Beiträge von Gerhart

    Es gibt dort eine Fußgängerfurt. Das sieht man an:

    * Dünne gestrichtelte Linie. Fahrradfurten und gemeinsame Furten haben dicke gestrichelte Linien

    * Taktile Elemente für Blinde. Das ist keine Trennung Rad/Fußverkehr.

    * Fußgänger in der Streuscheibe

    * Radfahrer-Linksabbieger-Aufstellfläche ist klar außerhalb der Fußgängerfurt

    wobei mir nicht klar ist, ob man mit dem Rad beim indirekten Linksabbiegen über die Mittelinsel oder links daran vorbeifahren soll

    Links daran vorbei. Über die Fußgängerfurt zu fahren ist eine Owi.

    Damit sollte auch klar sein, dass die Radfahrerampel für die gesamte Querung gilt.

    Vielleicht sollte mal eine Radfurt markiert werden? :)

    Beim Überqueren der zweiten Richtungsfahrbahn müsste ich auf dem Rad die Lichtzeichen für den Fußverkehr beachten

    Jein. Das Lichtzeichen gilt nur für Fußgänger, steht so unmissverständlich in der StVO. Die Radfahrerampel gilt für dich nur, wenn du auf einer Radverkehrsführung unterwegs bist, was du hier aber nicht bist. Dann gilt, soweit vorhanden, die Fahrverkehr-Ampel. Ansonsten gilt §10. Also theoretisch. Praktisch meine ich urteilen Gerichte bei Umfahrung von roten Ampel trotzdem auf Rotlichtverstoß.

    Der Querverkehr muss sich bei grün blind darauf verlassen können, dass kein erfindungsreicher Radfahrer im Weg ist. Das kannst du bei Benutzung der Fußgängerfurt am einfachsten dadurch erreichen, dass du dich an den Zeichen für die Fußgänger orientierst. Aber wenn du bei Radfahrer-Grün zügig losfährst und problemlos in den Radfahrer-Räumzeiten über die Kreuzung kommst, sehe ich da keinen Rotlichtverstoß.

    Ausgangssperre

    Dient wohl hauptsächlich dazu, um private Treffen in geschlossenen Räumen zu verhindern.

    Leider kann die Polizei nicht unterscheiden, ob jemand nur spazierengehen will oder auf dem Weg zur Wohnung eines Bekannten ist.

    In der Klasse meiner Tochter gab es einen bestätigten Corona-Fall, der Montag Nachmittag in der gesamten Elternschaft bekannt wurde. Diverse Eltern haben ihre Kinder trotz diesem Wissen am nächsten Morgen erstmal in die Schule geschickt.

    Zu vielen Leuten muss man haarklein vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben.

    Und eine andere App hätte da wie genau geholfen?


    Datenschutz vor Gesundheitsschutz halt. Lieber eingesperrt zu hause sitzen als mit aktiviertem Bewegungsprofil draußen rumzulaufen.

    Dass Söder in Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat, dürfte eher Wahlkampf für's Kanzleramt sein. Es dürfen ja weiterhin Gottesdienste stattfinden, worüber sich Corona sicherlich freut.

    Datenschutz ist kein Hindernis für Gesundheitsschutz.

    Die eigentlichen Probleme sind mangelhafte Kommunikation und Management, wie dein Beispiel aus der Schule zeigt.

    Im Falle einer Infektion erhält das Gesundheitsamt Zugriff dann auf sämtliche aufgezeichneten Kontakte (inkl. Ort und Zeitpunkt) und das Bewegungsprofil. So können viel mehr Infektionsketten ermittelt werden. Damit werden erstmal vernünftige Daten erhoben, bei welchen Anlässen Übertragungen hauptsächlich stattfinden. Anschließend kann die Politik viel zielgerichteter steuern.

    Bewegungsprofile sind sehr sensible Daten. Braucht man die überhaupt?

    Angenommen fast jeder hätte die aktuelle App installiert und die App würde auch mitteilen, wann ein Risikokontakt stattgefunden hat.

