...ergo ist diese Diktion auch keine "Ent-Schuldigung", sondern im Gegenteil eine konkrete "Be-Schuldigung".
Mit dieser Interpretation dürftest du allerdings ziemlich alleine sein.
...ergo ist diese Diktion auch keine "Ent-Schuldigung", sondern im Gegenteil eine konkrete "Be-Schuldigung".
Mit dieser Interpretation dürftest du allerdings ziemlich alleine sein.
Polizei und Presse können ja gerne »vermutlich« oder »offenbar« ergänzen.
Die Polizei sollte keine Vermutungen anstellen. Aber dass jemand gemäß Maltes Definition übersehen wurde, ist ebenfalls eine Vermutung: Die Polizei vermutet dann, dass zwar geguckt wurde, aber der Unfallgegner nicht wahrgenommen wurde / oder gar nicht werden konnte ("Toter Winkel", tiefstehende Sonne, dunkel gekleideter Radfahrer, ...).
Was aber offensichtlich wäre:
"...missachtete die Vorfahrt"
"...missachtete den Vorrang"
"...wechselte auf die Fahrspur, wo XY fuhr"
"...überholte vor einer Kurve/Kuppe"
Vielleicht gäbe es auch ein anderes Wort statt "missachten", das keine böse Absicht impliziert. Warum das passierte, wäre dann noch zu klären, ggf. vor Gericht. Stattdessen liefert die Polizei in ihren Pressemeldungen oftmals die Entschuldigung des Unfallverursachers auf Basis von Vermutungen gleich mit. Es wird damit regelmäßig versäumt, z.B. auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen oder auf die besondere Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus einer schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrt.
Und in den anderen Straßen, wo ein solches Piktogramm nicht aufgebracht ist? Wirst Du da jetzt verstärkt angehupt?
nein
Malerei führt nicht dazu, die Verkehrsregeln besser zu verstehen.
doch
Wer soll das verstehen?
Die Leute haben hier bis heute nicht ansatzweise verstanden, dass man überhaupt mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren kann und dass das auch meistens erlaubt ist (und meistens zu Unrecht verboten). Gerade gestern wurde ich aus dem Beifahrerfenster lautstark auf einen linksseitigen "Radweg" hingewiesen, auf dem ich gefälligst zu fahren hätte: in einer T30 Zone!
Wir fangen hier quasi bei Null an und daher ist das auch gut so, dass es gekennzeichnet wird, um die Leute darauf aufmerksam zu machen, dass sich was geändert hat. Das richtet sich sowohl an die Autofahrer, als auch an die Radfahrer und es scheint zu funktionieren. In einer Straße wurde ich nicht mehr angehupt, seit die Piktogramme da sind. Außerdem sieht man seitdem mehr Fahrräder auf der Fahrbahn.
Sobald das als normal akzeptiert ist, sollte man auf die Malerei verzichten, das ist richtig. Aber bis dahin können sie meinetwegen die ganze Stadt voller Fahrradpiktogramme malen, bis es auch der Letzte kapiert hat.
Am Hofacker ist die Straße zwischen der Bockhorner Allee aus dem Stadtteil Haddorf und dem Brunnenweg.
Unfallatlas | Kartenanwendung (statistikportal.de)
2018 gab es am Bahnübergang Brunnenweg den tödlichen Unfall, als eine 15-jährige Schülerin noch bei geschlossener Halbschranke nach Durchfahrt des Zuges den Bahnübergang überquert hat und dann vom Zug aus der Gegenrichtung erfasst wurde.
Man fragt sich, was in solchen Köpfen vorgeht.
...und warum solche Köpfe oben auf einem "Verkehrssicherheitsberater" sitzen.
Ich kann kein Interesse erkennen, sich mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen auseinanderzusetzen, geschweige denn, mit geltenden Vorschriften, technischen Regelwerken oder mit den Publikationen der Unfallforschung. Aber er ist nunmal die Polizei und hat deswegen von Amts wegen Recht und muss sich von solchen Nervensägen wie mir nichts sagen lassen.
