Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Dann wäre es halt ein Solo-Unfall gewesen.

    Ja, aber dann wäre er halt evtl. falsch in die Statistik eingegangen. Vielleicht ist das für die Polizei schon Grund genug, so einen Unfall dann nicht an Destatis zu melden?

    Ober aber, Destatis selbst "filtert" bei den Unfällen noch einmal selbst (meine Vermutung). Oder aber, sie sind zwar in der Statistik, aber nicht im Unfallatlas. Zu den Touri-Radweg-Unfällen gab es sogar Pressemeldungen - im Unfallatlas findet man sie aber nicht, obwohl es auch teils um Schwerverletzte ging.

    Du kannst ja mal dein Glück versuchen und bei Destatis anfragen? Mir wollte oder konnte man ja keine logische Erklärung anbieten.

    Weil evtl. nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass es überhaupt einen Unfallgegner gab?

    Dass die Daten im Unfallatlas ihre Tücken haben, ist mir auch schon aufgefallen. So werden z. B. scheinbar auch Unfälle auf touristischen Radwegen dort gar nicht erfasst. Warum? Weil die auf Wirtschaftswegen, also nicht im "öffentlichen Verkehrsraum" stattfinden? Ich hatte bei Destatis angefragt, erhielt aber nach einer nichtssagenden Untwort keine Begründung mehr, warum hier und da Unfälle fehlen. Die landen dann u. U. in der "Freizeit-Statistik"?

    Bei Anfragen an einzelne Polizeidienststellen stimmten dann auch mal die Summen nicht - oder man hatte nur Daten zu einem Unfall, obwohl im Unfallatlas auf einer Strecke zwei eingetragen waren. Auch "mein" Dooringunfall aus 2017 taucht z. B. exakt an der gleichen Stelle im Jahr 2018 wieder auf; allerdings mit leicht veränderten Daten im Datensatz.

    Ist halt leider auch recht schwierig, das alles auf Plausibilität zu überprüfen. Vielleicht weiß der Th(oma)s evtl. was genaueres?

    Polizisten verstoßen im Dienst und auch Privat ständig gegen das Sichtfahrgebot. Dementsprechend wird halt getextet.

    Das "hättste mal (z. B. 'ne Wahnweste getragen)" trifft allerdings auch Autofahrer; dazu eine aktuelle Meldung der PD Landau:

    Der 66-jährige Ford-Fahrer befuhr am 01.01.2020 gegen 17:25 Uhr die K6 von Venningen in Richtung Altdorf. Auf genannter Streckte kollidierte der Ford-Fahrer mit einem Wildschwein. Am PKW Ford entstand Sachschaden im Frontbereich in Höhe von 1000 Euro. Nach der Kollision stieg der Ford-Fahrer aus seinem PKW aus, um sich mit einem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu verständigen, der seinerseits über verstreute Fahrzeugteile des PKW Ford fuhr. Auf dem Rückweg zu seinem Ford wurde der genannte 66-Jährige von einem entgegenkommenden 54-jährigen PKW-Fahrer gestreift. Bei diesem Zusammenstoß wurde der linke Außenspiegel des entgegenkommenden PKW abgerissen (Schadenshöhe 500 Euro), der 66-Jährige wurde mit Verdacht auf eine Fraktur im Bereich des linken Armes durch den Rettungsdienst in ein Landauer Krankenhaus verbracht. Hier gilt anzumerken, dass der 66-Jährige dunkel gekleidet war und zudem keine Warnweste trug. Dieser Unfall hätte vermutlich verhindert werden können, wenn der 66-jährige für den entgegenkommenden PKW-Fahrer besser erkennbar gewesen wäre. Vor allem in Pannen-oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert, die mitgeführte Warnweste zu tragen.

    Es ist davon auszugehen, dass da also mindestens zwei Autos mit eingeschalteten Warnblinkern standen. Der entgegenkommende Pkw ist also situationsbedingt viel zu schnell gefahren. Aber Schuld ist der ohne Wahnweste...

