Wie kommst Du darauf, dass ich nur das eigene Risiko meine?
Weil du devotes Verhalten von denen verlangst, die bei einem Unfall den größeren Schaden davon tragen. Muss §2 jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, §10 aber nicht? Hat ein oder ein fehlendes
für Radfahrer mehr Gewicht als ein
oder ein
für LKW-Fahrer?
Warum ist ein Verstoß gegen §2 Vorsatz und ein Verstoß gegen §10 fahrlässig? Warum bist du dir so sicher, dass es nicht genau anders herum war? Vielleicht war es beiden Beteiligten auch egal, dass sie gegen eine Verkehrsregel verstoßen oder sie waren es beide so gewohnt. Wann ist das Vorsatz und wann Fahrlässigkeit?
Hätte nur eine(r) von beiden die jeweils geltende Regel beachtet, wäre der Unfall nicht passiert. Warum ist dann der Verstoß gegen §2 für dich gravierender als der Verstoß gegen §10? Gegen einen LKW-Fahrer, dem §10 egal ist, hat man auch schlechte Karten, wenn man sich an §2 hält. Man könnte also auch argumentieren, dass der Verstoß gegen §10 schwerer wiegt, weil dadurch auch Menschen gefährdet werden, die sich regelkonform verhalten. Außerdem gilt §10 auch gegenüber Verkehrsteilnehmern, die ihrerseits gegen eine Regel verstoßen. Man kann auch argumentieren, dass ein Verstoß eines LKW-Fahrers immer schwerer wiegt, weil er mit seinem Fahrzeug anderen viel größeren Schaden zufügen kann.
Und was ist mit den Verkehrsbehörden, die unabhängig von dem konkreten Unfall entgegen der Vorschriften linksseitiges Radfahren erlauben oder gar vorschreiben und somit dazu beitragen, dass Radfahrern die damit verbundenen Risiken nicht bewusst werden? Oder Tiefbauämter, die eine Infrastruktur planen, die für Radfahrer mit erheblichen Umwegen und Zeitverlusten verbunden ist, wenn sie sich an die vorgesehene Verkehrsführung halten: Fahrlässigkeit oder Vorsatz?