    Dann könnte jeder einzelne noch halbwegs nachvollziehen wo er gewesen ist und ob das relevant war. Dafür brauche ich kein Gesundheitsamt, das sowieso vollkommen überlastet ist und, wenn ich manchen Geschichten trauen kann, vollkommen unsinnige Kriterien für die Fallverfolgung hat.

    Das Bewegungsprofil wäre als Gedächtnisstütze natürlich hilfreich, aber nicht notwendig. Man könnte das als optionales Feature einbauen, und zwar so, dass die Daten das Gerät nicht verlassen und automatisch nach 3 Wochen oder so gelöscht werden. Wenn ich Daten für mich selbst aufzeichne, sie nur selbst nutze und es unwahrscheinlich ist, dass die Daten abhanden kommen, ist das kein Datenschutzproblem.

    Aber irgendwelche Konzerne, Ämter, etc. haben darauf keinen Zugriff zu haben.

    Mich hätte zumindest das Datum und die ungefähre Uhrzeit der Begegnung, sowie die festgestellte Dauer interessiert.

    Ok, das sehe ich genauso.

    Die Daten existieren bereits und prinzipiell könnte man sie anzeigen. Die App ist aber so programmiert, dass sie es nicht tut.

    Entweder ist es eine Zufallsbegegnung, dann findet man eh nicht mehr raus, wer der Infizierte war. Ich weiß ja heute nicht, wem ich letzten Samstag alles im Supermarkt oder an derselben roten Ampel begegnet bin. Oder man kennt die infizierte Person, dann sollte die sowieso schon mitgeteilt haben, dass sie Corona hat(te). Die Info, dass ich Corona habe/hatte ist datenschutzrechtlich auch wenig relevant, es sagt ja quasi nichts über mich aus, zumal die Info nur die wenigen Leute bekämen, die es auch interessiert.

    Der Datenschutzgewinn durch dieses "Feature" ist also gering. Aber es behindert die Fallverfolgung doch enorm.

    Außerdem ist "Sie hatten irgendwann einen mittleren Konktakt. Machen SIe sich keine Sorgen!" eine nutzlose oder gar noch gefährliche Information.

    Aktuell werden wir wieder alle quasi eingesperrt. In vielen Bundesländern darf man nur noch aus triftigem Grund vor die Tür.


    Hätten wir eine verpflichtende App, die auf Wirksamkeit und nicht auf Datenschutz optimiert ist, gäbe es diese Maßnahmen schlicht und einfach nicht.


    Solche Gedanken gelten aber wohl als üble Blasphemie. Der Datenschutz ist hier heiliger als das Recht vor die Tür zu gehen. Sogar heiliger als das Leben der Großeltern.

    Wie genau könnte man es denn besser machen, würde Datenschutz dem nicht im Wege stehen?

    Bei Anne Will gestern Abend war ein Philosoph und Politikwissenschaftler zu Gast: Julian Nida-Rümelin.

    Wenn ich ihn richtig verstanden habe, dann plädiert er dafür, datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine effektive Corona-Warnapp über Bord zu schmeißen, weil er in einer seiner Meinung nach funktionstüchtigen Corona-Warnapp ohne datenschutzrechtliche Einschränkungen eine machbare Alternative zum sogenannten "Lockdown" sieht.

    Aber wurde das nicht alles schon diskutiert im März, April und Mai. Und hat man nicht mit der jetzigen App eine ausreichend entwickelte WarnApp in Betrieb genommen?

    DIese Idioten bestärken nur noch die Ansichten der Verschwörungstheoretiker, die meinen, die aktuelle App diene eh schon der Überwachung.

    EIn großes Problem an der aktuellen App ist, dass sie viel zu wenig genutzt wird. Ohne effektiven Datenschutz würde sie gar nicht mehr genutzt werden.

    In Hamburg ging's heute ab 12 (d.h. Stunde rumstehen bzw. Gelaber) über die A255 auf die B75. Wilhelmsburg dann einen Spurwechsel (abfahren, unter der Brücke durch, Gegenfahrbahn wieder rauf) und an der Kornweide raus. Und das ganze schön im Schneckentempo und noch eine Laber-Unterbrechung dazwischen. Hatte mich zum Glück warm angezogen.