    Viel mehr als "Divide et impera" fällt mir zu dem Blödsinn eigentlich nicht ein. Es ist bezeichnend, dass bei der ganzen Klima-Debatte die "K-Frage" weiterhin völlig außen vor bleibt. Mit "K" ist natürlich Kapitalismus gemeint. :evil: Aber nö, hacken wir jetzt lieber auf Omma und Oppa rum... :rolleyes:

    Darauf bezieht sich doch - wenn ich mich nicht irre - auch das ständig durch Twitter geisternde "Okay, Boomer"? Stimmt, die hätten mal besser was gegen die Überbevölkerung getan - und erst gar keine oder deutlich weniger Kinder und (undankbare) Kindeskinder bekommen...! :whistling:<3

    Dass das Auto sich durchgesetzt hat, liegt nicht nur am (Kapitalismus) inhärenten Lobbyismus. In diesem Wirtschaftssystem wird ja allerdings auch gerade von den Verkehrswende-Predigern aus dem gut-bürgerlichen Elfenbeinturm überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, warum viele Menschen sich so einen Klotz überhaupt ans Bein binden. Weil sie zu einer extremen Mobilität gezwungen werden - auch, weil auf dem Land immer mehr "Infrastruktur" verschwindet. Die absurden "Zumutsbarkeitsregeln" bei der angeblich "freien Berufswahl" interessieren hier ja auch keinen. Man ist schließlich eine Fachkraft, die sich ihren Brötchengeber selber aussuchen kann... Oder verbeamtet...

    Die örtliche Sparkasse (die sich damals in der "FInanzkrise" ordentlich verzockt hatte; Verluste im zweistelligen Mio-Bereich) z. B. hat vor einer Weile erneut angekündigt, auf den Dörfern wieder mehrere Zweigstellen zu schließen; an vielen Orten bleibt nicht mal mehr ein Kabuff mit Geldautomat und Kontoauszugsdrucker. Schuld sind natürlich die Kunden und das online-Banking. Und auf dem Land gibt es nicht nur keine Banken mehr, sondern überhaupt nix an "Infrastruktur", erst Recht keine "Lohnarbeit". Aber denen werfen dann die Städter vor, dass sie ständig wie die "Heuschrecken" in deren lebenswertes Molloch einfielen... :rolleyes: Man kann und will sich die (absurd hohe) Miete dort ja schließlich immerhin noch leisten.

    Da fällt mir dann wieder das Zitat von Marc-Uwe Kling ein: "Wer das Wort Gentrifizierung kennt, ist Teil derselben".

    Das soll jetzt allerdings keinesfalls ein Plädoyer für die Flugzeugnutzung sein! Bahn-Unfälle sind übrigens ebenfalls deutlich seltener als Autounfälle.

    Und weiter? Aber es gibt tödliche Unfälle auch auf dem Rad (ohne ein Kfz als Unfallgegner), genauso bei Bahn, Flugzeug, Taxi, Bus, Straßenbahn und was es sonst noch so alles gibt. Ja, hin und wieder sterben auch Menschen, indem sie Treppen runterstürzen oder (aufs SmartFoolphone glotzend) über ein Geländer...

    Also: Mobilität verbieten. Hausarrest für Alle! Es stehen schließlich Leben auf dem Spiel...! :evil:

    Trotzdem würde jemand der sich im öffentlichen Raum im Messerwurf übt und dabei unvorsichtigerweise jemandem in die Brust wirft sicher härter angegangen als ein unvorsichtiger KFZ Lenker.

