Beiträge von Gerhart

    Mit Menschen wie Musk sollte mankeine Geschäfte machen, auch keine wo man mit Daten/Werbung für einen Dienst zahlt.

    Ich hatte nie einen Twitter-Account. Hätte ich einen gehabt, ich wäre lange weg. Kann ich nur allen raten.

    Da muss man jetzt halt durch.

    d) der Mann ist ein rechtsextremer Republikaner und hält sein Verhalten tatsächlich für ausgewogen.

    Scheit mir auch plausibel.

    Ich mutmaße, dass er die Reps damit unterstützten möchte, indem er Kommunikations-Strukturen vernichtet und Chaos stiftet.

    Finanziell wird es wohl ein Verlust. Aber vielleicht ist Musk mal ein Superreicher, für den Geld kein Selbstzweck ist, sondern was er für "höhere" Ziele einsetzt?

    Warum bringst du denn nun diesen vollkommen haltlosen Vorwurf?

    Du zweifelst die Eigenverantwortung der (meisten) Menschen an. Und ich lese aus deinen Beiträgen heraus, dass du deshalb die Maßnahme der Quarantäne begrüßt oder zumindest akzeptierst, z. B.:

    ich kann auch den Staat verstehen, der irgendwo einen Mittelweg finden muss

    vielleicht ist diese Quarantäne auch mal eine Möglichkeit, den gesellschaftlichen Druck zu durchbrechen, mit einer potentiell gefährlichen Infektion den Weihnachtsbesuch wider besseres Wissen durchzuziehen und die Kollegen im Büro in Ruhe zu lassen.

    Quarantäne ist ein behördlich angeordneter Freiheitsentzug:

    Zitat von wikipedia

    Von häuslicher Quarantäne Betroffene dürfen ihr Zuhause nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.

    [...]

    Betroffene, die sich nicht an behördlich angeordnete Isolationsmaßnahmen halten, dürfen auf richterliche Anordnung zwangsweise in einer abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden. [...] Das Gericht kann in eilbedürftigen Fällen auch die vorläufige Freiheitsentziehung anordnen.

    Und Covid-19 ist (die Meinung braucht man nicht teilen), nach dem bereits eingetroffenen Ende der Pandemie, nur noch eine Erkältung.

    Daraus habe ich dann, natürlich etwas überspitzt, meinen Vorwurf konstruiert. Im Kern stehe ich aber dazu.

    Als Angestellter kann ich meine Gesundheit nicht schützen, wenn es gesellschaftlich legitimiert ist, mit leichten bis mittelschweren Erkrankungen am Arbeitsplatz aufzutauchen und mein Arbeitgeber nichts dagegen unternimmt.

    Eigentlich sollte das der Markt regeln: Idealerweise ist es für den Arbeitgeber günstiger, wenn sich der Arbeitnehmer krankschreibt. Der Infektiöse ist schneller wieder fit und insgesamt produktiver. Kollegen werden nicht angesteckt und bleiben produktiv. Ggfs. übernimmt die Krankenkasse solange den Lohn (das ist derzeit nur bei längerer Krankschreibung so?).

    Klar kann ein Arbeitgeber bei zu häufiger Krankschreibung versuchen den Arbeitnehmer loszuwerden. Dasselbe gilt aber auch bei Quarantäne.

    Wenn ich irgendwann zu der Risikogruppe hochbetagter Menschen gehöre, dann bin ich auch drauf angewiesen, dass meine Liebsten stark genug sind, den Traditionen des Weihnachtsfestes zu entsagen und mit Infektionen zu Hause bleiben, anstatt mich in Gefahr zu bringen. Ich kann mich auch noch dran erinnern, dass ich als Schulkind irgendwann mal die Weihnachtsbesuche trotz Fieber absolviert hatte — Weihnachten ist schließlich nur einmal im Jahr und wann sieht man die Verwandten denn sonst noch?

    Es handelt sich hierbei um rein private Angelegenheiten, die man privat regeln kann und sollte. Da braucht man keinen Staat.

    Und man darf mit Verwandten auch gerne mal ein Sommerfest machen. Auch da muss der Staat keine Vorgaben machen.

    In der Zeit vor März 2020 wäre ich doch gestern gleich am ersten Tag ohne Fieber direkt wieder ins Bureau spaziert, um meinen Verpflichtungen gegenüber meinem Arbeitgeber als Arbeitskraft genüge zu tun, und hätte dort andere Menschen angesteckt. Es wäre komplett indiskutabel gewesen, auch nur einen Tag länger zu Hause zu bleiben als nötig.

