Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Also wenn der offensichtliche Feldversuch "Wie reagieren Verwaltungsmitarbeiter, wenn ich sie nach Strich und Faden beleidige?" immer zum selben Ergebnis führt, dann kann man diese Strategie eigentlich abhaken. Michael Kohlhaas 2.0 (ohne Gäule, aber mit noch kürzerem Geduldsfaden).

    Der liebe Yeti oder auch mgka machen fast 1:1 dasselbe wie ich. Sie mögen etwas "diplomatischer" vorgehen und kommunizieren - sie werden im Ergebnis genauso verarscht (und ausgelacht) wie ich. Es ist im Übrigen nicht so, dass ich mit Behörden ausschließlich auf diese Weise kommunizieren würde. Kannst dir z. B. gerne meine Einbahnstraßenklage durchlesen. Das ist der Standardfall. So wie oben dokumentiert äußere ich mich, wenn wirklich überhaupt keinerlei Chance mehr besteht, zu irgendeiner Sachfrage eine konstruktive Lösung zu finden. Nach Jahren. Ich habe jedes Recht dazu!

    Ich persönlich habe in meiner Zeit als Beamtenanwärter auch gelernt, dass ich die Argumente des Steuerpflichtigen der Sache nach und nicht nach persönlichen Befindlichkeiten (bspw. aufgrund dessen Wortwahl) zu prüfen habe. Wer als Amtsträger damit nicht zurecht kommt, ist vollkommen Fehl am Platze.

    Ich weiß, dass sie intern so oder noch übler über mich denken und reden. Soll ich mal aus einer irrtümlich an mich gesendeten e-mail einer Mitarbeiterin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zitieren?

    Zitat

    Guten Morgen X,

    hörst Du mich lachen? Er kann das aber auch mit den langen Antworten. 🙂
    So ein I…

    Mit freundlichen Grüßen

    Wo erkennst du in meinen Äußerungen eine "Beleidigung"? Das einzige, was hier seit Jahren beleidigt wird, ist mein Verstand. Kannst dir zur Kritik an der Verwaltung auch gerne mal ein paar Urteile des Bundesverfassungsgerichts durchlesen. Aber bitte, gerne. Ich freu mich drauf!

    So eine "adäquate Antwort" hab ich übrigens neulich auch eine von einem Ortsbürgermeister bekommen. Ich fand sie sogar gut, weil erfrischend ehrlich.

    ich finde es schade, dass du deine inhaltlichen Punkte, denen zumindest ich zustimme, durch die gewählten Formulierungen quasi direkt wertlos machst.

    Wenn "Formulierungen" den Inhalt wertlos machen, dann ging es (denjenigen, die über Jahre jedes Sachargument ignorieren) von Anfang an gar nicht um die Sache. Ich lasse mich nicht jahrelang verarschen und werfe weiterhin kommunikativ mit Wattebäuschen um mich. Die hätten was ganz anderes verdient.

    Ach ja, hier noch der erwähnte Clip. Gestern wurde ich gleich zwei Mal wegen Missachtung dieses Ghettos und wild gestikulierend angehupt.

    Bzgl. dieser Sache

    Gelöschtes Mitglied
    10. Juli 2024 um 00:21

    meine abschließende Stellungnahme gegenüber dem Radverkehrsdiskriminierungsbeautragten. Eigentlich ein netter Typ, im Endeffekt aber nur für Propaganda zuständig.

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    Guten Tag Herr X,

    ich finde es persönlich sehr bedauerlich, dass Sie den von der Straßenverkehrsbehörde vorgebrachten Blödsinn mir gegenüber vortragen müssen. Allerdings machen Sie sich somit mitschuldig. Zu diesem Thema ist wirklich alles gesagt; ich werde bei einem schweren oder gar tödlichen Unfall Strafanzeige gegen die zuständigen Stellen stellen.

    Nur hierzu noch:

    Zitat

    Hinsichtlich der von Ihnen angeblich nicht gegebenen Stetigkeit gibt es weder in der StVO und den VwV-StVO noch in den ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Angaben, wann ein Radweg als stetig anzusehen ist. Insofern ist eine Stetigkeit dann gegeben, wenn ein Radweg eine durchgehende Verbindung von zwei Orten oder Ortsteilen gewährleistet.

