Beiträge von Pirminator

    T-förmig? Oben drei oder vier runde Vz nebeneinander und dann ein "gemeinsames" Zz drunter? Das kann dann aber auch sehr schnell ins Lichtraumprofil ragen. Außerdem könnte man dann immer noch (bei mittiger Anbringung) argumentieren, dass das Zz immer noch nur für das Z direkt darüber gilt. Ich wäre sehr an einem Beweisfoto interessiert! ;)

    Ich würde hier mit der Anbringung am gleichen, gemeinsamen Pfosten argumentieren. Oder man schmeißt den Haufen überflüssigen Altmetall am besten auf den Schrottplatz...

    Interessant!

    Zitat

    Quizfrage: Wie kommt das Heizöl zu den Anliegern 100m von hier entfernt?

    Durch einen seeeeeehr langen Schlauch? :/ Kann sein, dass die örtlichen Heizöllieferanten eine Ausnahmegenehmigung von der örtlichen StVB haben. Oder es interessiert im Einzelfall einfach keinen.

    Das Zz gilt ja wie du ja auch schreibst eigentlich nur für das Z 250. Andererseits wäre es irgendwie dämlich, gleich 2x das gleiche Zz unter zwei Verkehrsverbotszeichen zu setzen...!? In dem Fall würde ich es so deuten, dass das Zz dann für beide gilt.

    Für Gespanne hat man ja grade erst das eigene Vz 257-52 erlassen. Keine Ahnung, ob das allgemeine Reitverbot dann die "Steigerung" eines Gespannverbots darstellt. Aber da hier landwirtschaftlicher Verkehr frei ist, sollte das kein Problem sein.

    An der Stelle hatte man wohl einfach wie üblich ein Z 250 aufstellen wollen, die waren aber wohl grade ausverkauft.

    Ich vermute aber auch evtl. einen Scheinverwaltungsakt, weil dieses keinen wirklichen Sinn ergebende Vz gar nicht angeordnet wurde. Ich hatte vor einer Weile eine Unterhaltung mit der oberen Forstbehörde wegen der Sperrung zahlreicher Waldwege mit Z 250 (was eigentlich gem. LWaldG RLP unrechtmäßig ist). Dabei wurde u. a. erwähnt, dass jene Vz unter Umständen auch von den Eigentümern aufgestellt worden sein könnten...

    Jaja, die irrationalen menschlichen Phobien...

    Ich hatte bspw. über 30 Jahre lang eine totale Zahnarzt-Angst - und war im zarten Alter von 35 das überhaupt allererste Mal bei einer Zahnärztin. Der Großteil der Leute hat mich (zurecht) ausgelacht oder mir halt zu Verstehen gegeben, dass ich dafür irgendwann die Quittung kriege. Und ich hatte noch Glück, dass in all den Jahren, bis ich dann irgendwann einfach hinmusste, nicht zu viel kaputt ging. Inzwischen geh ich gerne hin, all meine Horrorvorstellungen waren völlig unbegründet...

    Warum nimmt man also einerseits Ängste von Menschen ernst, andere nicht...!? Warum bedient man diese Ängste sogar noch, indem man suggeriert, dass man zum Radfahren einen "Radweg" bräuchte? Das frage ich mich ja auch grade im größeren Rahmen, wenn es um die weiter anschwellende Fremdenfeindlichkeit geht...!

    Das Dilemma ist, dass man keine neuen Radfahrer dadurch gewinnt, indem man konsequent die Abschaffung aller Radwege fordert. Da kannst du den Leuten 1000 mal was von Unfallstatistiken erzählen oder aufzeigen, welche besondere Gefahren auf den angeblich so sicheren Radwegen lauern. Auf Radwegen glauben sie, das Risiko selbst unter Kontrolle zu haben, während sie sich auf der Fahrbahn schutzlos ausgeliefert fühlen. Gegen Emotionen lässt sich schlecht argumentieren.

