Beiträge von Yeti

    Ich glaube, dass die Geschwindigkeit der eigentliche Risikofaktor ist. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus würde ich sagen, dass viele kritische Situationen nicht entstanden wären, wenn ich langsamer gefahren wäre. Daraus habe ich für mich Konsequenzen gezogen: Wenn ich zügig unterwegs sein will, fahre ich nicht auf "Radwegen", sondern auf der Fahrbahn. Wenn ich "Radwege" benutze, fahre ich langsamer und bin vor allem an Kreuzungen und Einmündungen deutlich aufmerksamer und immer bremsbereit.

    Mit Pedelecs lassen sich mit weniger Anstrengung Geschwindigkeiten erreichen, die auf der typischen deutschen Fahrradinfrastruktur kritisch ist. An der Stelle kommen dann zwei Dinge unheilvoll zusammen: Mangelnde Erfahrung bei solchen Geschwindigkeiten und der trügerische Glaube daran, auf "Radwegen" sicher zu sein. Ich bin immer wieder erstaunt, wie gedankenlos manche Radfahrer auf "Radwegen" unterwegs sind und wundere mich oft, dass da nicht viel mehr passiert. Aber das geht sicherlich bei 24km/h nicht so oft gut wie bei 16km/h.

    Im Übrigen kann ich nicht erkennen, dass der Bericht (in manipulativer Weise) nahelegt, dass Pedelecs gefährlicher sind. Ganz im Gegenteil steht doch an vielen Stellen, dass bei den Unfallarten kaum Unterschiede erkennbar sind.

    Dass insbesondere ältere Menschen mit dem Pedelec schneller fahren als sie es mit dem normalen Fahrrad tun würden, klingt für mich plausibel. Dass dann auch der Anteil der Alleinunfälle und die Ursache "nicht angepasste Geschwindigkeit" etwas höher ist, ebenfalls.

    Das ganze Gerede um die angeblich steigende Gefährlichkeit der Pedelec bricht mit lautem Puff in sich zusammen, wenn man fairerweise nicht den Absatz pro Jahr, sondern den kumulierten Bestand hilfsweise als Anhaltspunkt für die Abschätzung der Fahrleistung hernimmt.

    Woher nimmst du die Information, dass das nicht getan wurde? Deine Kurve des kumulierten Bestands hast du ja auch aus den jährlichen Absätzen berechnet.

    Ja, als Radler kann man wohl nicht gegen optionale Rad wegs klagen

    Es bleibt allenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde, wenn die VB einen offensichtlich zum Radfahren ungeeigneten Gehweg freigegeben hat. Bei der Frage würden wir vermutlich sehr oft zu einer anderen Einschätzung kommen als die Behörde.

    Zumal hier in Stade eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt beim Landkreis auch nichts bringt, wie ich festgestellt habe, denn der Landkreis hat selbst genug Dreck am Stecken. Ob die nächste Eskalationsstufe zum Ministerium in Hannover etwas bringen würde, wage ich auch zu bezweifeln. Hat doch das niedersächsische Verkehrsmysterium im vergangenen Jahr selbst versucht, die Stadt Hannover anzuweisen, einen Radfahrstreifen zu entfernen, weil keine besondere Gefahrenlage vorläge. Die kennen die StVO also auch nicht...

    Das ist mit §45 in der aktuellen Form eben nur, wenn sie nachweislich benötigt wird, also (theoretisch ) praktisch nie.

    Das ist die Interpretation des ADFC, aber §45 (9) regelt nicht den Bau von "Radwegen" sondern Beschränkungen des fließenden Verkehrs. Ein Angebotsradweg beschränkt niemanden. Davon können die Kommunen so viel bauen wie sie wollen, sogar in der Tempo 30 Zone.

    Aus Sicht der Kommunen ist mir das "Argument" aber schon oft begegnet: Wenn wir dafür Geld ausgeben, dann soll es auch benutzt werden, also Lolli. Wenn der ADFC Recht hat, wird es aber auch ohne Pflicht von seiner Zielgruppe benutzt. Wenn man diejenigen, die das nicht wollen, trotzdem zu ihrem Glück zwingen will, kann das nur im Interesse des ungestörten Autoverkehrs beabsichtigt sein und damit ist der ADFC Teil des Problems und definitiv nicht die Lösung.

    Doch, hat man die Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen wollen. Rein nach § 2 (4) S. 3 muss er nur erkennbar sein als Radweg, da gibt's viele Möglichkeiten, muss nicht das Verkehrsministerergebnis sein, weil nicht in der StVO verankert.

    In der aktuellen VwV-StVO steht seit November 2021 zu §2 Randnummer 38a, wie es geht:

    Zitat

    III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden

    Ich sehe es aber ansonsten auch so, dass es zulässig ist, einen rechten Sonderweg zu befahren, wenn er erkennbar (auch) eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ist. Das ist meines Erachtens außerhalb geschlossener Ortschaften immer der Fall. Linksseitig kann man dann das [Zusatzzeichen 1022-10]aufstellen.

