Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    In der Südpfalz gab es mal wieder einen tödlichen Unfall. Auf einem ehemalig benutzungspflichtigen, nun mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ausgewiesenen Wegelchen, das ein 64-jähriger Radfahrer linksseitig (und wohl eher nicht mit Schrittgeschwindigkeit...) befuhr. Nur wenige Meter weiter starb bereits vor knapp einem halben Jahr ein Radfahrer, als er von einem Bus überfahren wurde. Die Polizei bezeichnete diese "Infrastruktur" in Ihrer PM trotzdem noch als "Radweg". Auf meinen Hinweis, dass dem nicht so sei und man doch bitte auf die genauen Begrifflichkeiten achten solle, erhielt ich keine Reaktion.

    Die Todesfalle Hochbord wird aber natürlich auch weiter nicht infrage gestellt. Hauptsache, mit einem "sicheren und guten Gefühl" in den Tod fahren... ?(

    Ich glaube ja, dass die Pfalz wohl die deutsche Region mit den im Schnitt ältesten Verkehrszeichen sein könnte. Da man wohl Angst hatte, dass hier der Denkmalschutz einschlägig sein könnte oder das Z 250 und das Zz schlagartig zu Staub zerfallen könnten, wenn man das [Zusatzzeichen 1022-10] drunterschraubt, hat man es wohl sicherheitshalber am Pfosten daneben befestigt:

    EOS_19-0099.jpg

    Der Weg ist übrigens wirklich fantastisch - über 15 % Gefälle. Mit einer fiesen, scharfen Linkskurve kurz hinter einer der steilsten Stellen...

    Auch schön ist das hier:

    EOS_19-0100.jpg

    Nur ein Mal mit Profis arbeiten... :rolleyes:

    Das hier ist auch "lustig":

    EOS_19-0078n.jpg

    Es handelt sich hier um genau den B-10-Radweg, auf dem am 31. Januar ein Radfahrer schwer stürzte. Die Staatsanwaltschaft hat aber keine Lust, überhaupt Ermittlungen einzuleiten, ob hier irgendwer gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen haben könnte. Sie beruft sich stattdessen auch noch genau auf dieses abstruse Plastik-Schild. :cursing::thumbdown:

    Viele Menschen sind halt nun einmal leider doof wie ein verschimmeltes Dinkelbrot. Je blöder die Verkehrsteilnehmer, desto größer die Erklärbär-Population. ;)

    "Trocknen Sie ihr Haustier nicht in der Mikrowelle".

    Yeti - Immerhin hat die StVB das selber verstanden, dass in 30er-Zonen RvL gilt. In Kaiserslautern weiß man das z. B. auch nicht...

    Das mit der Abschaffung der Mitführpflicht war vermutlich nur ein Versehen... ;)

    Diese Regelung könnte man auch explizit auf die ganzen Reflektoren ausweiten.

    Tagsüber interessiert das in der Praxis ja eh keinen; da müsste ein Polizist schon verdammt mies drauf sein, um sowas zu beanstanden. Trotzdem hättest du weiter das Problem, dass man einen "Großflächenrückstrahler" halt nur an einem Rad mit Gebäckträger montieren kann. Und grade die sportlicheren Fahrer haben ja auch oft Klickpedale. Also in aller Regel: keine Reflektoren. Die fahren aber durchaus auch mal im Dunkeln; dann halt eben mit Akku-Lichtern. Und reflektierenden Klamotten.

    Ich hab irgendwie keine Lust, mich da extra anzumelden und mir dafür noch'n "sicheres" Passwort auszudenken. :rolleyes: Was mir spontan am wichtigsten wäre:

    • Im FStrG klarstellen, dass die entsprechenden Radwege zur Bundesstraße gehören (ob nun straßenbegleitend, oder abgesetzt). Insbesondere bei Kraftfahrstraßen oder [Zeichen 254] müssen die Ausweichwege erst einmal vorhanden sein, ebenfalls im Bundeseigentum stehen, dürfen keine großen Umwege aufweisen, müssen ausdrücklich als Straßenteil gewidmet werden - und es müssen die gleichen Verkehrssicherungspflichten (also insb. Winterdienst) wie für die Straße / Fahrbahn gelten.
    • Die VwV taugt nix in Sachen Radwege-Standards, weil man sich vor Gericht nicht einmal drauf berufen kann. Daher ist der ganze Klumpatsch zu Radwegen und deren Benutzungspflicht in einer eigenen Radverkehrsanlagen-Rechtsverordnung zu regeln. Darin steht dann u. a., dass Radwege, die die baulichen Mindestkriterien verfehlen, trotz Blauschild nicht benutzungspflichtig sind - und umgehend entbläut werden müssen. Kommt es auf derartigen Wegen zu Unfällen, hat die Behörde eine Teilschuld und der Amtsträger kann in besonders schweren Fällen persönlich haftbar gemacht werden.
    • Legalisierung von Rennrädern und Mountainbikes: Die hpts. noch aus der Nazi-Zeit stammenden Lametta-Vorschriften müssen ersatzlos in den Orkus. Wer sein Rad mit haufenweise Reflektoren verschandelnönern ;) will, soll es tun. Ein aktives Front- und Rücklicht bei Dunkelheit(!) sind meines Erachtens ausreichend; das funktioniert auch in der Schweiz. Und den K-Nummern-Quatsch kann man gleich mit entsorgen. Vorne weiß, hinten rot - und darf nicht blenden.
    • Rechteckige Z 237, Z 240 und Z 241 zur Beschilderung nicht benutzungspflichtiger Radwege (wie bspw. in Ö, F, LUX) in die StVO aufnehmen.
    • Den § 45 (9) mit seiner obskuren "Gefahrenlage" in dieser Form ändern - der ist zu willkürlich auslegbar. Insb. die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten ist ganz allgemein nur noch in (genau geregelten) Ausnahmefällen möglich.

    Ich bin immer noch der Meinung, dass Yeti noch ein wenig mehr erreichen könnte, wenn er das alles in (s)einem eigenen Blog behandeln würde. Material hat er ja mehr als genug... :)

    Was den Pannenflicken betrifft: Der war mal eine gute Idee, hat (leider) seine besten Zeiten längst hinter sich. Dieses Jahr hat man bundesweit(!) nur 7 Kandidaten anzubieten.

    Ich finde, dass erstaunlich viele sinnvolle Vorschläge gemacht wurde. Meine Befürchtung war, dass die "mehr Radwege" oder "bessere Radwege"-Fraktion in der Mehrheit ist.

    Ist dem so? Ich hatte einige der Ideen überflogen und nach den gegenteiligen Eindruck. Vor allem außerorts kann es vielen Radfahrern mit der Verbannung auf Wegelchen nicht schnell genug gehen.

    Vielleicht schau ich mir ja später doch nochmal ein paar durch. ;)

    Mehr als ein typisches Bürgerbeteiligungs-Feigenblatt seh ich in der Sache aber eh nicht.

    SIE soll ja angezeigt werden als Fahrerin und damit als Täterin ... Nicht das "unschuldige" Auto, das kann ja nix dafür ...

    Naja, das Auto ist da ja auch nicht ganz unschuldig. Denn es ist ja nicht die Fahrerin, die den Weg physisch blockiert, sondern eben das Auto. Daher kann man ja Falschparker auch ohne Probleme fotografieren, wenn niemand drinsitzt. Weil Autos keine Persönlichkeitsrechte haben. Sicher, die können sich dann rausreden, dass sie an dem Tag nicht gefahren wären, riskieren damit aber auch stets (auf Dauer) eine Fahrtenbuchauflage...

    Das "anfertigen" fehlt in § 24 ...

    Da geht es m. E. nicht nur um Fahndungsfotos. Ohne Anfertigung ist auch keine "Verbreitung" (auch an andere Behörden) etc. möglich. ;)

    Ich seh hier eine Ungleichbehandlung in Sachen Anzeigen; es ist für mich nicht ersichtlich, warum es einen Unterschied machen soll, ob eine Privatperson eine Owi anzeigt - oder eine Behörde. Hier in Pirmasens gilt ja bspw. das Gehwegpark-Landrecht. Da unternimmt die Behörde von sich aus nichts, wenn 1 m Restbreite verbleiben. Das heißt, es bleibt gefährdeten oder vom Falschparker behinderten Privatpersonen gar nix anderes übrig, als das selber in die Hand zu nehmen. Meines Erachtens wäre es eine Benachteiligung, wenn man das Ordnungsamt erst anrufen und warten müsste, bis die dann irgendwann mal vorbeikommen... Meistens sind die Falschparker dann nämlich schon wieder weg.

    Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss damit leben, gefilmt und fotografiert zu werden. Wie gesagt - man wird inzw. sowieso überall gefilmt. Wenn private Unternehmen oder der Staat das machen, soll das stets in Ordnung sein? Verwerflich wird es erst, wenn es der einzelne Bürger ist...!?

    Das KunstUrhG ist doch eh ein total zerfleddertes Überbleibsel vergangener Zeiten - und eben nur noch ein paar Paragraphen übrig. Es fehlt bspw. eine Definition des Anwendungsbereichs.

    Ungeeigneter Ansatz. Dass hier die Dame Haupt- und nicht Beiwerk ist, dürfte nicht zu leugnen sein ...

    Ist sie das denn? Meiner Ansicht nach ist die Straße und das Auto bzw. dessen Kennzeichen das "Hauptwerk". Autos sind aber keine vom KunstUrhG geschützten Gegenstände. Dass da zufällig eine Tusnelda im Auto sitzt und im Moment der Aufnahme ihr Antlitz in die Kamera streckt, ist halt persönliches Pech, soll'se halt wegkucken...!? Meine Güte - wir werden tagtäglich von privaten Unternehmen und vom Staat im öffentlichen Raum gefilmt und fotografiert ohne Ende. Ohne den geringsten Einfluss darauf zu haben, was mit den Daten geschieht. Da kommt keiner mit Datenschutz oder Persönlichkeitsrechten...

    Aber wehe, man fotografiert einen Falschparker - dann gibt es als Retourkutsche eine Abmahnung vom Anwalt!

    Interessant ist in der Hinsicht auch § 24 KunstUrhG:

    Zitat

    Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

    Behörden dürfen also Falschparker knipsen. Das wär ja auch mal interessant, wenn die private Parkraumüberwachung Beweisfotos machen will. Da müssen sie immer arg drauf achten, dass der Delinquent nicht im Bild rumrennt... Wir lernen: Wenn wir im Straßenverkehr was Verbotenes machen und uns dabei jemand (nicht Verbeamtetes...) fotografieren will: ja immer mit dem Gesicht in Richtung der Kamera kucken!

    Mal allgemein: Ich finde es allgemein auch klüger, sich dabei nicht auch noch direkt (ein wenig provokativ...!?) vors Auto zu stellen. Wenn es irgendwie möglich ist, fotografiert man von hinten. Und / Oder schräg von der Seite. Auch blöd, dass "Smartphones" keinen optischen Zoom haben. Wär vielleicht doch ein Grund, immer eine kleine Kompaktkamera mit dabei zu haben?

    Selbstverständlich ist es nicht schwerer, ein nur wenige Kilo schwereres Pedelec-Fahrrad abzubremsen, als ein konventionelles Fahrrad. Vorausgesetzt, die Bremsen sind in Ordnung!

    Einspruch. An Pedelecs schmelzen die Bremsbeläge deutlich schneller weg, als bei normalen Rädern. Hat mir mein Radhändler letztens auch wieder bestätigt und passt auch zu den Aussagen von E-Bikern, mit denen ich mich darüber unterhielt. Und die Dinger sind ja wirklich teils tonnenschwer und dementsprechend auch schwerer zu steuern.

    Diese Räder wiegen schließlich gerne mal locker mind. das 4- bis 5-fache eines Carbon-Rennrades.

    Wer ein Pedelec mit einem Motorrad gleichsetzt, ist das eine oder das andere oder beide nie (ernsthaft) gefahren.

    Gilt dann auch: Wer ein Fahrrad mit einem E-Mofa / Moped (E- oder S-Pedelec) gleichsetzt, ist das eine oder das andere oder beide nie (ernsthaft) gefahren...? ;)

    Erstaunlich, dass man hier nicht mit der DSGVO kommt...!?

    Ich würde die Frau ja ggf. als Beiwerk einer sonstigen Örtlichkeit betrachten. Es hilft beim Falschparkerknipsen ggf. ganz allgemein auch schon, wenn ein architektonisch / touristisch interessanter Bildhintergrund vorhanden ist. ;) Und das Auto nicht unbedingt im Mittelpunkt steht. Bei lesbarem Kennzeichen natürlich.