    Stimmt, das hat man deshalb nicht genauer definiert, weil es eigentlich nur eines Mindestmaßes an logischem Denkvermögen bedarf, um zu erkennen, dass ein auf nicht einmal 600 m einmal per Z 205 unterbrochener "Geh- und Radweg" nicht "stetig" sein kann. Dies hatte sogar - im Gegensatz zur natürlich wesentlich kompetenteren Stadtverwaltung - die Kreisverwaltung Südwestpfalz erkannt.

    Dieser Radweg stellt jedenfalls KEINE DURCHGEHENDE VERBINDUNG zwischen zwei Ortsteilen dar, weil er 150 m vor der Bebauung endet und Radfahrer dort jene Fahrbahn benutzen müssen, die auf den 400 m zuvor angeblich zu gefährlich ist! Auch das habe ich mehrfach vorgetragen; ihnen sogar bei unserem Gespräch ein Video gezeigt, wie Autofahrer einen dort überholen, weil sie meinen, dass das, was dort nahezu alle Radfahrer machen - nämlich einfach in beiden Richtungen auf dem Gehweg weiterfahren - gar Pflicht wäre! Ich bin es einfach leid, mich gegenüber einer für jegliches sachliche Argument unzugänglichen Verwaltung endlos zu wiederholen, deren einziges verkehrspolitisches Ziel die Beschleunigung und Privilegierung des Kfz-Verkehrs ist. Frau X schlägt hierbei ihren Vorgänger X noch um Längen.

    Ich werde diese "Geh- und Radwege" jedenfalls nicht mehr benutzen. Die vor nun schon rund 2 Monaten gemeldeten Scherben liegen vermutlich immer noch? Mir egal. Soll sich irgendwann mal ein Staatsanwalt oder Amtsrichter drum kümmern.

    An persönlichen Gesprächen mit Ihnen habe ich vorerst auch kein Interesse mehr. Sie haben anhand meiner Videos gesehen, wo die wirklichen Probleme in dieser Stadt liegen. Vor fast drei Jahren(!) machten wir unsere Tour durch die Stadt. Und auch Sie tun überhaupt nichts. Außer, den radverkehrsfeindlichen Unsinn der Stadt verteidigen. Obwohl Sie - und davon bin ich felsenfest überzeugt - es besser wissen.

    Jaja, ich weiß.

    ... weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

    Wie gesagt; das einzige, worin ich mir schwertue ist, mich zu entscheiden, wer von beiden der größere Kriminelle ist.

    Und nun wieder huschhusch vor die Glotze, die Tagesschau teilt dir in 13 Minuten wieder mit, wer der Gute und wer der Böse ist.

    Gute Nacht.

    Recht und Gesetz stehen aber nicht auf der Seite von Hitler, Goebbels, Elsässer und Höcke.

    Meine Güte; aber anderen ständig die Verharmlosungskeule überziehen.

    Zu "Recht und Gesetz" zitiere ich mal Martin Luther King:

    Zitat

    Never forget that everything Hitler did in Germany was legal.

    Leute wie Faeser oder ihr sind die wahren Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Corona hat euch die Maske von der Visage gerissen. Und nun schreit ihr, um weiter davon abzulenken, mal wieder mit dem Finger nach rechts zeigend "Haltet den Dieb!"

    Die AfD ist das, was früher der rechte Flügel in der Union oder SPD war. Überall, wo diese rechtskonservativen Regierungen an die Macht kommen, ändert sich - welch Wunder - rein gar nichts. Sie machen das, was die neoliberalfaschistische Mitte auch überall macht. Wäre auch hier in D der Fall. Die AfD hat sogar schon im Februar und März 2020 nach Lockdowns, Grenzschließungen und "Masken" geschrien, als Corona für euch, als auch den Mainstream noch eine völlig harmlose Sache war, vor der die pöhsen Rechten uns Angst machen wollten. Compact ist ein rechtskonservatives Schundblatt. Und? Dann lest es einfach nicht. Aber hört in eurem Verbotswahn auf, anderen Menschen vorzuschreiben, was sie zu denken haben.

