Die durchgezogenen Linien an der Faustermühle

  • Ort
    Maßweiler

    Die Wiktionary schreibt zum Adjektiv “kafkaesk” das Folgende:

    Zitat

    [2] gebraucht in Situationen, die absurd, rätselhaft und dabei bedrohlich empfunden werden; der Betroffene erlebt ein Gefühl der Unsicherheit, des Ausgeliefertseins; meist im Zusammenhang mit einer Administration mit undurchsichtigen Regeln, die keinen Sinn zu ergeben scheinen

    Irgendwann, lange Zeit nach meinem Ableben, wird vielleicht die Steigerung des Begriffs “kafkaesk”, nämlich “schneblesk”, zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören.

    “Borniertheit” wäre allerdings auch so ein Euphemismus für das, was ich seit Jahren mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz erleben muss. Die es wohl nie überwunden hat, dass sie wegen meinem Gemecker fast alle Wegelchen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entbläuen musste. Seit Jahren verweigert man mir quasi jeglichen Dialog, selbst bei eigentlich leicht zu behebenden Angelegenheiten.

    Eine davon war die Sache mit den durchgezogenen Linien an der Faustermühle. An jener Mühle fließt die Wallhalbe vorbei, ehe sie rund 350 m weiter südlich in den Schwarzbach mündet. Außerdem befindet sich dort der südliche Beginn des berüchtigten touristischen “Radwegs” durchs Wallhalbtal. Nicht nur an dieser Stelle begingen während des “autofreien Wallhalbtals” unzählige Radfahrer Ordnungswidrigkeiten.

    Jenes Wallhalbtal spielt in meiner Leidens- und Lebensgeschichte ja auch eine nicht unerhebliche Rolle, schließlich hatte ich anlässlich des vom Land mit 800.000 Euro geförderten Ausbaus des sogenannten “Sickinger-Mühlen-Radwegs” eine umfangreiche Strafanzeige wegen Subventionsbetruges gestellt, die sogar ausnahmsweise mal nicht umgehend vom Tisch gewischt wurde. Erst nach über einem Jahr fiel der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach bereits eingeleiteten Ermittlungen(!) dann doch spontan ein, dass man ja gar nicht ermittelt habe und stellte die Verfahren ohne nähere Begründung ein.

    Nach dem Ausbau der L 476 zwischen der Faustermühle und Maßweiler wurde an der Faustermühle nicht nur ein radtouristisch beschilderter, in Richtung L 477 führender Gehweg(!) neben die neue Fahrbahn gebaut. Nein, man hat natürlich auch die neu asphaltierte Fahrbahn neu bepinselt.

    Blöderweise hat die auch für die Anordnung von Zeichen 295 StVO (also durchgezogenen Linien) zuständige Kreisverwaltung Südwestpfalz direkt vor diesem HBR-beschilderten Pseudo-Radweg genau solche Zeichen 295 angeordnet und vom LBM markieren lassen; in der Fahrbahnmitte, als auch am Fahrbahnrand. Das heißt, man darf weder in diesen Weg ein-, noch aus diesem ausfahren, vor allem nicht nach links.

    Das ist auch deshalb offenkundiger Blödsinn, weil es wenige Meter weiter in Richtung der Bushaltestelle, als auch des die L 477 unterquerenden Feldwegs zumindest in der Fahrbahnmitte eine kurze Unterbrechung der Mittellinie (jedoch nicht der Fahrbahnbegrenzungslinien) gibt.

    Nun wäre diese Sache ja – wie gesagt – relativ einfach zu lösen gewesen. Also hatte ich mich in meiner (trotz aller kafkaesken Erfahrungen immer noch vorhandenen) Naivität am 29. Juni 2023 mit der folgenden e-mail an die Kreisverwaltung Südwestpfalz gewandt.