    Man MUSS aber gegen Emotionen argumentieren! Menschen sollen WISSEN. Und nicht glauben oder fühlen! Genau DAS ist es auch, was mich an den "Radweg-Verfechtern" so unheimlich "anwidert" - ja, klingt hart, ist aber so: Man kapituliert einfach vor falschen, unbegründeten Ängsten und fordert wissentlich ob der Gefährlichkeit dieser "Infrastruktur" mehr Radwege. Nur aus dem Grund, so mehr Leute (auch Kinder) aufs Rad zu kriegen. Die dort dann umkommen. Dieses bewusste Einkalkulieren von Kollateralschäden für einen vermeintlich guten Zweck ("mehr Radfahrer") halte ich in gewisser Weise für pervers; das ist es nämlich nicht wert! Nur, weil man zu feige und zu bequem ist, den steinigen Weg der Aufklärung zu gehen...!

    In Pirmasens gibt es ja keine Radwege (von ein paar "Schutzstreifen" mal abgesehen). Die Leute fahren da halt einfach wie kleine Kinder auf den Gehwegen rum. Der Radverkehrsanteil ist sehr niedrig, würde aber auch nicht deshalb wachsen, wenn man überall an den Bürgersteigen [Zeichen 240] hinhängen würde...

    Zitat von Wochenblatt

    Wo bis vor Kurzem noch zahlreiche Stolper- und Sturzfallen allen Radlern und Fußgängern das Leben schwer machten (das WOCHENBLATT berichtete), finden nun alle Nutzer einen breiten und ebenen Weg vor, auf dem sich keine überstehenden Gullideckel mehr befinden und der nicht mehr mit Unkraut überwuchert ist.

    Ja, nee is klar! 8o

    Richter sind halt Autofahrer.

    Die ganzen, extrem kleinlichen Beleuchtungsvorschriften (inkl. der mind. 10 Reflektoren) in der StVZO dienen im Endeffekt ja auch zu nix anderem, als bei Unfällen dem Kfz-Nutzer einen Freibrief auszustellen. Nur haben sich leider recht viele Radfahrer an dieses schon vor Urzeiten in Verordnungsform geronnene victim-blaming gewöhnt - und sind der Ansicht, Radfahrer, die keinen Großflächen- oder Pedalrückstrahler an ihrem Rad montiert haben und sich somit "selber nicht an die Regeln hielten", dürften sich auch nicht wundern, wenn man sie bei StVO-Diskussionen nicht ernst nehmen würde... :rolleyes:

    Die ständige Erwähnung von "dunkler Kleidung" passt da auch mit rein. Muss ich mir im Bekanntenkreis auch immer wieder anhören. Dient auch als Vorbereitung dafür, irgendwann eine Wahnwestenpflicht einzuführen. Zur Not über die Haftung, wie beim so gennanten "Fahrradhelm".

    Den Wein trinkt man hier wie andernorts Wasser - so scheint es mir.

    Gilt zumindest für die Vorderpfalz, ansonsten trinkt man jenseits des Hardtrandes eher Bier.

    Zur Pfalzcard - an und für sich eine gute Sache. Die aber halt auch Nachteile hat; alles, was an und in dem Programm nicht beteiligt ist, gerät schnell außer Interesse. Das dürfte grade kleinere Gastronomiebetriebe, FeWo, Pensionen usw. sowie Freizeitanbieter betreffen. Außerdem ist der S- und ÖPNV in der Südwestpfalz meines Erachtens insgesamt ziemlich unterirdisch. Etwa vergleichbar mit dem Angebot an Fahrradständern. ;)

    Die "Heizspiralen" könnten gar eine pfälzische Erfindung sein, ich hab schon vor Urzeiten welche davon in Pirmasens stehen sehen. Und in Pirmasens gibt und gab es mangels Radfahrern seit eh und je kaum (auch nur annähernd brauchbaren) Fahrradständer.