    Das aber interessiert euch in Sachen Verkehrspolitik oder gar -wende ja auch nicht. Da habt ihr auch euer Feindbild (den Autofahrer), auf welches ihr undifferenziert einprügeln könnt. Ihr müsst auch hier nicht mehr auf die Argumente eingehen, warum für ziemlich viele Menschen ein Auto (aus deren Perspektive) immer noch ein Muss ist. Denn ihr rettet damit ja den Planeten. Hybris wäre grob verharmlosend für das, was euch befallen hat.

    Es ist so billig und erbärmlich; einfach alles. Das stört euch aber nicht.

    Denn ihr seid die Guten!

    Und um nichts anderes geht es euch. Der hiesige ADFC-Fritze schrieb vor einer Weile in seinem Blog, dass "wir" (er meinte die Radfahrer) "die besseren Menschen" seien. Nä, sind "wir" nicht; denn jeder Faschismus fängt genau damit an. Niemand ist (als Angehöriger irgendeiner willkürlich zusammengesetzten Schnittmenge) "besser" als der Rest.

    Gute Nacht.

    Unter https://unfallatlas.statistikportal.de/ sind da jedenfalls diverse Unfälle vermerkt.

    Danke. Ich war in dem Tal seit einigen Jahren nicht mehr unterwegs; Ausnahme war letzten März auf der Rückfahrt nach der verlorenen Einbahnstraßenklage bis zu jener Einmündung ins Elmsteiner Tal (L 499). An der B 39 versuchte ich sogar in einem Planfeststellungsverfahren zum Bau eines weiteren "Geh- und Radwegs" zwischen Weidenthal und Neidenfels EInwände zu erheben; sie wurden natürlich unbegründet vom Tisch gewischt. Auch dieser Schwachsinn wird gebaut (und bebläut). Einfach nur krank, was man Radfahrern dort inzwischen zumutet.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Und was machen die Sklaven? Sie bejubeln so einen Schwachsinn auch noch.

    POL-PDNW: Fahrradfahrer bei Verkehrsunfall leicht verletzt
    Frankeneck (ots) - Am Dienstag, den 16.07.2024, kam es gg. 13:30 Uhr an der Einmündung der L499 zur B39 bei Frankeneck zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein…
    www.presseportal.de

    Diesen "Geh- und Radweg" im Neustädter Tal gibt es erst seit einigen Jahren. Vorher gab es dort keine Unfälle, seit der Anlage einschließlich beidseitiger Benutzungspflicht ständig teils schwere Unfälle.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Denn: Radwege sind sicher! Todsicher!

    Wer andere Meinungen oder politische Ansichten (so fragwürdig sie auch sein mögen) "verbieten" will, ist exakt der Faschist, vor dem er andere vermeintlich "beschützen" will. Überlasst es doch bitte jedem einzelnen Menschen, sich eine eigene Meinung zu bilden, anstatt diese Menschen pauschal zu entmündigen, zu bevormunden und für zu dumm zu erklären, sich eine "vernünftige" Meinung zu bilden?

    Aber genau das ist es, was ihr Pseudo-Bessermenschen braucht; ihr braucht das vermeintlich "Böse", um euch als das "Gute" darzustellen. Das ist der einzige Zweck eures Daseins. Hat man während Corona gesehen.

    Es gibt keine gefährlichen Meinungen. Gefährlich sind die, die meinen, darüber zu entscheiden, was "legal" ist und was nicht.

    Grüße aus 1984.

    Die Lebenslüge der Benutzungspflicht ist die im Widerspruch zum geltenden Recht stehende Unterstellung, es gäbe sowas wie spezifische und rechtskonforme Radfahrergefährdungen auf der Fahrbahn.

    Es hat meines Wissens aber auch schon Urteile von Verwaltungsgerichten gegeben, die tatsächlich feststellten, dass verkehrsregelwidriges Verhalten (von Autofahrern) keine "besondere örtliche Gefahrenlage" darstelle, welche ein Fahrbahnverbot rechtfertigen würde. Ich erinnere mich allerdings auch an das Urteil des VG Neustadt zur Sperrung der L 367 und B 270 nördlich von Kaiserslautern, wonach das Verkehrsverbot auch dann gerechtfertigt wäre, wenn mit jenem gerade nicht gegen die Störer (bzw. Gefährder), sondern die "Gestörten" vorgegangen werde.