Immerhin ist bei der Stader Polizei die Geisterradler-Thematik aufgenommen worden. Ich hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass das schwer vermittelbar ist, wenn es an Straßen wie Am Hofacker weiterhin vorgeschrieben ist (oder zumindest erlaubt wird), auf der falschen Straßenseite zu fahren. Man kann nicht einerseits erklären, dass es gefährlich und daher verboten ist und an anderer Stelle schreibt man es -angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit- vor.
Endlich sind nun auch hier die Blauschilder weg und Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlichen die neue Regelung. Google Maps
Vorher war dort Gehweg-Geisterradeln vorgeschrieben, trotz T30 auf der Fahrbahn. Zuletzt hatte sich der "Verkehrssicherheitsberater" der Stader Polizei noch dafür ausgesprochen, das Gehweg-Geisterradeln dort weiterhin zumindest zu erlauben. Seiner Meinung nach nicht trotz, sondern gerade wegen einer dort befindlichen Behinderteneinrichtung. Hier wollte die Stader Polizei also bis zuletzt angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit auch noch Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen auf den Gehweg zu den besonders schützenswerten Fußgängern zwingen oder es zumindest zulassen, dass man dort fährt.
Zwischen 2017 und 2020 gab es in dieser Straße 4 Fahrradunfälle an den nicht einsehbaren Grundstücksausfahrten. An den Ausfahrten hatten sich die Anlieger teilweise schon selbst Warnhinweise angebracht.
Schon vor drei Jahren wurden am Kreisverkehr die Radwegfurten entfernt und ich dachte damals schon, dass nun auch bald die
wegkommen. Das hat hat dann aber noch deutlich länger gedauert.
Hier noch ein Bild von 2018, damals noch mit "Radweg"-Furt auf die Geisterfahrer-Seite, dafür aber ohne Fußgängerüberweg.
Wenn er dann bei Dir daheim vorbeirast, kannste schon mal den ADAC anrufen ...
Wenn bei mir daheim einer ungebremst vorbeirast, rufe ich lieber die DLRG ![]()
Diesen Schutzstreifen, der sich auch auf einem Abschnitt außerorts fortsetzt, gibt es noch.
Aus dem Artikel:
ZitatKonkret sollen die ADAC-Pannenhelfer Radfahrerinnen und Radfahrern helfen, die wegen Reifen-, Ketten-, Brems- oder Akkuproblemen nicht mehr weiterfahren können.
Das wirft Fragen auf:
Ist ein leergefahrener Akku ein "Akkuproblem" und kann man dann nicht mehr weiterfahren? Kommt dann der ADAC mit einem Generator, um den Akku zu laden? ![]()
Äußert sich ein Brems-Problem nicht gerade dadurch, dass man nur noch weiterfahren und nicht mehr anhalten kann? ![]()
Stell ich mit toll vor: In Emmering steht ein ADAC-Pannenschutz auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg kommt niemand am Montageständer vorbei
Wenn man auf dem "Radweg" eine Panne hat, ist der ADAC fein raus.
ZitatVoraussetzung für die Hilfeleistung ist laut ADAC, dass der Ort der Panne für Pkw legal erreichbar ist.
Pech gehabt, lesen Sie bitte das Kleingedruckte ![]()
Lustig! Genauso wurden bisher die Radwegbenutzungspflichten begründet.
Ja, genau. Aber man kann eine Gefahrenlage auf zwei unterschiedliche Weisen auflösen:
1. Man sperrt die Gefährdeten weg
2. Man reduziert die Gefahr
Da 2. in der Regel zu Lasten des Autoverkehrs geht, entscheidet man sich meistens für 1. Jeder, der behauptet, dass es auf der Fahrbahn zu gefährlich sei, mit dem Fahrrad zu fahren, spricht sich aber zwangsläufig für T30 aus.
Nach meinem (laienhaften) Verständnis ist es der Verwaltung einfach nicht gestattet, in dieser Straße ein Fahrbahnverbot für Fahrräder anzuordnen.
Die Benutzungspflicht wird aufgehoben. Die Frage ist lediglich, ob dazu T30 kommt oder nicht oder ob sich irgendwer damit durchsetzt, die schmalen Gehwege zum "Radfahren" freizugeben.