    Hochspeyer / Gesehen in Kaiserslautern

    Biste grade auf Pfalz-Expedition? ;)

    Ich frage mich wirklich, warum so etwas in aller Regelmäßigkeit nicht richtig funktioniert.

    Es wird halt einfach nicht kontrolliert, geschweige denn sanktioniert. Weil die zuständigen Behörden kein Personal für sowas haben. Weil radikaler Stellenabbau im ÖD selbst heute noch total in Mode ist. Der Polizei (die ja auch personell auf dem Zahnfleisch kriecht) isses auch egal. Dementsprechend lax wird das dann von den Unternehmen gehandhabt.

    Wenn man Unfallberichte sammelt, lernt man nebenbei noch viel darüber, wie es in diesem Land in Sachen Radwegbenutzungspflicht überall ausschaut. Und was für eine fürchterliche Willkür da herrscht. Und dann wird das auch noch "vertuscht", wenn mal was passiert.

    Exemplarische (Lückenhafte) Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße):

    Zitat

    Bad Dürkheim (ots) - Am 15.10.18, gegen 07:45 befuhr ein 36 - jähriger VW-Fahrer die Dresdner Straße in Richtung Kanalstraße. An der Kreuzung Dresdner Straße / Triftweg übersah er einen von rechts kommenden 7-jährigen Jungen, der sich mit einem Fahrrad auf dem Weg zur Schule befand. Der Pkw-Fahrer konnte noch abbremsen, stieß aber noch leicht gegen das Fahrrad, so dass dieses umkippte. Der Junge wurde hierbei leicht verletzt. Am Pkw und am Fahrrad entstand jeweils ein geringer Schaden. Der Gesamtschaden wird auf ca. 200,- Euro beziffert.

    Jetzt könnte man vermuten, der Junge sei auf der Fahrbahn oder dem Gehweg unterwegs gewesen. Bei der Recherche fand ich dann schnell raus, dass er auf einem linksseitigen, innerörtlichen [Zeichen 241-30] unterwegs war, es hat da sogar knallrot markierte Furten. Und das auch noch in einer [Zeichen 274.1]! Vom Grundsatz "RvL" hält man nebenbei in Bad Dürkheim auch nicht so viel...

    Was stand nochmal im § 45 (1c) S. 3 StVO?

    Zitat

    Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

    Eine e-mail an die StVB Bad Dürkheim ging raus. Ich vermute mal, dass ich wohl keine Antwort kriegen werde.

    Zitat

    Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

    Folglich ist der Radweg ein eigenständiger Verkehrsweg, für den an einer Kreuzung mit einem anderen Verkehrsweg eigene Vorfahrtregelungen getroffen werden. Also meiner Ansicht nach nicht benutzungspflichtig.

    Ich persönlich halte um Kreisverkehre herumgeführte "Radwege" für kriminell. Sie verkomplizieren mal wieder ein einfaches Prinzip um Welten. Stets zu Lasten des Radverkehrs.

    Naja, morgens ist es schon recht frisch. Und in einer mittelgebirgigen Landschaft wie der Pfalz wird es auch an den zahlreichen Stellen nicht mehr wirklich warm, an die die Sonne den ganzen Tag über nicht mehr hinkommt. In manchen Senken hält sich die Kaltluft sogar den ganzen Tag über, sind dann richtig herbe Wechselbäder, die man da erlebt. ;)

    Ein Fachidiot bleibt immer noch ein Idiot. :whistling:

    Nunja, wenn man meine Freiheit willkürlich beschränkt und dabei auf irgendwelche obskuren Verwaltungsanweisungen oder "Empfehlungen" verweist, maße ich mir an, diese infrage zu stellen! Und dann will ich Stichhaltigeres als das, was mir da regelm. serviert wird von wegen "zu gefährlich" oder "zu viel Verkehr!" "Laut ERA sind die Schwellenwerte überschritten, nach denen der Radverkehr auf der Fahrbahn noch vertretbar wäre"...!