    Die Benutzungspflicht ist ja auch immer noch der leichtere Eingriff im Vergleich zum Verkehrsverbot. Ich fand das auch letztes Jahr so großartig, als mir die Verwaltung meiner beschissenen Heimastadt ein halbes Jahr lang verboten hat, die einzige asphaltierte Verbindung aus meinem Vorort in die Stadt zu benutzen, um bspw. noch einkaufen zu können. Sie hat mir als Radfahrer die Benutzung dieser Umleitung über einen nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Feldweg (auf dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h galt) unter anderem auch deshalb verboten, weil Autofahrer versuchen könnten, mich auf dieser 3 m schmalen Piste zu überholen, die Benutzung dieser Umleitung deshalb zu gefährlich für mich sei und man mich deshalb (zu meiner "Sicherheit"!) auf eine grob geschotterte, mit normalen Rädern schlicht unbefahrbaren Piste verbannen dürfe.

    Das eigentliche Problem ist (unter den gegenwärtigen juristischen Rahmenbedingungen) das generelle Privileg der Behörden, (auf Fahrbahnen oder Straßen) eine "Gefahr" feststellen zu dürfen. Da man (das hat vor allem auch der Coronazirkus gezeigt) eine solche "Gefahr" einfach nur (bestenfalls auf Basis szientistischem Hokuspokus) behaupten und nicht in irgendeiner halbwegs nachvollziehbaren Weise nachweisen oder belegen muss (noch nicht einmal vor den sogenannten "Verwaltungsgerichten"), um elementare Grundrechte auszulöschen, ist es halt bei der von den Nazis eingeführten Benutzungspflicht (ein Element der Schutzhaft) besonders einfach. Die Herausnahme der Wegelchen außerorts aus dem S. 3 des § 45 (9) StVO erfolgte ebenfalls unter dem (durch nichts belegten) Verweis, dass es dort ja sowieso (ich meine, man nannte auch einen eine Pseudo-Exaktheit vorspiegelnden Wert von Thompson-Rivara-Thompson verdächtigen "30 %") generell viel "gefährlicher" sei.

    Also bleibt am Ende alles Willkür. Meist reicht ein einzelner Radfahrer hassender Sachbearbeiter in irgendeiner Behörde - und schon werden Fakten geschaffen, die über Jahrzehnte Bestand haben. Noch schlimmer, wenn es sich dabei um regelrecht Amok laufende Straßenbaubehörden handelt, die sich ohne jegliche (Schein-)Legitmation dazu berufen fühlen, das "Separationsprinzip" (der Nazis) zu vollenden.

    Dazu braucht es doch gar keinen Umzug. Meine Eltern wohnen in Karlsruhe, und ein Ausflug mit dem Rennrad über die Maxauer Rheinbrücke steht schon längt auf der To-Do-Liste. Kandel soll ja ganz "sehenswert" sein ^^ .

    Aus Kandel hatte ich sogar schon was in meinem Blog; ein Bekannter aus der Vorderpfalz schickte mir immer wieder besonders abstrusen Blödsinn aus der Gegend. Kannst ja dann noch etwas weiter in Richtung Westen ausschwärmen; momentan hättest du noch die seltene Gelegenheit, mit dem Rad ein Stück auf einer bereits teileingezogenen, aber noch nicht durchgehend als Kraftfahrstraße beschilderten Bundesstraße zu fahren. Hab ich erst am Sonntag wieder gemacht.

    Ich habe mittlerweile im übrigen bereits zwei Klagen vor dem VG Augsburg laufen. Und je nachdem wie sich die Stadt Blaubeuren in den nächsten zwei Wochen verhält, dürfte das VG Sigmaringen auch in Kürze eine Anfechtungsklage von mir bekommen.

    Mir würde das eigentlich auch "Spaß" machen und ich wollte (u. a.) daraus ja im Endeffekt auch einen Beruf machen. Aber unter den gegebenen Umständen habe ich da keinerlei Chance. Sponsoren findet man für so Sachen (nicht mal für das B-10-Thema) nämlich auch absolut keine. Und nach der erbärmlichen Einbahnstraßen-Pleite in Neustadt hat mir mein Kumpel auch gesagt, dass das eine einmalige Sache gewesen sein wird. Es frustriert mich eh, wie wenig juristische Argumente zählen bzw. wie willkürlich zahlreiche Behörden einfach über alles hinweggehen, was man teils über Jahre vorträgt. Daher habe ich inzwischen auch quasi jeden Rest an Glauben daran, dass wir es hier noch ansatzweise mit einem "Rechtsstaat" zu tun hätten, verloren.