    Das Problem dabei ist, dass es in unseren Breiten nicht üblich ist, in der Öffentlichkeit mit Messern zu hantieren / herumzuwerfen. Und selbst wenn, gäbe es dafür sicher sehr strenge Regeln. ;) Für den Betrieb von Kfz gibt es schließlich auch mehr als genügend Regeln, um die Gefahren, die von jenen ausgehen, zu minimieren. Auf Null wirst du die niemals drücken können; das kannst du auch in anderen Lebensbereichen nicht (Flugzeuge verbieten - so eins könnte einem ja auch auf den Kopf fallen). Letzten Endes ist das also immer auch eine gesamtgesellschaftliche Abwägung - welche Risiken sind die Menschen bereit einzugehen, wenn es ihnen selber nützt? Jeder Autofahrer ist sich bewusst, dass auch er derjenige sein kann, in den der übermüdete Osteuropäische Truckerfahrer am Stauende reinrauscht. Die Leute sind bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, weil sie auf die Vorzüge des Autofahrens nicht verzichten möchten. Das kann man doof und unfair halten - ändert aber nichts an der Tatsache, dass es gesellschaftlich akzeptiert ist, Auto zu fahren.

    Ich recherchiere grade mal wieder zur Sperrung einer Bundesstraße für den Nicht-Kraftfahrzeugverkehr. Aus einem Beschluss des BVerwG zu einer Nichtzulassung einer Revision:

    In Abwägung der Interessen der Allgemeinheit an der Beschleunigung des fließenden Verkehrs mit den Interessen des langsamen Verkehrs an der weiteren Nutzung der B 50 sei den Belangen der Verkehrssicherheit (Unfallsituation) sowie der Beschleunigung des fließenden Verkehrs von und zum Flughafen Frankfurt-Hahn der Vorrang einzuräumen.

    Messer (mal von ganz stumpfen "Brotzeitmessern" abgesehen) fallen übrigens unters Waffengesetz.

    Der statistische Erwartungswert bei Gleichverteilung wäre ca. 4 bei den Todesfällen. Zufall, oder doch Zeichen dafür, dass gewissenloses Abbiegen doch keine notwendige Begleiterscheinung von Schwerlastverkehr sein muss?

    Ich bin ja eher ein Laie in Sachen Statistik - aber ich meine, dass hier die Datenbasis einfach noch nicht groß genug ist, um daraus irgendetwas Relevantes herauslesen zu können. Deine Lösung wäre also, Altenpflegerinnen zukünftig Lkw - und Trucker die kleinen Autos der Pflegedienste fahren zu lassen? ;)

    Natürlich gibt es auch unter (männlichen wie weiblichen) Lkw-Fahrern Arschkrampen, die sich aus "niederen Motiven" rücksichtslos und fahrlässig verhalten. Ich weigere mich aber, derartige Unfälle immer vereinfachend auf eine Monokausalität zurückzuführen und über die Zustände (nicht nur) im Transportgewerbe den Mantel des Schweigens zu decken, weil man dann anfangen müsste, unser ganzes, auf Zwangs-Lohnarbeit basierendes System infrage zu stellen.

    "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile" - gilt nämlich leider auch im Schlechten. "Worauf soll ich denn noch alles achten" deute ich persönlich aber nicht nur als unverschämte Reaktion gegenüber einer Mutter eines getöteten Kindes. Sondern auch als Zeugnis darüber, wie Menschen in einem unmenschlichen System funktionieren sollen...

    Das ist aber offensichtlich so schwierig, das noch kein Terrorist versucht hat , einen Anschlag durch Fahren mit dem Fahrrad in eine Menschenmenge zu verüben.

    Nein, sicher nicht. Mich hat eh gewundert, warum die ganzen Irren nicht schon viel früher auf diese Idee gekommen waren. Dabei hatten sie das mit den Flugzeugen im Jahr 2001 schon fast zur "Perfektion" getrieben. Das Fliegen hat man nicht verboten - stattdessen wirst du jetzt halt als Fluggast behandelt und überprüft wie ein Schwerverbrecher. Und wenn du Pech hast sitzt du in einem Flugzeug, in dessen Cockpit sich ein lebensmüder Co-Pilot eingeschlossen hat...