    Innerorts müsste der Weg bestimmte Merkmale aufweisen, z.B. Radwegfurten oder eine im Ort typische Gestaltung für Radwege, um rechtsseitig legales Radfahren zu ermöglichen. Ansonsten ist meiner Meinung nach eine Klarstellung durch [Zeichen 239] erforderlich, wenn der Weg sich baulich nicht von kombinierten Geh- und Radwegen unterscheidet, z.B. auch wenn gerade das [Zeichen 240] entfernt wurde.

    Leider enthält die VwV-StVO keine erforderlichen Voraussetzungen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht, so dass der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet ist und man kann nicht einmal dagegen klagen, weil es als Angebotsradweg keine Beschränkung für den Radverkehr darstellt. Inwieweit man als Fußgänger dagegen vorgehen kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen man damit Erfolg haben könnte, weiß ich nicht.

    Ist der ADFC inzwischen komplett zur Autolobby übergelaufen? Das müssen die doch begreifen, dass es einen Unterschied gibt, zwischen Radweg bauen und diesen dann noch benutzungspflichtig zu machen. Das ganze Konstrukt der Radwegebenutzungspflicht ist doch sowieso überflüssig, da eine Benutzungspflicht nur da angeordnet werden darf, wo 99,99% der Radfahrer den Weg ohnehin freiwillig benutzen. Wenn man Radfahrer zwingen muss, stimmt doch was nicht. Das ist doch so, als würde man fordern, Frauen zum Schutz vor häuslicher Gewalt im Keller einzusperren und nicht merken, dass genau das auch häusliche Gewalt ist.

    Gesetzesänderung für mehr Mobilitätswende? – Puls Magazin (dmt-puls.de)

    Kommt jetzt die nächste Attacke auf §45 (9)? Wenn man die Anordnung von Tempo 30 erleichtern möchte, muss man nicht §45 (9) ändern sondern §3 (3) 1. und 30km/h zur Regelgeschwindigkeit innerorts machen. Die Verkehrsbehörden müssten dann begründen, wenn an einer Straße auch 50km/h erlaubt werden soll.

    Auch sonst enthält der Artikel einige Fehler. Dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über alles gestellt wird, mag zwar immer noch gängige Praxis sein, aber das Gegenteil steht in der Vorschrift.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Die Einrichtung von Radfahrstreifen erfordert keinen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage, denn Radfahrstreifen sind in §45 (9) 3. explizit ausgenommen. Man darf auch Radwege bauen, ohne eine besondere Gefahrenlage nachzuweisen. Die dürfen dann aber nicht benutzungspflichtig sein. Hier wäre vielmehr Aufklärung nötig, dass durch den Bau solcher unnötigen Radwege die besondere Gefahrenlage erst geschaffen wird.

    Für ganz Dänemark gibt es auf der Homepage des Verkehrsministeriums eine Seite zu Rechtsabbiegerunfällen. Da stehen für die letzten Jahre im Schnitt 3-4 Todesopfer p.a. drin. Da DK 14x kleiner ist als D, liegt das -bei quasi gleicher Radfahrleistung wie in D- weit über dem Niveau von Deutschland.

    Ich habe Kopenhagen anders empfunden als den Rest von Dänemark, durch den ich gefahren bin. Insgesamt war ja auf den Strecken, auf denen ich unterwegs war, nicht viel los. Nach Kopenhagen und auch auf dem Rückweg bin ich viel auf der Landesstraße 151 gefahren, die parallel zur Autobahn verläuft, über die der Fernverkehr abgewickelt wird. Auf den Nebenstrecken war sowieso wenig Verkehr. Insofern habe ich da keine Konflikte erlebt, weil es meistens schon an möglichen Konfliktpartnern mangelte.

    In Kopenhagen habe ich Autofahrer als sehr rücksichtsvoll empfunden. Aber da fahren natürlich auch mal Auswärtige, die die Gepflogenheiten nicht kennen. Wenn die auf Kopenhagener Radfahrer treffen, die sich einerseits weitestgehend regelkonform verhalten, das aber auch bei den Autofahrern als selbstverständlich voraussetzen, kann es natürlich brenzlig werden. Mir hat gerade vorgestern ein Bekannter vorgejammert, wie schlimm es für ihn war, mit dem Auto in Kopenhagen zu fahren, weil da überall Radfahrer waren (und vermutlich weil die sich nicht überall devot untergeordnet haben).

    Spannend wäre es, wenn es für Dänemark etwas Vergleichbares wie den Unfallatlas gäbe, wo man Unfallorte sehen kann. Die Kombispuren gibt es ja nicht an jeder Kreuzung.