    Achso - ja, man erzählt sich, dass der Vorsitzende Richter der 23. Kammer am VG München (die für verkehrsrechtliche Anordnungen in ganz Oberbayern zuständig ist) passionierter (Renn-)Radfahrer sei.

    Ja; von solchen Sachen hängt es dann halt auch ab; also Zufall. Ist auch oftmals in den Behörden der Fall. Hoffentlich unterstellt man ihm (wie anderen Richtern hier in D) keine Rechtsbeugung oder Befangenheit. ;)

    Ich hatte vor 2 Jahren ein Gespräch mit Zweibrücker Verwaltungsleuten zu einem mit Z 240 und Z 205 vollgestellten Kreisel. Mit dabei war auch ein Typ vom LBM. Der auch ganz offen zugab, dass er selber Rennrad fährt und so einen Scheiß auch ignoriert. Aber sich dennoch vehement für die Aufrechterhaltung der Bebläuung aussprach. Die allgemeine Schizophrenie eines Lohnsklaven: Wes Brot ich ess', des' Lied ich sing.

    Es geht nicht um den Einzelfall, sondern die Art und Weise, wie diese Behörde mit mir bzw. meinen Eingaben umgeht bzw. was für ein Aufwand nötig ist, um so einen behördlichen Bullshit korrigieren zu lassen. Ich erlebe das ja auch ständig; obendrein in zunehmender Intensität.

    Zu den durchgezogenen Mittel- oder Fahrbahnbegrenzungslinien: Nein. Deren Regelungsgehalt ist m. E. eindeutig und abschließend geregelt; gerade wegen des Verweises auf "Grundstücke". Ist vor irgendeinem Ghetto (ob nun links oder rechts) ein Zeichen 295 aufgemalt, ist jenes legal nicht mehr erreichbar und eine etwaig beschilderte Benutzungspflicht nichtig im Sinne des § 44 (2) Nr. 5 VwVfG.

    Zumindest hinsichtlich der Landeshauptstadt München kann ich allerdings sagen, dass meine Klagen gegen sie schon etwas bewirkt haben, weil die Verantwortlichen da genau wissen, was es heißt, wenn ich ihnen schreibe "wir sehen uns dann vor dem Verwaltungsgericht wieder".

    Dann hast du Glück, dass in "deiner" Kammer halt ein paar Leute hocken, die sich nicht nur als Anwalt der Verwaltung sehen. Zieh doch einfach ins Zuständigkeitsgebiet des VG Neustadt; dann lachen sie sich bei der Verwaltung über solche Androhungen wirklich nur kaputt.

    Denn klar: wenn die Sache am Gericht anhängig ist, dann muss man halt auch in Schriftsätzen (Achtung: Aufwand und Arbeit!) Farbe bekennen.

    Dafür kann man dann ja private Anwälte einschalten; davon hat das Bundesgesundheitsministerium ja auch ausgiebig gebauch gemacht, um die Veröffentlichtung RKI-Files zu verhindern. Und hier, im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt, dürftest du dann am Ende auch noch als Kläger die Anwälte der Verwaltung bezahlen.

    Letzten Endes ist auch das alles Beschäftigung. Sisypos. Kampf gegen Windmühlen. :(

    Die Wiktionary schreibt zum Adjektiv “kafkaesk” das Folgende:

    Zitat

    [2] gebraucht in Situationen, die absurd, rätselhaft und dabei bedrohlich empfunden werden; der Betroffene erlebt ein Gefühl der Unsicherheit, des Ausgeliefertseins; meist im Zusammenhang mit einer Administration mit undurchsichtigen Regeln, die keinen Sinn zu ergeben scheinen

    Irgendwann, lange Zeit nach meinem Ableben, wird vielleicht die Steigerung des Begriffs “kafkaesk”, nämlich “schneblesk”, zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören.

    “Borniertheit” wäre allerdings auch so ein Euphemismus für das, was ich seit Jahren mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz erleben muss. Die es wohl nie überwunden hat, dass sie wegen meinem Gemecker fast alle Wegelchen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entbläuen musste. Seit Jahren verweigert man mir quasi jeglichen Dialog, selbst bei eigentlich leicht zu behebenden Angelegenheiten.

