Beiträge von Yeti

    Ich war ja anfangs auch eher für eine Impfpflicht, aber meine Meinung ändert sich gerade.

    1. Gegen die aktuelle Omikron-Welle kommt eine Impfpflicht zu spät

    2. Gegen die aktuelle Omikron-Welle wäre auch eine frühere Impfpflicht ungeeignet gewesen

    Gerade der zweite Punkt ist der Entscheidende: Die Omikron-Variante breitet sich vor allem auch deswegen so schnell aus, weil sie den Impfschutz umgeht. Die aktuell verfügbaren Impfstoffe sind noch gegen den Urtyp des Virus entwickelt worden, aber wir hatten seitdem die Alpha-, Delta- und jetzt die Omikron-Variante als dominierenden Virustyp. Die Impfung dient damit primär dem Selbstschutz (das tut sie augenscheinlich ganz gut), aber weniger der Eindämmung der Pandemie. Es gibt aber keine Verpflichtung, sich selbst zu schützen, sonst müssten wir auch das Rauchen, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel oder gefährliche Sportarten verbieten.

    Dass ich inzwischen gute Gründe gegen eine allgemeine Impfpflicht sehe, heißt aber nicht, dass ich sie ganz ablehne und erst recht nicht, dass ich gegen das Impfen wäre. Ganz im Gegenteil. Natürlich wäre es für alle (!) das Beste, wenn möglichst viele Menschen geimpft wären. Das Risiko schwerer Krankheitsverläufe würde sich dadurch reduzieren und es müsste weniger Beschränkungen für alle geben. Da aber immer noch zu viele über 60-Jährige ungeimpft sind, können wir dem Virus nicht einfach freien Lauf lassen, ohne eine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten. Insofern stimmt die Aussage oben bei 2. nur bedingt, denn wenn jetzt mehr Menschen geimpft wären, könnten wir die Omikron-Welle vielleicht etwas entspannter sehen.

    Die nächste Frage ist, welche Virusmutation die nächste Welle auslöst und ob die Impfungen und durchgemachten Erkrankungen dagegen einen wirksamen Schutz bieten. Eine erneute Auffrischungsimpfung mit einem modifizierten Impfstoff gegen die Omikron-Variante dürfte auch zu spät kommen, weil die Welle durch ist, bevor der Impfstoff da ist. Ein recht großer Teil der Bevölkerung wird sich dann infiziert haben, ob geimpft oder ungeimpft. Die spannende Frage bleibt, ob das Gesundheitssystem diese Last tragen kann und ob die Gefahr besteht, dass aufgrund zu vieler gleichzeitiger Krankheits- oder Quarantänefälle sicherheitskritische Bereiche (Feuerwehr, Polizei, Energieversorgung, ...) in Gefahr sind.

    Der große Fehler in der Debatte um die Impfpflicht war, dass man sie anfangs kategorisch ausgeschlossen hat. Natürlich ist es besser, wenn sich freiwillig genügend Menschen impfen lassen, aber ich verstehe nicht, wie man eine Impfpflicht generell ausschließen konnte. Das hat viel Vertrauen zerstört und gibt den Anti-Impf-Schwurblern nur zusätzlichen Rückenwind.

    Weil das Ende des Sonderwegs nicht explizit angezeigt wird?

    Meine Meinung: Nein, weil in §10 nur von abgesenkten Bordsteinen, bei deren Überfahren man niemanden gefährden darf, und vom Einfahren auf die Fahrbahn von anderen Straßenteilen die Rede ist (was da nicht explizit steht, aber offensichtlich gemeint ist: von anderen Straßenteilen der selben Straße). Das hat gar nichts mit Vorfahrt zu tun.

    Vorfahrtregeln stehen in §8. Darin ist aber nicht von Sonderwegen die Rede, sondern nur Feld- und Waldwege sind von den allgemeinen Vorfahrtregeln ausgenommen.

    Ja, in der Tat hatte der Radfahrer von rechts vor der Änderung Wartepflicht und jetzt mit Fahrradstraße natürlich qua Rechts-vor-Links Vorfahrt.

    Ich behaupte mal ganz frech, dass Radfahrer von rechts auch vorher Vorfahrt hatten. :)

    Du leitest bei [Zeichen 240] eine Wartepflicht aufgrund von §10 ab. Aber der eigenständige kombinierte Geh- und Radweg ist kein anderer Straßenteil. Das wäre er nur, wenn er Teil einer Straße wäre, die aus mehreren Straßenteilen besteht. Die Regelung in §10 zielt ja gerade darauf ab, dass man nachrangig ist, wenn man von einem Radweg, Gehweg, gemeinsamen Geh- und Radweg oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn einfährt und somit den Straßenteil wechselt.