    Sehr geehrter Herr X,

    könnten Sie mir bitte die folgenden Fragen beantworten:

    • Hat die Kreisverwaltung an der L 476 bei der Faustermühle vor dem sogenannten “Mühlen-Radweg” durchs Wallhalbtal am Fahrbahnrand als auch in der Fahrbahnmitte Zeichen 295 StVO (durchgezogene Linien) angeordnet?
    • Falls ja, wieso? Schließlich erlaubt die StVO an keiner Stelle, gegen das Zeichen 295 zu verstoßen, um bspw. auf einen als touristische Radroute ausgewiesenen Waldweg aufzufahren bzw. diesen zu verlassen.
    • Sollen hier ein- und ausfahrende Radfahrer (und freigegebener forstwirtschaftlicher Verkehr) also nicht links abbiegen dürfen?
    • Warum wurde hingegen vor den Zufahrten zur Asphaltfläche an der Haltestelle bzw. des Feldwegs zur Unterführung zumindest die Mittellinie unterbrochen?
    • Falls der LBM die Zeichen 295 eigenmächtig markiert haben sollte: Könnten Sie ihn bitte darauf aufmerksam machen, dass er ohne Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde überhaupt nichts zu markieren hat?
    • Generell gefragt: Warum werden insb. auch die Fahrbahnbegrenzungslinien nicht nur im Kreis Südwestpfalz auch weiterhin vor unzähligen Zufahrten zu Feld- und Waldwegen oder gar “Geh- und Radwegen” nicht unterbrochen (um auch optisch auf querenden Verkehr hinzuweisen), sondern ausnahmslos durchgezogen?

    Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung. Und zukünftig um mehr Sorgfalt, was das (überflüssige) Markieren von Zeichen 295 betrifft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dennis Schneble


    Dieser e-mail hatte ich die folgenden Fotos beigefügt; die erste Aufnahme zeigt die beiden unterbrochenen Mittellinien.

    EOS_23-0536.jpg

    Das zweite Foto die nicht unterbrochenen Mittel- und Fahrbahnbegrenzungslinien vor der Zufahrt des “Radwegs”.

    EOS_23-0537.jpg

    Und das letzte die (unnötige Gehweg-)Querungsstelle auf der L 477.

    EOS_23-0538.jpg

    Darauf erhielt ich – welch Wunder! – keine Antwort. Also schalte ich – wegen diesem überflüssigen Käse! – am 3. Dezember 2023 mal wieder die Bürgerbeauftragte es Landes ein. Dieser gegenüber zeigte die Kreisverwaltung Südwestpfalz jedoch einmal mehr, wie sie mit Eingaben eines nervigen Bürgers umgeht. Sie deutete meine Anfrage nämlich einfach (entgegen meines ausdrücklichen Willens) in einen Antrag nach Landestransparenzgesetz um, indem sie weitere, mit dieser Anfrage gar nichts zu tun habende Eingaben von mir “addierte” – und mir daher pauschal Gebühren androhte, wenn ich an meinem (auf das Thema durchgezogene Linien begrenzten) Auskunftsbegehren festhalten sollte.

    Ich legte aufgrund dieser missbräuchlichen Auslegung geltenden Rechts (vor allem in Gestalt einer pauschalen Kumulierung mehrerer Einzeleingaben zwecks Gebührenandrohung) auch am 10. Januar 2024 Beschwerde beim LfDI ein. An dieser Auslegung hielt die Kreisverwaltung jedoch auch bis zum bitteren Ende des Vermittlungsversuches der Bürgerbeauftragten fest. Sechs(!) Schreiben musste diese mir im Zuge dieser unnötigen Linien-Posse zusenden. In deren vorletzter Auskunft vom 13. März 2024 heißt es unter anderem:

    Zitat

    In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung nochmals darauf hin, dass nicht der Zugang zu diesen Informationen verwehrt wird, sondern aufgrund des Umfangs diese nicht unentgeltlich erteilt werden können.