    Eigentlich sind das auch alles Dokumente der Zeitgeschichte (also: aus der Ära des Falschparkens).

    Ein "berechtigtes Interesse", also eine Owi-Anzeige abzuwenden, sehe ich hier auch nicht.

    Sorry, Pedelecs mögen wie Fahrrädder aussehen und auch (willkürlich...) im StVG so definiert worden sein. Sie sind aber keine! Es sind Kraftfahrzeuge. Und genau da liegt eben das Problem, vor allem in Verbindung mit hohem Alter. Und wenn man seit zig Jahren nicht mehr auf einem Fahrrad / Motorrad gesessen hat, ist das eben wegen höherer Verletzlichkeit und nachlassenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten durchaus ein Problem...! Im Auto sind sie einigermaßen gepanzert und verletzten meist nur andere. Auf dem Pedelec nicht.

    Mein Opa hatte sich bspw. irgendwann mal (ohne mein Wissen) mein Rennrad geschnappt und hat damit eine Runde gedreht (er saß da auch seit mind. 2 Jahrzehnten nicht mehr auf einem Rad). Er kam zu Fuß zurück, mit größeren Schürfwunden an Armen und Beinen. Und ich hatte ne gewaltige Acht im Hinterrad... Ich hätte diesen nur sehr ungern auf einem Pedelec gesehen.

    Ja, die Kfz-Lobby hat ein Interesse daran, Alternativen schlecht oder gefährlich zu reden. Das heißt aber nicht, dass alles falsch ist, was aus dieser Richtung kommt. Und was den "Helm" betrifft: Das ist doch nun wahrlich nix Pedelec-spezifisches. Der Otto-Normalbürger, der 5 Radtouren im Jahr macht ist der Propaganda schon längst erlegen. Das gilt bspw. auch für fast alle Rennradfahrer und Mountainbiker.

    Die Grundlage derartigen Blödsinns sind und bleiben (überflüssige) und viel mehr den Kfz-Verkehr beschleunigende Radwege...!

    Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf Landstraßen und Bundesstraßen würde niemandem weh tun.

    Wir hatten ja grade mal wieder von der Gegenseite populistischen Blödsinn von wegen Parkgebühren für Radfahrer. Mal gespannt, wann der Erste kommt, der ein Tempolimit auf Radwegen von 15 km/h fordert. Oder auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ab sofort nur noch Schrittgeschwindigkeit. Oder wie in Österreich - wo man sich einer Radfahrerfurt nicht mit mehr als 10 km/h nähern darf. Oder löschen wir doch den § 9 (3) StVO?

    Wo soll das bitteschön hinführen? ?(

    Der Großteil der Autofahrer windet sich wegen eines Tempolimits auf Autobahnen schon vor (Phantom)Schmerzen - und du kommst denen dann auch noch mit Tempo 60 auf Landstraßen...!? Wie willst du das (ich hatte ja schonmal gefragt) bitte nachvollziehbar begründen? Findest du nicht, dass man auch außerorts halbwegs zügig vorankommen dürfen soll, wenn es die Verhältnisse zulassen? Und Nein - es gibt grade auf dem Land kaum noch alternative Bahnstrecken oder Busverbindungen. Die Bimmelbähnchen, die hier rumfahren, fahren nämlich ebenfalls alles, nur nicht schnell. Du warst doch grade wieder im Pfälzerwald unterwegs: Wie lange brauchst du da mit Bus und Bahn ins richtige "Outback"...!?

    Ich halte es strategisch für äußerst fragwürdig, Autofahrer mit immer "radikaleren" Forderungen zu provozieren. Die fassen das meiner Ansicht nach auch nicht zu Unrecht als Gängelei auf! Und Tempo 60 wäre für mich genauso eine unsinnige Gängelei wie Tempo 15 oder 20 auf Radwegen.

    Und es würde jede Menge Geld gespart werden, weil Kreuzungen viel rechtwinkliger gebaut werden könnten.