    Das ist ja gerade der (tragische) Witz: Die Mehrheit bezeichnet es als "Terror" wenn einer mit einem Laster in den Weihnachtsmarkt rauscht. Bei alltäglichen Todesfällen zuckt man hingegen nur mit der Schulter... Gewohnheit. Das eine ("Terror") wird halt politisch instrumentalisiert (mehr Überwachung), das andere nicht.

    Ohne die zweifelsfreie Schuld dieses Mannes großartig "relativieren" zu wollen: Man könnte sich ja auch einfach mal die Zustände im Transportgewerbe aus Sicht eines Lohnabhängigen betrachten. Da gilt: wer da keine Leistung bringt, fliegt raus. Und diese "Leistung" setzt voraus, permanent gegen elementarste Verkehrsregeln zu verstoßen. Weil es alle anderen (also die Konkurrenten) auch so machen...

    Das fängt allerdings schon viel früher an: Ja, man muss als mies bezahlter Fahrer riesige Fahrzeuge in Bereichen steuern, für die sie eigentlich nicht vorgesehen sind und eigentlich auch nicht zugelassen sein dürften. Es wird eine gewaltige Verantwortung auf die Schultern eines ausgebeuteten Lohnsklavens geladen, sein für Innenstadtverkehre ja eigentlich völlig ungeeignetes, weil zu gefährliches Fahrzeug sicher durch jene zu lenken. Ich persönlich könnte das nicht - und wollte das auch nicht. Weil es mir zu gefährlich wäre, weil ich persönlich nicht sehe, wie ich so ein Monstrum in einer Stadt wirklich sicher bewegen solle.

    Aber wer in Deutschland fragt denn bitteschön Lohnabhängige, was sie wollen...!? Wer sich weigert, kriegt eine Totalsanktion.

    Das gipfelt dann halt letzten Endes in einer sehr zynischen Aussage wie "Worauf soll ich denn noch alles achten...?" - über die man sich natürlich wunderbar empören kann. Ich würde mich aber viel eher darüber empören, dass es in unseren System "normal" ist, Menschen förmlich (auf vielfältige Weise) dazu zu zwingen, mit riesigen Fahrzeugen durch Städte zu fahren; immer angetrieben vom Chef - denn Zeit ist bekanntlich Geld.

    Leider werden Kfz, obwohl es auch welche sind, nicht wie Waffen behandelt.

    Kfz sind keine "Waffen". Kfz sind Fortbewegungsmittel. :rolleyes: Du kannst - wenn du es richtig anstellst - auch mit einem Fahrrad jemanden töten oder schwer verletzen... Das gilt auch für unheimlich viele Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs oder Haushalts.

    In Oldenburg gab es lebenslänglich für versuchten Mord, nachdem ein Autofahrer einen Radfahrer bewusst umgefahren hat - um als Wohnungsloser im Knast eine gesicherte Versorgung zu haben.

    Tja, das sind halt leider die Nebenwirkungen moderner, deutscher "Sozialpolitik". Im Rahmen derer die Menschenwürde von Strafgefangenen einen wesentlich höheren Stellenwert besitzt, als bei Menschen, deren weit größeres Vergehen ist, keiner Lohnarbeit nachzugehen... Hartz IV ist in Deutschland der wesentlich härtere, allerdings "offene" Strafvollzug.