    Das heißt, das Personal der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz ist offenkundig fachlich vollkommen unfähig, die oben dokumentierten Fragen innerhalb von 5 Minuten zu beantworten?

    Egal. Es gibt ja noch den LBM Rheinland-Pfalz, welcher die Fach- und Rechtsaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ausübt. Auch wenn ich bislang ebenfalls nur fast ausnahmslos negative Erfahrungen mit dieser Behörde machen musste, dachte ich mir, dass es zumindest noch einmal einen Versuch wert wäre. Diese Frucht hängt ja nun wirklich nicht besonders hoch.

    Also leitete ich am 28. März 2024 meine ursprüngliche e-mail an die Kreisverwaltung weiter an den LBM Kaiserslautern sowie den Landes-LBM und bat um ein fachaufsichtsbehördliches Einschreiten. Ich musste den LBM dann leider auch noch mehrmals an diese Beschwerde erinnern.

    Heute erhielt ich dann tatsächlich vom Landes-LBM die folgende Auskunft:

    Nun könnte ich zufrieden sein. Bin es aber nicht. Nicht nur, weil ich es mit einer nur noch als bürgerfeindlich zu bezeichnenden Kreisverwaltung zu tun habe, die sachliche Einwände inzwischen vollständig ignoriert.

    Nein, es regt mich auf; weil ich auch in dieser Angelegenheit erneut (überflüssige und nervenaufreibende) Arbeit geleistet habe, die im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten (einschließlich der Markierungsfirma) nicht honoriert wird. Weshalb ich dieses Land nur noch als dysfunktionale Bananenrepublik bezeichnen kann.

  • nämlich “schneblesk”, zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören

    Kucken wir mal nach.

    absurd? Nein, rational zur Erreichung des Zieles der Abschaffung des Radfahrers.
    rätselhaft? Nein, offensichtlich, einfach, nachvollziehbar.
    bedrohlich? Kein bißchen.
    Unsicherheit? Wir sind uns alle sicher, das Behörden tun, was immer sie wollen, wenn es um Radfahrer geht.
    Ausgeliefertseins? Quak, selber machen und nach links lenken.
    Administration mit undurchsichtigen Regeln? Wir wissen: Es gibt nur eine, Hinfort mit euch.
    die keinen Sinn zu ergeben scheinen? Damit erfüllen sie doch einen Sinn.

    Also nix mit Kafkaesk, da gibt es dem entsprechend auch nichts zu steigern. Watn Glück. Aber kannst dir die ja als Wortmarke schützen lassen. Schneblesk, mit meinem Namen geht das nicht so schön.

    So, Schluß mit Lustig, StVO Zeichen 295 gelesen. Es richtet sich an den fahrenden Benutzer des Fahrstreifens bzw. der Fahrbahn, nicht an den Überquerer desselben, wozu man wohl auch Erreichen des Ghettos zählen muß. Abbiegen auf Grundstück ist ausdrücklich erlaubt. Ich sehe da wenig Beschwertheit, das ist eher was für die VwV.

  • Es geht nicht um den Einzelfall, sondern die Art und Weise, wie diese Behörde mit mir bzw. meinen Eingaben umgeht bzw. was für ein Aufwand nötig ist, um so einen behördlichen Bullshit korrigieren zu lassen. Ich erlebe das ja auch ständig; obendrein in zunehmender Intensität.

    Zu den durchgezogenen Mittel- oder Fahrbahnbegrenzungslinien: Nein. Deren Regelungsgehalt ist m. E. eindeutig und abschließend geregelt; gerade wegen des Verweises auf "Grundstücke". Ist vor irgendeinem Ghetto (ob nun links oder rechts) ein Zeichen 295 aufgemalt, ist jenes legal nicht mehr erreichbar und eine etwaig beschilderte Benutzungspflicht nichtig im Sinne des § 44 (2) Nr. 5 VwVfG.