    Das ist doch Quark. In einem derartigen Kreuzungsbreich fährt kaum einer 60 oder gar 100, selbst bei besonders großzügigen Kurvenradien... :rolleyes: Das wird eher für Sattelzüge und Lkw angelegt. Mit denen kommst du nämlich im spitzen Winkel kaum ums Eck. Wo dann wieder ein paar Radfahrer geplättet werden.

    Was meinste wohl, warum an seiner "Lieblingsstelle" die B10 scheibchenweise zur gelben Autobahn ausgebaut wird?! :whistling:

    Auf der darf ich ja aber eh nicht fahren. Außer (Dank der StVB des Kreises Südliche Weinstraße) auf einem einzigen Abschnitt (vom Knoten Wellbachtal nach Wilgartswiesen). ;) Die hin und wieder Staus verursachende Ampel in Hinterweidenthal ist ja inzw. auch weggefallen.

    Aber sonst sind Außerort-Staus hier halt auch extrem selten. Es gibt ja auch fast keine ampelgeregelten Kreuzungen agO. Und wenn es sich wirklich mal staut, fahr ich halt rechts oder links dran vorbei; da brauch ich keine Wegelchen für... 8)

    Warum überhaupt erst durch Radwege solche gefährlichen Stellen schaffen ?

    :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

    Da die Furt weiter als 5m von der Fahrbahn der Vorfahrtstraße abgesetzt ist, dürfte eigentlich keine vorhanden sein.

    Das das möglich wäre, steht in der StVO genau wo...? ;) Der ganze Blödsinn basiert auf den ERA und der VwV - die sind aber keine Rechtsnormen.

    Es gäbe also auch einige Gründe, dem Radverkehr durch ein kleines [Zeichen 205] den Vorrang zu nehmen (kann man durch das Zeichen "Vorfahrt achten" Vorrang nehmen? :/ ).

    Nein, die gibt es (eigentlich) grade eben nicht. Die VwV steht hier im Widerspruch zur StVO. Ein Radweg ist ein Straßenteil - und der nimmt an der Vorfahrtregelung der Straße teil. Daher kann man an Radwegen eigentlich keine [Zeichen 205] hinstellen. Es sei denn, sie wären eigene Verkehrswege... Dann sind sie aber halt auch kein Straßenteil mehr. Es besteht kein Zusammenhang zur Fahrbahn. Und daher sind sie nicht mehr benutzungspflichtig. :evil:

    Finde ich sehr viel angenehmer als dass man sich dauernd darüber Gedanken machen muss ob man nun Vorfahrt hat oder nicht.

    Du findest es "angenehm", gegenüber dem Kfz-Verkehr benachteiligt zu werden...!? =O

    Außerorts-Wegelchen wie das Gezeigte sind für mich eine Pest. Da wird separiert auf Teufel komm raus, um sowieso seltene Streifunfälle zu vermeiden - und dann schafft man an so gut wie jeder Einmündung gefährlichen Blödsinn - den man dann auch noch dadurch löst, indem man dem Radfahrer per "kleiner" [Zeichen 205] versucht, die Vorfahrt zu nehmen. Trotz (vermeintlicher) Benutzungspflicht per [Zeichen 240]...! Das Video von Yeti zeigt auch ganz gut, warum ich auch außerorts mit "Radinfrastruktur" nix anfangen kann bzw. jene inbrünstig hasse.

    Die Aussicht auf eine geringe Strafe mit geringer Wahrscheinlichkeit ist etwas anderes als die Aussucht auf eine hohe Strafe mit geringer Wahrscheinlichkeit.

    Und warum scheidet bei den ständigen (autoritären) Forderungen nach "härteren Strafen" eine erhöhte Wahrscheinlichkeit "geringer" Strafen als Erziehungsmethode aus? Weil man sich mit der neoliberalen, offenbar alternativlosen Schwindsucht bei Polizei und Ordnungsämtern abgefunden hat...!? :rolleyes:

    Ich finde es fürcherlich, dass heute alles der Markt regeln soll. Immer ausblendend, dass man damit Fehlverhalten zum Privileg von Leuten macht, die sich sowas leisten können. Aber das passt ja auch zu unserem vermeintlichen Rechtsstaat, in dem man nur um ein paar Radverkehrsverbote wegklagen zu können schon bei der 2. Instanz seine Privatinsolvenz mit einkalkulieren muss... <X