    Adsche - zwischen Schwarz und Weiß gibt es allerdings in der Praxis unzählige Grautöne. Es gibt Regeln, die sind wichtiger, manche weniger wichtig. Das äußerst sich z. B. in der Höhe des Bußgelds oder auch des Strafmaßes. Jeder Streifenpolizist würde umgehend wahnsinnig werden, wenn er ernsthaft JEDE noch so kleine Owi, die ihm auffällt, ahnen wollen würde. Also wird priorisiert. Man hinterfragt im Einzelfall, welchen Zweck die Regel hat und ob sie grade in dieser Situation überhaupt von Relevanz oder wichtig ist. Und dann hält man z. B. auch am hellichten Tag keine Rennradfahrer an, weil die am Lenker keine Klingel und am Heck keinen "Großflächenrückstrahler" haben. Und man hält auch keinen (legalen) Gehwegradler an, weil der auf einem vollkommen leeren [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] entlang einer Landstraße 15, statt 6 km/h fährt. Man schmeißt nicht Blaulicht und Sirene an, zieht die Handbremse und macht einen U-Turn, um den bösen Radwegbenutzungspflichtmissachter zu triezen... Und so weiter.

    Ich persönlich wünsche mir keinen Staat, in dem wirklich ALLES streng nach Vorschrift, ohne jedes "Fingerspitzengefühl" gehandhabt wird. Denn das wäre für mich grade kein Rechtsstaat, sondern die Perversion eines Solchen. Vor allem dann, wenn eindeutiges "Unrecht" zunehmend zu "Recht" wird...

    Zitat von Martin Luther-King

    Everything Adolf Hitler did in Germany was Legal.

    Eine Kraftfahrstraße kann ja genau genommen eigentlich keinen ihr angehörenden [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] haben. Denn dann müsste man auf dem ja eigentlich auch mind. 60 fahren können (was mein Fahrrad übrigens bauartbedingt auch packt). 8o

    Die Zeichen 331.1 und .2 (also der § 18) gelten ja für die gesamte Straße, oder? :/ Rechtssystematisch müsste das Ding also ein selbständiger Gehweg sein, der zufällig an der Kraftfahrstraße entlangführt. Wär doch mal interessant, wer da die Baulast für diesen Schleichradler-Gehweg innehat? Vermutlich war das früher eben gar keine Kraftfahrstraße, sondern wurde erst nachträglich dazu gemacht. Vermutlich auch noch ohne entsprechende Teileinziehung.

    Im Verkehrsportal würde man jetzt sagen: "Der soll gefälligst froh sein, dass er überhaupt wo radeln kann...! Oder sich halt ein Auto kaufen"!

    Ist das eigentlich eine Bundesstraße? Sieht mir nur zweistreifig aus; warum also überhaupt Kraftfahrstraße? Wurde die auch als Solche gewidmet? Wo fährt der "Langsamverkehr", also vor allem Traktoren, Mofas und Kleinkrafträder? Sind für diese Verkehrsarten Umleitungen ausgeschildert?

    Bei Kraftfahrstraßen und Verkehrsverboten mit [Zeichen 254] (wie bei mir an der B 10...) interessiert das ja bekanntlich absolut niemanden, wo der (nicht nur) Radverkehr am Ende landet. Das liegt auch daran, dass wohl in den meisten Landes-Straßengesetzen die Baulastträger nicht verpflichtet werden, überhaupt Ersatzwege für die ausgeschlossenen Verkehrsarten anzulegen. Und vor allem auch: nicht zu unterhalten. Deswegen verbannt man Radfahrer dann sehr gerne auf irgendwelche "Wirtschaftswege". Oft nicht einmal asphaltiert. Auf eigene Gefahr. Und meist mit riesigen Umwegen.

    Ja, im Grunde gibt es keinen rationalen Grund, zwischen einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und einem [Zeichen 240] zu unterscheiden, weil (vor allem baulich) das nie etwas anderes als Gehwege waren. Aber da Straßenverkehrsbehörden sich wenn überhaupt nur dann bewegen, wenn man sie lange genug nervt oder verklagt, gilt auch hier, dass gegen die Freigabe von untauglichen Gehwegen irgendwer klagen müsste. Dazu würden aber wohl höchstens noch Fußgänger die nötige Beschwer mitbringen...