...und man nicht auf die hanebüchene Idee kommt, auch erwachsenen Radfahrern durch Beschilderung die Möglichkeit zu eröffnen, linksseitig(!) auf einem Gehweg, der baulich absoluter Müll ist, zu fahren. Aber so blöd wäre ja niemand, oder?
Bislang ist man so blöd. Der Gehweg auf der nordwestlichen Straßenseite ist derzeit in Richtung IGS mit
(leichte Steigung) und in Gegenrichtung (Gefälle) mit
beschildert.
Breite ca. 1,80m, der gegenüberliegende Gehweg ist sogar noch schmaler. Aus meiner Sicht unverantwortlich, darauf das Radfahren auch nur zu erlauben. Messungen haben ergeben, dass dort ohnehin kaum jemand 50km/h fährt, sondern dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei knapp über 40km/h liegt.
Man könnte es auch einfach darauf anlegen, T30 anzuordnen. Wenn tatsächlich jemand erfolgreich dagegen klagt, dann muss es halt wieder weg. Bis dahin hat es sich vielleicht schon mehr durchgesetzt, dass man auf der Fahrbahn besser unterwegs ist, oder die StVO wurde bereits dahingehend geändert, dass T50 innerorts begründet werden muss und nicht T30.
Im Prinzip ist diese Straße doch ein Musterbeispiel dafür, dass es umgekehrt sein sollte.
Das wär mal ne Schlagzeile wert. Nimm nen Rekorder mit. Gibts als Kugelschreiber getarnt.
Ach was, das wäre hier kein Skandal. Dafür bekommen die dann eher noch Applaus. ![]()
Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte
Da mache ich mir wenig Sorgen, dass dagegen jemand klagt und ich werde das auch nicht ins Spiel bringen, dass das ggf. anfechtbar wäre.
Glaubst du nicht, dass man T30 dort auch rechtssicher begründen kann? Die Fahrbahn ist nur 5,50 - 6,00m breit, die Gehwege daneben 1,70m - max. 2,0m. Linienbusverkehr, Schulweg zur IGS und in einer Nebenstraße eine Grundschule. In der Spitzenstunde ca. 650 Kfz. In der Nähe des Schulgeländes ist die Straße schon breiter und es gibt auf beiden Seiten die getrennten Geh- und "Radwege". T30 wäre für mich vor allem im schmalen Teil angesagt.
Das ist der Straßenzug: Stade, Bremervörder Str. 5, 21682 Stade nach Hohenwedeler Weg 4-6, 21682 Stade - Google Maps
Die IGS liegt nicht direkt an der Straße. Der schmale Teil der Straße ist zwischen dem Bockhorster Weg und dem Pulverweg. Leider gibt es da keine Bilder bei Mapillary.
Vielleicht wurde der Begriff "Verkehrsversuch" auch tatsächlich von dem Planungsbüro nur ins Spiel gebracht, um das gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Die haben nämlich auch gemerkt, dass die Uhren hier anders ticken.
Das sind keine Politiker, sondern Leute von der Verwaltung und der Polizei, mit denen wir da reden.
Dass es denen vor allem um den ungehinderten Autoverkehr geht, ist mir klar. Wenn man dann aber immer nur jedes Mal den Raum verlässt, wird sich daran nichts ändern. ![]()
Ich freue mich inzwischen schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Die "Radwege" wird man dort nicht zurückbauen. Also ist es schon besser, wenn sie künftig lediglich als Angebotsradwege ohne
bestehen bleiben. Solange dort Leute mit dem Fahrrad fahren, ist es natürlich auch besser, wenn sie das vornehmlich in der richtigen Richtung tun und wenn der Verlauf der Radwege über Kreuzungen hinweg durch Furten deutlich gekennzeichnet ist. Das muss nicht alles rot sein, aber an den Kreuzungen oben fehlten die Furten bislang komplett. Also ist das so natürlich besser als vorher.
Die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg wird definitiv aufgehoben, das ist gut so. Die Frage ist, ob mit oder ohne Gehwegfreigabe. Ich möchte es ohne
.
