder sich Grundstückszufahrten befinden und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.

    Eigentlich halte ich die Auseinandersetzung mit dem Thema ob nun Schrittgeschwindigkeit oder nicht für in der Praxis unrelevant.

    Das ist doch sehr theoretisch.

    Es geht ums Prinzip bzw. darum, nützliche Daten in der OpenStreetMap eintragen zu können. Navigationssoftware sollte die Verkehrsregeln bei der Berechnung von Routen beachten (können). Wenn es also tatsächlich einen Unterschied zwischen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zusatzzeichen 1022-10] gibt, dann hätten diese Strecken unterschiedlich hohe Kosten, so dass Strecken mit Z.237 eher vermieden werden.

    Was der einzelne Verkehrsteilnehmer daraus macht ist natürlich was anderes.

    Noch einmal zum Thema:

    In Hamburg wird das [Zusatzzeichen 1022-10] ohne das [Zeichen 239] angeordnet, da die oberste Straßenverkehrsbehörde das [Zeichen 239] für unnötig hält:

    Dies wird auch gemacht, damit man nicht Schrittgeschwindigkeit fahren muss, da Schrittgeschwindigkeit "weder praktikabel noch erforderlich sei":


    Somit handelt es sich zusammenfassend eigentlich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne [Zeichen 240].

    Ist die Quelle irgendwo öffentlich zugänglich?

    Da drin ist ein Unternehmer, der mit der Vermittlung dabei Geld verdient. Der bietet seinen Vermittlungsservice ganz offiziell an.

    Ich finde es gut, dass Menschen Regelungslücken ausnutzen und dies offen tun. So wird ein MIssstand aufgezeigt und es wird nichtmal Recht dabei gebrochen. In einem Rechtsstaat vollkommen in Ordnung.

    Das Problem ist, dass es unsere Regierung (diesmal ein SPD-Ministerium) nicht auf die Reihe bekommt, solche Lücken zeitnah zu schließen.

    [...] Tatort-Folge [...]

    Für mich liest sich deine Skizze wie:

    Zitat von StGB

    § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

    (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

    Daran, einen zusätzlichen Stecker für Leichtfahrzeuge zu bauen, z.B. um E-Lastenräder zu laden denkt natürlich auch niemand.

    Die meisten öffentlichen Ladestationen in Hamburg haben einen Schuko-Anschluss. Und eigentlich alle haben type2, wofür es einfache Adapter gibt. Was für einen Anschluss brauchen diese E-Lastenräder?

    Ich habe in Hamburg auch noch keine Bestimmungen gesehen, die es verbieten, an den öffentlichen Ladesäulen etwas anderes als KFZ anzuschließen.

    https://www.golem.de/news/bundesver…007-149654.html

    Elektromobilität soll über den allgemeinen Strompreis subventioniert werden.

    Zumindest in Hamburg bezahlt der Staat (?) die Ladesäulen, die je nach Modell gut 10k oder 60k Euros kosten. Der Autofahrer zahlt an der Säule den normalen Strompreis.

    Warum kann man nicht einfach Benzin+Diesel stärker besteuern und das davon zahlen? Und den Preis an den Säulen etwas anheben, damit sich das langfristig selbst finanziert?

    Sorry wenn ich nach >3 Jahren nochmal den Thread ausgrabe, aber der Verweis auf die offizielle Begründung

    fehlt hier noch:

    https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf

    Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (26.07.2012)

    Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2

    Bis zur „Schilderwaldnovelle“ war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit

    für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr „Schrittgeschwindigkeit“. Gegenstand der

    „Schilderwaldnovelle“ war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn

    er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen

    wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr

    anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde

    der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der

    Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei. Auf Gehwegen und in

    Fußgängerzonen muss stets (z. B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem

    Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z. B. eine Flanierzone nach

    Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende

    Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht

    für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort

    nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der „Schilderwaldnovelle“ die

    Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus

    Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit

    festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr

    bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen

    und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für

    eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können

    entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.

    (Hervorhebungen durch mich)

    40 Beamte mal 6 Stunden sind 240 Personalstunden. 287 Verstöße sind dann: 1,1958 Verstöße pro Personalstunde oder alle 50 Minuten ein Verstoß.

    Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?

    Ich gehe davon aus, dass irgendjemand Zielvorgaben erstellt, was wie oft kontrolliert wird. Im besten Fall steht da nur drin "Pro Jahr 6-8 Schwerpunktkontrollen Fahrrad, 10 Kontrollen Handy am Steuer, 2x Blitzermarathon, 15x Drogenkontrolle PKW, etc.". Oder vielleicht wird es konkreter: "Dieses Jahr wollen wir insgesamt 300x Rotlicht Fahrrad und 400x Rotlicht Auto ahnden, sowie 1200 falsch geparkte PKW.". Und dann kontrolliert die Polizei solange gezielt, bis die Zahl erreicht ist. Denn Verstöße gibt's von sämtlichen Verkehrsteilnehmern genug.

    Wenn du andere Zielvorgaben willst, musst du das politisch durchsetzen ;)

    Meine Signatur ist hier nicht anwendbar.