    Der Kreis Südwestpfalz hat hier ja sehr viele Wege (überwiegend außerorts) über 2 Jahre lang mit [Zeichen 240]beschildert gelassen, selbst wenn sie noch so fragwürdig und klar rechtswidrig waren. Eine Umbeschilderung zu[Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wurde aber sogar unter Verweis auf die Nichtpraktikabilität der Schrittgeschwindigkeit nicht vorgenommen (weil sie ein Wegelchen liebender ADFC'ler auf diese blöde Idee gebracht hatte). Im Januar bekamen sie dann vom LBM Rheinland-Pfalz per Schrieb die Alternative mit den Piktogrammen präsentiert. Erst im Sommer verschwand dann nach und nach das ein oder andere [Zeichen 240]. Absurderweise wurde die Lösung mit den Piktogrammen aber bis heute nirgends realisiert...

    In der VwV kann man m. E. nichts rechtssicher definieren. Was ist verdammt nochmal das Problem, einfach rechteckige Schilder wie in Österreich, Luxemburg und Frankreich in die StVO einzufügen? Die sind sogar im Wiener Übereinkommen für genau sowas vorgesehen. Ich verstehs nicht.

    Wer glaubt denn ernsthaft, dass außerhalb dieses Forums irgendwer weiß, was diese Kombi bedeutet?

    Niemand. Selbst die Polizei bezeichnet ja in Unfallberichten solche Wege ständig als "Radwege". ;)

    Befolgt man eine Regel der Regel willen? Oder weil diese Regel evtl. einen Zweck erfüllen soll? Das setzt natürlich ein Mindestmaß an Fähigkeit zum kritischen Denken voraus...

    Auch wenn es bequem sein mag, das Denken den anderen (der bevormundenden Obrigkeit) zu überlassen, halte ich nichts für alberner, als Deutsche, die von sich behaupten, sie würden niemals nie irgendwelche Regeln verletzen. Und seien sie auch noch so bescheuert oder noch so eine große Beleidigung für die eigene Intelligenz. Vor allem nicht im Straßenverkehr; grade im Zusammenhang mit "Radwegen" ist das doch ein vollkommen hoffnungsloses Unterfangen; hier werden doch Regelverstöße regelrecht institutionalisiert... ;)

    Also: welchen Zweck hat / hätte also ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit der generellen Vorgabe "Schrittgeschwindigkeit"? Klar, es soll auf typischen, innerstädtischen, unübersichtlichen Gehwegen (entlang von Haus- und Geschäftseingängen) dafür sorgen, dass niemand über den Haufen gekachelt wird. Ist ja bekanntlich ein gewaltiges Problem; laut Unfallstatistik werden ja Hunderte von Fußgängern jährlich von Gehwegradlern zu Tode gefahren. Oder etwa nicht...!?:?:

    Wenn da allerdings wirklich eine vollkommen übersichtliche Strecke innerorts (in einem Industriegebiet) oder vor allem außerorts vorliegt, dann würde ich jeden auslachen, der dort allen Ernstes in Schrittgeschwindigkeit herumtorkelt. Da isser ja dann auf einer 6 km langen Strecke etwa eine Stunde lang unterwegs...! :D

    Ich bin bekanntlich der Letzte, der sowas benutzen würde, ignoriere selber oft genug [Zeichen 240] (auf denen man ja grade innerstädtisch kaum mehr als 10 km/h fahren darf / kann) - und nix geht mir mehr auf den S... als Hochbord- und Gehwegradler - aber man kann es auch übertreiben... Es braucht sich jedenfalls niemand über mangelhafte Regelakzeptanz zu wundern - wenn irgendwelche Ministerialbeamte derartige (praxisferne) Regeln verfassen - und sowas dann am Ende zu "Recht" wird.