Das soll beim nächsten Arbeitsgespräch Radverkehr, an denen ich seit dem letzten Mal wieder teilnehme, ein grundsätzliches Thema werden. Bei der Verwaltung herrscht die Meinung, dass man "unsicheren Radfahrern" eine Alternative zum Mischverkehr anbieten muss/soll. Dafür möchte ich aber Voraussetzungen vereinbaren, unter denen man das tun kann und vor allem: unter denen man das auf gar keinen Fall tun sollte. Leider gibt es in der VwV-StVO keine harten Kriterien, sondern da kann man sich nur auf RASt-06 und ERA 2010 berufen, was dort zur gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs steht. Es besteht hier aber nicht einmal bei der Polizei ein Bewusstsein für die besonderen Risiken auf dem Hochbord, so dass von der Seite auch keine Unterstützung zu erwarten ist.
In dieser Stadt sind die Leute es gewohnt, dass man mit dem Fahrrad auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fährt. Das ist ein langer Prozess, daran etwas zu verändern. Die Verwaltung bekommt dabei schließlich auch von der anderen Seite Feuer: Von besorgten Radfahrern genauso wie von hysterischen Autofahrern, die ihr Revier verteidigen wollen. Ich mache mir auch keine Illusionen: In einer Straße, in der vor drei Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, fahren mindestens 50% der Radfahrer nun illegal auf dem Gehweg, je nach Tageszeit mehr oder weniger. Mit der Entfernung der
ist es alleine nicht getan und wenn das nur durch
ersetzt wird, ändert sich quasi gar nichts, außer dass dann alle Radfahrer zu schnell fahren.
Der Hohenwedeler Weg geht im weiteren Verlauf in die Straße Am Hohen Felde über. Die Verkehrsbelastung ist die selbe, aber dort ist die Straße insgesamt breiter und es gibt auf beiden Seiten getrennte Geh- und "Radwege", wie immer hier mit
. An der Straße liegt die IGS als eine der größten Schulen der Stadt, zu der täglich mehrere Hundert Schüler mit dem Fahrrad fahren (jedenfalls im Sommer).
Nun hat man immerhin ein paar bislang fehlende Radwegfurten deutlich markiert und was mich immer besonders freut: Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen verdeutlichen die zulässige Fahrtrichtung, denn auch dort wird natürlich gegeisterradelt (geistergeradelt?) was das Zeug hält.
Jetzt noch die
weg, ein Träumchen...
Leider wird dann aber wohl die Akzeptanz auf der Fahrbahn auch nicht steigen, wenn dort so schöne neue rote "Radwege" gemalt wurden.
In zwei Wochen habe ich ein Date mit den Grünen.
Da ist mit der Ratsfraktion gerade Sendepause. Irgendjemand bei denen scheint mich nicht zu mögen (ich tippe auf die Fraktionsvorsitzende, der ich nicht untertänig genug auftrete). Aber egal: Die haben selbst in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass der Fuß- und Radverkehr künftig bevorzugt behandelt werden soll und nicht ich. Vielleicht haben sie ja bessere Ideen, wie das gehen könnte. Bislang hatten sie verkehrstechnisch allerdings noch gar keine Ideen. Ich werde bei Gelegenheit mal wieder nachhaken, was sie sich so überlegt haben / ob sie sich was überlegt haben.
Zum Hohenwedeler Weg gibt es indes auch Fortschritte: FDP und CDU haben unabhängig voneinander fast gleichlautende Anträge im Verkehrsausschuss gestellt, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und Tempo 30 anzuordnen. Die CDU allerdings noch mit dem Zusatz, dann bitte die Gehwege freizugeben.
Ob das hier wirklich so eine gute Idee ist? Eher nicht...
In Übereinstimmung mit der Prophezeihung hat der Erste Stadtrat (oberster Verwaltungsbeamter nach dem Bürgermeister) den Ratsleuten im Ausschuss erklärt, dass so etwas keine Entscheidung sei, die einem politischen Beschluss des Stadtrates unterläge, sondern dass es Angelegenheit der Verkehrsbehörde sei, darüber zu entscheiden (was er nicht erwähnt hat: dass es bereits bis Oktober 1998 Angelegenheit der Verkehrsbehörde war, darüber zu entscheiden) . Außerdem hat er auf die laufenden Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 verwiesen, bei dem das beauftragte Planungsbüro schon eine ähnliche Lösung erarbeitet hätte, die demnächst im Rahmen eines "Verkehrsversuchs" umgesetzt werden solle.