    Wie gesagt: In Kopenhagen funktioniert das prima. Wenig Gedrängel, keine spürbare Aggression. Und insgesamt deutlich weniger Autos und viel mehr Fahrräder auf den Straßen als z.B. in Hamburg. Ich musste schon eine Weile an einer solchen Stelle stehen bleiben, um überhaupt potenzielle Konfliktsituationen zu sehen. Das hat aber immer funktioniert: Autos sind erst nach rechts auf die Abbiegespur gefahren, wenn eine ausreichend große Lücke zwischen den Radfahrern war und Radfahrer haben sich nicht rechts daran vorbeigedrängelt, sondern sind allenfalls links an den wartenden (stehenden) Autos nach vorne gefahren. Also auch nicht wie bei unseren ARAS rechts an den wartenden Kfz vorbei, sondern links.

    Daher die Frage, ob das nur ein persönlicher und nicht-repräsentativer Eindruck ist, dass das gut funktioniert oder ob es dort tatsächlich wenige Unfälle gibt. Ich habe gelesen, dass solche Kombispuren auch in der nächsten ERA beschrieben sein sollen. Im Prinzip ist es ähnlich wie die Fahrradweichen, nur dass Rechtsabbieger den geradeaus verlaufenden Radfahrstreifen nicht komplett queren, sondern dass alles eine einzige breite Fläche ist. Das hat den Vorteil, dass man als geradeaus fahrender Radfahrer dann auch nicht rechts von abbiegenden Kfz überholt wird.

    Die Sichtbeziehungen sind da jedenfalls einwandfrei, solange Radfahrer nicht von hinten schneller als der stockende Kfz-Verkehr in den Bereich fahren. Aber in der Situation sehen Radfahrer von hinten sehr gut, was vor ihnen passiert. Damit es funktioniert, darf niemand auf sein vermeintliches Vorrecht bestehen, das es auch nach deutschem Recht an einer solchen Stelle nicht gibt. Wer mit dem Kfz auf die Abbiegespur wechselt, darf dabei niemanden gefährden und wer mit dem Fahrrad den Straßenteil wechselt, auch nicht. Es hat also niemand Vorrang, sondern alle müssen aufeinander aufpassen.

    Aus dem Artikel:

    Zitat

    An Kreuzungen etwa verunglücken Radfahrende besonders häufig und schwer, wenn sie von rechtsabbiegenden Fahrzeugen übersehen werden. Helfen würden Kreuzungen nach niederländischem Vorbild, bei denen Radfahrende weitgehend getrennt vom Autoverkehr über die Kreuzung geführt werden und Schutzinseln zusätzliche Sicherheit verschaffen.

    Hat das die ZEIT hineingedichtet oder hat das Brockmann wirklich gesagt? Der war doch bislang sehr skeptisch bezüglich der niederländischen "Sicherheitskreuzung"

    Th(oma)s : Hast du vielleicht Unfallzahlen aus Kopenhagen? Dort geht man an Kreuzungen genau in die andere Richtung und löst oftmals die Separation vorher auf. Der Radweg geht dann 20-30m vor der Kreuzung in eine Kombispur über, die sich rechtsabbiegende Kfz und geradeausfahrende Radfahrer teilen. Konflikte beim Rechtsabbiegen sind da ausgeschlossen, aber mögliche Konflikte bleiben beim Wechsel der Kfz auf die Abbiegespur. Meiner Beobachtung nach hat das sehr gut funktioniert, aber in Kopenhagen ticken die Leute hinter dem Lenkrad auch anders als in Deutschland und das Verhältnis Fahrräder : Autos ist ein ganz anderes als hier.

    Teilweise gibt es auch in Kopenhagen markierte Radfahrstreifen

    Zum Schluss noch einige Bilder vom Mischverkehr, der auch in Kopenhagen in den Nebenstraßen den Regelfall darstellt.

    In dieser Straße scheint man vor kurzem den Radfahrstreifen aufgehoben zu haben oder er wird von den Autofahrern konsequent ignoriert. Jedenfalls war dort so wenig Autoverkehr, dass eine Separation völlig unnötig war. Später war es aber eindeutig, dass das Fahrradpiktogramm den Mischverkehr verdeutlichen sollte.

    In vielen Nebenstraßen gibt es zur Verlangsamung des Kfz-Verkehrs die "Speedbumps" und oft eine Möglichkeit, mit dem Fahrrad daran vorbei zu fahren.

    Im verkehrsberuhigten Bereich darf man 15 km/h fahren

    Jede Menge Abstellplätze für Fahrräder

    Highlights sind sicherlich die Brücken, die ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer da sind und durch die direkte Verbindungen geschaffen werden, wo man mit dem Auto einen Umweg fahren muss.

     

    Unabhängig geführte Radwege / Velorouten

    Das Radfahren entlang der Hauptstraßen funktioniert in Kopenhagen gut und schnell. Wie schon eingangs erwähnt trägt dazu sicherlich das entspannte Verkehrsklima einen großen Teil bei, sowie die Tatsache, dass Autofahrer in Kopenhagen immer mit Radfahrern rechnen müssen.

    Es gibt aber auch eigenständige Routen, auf denen Radfahrer und Fußgänger in der Regel auch getrennt geführt werden.