    Ein Gesetz ist per Definition eine abstrakte Rechtsnorm, die menschliches Verhalten regelt. Nicht Radwegbreiten. Dazu sind Gesetze nicht da.

    Das ist eine recht "verkürzte" Definition... Gesetze sind nämlich auch für die Verwaltung (Exekutive) bindend. Und wenn sonstige (Nicht-Rechts-)Normen nicht ausreichen, um klare und eindeutige, bundesweit allgemeinverbindliche Standards wie z. B. Radwegbreiten durchzusetzen, dann muss halt der Verordnungsgeber ran. Alternativ könnte er natürlich auch den kompletten Blödsinn mit der Radwegbenutzungspflicht aus der StVO streichen... :cursing:

    Und?

    Das ist ein Hinweis. In einer Verwaltungsvorschrift. Auf Empfehlungen. ;) Eines privaten Vereins. Da steht nicht, dass das alles 1:1 so umgesetzt werden muss; wie die Realität da draußen zeigt: Wird es eh nie. Und es gilt ja als herrschende Meinung, dass ich als Betroffener noch nicht einmal einen Rechtsanspruch darauf habe, dass die Behörden wenigstens die VwV einhalten! Folglich gelten für Radwege gar keine gesetzlichen Mindeststandards!

    Ich sehe daher auch nicht wirklich ein, 50 Euro dafür zu bezahlen, um einsehen zu können, was die Behörden eigentlich beachten sollen. Außerdem - welches Gesetz oder welche Verordnung legitimiert einen privaten Verein nochmal dazu, derartige "Empfehlungen" zu verfassen...? Und wie werden jene eigentlich kontrolliert? Gibt es wenigstens eine wissenschaftliche Studie, die die (nicht selten zweifelhaften) Inhalte der ERA (ich denke da an die Verkehrsstärken-Diagramme) mal auseinandergenommen hätte?

    Es ist ja ein Grundproblem, dass es dbzgl. überhaupt keine unmittelbaren "gesetzlichen" Regelungen für die Ausgestaltung von Radverkehrsanlagen gibt! Das steht alles nur in der Verwaltungsvorschrift oder noch schlimmer in den Werken privatwirtschaftlich organisierter Ingenieurbüros, Vereinen oder Verbänden (wie bspw. die FGSV mit ihren ERA).

    Man müsste das Bundesverkehrsministerium mal dazu nötigen, eine gründliche Verordnung zu erlassen. Wobei da sicher auch nix Gutes bei rumkäme...

    Welcher Vollhorst hat denn da in Landau mal wieder sein Unwesen getrieben?

    Man hat dort mal eben die Horstbrücke, eine der beiden Möglichkeiten, die die Stadt in zwei Hälften zerschneidende Bahnstrecke zu überqueren, auf eine äußerst amateurhafte Art und Weise für Radfahrer gesperrt. Eine Umleitung gibt es natürlich keine; nur die allseits beliebte Aufforderung, abzusteigen!

    Die Nutzung der Fahrbahn scheidet natürlich kategorisch aus. Trotz angeordneten max. 30 km/h. Die Umfahrung wäre mind. 2,2 km lang.

    Die StVB von Landau verharrt in Sachen Radwege noch auf dem finstersten Mittelalter-Niveau. Ich meide diese Stadt daher wie der Teufel das Weihwasser.

    Zur "Demokratie" - es gab niemals eine Solche...! Denn die setzt einen mündigen Souverän voraus.

    Sorry, ich muss mal kurz OT auf meine Signatur verweisen. ;)

    abgelaufen, herangekommen, vorbeifahren, vorbeigefahren, vorbeigefahren.

    Faustregel: Überall da, wo man das Wort in einem Rutsch, ohne Pause ausspricht, kommt auch kein Leerzeichen hin. Auch wenn selbst die Polizei in ihren Berichten diesem fragwürdigen "Trend" in Sachen Rechtschreibung immer mehr hinterherzulaufen scheint!