    Eine davon war die Sache mit den durchgezogenen Linien an der Faustermühle. An jener Mühle fließt die Wallhalbe vorbei, ehe sie rund 350 m weiter südlich in den Schwarzbach mündet. Außerdem befindet sich dort der südliche Beginn des berüchtigten touristischen “Radwegs” durchs Wallhalbtal. Nicht nur an dieser Stelle begingen während des “autofreien Wallhalbtals” unzählige Radfahrer Ordnungswidrigkeiten.

    Jenes Wallhalbtal spielt in meiner Leidens- und Lebensgeschichte ja auch eine nicht unerhebliche Rolle, schließlich hatte ich anlässlich des vom Land mit 800.000 Euro geförderten Ausbaus des sogenannten “Sickinger-Mühlen-Radwegs” eine umfangreiche Strafanzeige wegen Subventionsbetruges gestellt, die sogar ausnahmsweise mal nicht umgehend vom Tisch gewischt wurde. Erst nach über einem Jahr fiel der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach bereits eingeleiteten Ermittlungen(!) dann doch spontan ein, dass man ja gar nicht ermittelt habe und stellte die Verfahren ohne nähere Begründung ein.

    Nach dem Ausbau der L 476 zwischen der Faustermühle und Maßweiler wurde an der Faustermühle nicht nur ein radtouristisch beschilderter, in Richtung L 477 führender Gehweg(!) neben die neue Fahrbahn gebaut. Nein, man hat natürlich auch die neu asphaltierte Fahrbahn neu bepinselt.

    Blöderweise hat die auch für die Anordnung von Zeichen 295 StVO (also durchgezogenen Linien) zuständige Kreisverwaltung Südwestpfalz direkt vor diesem HBR-beschilderten Pseudo-Radweg genau solche Zeichen 295 angeordnet und vom LBM markieren lassen; in der Fahrbahnmitte, als auch am Fahrbahnrand. Das heißt, man darf weder in diesen Weg ein-, noch aus diesem ausfahren, vor allem nicht nach links.

    Das ist auch deshalb offenkundiger Blödsinn, weil es wenige Meter weiter in Richtung der Bushaltestelle, als auch des die L 477 unterquerenden Feldwegs zumindest in der Fahrbahnmitte eine kurze Unterbrechung der Mittellinie (jedoch nicht der Fahrbahnbegrenzungslinien) gibt.

    Nun wäre diese Sache ja – wie gesagt – relativ einfach zu lösen gewesen. Also hatte ich mich in meiner (trotz aller kafkaesken Erfahrungen immer noch vorhandenen) Naivität am 29. Juni 2023 mit der folgenden e-mail an die Kreisverwaltung Südwestpfalz gewandt.


    Sehr geehrter Herr X,

    könnten Sie mir bitte die folgenden Fragen beantworten:

    • Hat die Kreisverwaltung an der L 476 bei der Faustermühle vor dem sogenannten “Mühlen-Radweg” durchs Wallhalbtal am Fahrbahnrand als auch in der Fahrbahnmitte Zeichen 295 StVO (durchgezogene Linien) angeordnet?
    • Falls ja, wieso? Schließlich erlaubt die StVO an keiner Stelle, gegen das Zeichen 295 zu verstoßen, um bspw. auf einen als touristische Radroute ausgewiesenen Waldweg aufzufahren bzw. diesen zu verlassen.
    • Sollen hier ein- und ausfahrende Radfahrer (und freigegebener forstwirtschaftlicher Verkehr) also nicht links abbiegen dürfen?
    • Warum wurde hingegen vor den Zufahrten zur Asphaltfläche an der Haltestelle bzw. des Feldwegs zur Unterführung zumindest die Mittellinie unterbrochen?
    • Falls der LBM die Zeichen 295 eigenmächtig markiert haben sollte: Könnten Sie ihn bitte darauf aufmerksam machen, dass er ohne Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde überhaupt nichts zu markieren hat?
    • Generell gefragt: Warum werden insb. auch die Fahrbahnbegrenzungslinien nicht nur im Kreis Südwestpfalz auch weiterhin vor unzähligen Zufahrten zu Feld- und Waldwegen oder gar “Geh- und Radwegen” nicht unterbrochen (um auch optisch auf querenden Verkehr hinzuweisen), sondern ausnahmslos durchgezogen?

    Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung. Und zukünftig um mehr Sorgfalt, was das (überflüssige) Markieren von Zeichen 295 betrifft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dennis Schneble


    Dieser e-mail hatte ich die folgenden Fotos beigefügt; die erste Aufnahme zeigt die beiden unterbrochenen Mittellinien.

    EOS_23-0536.jpg

    Das zweite Foto die nicht unterbrochenen Mittel- und Fahrbahnbegrenzungslinien vor der Zufahrt des “Radwegs”.

    EOS_23-0537.jpg

    Und das letzte die (unnötige Gehweg-)Querungsstelle auf der L 477.

    EOS_23-0538.jpg

    Darauf erhielt ich – welch Wunder! – keine Antwort. Also schalte ich – wegen diesem überflüssigen Käse! – am 3. Dezember 2023 mal wieder die Bürgerbeauftragte es Landes ein. Dieser gegenüber zeigte die Kreisverwaltung Südwestpfalz jedoch einmal mehr, wie sie mit Eingaben eines nervigen Bürgers umgeht. Sie deutete meine Anfrage nämlich einfach (entgegen meines ausdrücklichen Willens) in einen Antrag nach Landestransparenzgesetz um, indem sie weitere, mit dieser Anfrage gar nichts zu tun habende Eingaben von mir “addierte” – und mir daher pauschal Gebühren androhte, wenn ich an meinem (auf das Thema durchgezogene Linien begrenzten) Auskunftsbegehren festhalten sollte.

    Ich legte aufgrund dieser missbräuchlichen Auslegung geltenden Rechts (vor allem in Gestalt einer pauschalen Kumulierung mehrerer Einzeleingaben zwecks Gebührenandrohung) auch am 10. Januar 2024 Beschwerde beim LfDI ein. An dieser Auslegung hielt die Kreisverwaltung jedoch auch bis zum bitteren Ende des Vermittlungsversuches der Bürgerbeauftragten fest. Sechs(!) Schreiben musste diese mir im Zuge dieser unnötigen Linien-Posse zusenden. In deren vorletzter Auskunft vom 13. März 2024 heißt es unter anderem:

    Zitat

    In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung nochmals darauf hin, dass nicht der Zugang zu diesen Informationen verwehrt wird, sondern aufgrund des Umfangs diese nicht unentgeltlich erteilt werden können.

    Das heißt, das Personal der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz ist offenkundig fachlich vollkommen unfähig, die oben dokumentierten Fragen innerhalb von 5 Minuten zu beantworten?

    Egal. Es gibt ja noch den LBM Rheinland-Pfalz, welcher die Fach- und Rechtsaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ausübt. Auch wenn ich bislang ebenfalls nur fast ausnahmslos negative Erfahrungen mit dieser Behörde machen musste, dachte ich mir, dass es zumindest noch einmal einen Versuch wert wäre. Diese Frucht hängt ja nun wirklich nicht besonders hoch.

    Also leitete ich am 28. März 2024 meine ursprüngliche e-mail an die Kreisverwaltung weiter an den LBM Kaiserslautern sowie den Landes-LBM und bat um ein fachaufsichtsbehördliches Einschreiten. Ich musste den LBM dann leider auch noch mehrmals an diese Beschwerde erinnern.

    Heute erhielt ich dann tatsächlich vom Landes-LBM die folgende Auskunft:

    Nun könnte ich zufrieden sein. Bin es aber nicht. Nicht nur, weil ich es mit einer nur noch als bürgerfeindlich zu bezeichnenden Kreisverwaltung zu tun habe, die sachliche Einwände inzwischen vollständig ignoriert.

    Nein, es regt mich auf; weil ich auch in dieser Angelegenheit erneut (überflüssige und nervenaufreibende) Arbeit geleistet habe, die im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten (einschließlich der Markierungsfirma) nicht honoriert wird. Weshalb ich dieses Land nur noch als dysfunktionale Bananenrepublik bezeichnen kann.