    §10 würde daher an der Kreuzung nur eine Wartepflicht bedingen, wenn der Übergang von dem eigenständigen Geh- und Radweg auf die andere Straße über einen abgesenkten Bordstein führen würde. Wenn es einen solchen gibt, dann greift §10 meiner Meinung nach auch bei einer Fahrradstraße.

    An der Vorfahrtsituation hat sich daher durch die [Zeichen 244] meiner Meinung nach nichts geändert.

    Ich hätte geschaut, wo es am schnellsten und gleichzeitig sicher für die anderen und mich weitergeht. Dort hätte ich meine Fahrt forgesetzt.

    Aber du hättest darüber keinen Film gedreht und darin behauptet, dass der "Radweg" einfach endet. Und falls doch, hättest du dir das Video vorher selbst noch einmal angeschaut und geprüft, ob diese Aussage an der gezeigten Stelle wirklich stimmt. Vielleicht hättest du in einem solchen Film gesagt, dass der getrennte Geh- und Radweg endet und in einen gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht, der mitten durch den Wartebereich einer Haltestelle führt und dass sowas Murks ist, oder dass man als Radfahrer an jeder Kreuzung neu danach suchen muss, wie es anschließend weitergeht.

    Das heißt, wenn ich mit dem Rad ordnungsgemäß entgegen der Einbahnstraße fahre, hat der mir entgegenkommende Kraftverkehr das Hindernis auf seiner Seite und müsste mir eigentlich Vorrang gewähren.

    Ersetze "müsste" durch "muss" und streiche "eigentlich". Leider gilt auch in diesem Fall faktisch meistens das Recht des Stärkeren und abends am Stammtisch wird sich erzählt, dass sich Radfahrer NIE an die Verkehrsregeln halten und die einem jetzt schon in Einbahnstraßen entgegenkommen. Viele Führerscheininhaber wissen anscheinend nicht einmal, dass es solche Regeln gibt und wie man sie erkennt. Abgesehen davon sind Maßregelungen bei (vermeintlichen) Verkehrsverstößen ohnehin schon immer verboten gewesen. Dennoch zeigt die Unfallstatistik keine Auffälligkeit, dass es sich tatsächlich um ein besonderes Problem handeln würde.

    Ich sehe keine größere Gefährdung durch geringen Abstand im Begegnungsfall als beim Überholen. Im Gegenteil: Da man das entgegenkommende Fahrzeug sieht, kann man sich darauf einstellen und eine Begegnung ist viel schneller vorbei als ein Überholvorgang.

    Da Einbahnstraßen nur für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden dürfen, wenn die zHg max. 30 km/h beträgt, sehe ich auch kein besonderes Risiko, vom Luftzug eines entgegenkommenden Fahrzeuges vom Fahrrad geblasen zu werden.

    Es ist zwar einerseits richtig, dass die Fahrradfahrerin in dem Film sagt, der Fahrradweg würde enden. Aber warum fährt sie dann dort weiter. Für jemanden, der den Film sieht und nicht so genau mit Kennerblick das Schild gemeinsamer Geh- und Radweg entdeckt, entsteht der Eindruck, der Radweg ende zwar (an der Stelle schon zum zweiten Mal), aber es sei erlaubt, dann auf dem Bürgersteig weiter zu fahren. Das wird natürlich vielfach so gemacht, aber sollte es nicht trotzdem anders angesprochen werden?

    Ja, das meinte ich. §2 kennt eigentlich keine Sau. Obwohl die Radfahrerin in dem Video glaubt, dass der Radweg endet, fährt sie auf dem Gehweg weiter. Offiziell ist der Gehweg zwar per [Zeichen 240] ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", aber er sieht nicht danach aus: Nicht mehr rot und irgendwie fällt es der Dame wohl selbst auf, dass es dort nicht mehr so recht funktioniert, mit dem Fahrrad durch den Wartebereich der Haltestelle zu fahren. Trotzdem kommt sie aber auch nicht auf die Idee, am gefühlten Ende eines Radweges auf der Fahrbahn weiter zu fahren.

    Wir dürfen uns nichts vormachen: Auch wenn diese Regeln ganz weit vorne in der StVO stehen, sind sie großen Teilen der Verkehrsteilnehmer unbekannt. Das gilt für RRAAAADWEEEEG!!!!!11elf brüllende Autofahrer genauso wie für Radfahrer (und vermutlich noch mehr für Radfahrerinnen), die gar nicht auf die Idee kommen, mit dem FAHRrad auf der FAHRbahn zu FAHRen, wenn es sich nicht um eine völlig bedeutungslose Nebenstraße handelt, wo sie weit und breit alleine sind.

