SIE soll ja angezeigt werden als Fahrerin und damit als Täterin ... Nicht das "unschuldige" Auto, das kann ja nix dafür ...
Naja, das Auto ist da ja auch nicht ganz unschuldig. Denn es ist ja nicht die Fahrerin, die den Weg physisch blockiert, sondern eben das Auto. Daher kann man ja Falschparker auch ohne Probleme fotografieren, wenn niemand drinsitzt. Weil Autos keine Persönlichkeitsrechte haben. Sicher, die können sich dann rausreden, dass sie an dem Tag nicht gefahren wären, riskieren damit aber auch stets (auf Dauer) eine Fahrtenbuchauflage...
Das "anfertigen" fehlt in § 24 ...
Da geht es m. E. nicht nur um Fahndungsfotos. Ohne Anfertigung ist auch keine "Verbreitung" (auch an andere Behörden) etc. möglich.
Ich seh hier eine Ungleichbehandlung in Sachen Anzeigen; es ist für mich nicht ersichtlich, warum es einen Unterschied machen soll, ob eine Privatperson eine Owi anzeigt - oder eine Behörde. Hier in Pirmasens gilt ja bspw. das Gehwegpark-Landrecht. Da unternimmt die Behörde von sich aus nichts, wenn 1 m Restbreite verbleiben. Das heißt, es bleibt gefährdeten oder vom Falschparker behinderten Privatpersonen gar nix anderes übrig, als das selber in die Hand zu nehmen. Meines Erachtens wäre es eine Benachteiligung, wenn man das Ordnungsamt erst anrufen und warten müsste, bis die dann irgendwann mal vorbeikommen... Meistens sind die Falschparker dann nämlich schon wieder weg.
Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss damit leben, gefilmt und fotografiert zu werden. Wie gesagt - man wird inzw. sowieso überall gefilmt. Wenn private Unternehmen oder der Staat das machen, soll das stets in Ordnung sein? Verwerflich wird es erst, wenn es der einzelne Bürger ist...!?