    Siehe oben. Ansonsten schauen wir mal wie sich die Technik weiterentwickelt. Vielleicht gibt es irgendwann wiederverwendbare (= billige) Schnelltests, welche auf diverse luftübertragbare Krankheiten gleichzeitig testen. Reinpusten, paar Sekunde warten, Ergebnis.

    Ansonsten könnte es helfen, allgemeine Schätzungen zu veröffentlichen (so es diese noch nicht gibt), wie lange man nach Ende welcher Symptome noch infektiös ist. Wer Home-Office machen kann, bleibt dann solange (freiwillig bzw. Anordnung des Arbeitgebers) im Home-Office.

    Wenn Home-Office keine Option ist, muss man schauen, wie man damit umgeht.

    Wo ich den Text hier schreibe: Es kann durchaus Situationen geben, wo der Staat tätig werden sollte, z. B. wo Arbeitnehmer mit Lebensmitteln hantieren oder intensiven Kundenkontakt haben. Dort funktioniert der Markt nämlich nicht mehr, weil kranke Kunden externe Kosten sind.

    Quarantäne = Du bist (zwangsweise) zuhause ohne Kontakte: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Quarant%C…Quarant%C3%A4ne

    Die Maßnahme greift enorm in persönliche Freiheit ein.

    Natürlich kannst du dich gerne selbst entscheiden, Kontakte zu vermeiden oder dich wegen Krankheit arbeitsunfähig zu melden.

    Ebenso kann dein Brötchengeber, als Hausherr, Home-Office für infektiöse aber arbeitsfähige Arbeitnehmer anordnen.

    Wer sich aufgrund seiner eigenen Gesundheit schützen möchte, soll dies gerne selbst tun.

    Staatliche Zwangsmaßnahmen wegen einer endemischen Erkältung (und das ist Covid-19 inzwischen) lehne ich ab.

    Natürlich halte ich meine Quarantäne ein, aber ich wundere mich schon, ob sich überhaupt jemand dafür interessiert.

    Nö, wozu? Quarantäne ist sinnvoll, wenn man eine Krankheit ausrotten will. Das hat leider nicht funktioniert.

    Ich hab mir auch gerade irgendne Erkältung (wohl kein SARS-CoV-2) eingefangen. Ich war gestern einkaufen und hab dann ausnahmsweise wieder Maske getragen. Verhindert Infektionen nicht so effektiv wie Quarantäne, halte ich aber für nen vernünftigen Kompromiss.

    Zitat von VwV-StVO

    Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn. Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.

    ...

    Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

    Auf dem einen Bild wird der "Schutz"-Streifen aber von unzähligen KFZ genutzt, weil der mittlere Fahrbahnteil zu schmal ist.

    Ich komme auf ca. 45-50m Sichtlinie, wenn man weit nach vorne fährt und schon auf dem Fußweg steht.

    Nehmen wir mal das Argument "Verkehrssicherheit", denn darum geht es ja zentral, wenn man Verkehrsbeschränkungen anordnet. Fußgänger queren hier vollkommen legal die Kapellenstraße, unter diesen bestimmt auch solche mit körperlichen Einschränkungen. Denen ist mit der Einbahnstraße nicht geholfen, denn die gilt nur für Fahrzeuge. Entweder besteht eine Gefährdung der Fußgänger, dann wäre vielleicht Tempo 30 auf der Kapellenstraße eine Option, oder Fußgänger werden nicht gefährdet, dann verstehe ich nicht, warum Radfahrer gefährdet werden.

    Gibt es Regelwerke die sich mit diesen Sichtlinien beschäftigen?

    Oder würde ein Stopp-Schild für den Radverkehr ausreichen?

    Alternativ könnte man auch Rechtsabbiegen über die Nebenflächen anordnen? Paar Meter weiter ist die Sichtlinie deutlich länger.

     

     

    Hier nun die Antwort der Behörde:

    Irgendwie ist doch dieses Klassending nicht mehr Zeitgemäß, oder?

    Ich fahre lieber 1. Klasse. Kann's mir leisten (kostet eh kaum mehr) und ich hab dann meistens meine Ruhe, und mehr Platz.

    Wenn man Menschen zum Umstieg auf die Bahn bewegen möchte, muss man das m.E. auch anbieten.

    Schöner wäre natürlich, wenn man nur eine Klasse hat, wo alle genügend Platz finden. Und allgemein eine hohe Disziplin was Lärm angeht.