    Wie gesagt: Früher war das wenn ich nicht völlig falsch liege noch mit "angepasster Geschwindigkeit" geregelt. Wenn man eh nur Schrittgeschwindigkeit erlauben will, kann man sich den Schwachsinn nämlich auch gleich schenken.

    doch regelmäßig dazu missbraucht, zum Radfahren völlig ungeeignete Wege weiterhin dem Radverkehr aufzudrängen, verbunden mit der Erwartung, dass dieses "Angebot" auch von möglichst vielen Radfahrern angenommen wird.

    Wird es doch, auch laut BASt V 184. Die Wege waren vorher ja meist [Zeichen 240]. Dann kamen diese ganzen bösen, gegen benutzungsplichtige Gehwege klagenden Kampfradler - und die Behörden mussten eine Lösung finden, um das (bei Auto- und Radfahrern) allseits beliebte Gehwegradeln weiter zu erlauben. Da man auch in Zukunft nicht vorhat, für Wegelchen ohne Bpfl. Schilder einzuführen, bleibt es halt bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] - inkl. interpretierbarer Formulierung. Die ja übrigens im letzten Entwurf der aktuellen Novelle auch keine Rolle spielt.

    Das was gesagt werden will kann man sich denken, aber ein "nur für Radverkehr" Zusatzzeichen gibt es nicht.

    Doch, gibt es. Im VzKat heißt es dazu "kann auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichen nach § 41 Abs. 2 StVO sein". Wobei es wohl eher "Verkehrszeichen" statt "Zusatzzeichen" oder "Zusatz" statt "Teil" heißen müsste? :/Man meint damit wohl die Zz 1040 bis 1053.

    ein zu schränken (...) unter gehen

    einzuschränken (...) untergehen. ;)

    Achso. Das ist so eine überbreite, baulich getrennte Straße mit einer Straßenbahn dazwischen und damit zwei getrennten Fahrbahnen!? Das sind dann zwei parallele Straßen und das blaue Ding natürlich "nur" eine Quasi-Freigabe einer Einbahnstraße. Die 5 km/h gelten dann in der Tat nur für die Einbahnstraße links. Da man die aber nur über den Gehweg legal befahren kann, ist das "gehupft wie gesprungen". 8o

    Achja, was sind nochmal "Autofahrspuren"...!? :sleeping:

    Einfach den weißen Aufkleber wegmachen, dann gilt für Radfahrer wieder "frei"e Geschwindigkeitswahl. ;)

    Das Semikolon-Problem wurde schon öfter diskutiert.

    Der Satz(teil) hinterm Strichpunkt konkretisiert/ergänzt den Satz(teil) vor dem Strichpunkt. Er schließt nicht direkt an den ersten Satz an, um diesen zu konkretisieren oder zu ergänzen.

    Ich würde die Regelung auch so auslegen wie du. Eine Gliederung in Halbsätze ergibt meiner Ansicht nach juristisch nur Sinn, wenn sich beide Halbsätze auch aufeinander beziehen. Insbesondere, was die Prämisse betrifft.

    Zitat

    Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Die (von der BKatV gestützte) herrschende Meinung geht (wohl) davon aus, der Teil hinter dem Semikolon bezöge sich nur auf "den (wartenden) Fahrverkehr" ("er"). Warum der Teil mit der Schrittgeschwindigkeit jedoch nicht unter der Nötigkeitsvoraussetzung des 1. Halbsatzes stehen soll, ist für mich juristisch nicht eindeutig terminiert und daher individuell auslegbar.

    Wollte man generell Schrittgeschwindigkeit, hätte man m. E. daraus einen eigenen (zitierbaren) Satz machen müssen - und die Reihenfolge ändern, denn es ergibt auch eher wenig Sinn, erst (bei einer Notwendigkeit) das warten (also bremsen, anhalten) zu gebieten - und danach die (generelle) Geschwindigkeit. Das hier wäre eindeutig:

    Der Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn nötig, muss er (der Fahrverkehr) warten.