Allein dass wir da drüber diskutieren müssen, zeigt doch mal wieder was für ein Bullshit die Radverkehrsführung mancherorts so ist.
Als Ortsunkundiger würde ich wahrscheinlich die Fahrradampel erst gar nicht wahrnehmen, sondern erst später sehen.
Meiner Meinung nach gilt die Fahrradampel jedoch für jede Richtung, da ich mich ja auf einer Radverkehrsanlage befinde.
An §10 StVO (Einfahren) hätte ich in diesem Fall gar nicht gedacht, nur an §9 (beim Abbiegen).
Intuitiv ist das nicht.
In Ahrensburg haben wir auch an einigen Stellen (Beispiel 1, Beispiel 2) die Fahrradampel hinter der Kreuzung, wobei ich da bisher noch keine Diskrepanzen zwischen Fahrbahnampel und Fahrradampel festgestellt habe, so dass die Frage da nicht so relevant ist. An diesen Stellen finde ich sie sogar ganz gut, da der rechts abbiegende Autoverkehr damit nochmal auf die Radfahrer hingewiesen wird.