Dein Argument mit dem Querverkehr verstehe ich nicht so ganz.
Und nicht nur du.
Es ging ursprünglich um die Frage, ob man als Radfahrer, wenn man die Fußgängerfurt nutzt, die Lichtzeichen für die Fußgänger beachten müsste.
Um die Frage zu beantworten, muss man die Situation aus Sicht des PKW-Querverkehrs betrachten.
Wenn der PKW grün bekommt, muss er im Regelfall auch freie Bahn haben. Typische Ausnahme ist natürlich der Opa mit Gehwagen, der noch paar Schritte bis zur anderen Seite braucht. Jedenfalls darf kein neues Hindernis mehr unerwartet auftauchen, weil es sonst zu Unfällen kommt.
Wenn in dem Moment wo der Autofahrer grün bekommt, noch ein Radfahrer auf die Fußgängerfurt rauf, kann das schnell zum Unfall führen.
Das kann aber nur dann passiert sein, wenn die Fußgängerampel bereits einige Zeit auf Rot stand, der Radfahrer also nicht an der Fußgängerampel orientiert hat. Und dann ist das auch ein Rotlicht-Verstoß durch den Radfahrer. Vermutlich wird nämlich auch die Radfahrer- bzw. Fahrverkehrs-Ampel rot gewesen sein.
Ergo sollten sich Radfahrer auf der Fußgängerfurt an der Fußgängerampel orientieren, auch wenn die Ampel gar nicht für sie gilt.
Aber: Wenn sich der Radfahrer an der Radampel orientiert hat und rechtzeitig vor Querverkehr-Grün über die Furt rüber ist, sehe ich keinen Rotlichtverstoß, auch wenn die Fußgängerampel rot zeigte.