    Zur verlinkten Meldung fällt mir nicht mehr als "Realsatire" ein.

    Was in Gesetzen steht, ist doch immer auslegungsfähig! Der § 45 (9) ist doch mit seiner "besonderen Gefahrenlage" ein gutes Beispiel dafür, wie willkürlich man Rechtsnormen auslegen kann. Und in der Auslegung, wonach außerorts jede Straßenbenutzung für Radfahrer einer automatischen "besonderen Gefahrenlage" gleichkäme, spiegelt sich halt der automobile Zeitgeist wieder.

    Man könnte ja mal die Frage stellen, warum Radfahren an radwegfreien Landstraßen überhaupt noch erlaubt ist? Ist doch laut Bundesratsdrucksache viel zu gefährlich!? Klar, ohne Wegelchen könnten sie es schlecht komplett verbieten...

    Aber machen wir uns nix vor; auch Dank der aus den Fingern gesogenen Diagramme in den ERA und dem unmenschlichen Tempo 100 war es ja auch so schon kaum möglich, blaue Schilder wegzukriegen. Man kann die Kastrierung des § 45 (9) somit auch als "Verwaltungsvereinfachung" betrachten.

    Du bist dagegen weiter am Interpretieren und hineinlesen, was nicht da steht.

    Straßenverkehrsbehörden machen das ("interpretieren" und "hineinlesen") doch auch andauernd...!? Weshalb sie dann auch wahllos blaue Schilder aufstellen. Natürlich nur zum Wohle des unmündigen, suizidale Tendenzen erkennen lassenden Radfahrers...!

    Ich les das so, dass durch die 30 prozentig erhöhte Gefahrenlage es öfter zu Unfällen kommen kann,

    Welche "30-prozentig erhöhte Gefahrenlage" eigentlich...!? Wann und wie wurde die eigentlich nachgewiesen? Ich verspüre die jedenfalls nicht - und ich bin den überwiegenden Teil meiner bislang > 310.000 km außerorts auf radwegfreien Straßen gefahren. Der Großteil der Radverkehrsunfälle passiert immer noch innerorts. Und der überwiegende Teil außerorts sind Alleinunfälle - und Unfälle Radfahrer-Radfahrer (meist Kollisionen auf superdupertollen Radwegen). Nochmal ein verschwindend geringer Anteil dessen, was da übrig bleibt, hat mit anderen, motorisierten Verkehrsteilnehmern, Seitenabstand und überhöhter Geschwindigkeit zu tun... Aber da kann Thomas sicher mehr zu sagen.

    Daher geht es bei Radwegen immer nur um einen flüssigeren Verkehrsablauf - und sonst gar nichts! Außerorts stören Radfahrer umso mehr, je stärker und öfter der Kfz-Nutzer abbremsen und ggf. warten muss. Deshalb muss man ja die 2 % selbstbewussten und informierten Erwachsenen per blauem Schild zu ihrem "Glück" zwingen. Die anderen 98 % sind über das Kindergartenalter nie hinausgekommen, sonst würden sie nicht ständig nach dem Laufstall (Radweg) schreien... Deshalb fahren die dann auch in aller Regel auf dem Gehweg rum.

    Und auch der Hinweis auf den Kindergarten ist kein Vergleich Radfahrer mit Kindergartenkindern, sondern ein Vergleich einer Situation erhöhter Verkehrsgefährdungen mit einer anderen.

    Doch, das ist es - man wird als Erwachsener wie ein Kindergartenkind behandelt. Denn es gibt keinen wissenschaftlichen oder statistischen Nachweis dafür, dass die "Gefährdung" außerorts überhaupt größer ist, als Innerorts! Es wäre an der Zeit, dass gegen den neuen § 45 (9) mal jemand Klage einreicht.