    Das liegt halt auch daran, dass diese Einbahnstraßenregelung (mit ziemlicher Sicherheit, es gab ja leider keine Anordnung mehr) älter als ich selbst war. Und den Feinheiten des deutschen Verwaltungsgerichtswegs. Anfechten kannst du ja m. E. nur (innerhalb der bescheuerten Jahresfrist) bestehende Verbote in Gestalt von konkreten Verkehrszeichen (wobei auch das in Abrede gestellt wurde). Mir wäre es bspw. auch recht gewesen, wenn sie die Einbahnstraßenregelung ingesamt aufgehoben hätten. Ich kann aber m. E. keine fehlenden Zusatzzeichen (1022-10) "anfechten", sondern nur per erneuter Ermessensausübung einfordern. Der vorsitzende Richter äußerte sich zu diesem Punkt allerdings auch etwas kryptisch. Egal. Ich mach im Klage-Unterforum mal einen Beitrag auf und poste in den nächsten Tagen die jeweiligen Dokumente.

    Danke für die passende Wortwahl. Jep, nahezu alles, was die Stadt Pirmasens und das Gericht in dieser Sache mit mir getrieben haben, war bösartig. Der vorsitzende Richter hatte regelrecht Spaß, mich für meine Dreistigkeit zu bestrafen, dass ich auf einer Entscheidung beharrte, anstatt der Stadt Pirmasens noch einmal über 7 Monate Zeit zu geben, eine Einbahnstraßenregelung zu überprüfen, deren Überprüfung sie zuvor schon mehrfach angekündigt, aber nie wirklich durchgeführt (und mich also nachweislich belogen) hatte.

    Falls Interesse bestünde, würde ich zum Thema Schillerstraße auch noch einen etwas ausführlicheren Beitrag verfassen und meine Schriftsätze verlinken. Die Farce vor dem VG Neustadt war auch der ausschlaggebende Grund, warum ich meinen Blog damals dichtgemacht hatte.

    Ja, mache ich ja seit rund 25 Jahren. Kann aber nicht behaupten, dass ich viele Nachahmer zum Fahrbahnradeln oder gar zivilen Ungehorsam gegen blaue Schilder animiert hätte.

    Im Gegenteil. Gestern unterhielt ich mich am See und unterwegs (auf dem MTB) mit einem anderen Gelegenheitsradler. Gurkt auch in aller Regel auf allem rum, was nicht die Fahrbahn ist und konnte weder als Auto- noch Radfahrer die oben gezeigte Verkehrssituation vor allem am freilaufenden Rechtsabbieger rechtlich korrekt einordnen.

    Ich bin hier in Pirmasens diesbezüglich ein absoluter Rufer, ähm, Radler in der Wüste. Und wenn ich mir vergegenwärtige, was man ihm Rahmen des großartigen "Radverkehrskonzepts" (dessen Fehlen übrigens laut Verwaltungsgericht ein berechtigtes Hindernis für die Freigabe meiner Einbahnstraße war und an welchem man mich - im Gegensatz zum ADFC - auch ganz bewusst nicht beteiligte) angekündigt hat, kommt mir auch nur das nackte Grauen.

    Ist "umstritten" nicht auch eine dieser hohlen, wertenden Propagandafloskeln, mit denen man Leute diffamiert und aus dem Diskurs ausgrenzt? Das ist auf eine ironische Weise irgendwie witzig, weil es ja wohl kaum ein Thema geben dürfte, welches unter Radfahrern (neben dem Helm) "umstrittener" ist, als das Thema "Radweg". Vielmehr müsste man sich ja eigentlich die Frage stellen, warum die Öffentlichkeit von diesem "Streit" kaum etwas mitkriegt und stattdessen nur eine Seite die einzig wahre Wahrheit - nämlich das Radwege eine supertolle Sache sind und wir noch viel mehr davon benötigen - verbreiten darf?

    Allerdings: Wer (wie zahlreiche bekanntere Namen aus der radwegkritischen Szene) selbst im Jahre 2024 ein vorsintflutliches Newsgroup-System (welches sogar google neulich aufgegeben hat) wie de.rec.fahrrad immer noch für ein zeitgemäßes Kommunikationsmittel hält, braucht sich halt auch nicht wundern, dass man nicht wahrgenommen wird.

    Zu Bernd Sluka: Hat in seiner Funktion beim VCD (von dem ich übrigens auch nie auch nur eine einzige Rückmeldung erhielt) meiner Meinung nach in den letzten Jahren ziemlich viel Kreide gefressen.