Beide Anträge wurden daraufhin zurückgezogen und nun warte ich auf den "Verkehrsversuch", sich an §45 StVO und die VwV-StVO zu halten und die Benutzungspflicht auf einem teilweise <1,70m breiten Gehweg aufzuheben, der gleichzeitig linksseitig zum Gehwegradeln freigegeben ist, auf dem an mehreren Kreuzungen quasi gar keine Sichtbeziehungen bestehen (aber die Schuuuulkiiiinndeeeeerrrr!!!! können doch nicht auf der Straße [sic,] fahren
).
Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, was ansonsten vermutlich am Fehlen einer besonderen Gefahrenlage scheitert (an der eigentlich vor 24 Jahren bereits die Aufrechterhaltung der RWBP hätte scheitern müssen, aber vielleicht war das ja auch nur ein "Verkehrsversuch"). Ich hätte da anders argumentiert: Bei einer zHg von 50km/h und einer maximalen Verkehrsbelastung von 600 -700 Kfz/Std liegt die Straße im Belastungsbereich II. Die ERA 2010 sehen in einem solchen Fall vor, alternative Führungsformen zum Mischverkehr auf der Fahrbahn anzubieten (Schutzstreifen oder Gehweg + Radfahrer frei, ....). Da das aus Platzgründen alles nicht möglich ist und auf dem Schulweg eine Führung im Mischverkehr alleine nicht akzeptiert wird, bringt man die Straße durch das Tempolimit in den Belastungsbereich I, wo das Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn am sichersten ist. Damit ist Tempo 30 quasi alternativlos ![]()
Die gelbe Leitlinie ist in der Tat problematisch, da der Platz links daneben selbst für ein normal breites gar nicht ausreicht. Einen Zweck hätte man noch darin sehen können, wenn sie von der Bordsteinkante an beginnt, denn die Bedeutung von Zeichen 340 lautet:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
Man hätte damit einen Vorrang des Radverkehrs beim Wechsel auf die Fahrbahn konstruieren können, weil man mit dem Auto die Leitlinie zwangsläufig überfahren muss. Nun ist die gelbe Linie aber an der Stelle, wo man mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn wechselt, gerade noch nicht da und folglich gilt für den Radverkehr an der Stelle §10. Das schafft weitere Missverständnisse.
Auch sonst ist diese Stelle außergewöhnlich, weil die Straße offenbar nicht als Tempo 30 Zone gebaut wurde. Es gibt dort nämlich zwei Richtungsfahrbahnen, die anfangs noch durch den Fahrbahnteiler am Kreisverkehr, aber später auch hinter der Sperrfläche durch einen weiteren Grünstreifen in der Mitte getrennt sind. Daher findet man dort auch nirgends richtig Platz für ein sicher gestaltetes Radwegende.
Das ist hier: Google Maps
Man hat vor Kurzem das Radwegende, das bei Google Maps noch neben der Sperrfläche erkennbar ist und wo Radfahrer einfach im 45°-Winkel auf die Fahrbahn ausgekippt wurden, einige Meter weiter nach hinten verlegt, wo bei Google Maps gerade das Auto zu sehen ist und wo sich die Fahrbahn nach rechts verbreitert. In dem Zuge hat man aber das alte Radwegende zurückgebaut. Ich frage mich, ob der Wechsel auf die Fahrbahn dort sicherer wäre als direkt am Kreisverkehr. Vermutlich wäre den Radfahrern dort eher bewusst, dass sie beim Wechsel auf die Fahrbahn nachrangig sind, aber eigentlich ist es doch besser, gleich schon am Kreisverkehr auf die Fahrbahn zu fahren, wo Autofahrer noch nicht wieder beschleunigt haben und tendenziell eher mit Radfahrern rechnen.
Noch besser wäre es natürlich, wenn im Kreisverkehr schon alle Fahrräder auf der Fahrbahn wären, weil sich die Frage der Überleitung dann erst gar nicht stellen würde. Aber wenn hier der erste Kreisverkehr gebaut wird, wo der Radverkehr von einem vorher bestehenden Radweg vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn geleitet wird, gebe ich einen aus. Zuletzt hat man ja wieder genau das Gegenteil gebaut. Mapillary