    Die Gegenrichtung sowohl der A255 als auch der B75 war gesperrt. Bei der B75 macht es im Nachhinein Sinn. Bei der A255 ist mir das unverständlich, zumindest aus Verkehrssicherheitssicht gab es dazu keinen Anlass.

    In Berlin und Hamburg gelang man offenbar zu einer anderen Einschätzung, dort wurde der Route über die jeweiligen Autobahnen stattgegeben.

    In Hamburg nur ein kurzes Teilstücke über die A255. Die Route über die A1 wurde verboten. OVG wurde angerufen: https://www.ende-gelaende-hamburg.info/2020/12/verkeh…bahn-a-1-haben/


    In der Begründung des Verwaltungsgerichtes werden explizit Verkehrsbehinderungen und Stau erwähnt, woraus eine unverhältnismäßige Gefährdung entstünde.

    Ich hoffe dass eine höhere Instanz das noch korrigieren wird.

    Warum soll aus Stau eine Gefährdung entstehen?! Eine Gefährdung ist ein Beinahe-Unfall, der nur durch außergewöhnliches Geschick oder pures Glück gerade noch verhindert werden konnte. Stau auf der Autobahn ist immer rechtzeitig erkennbar und Unfälle problemlos vermeidbar. Das ergibt sich schon alleine aus den Verkehrsregeln. Und wenn die Polizei vorsorglich noch Vorkehrungungen trifft, z. B. Tempobegrnzungen, was soll dann groß passieren?

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    Dass der Jungfernstieg für Demos genutzt wird, ist ja nun nichts neues. Sieht auf der Mö aber auch nicht anders aus.

    Die sollen das Projekt ruhig weiter voranbringen!

    Wenn es zuträfe, dass der Corona-Virus die "braunen Eiterbeulen" besonders heftig trifft, dann müsste ja der Landkreis Regen in Bayern eine besonders fette braune Eiterbeule sein:

    Aus "A -> B" folgt nicht "B -> A".

    Grundsätzlich gilt das Zeichen für die gesamte Straße. Das schließt Radwege mit ein.

    Hast du dazu mal ein Urteil?

    Zur Frage ob etwas erlaubt ist, schaue ich mir in dieser Reihenfolge an:

    * Was wäre erlaubt, wenn es keine Beschilderung gäbe? Hier: Radfahren nur auf der Fahrbahn.

    * Welche verbote werden durch Schilder ausgesprochen? Hier: Radfahren.

    * Was wird explizit durch Schilder erlaubt? Hier: Auf dem Gehweg mit Schritttempo radfahren.

    Also darf man dort radfahren. Widersprüche erkenne ich da auch keine.

    Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet.

    Ja, könnte gegen §45 Abs. 9 Satz 3 verstoßen, weil es ein Verbot bzw. eine starke Einschränkung des fließenden Verkehrs ist. Die Ausnahmen aus Satz 4 greifen nicht. Die Behörde muss also die besondere Gefährlichkeit nachweisen.

    Selbst wenn man Recht hat, muss man es einklagen. Und bereit sein, das über mehrere Instanzen durchzuziehen...

    Den Jungfernstieg mit Pollern abriegeln, damit auch bei Stau oder Bauarbeiten keiner durchfährt?

    Es dauert ne Zeit, bis die Sperrung in allen Navis drin ist. Und ansonsten müssen die Straßen umgebaut werden, dass jedem Deppen klar ist, dass man dort wirklich nicht durchfahren darf. Und dann zur Not Polizei hinstellen, um die Zugänge abzuriegeln.

    Poller wären auch ne Option, ja. Aber die müssen dann ziemlich häufig hoch- und runterfahren.

    Umfahrung bei Sperrung Ballindamm/Glockengießer Wall wäre z. B. über Sechslingspforte oder Ludwig-Erhart-Straße realistisch. Kostet natürlich Zeit.