    Für die Dame in dem Video endet der Radweg, weil das Pflaster nicht mehr rot ist. Dass dort ein Verkehrszeichen hängt, hat sie (und auch ihre Redaktion) wohl nicht mitbekommen.

    Es ist auch Radfahreralltag, dass man ständig mit Verkehrsregeln konfrontiert ist, die es gar nicht geben dürfte, oder die gar nicht zu befolgen sind. In diesem Forum kennen die meisten die Regeln recht genau und wissen das einzuschätzen. Um auf den Unfall in München zurück zu kommen, behaupte ich aber mal, dass die verunglückte Radfahrerin eben nicht in bösartigem Vorsatz gehandelt hat, sondern weil sie vielleicht einfach nicht verstanden hat, wie sie sich korrekt hätte verhalten müssen, oder weil für sie das regelkonforme Verhalten mit erheblichen Umwegen und Wartezeiten verbunden gewesen wäre. Dies einfach mit "selbst schuld" zu kommentieren und ihr Fehlverhalten als gravierender einzustufen als mit einem LKW aus einer Fußgängerzone abzubiegen, ohne sich wirklich vergewissert zu haben, dabei niemanden zu gefährden, finde ich schon reichlich zynisch.

    In Stade gibt es auf den "Radwegen" eine Geisterradlerquote von ca. 50%. Und zwar nicht, weil es nur auf einer Seite einen "Radweg" gibt, oder wo es einen erheblichen Nachteil bedeuten würde, auf der richtigen Seite zu fahren, sondern quasi völlig zufällig immer und überall. Die meisten von denen wissen gar nicht, dass das nicht korrekt ist und erst recht wissen die nicht, dass das gefährlich ist. Die haben gelernt, dass man mit dem Fahrrad auf dem "Radweg" fahren soll, mehr nicht. Und mehr hat auch die Verkehrsbehörde und die hiesige Polizei niemals interessiert: Hauptsache, die Fahrrad-Asis sind aus dem Weg und stören nicht den richtigen Verkehr. Dass viele Radfahrer sich eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, liegt auch daran, dass man Radfahrer immer noch behandelt wie Fußgänger auf Rädern.

    Sicherlich ist München in dieser Hinsicht schon ein ganzes Stück weiter als z.B. Stade, aber ich sehe Geisterradler nicht vornehmlich als Täter, sondern als Opfer einer über Jahrzehnte verkorksten und einseitig auf den Autoverkehr ausgerichteten Verkehrsplanung.

    Nein, es kennen nicht alle §2 StVO. Ich würde sogar vermuten, dass nur eine kleine Minderheit der Verkehrsteilnehmer*innen den §2 kennt.

    Die Aussage "Alle kennen §2" war ironisch gemeint. Unter anderem auch wegen der gezeigten Situation aus dem Video.

    Und vielleicht weil manche das Schild so interpretieren, dass zwar [Zeichen 241-30] endet, dafür aber [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] beginnt. (Auch wenn diese Schilder dort nicht hängen.)

    Ich habe es nochmal aufbereitet.

    Alle kennen §2 :)

    Zitat

    Ich bin kaum einen Kilometer gefahren und schon endet der Radweg

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    Ich betrachte es als absolut essentiell für die sichere Fortbewegung, dass man weiß, dass Geisterradeln ohne Schild verboten ist.

    Ist es denn mit Schild sicherer? Allenfalls dann, wenn es solche Schilder nur dort geben würde, wo es sie auch geben dürfte. Die Voraussetzungen dürften aber in >99% aller Fälle nicht erfüllt sein. Und >99,9% aller Leute ist das vermutlich egal.

    Die Vorschriften zur "Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge" stehen nicht zufällig sehr weit vorne in der StVO in §2.

    Noch weiter vorne steht auch noch was in §1, das den Unfall verhindert hätte. Das gilt natürlich für beide, keine Frage. Aber die Gefährdung des LKW-Fahrers durch die Radfahrerin dürfte sich in Grenzen gehalten haben.

    Die Nummerierung der Paragrafen der StVO als Rangfolge einer Wertigkeit von Verstößen zu betrachten, finde ich wirklich originell. Nach dieser Logik wäre es das größere Vergehen, wenn ein 10-jähriges Kind auf dem Gehweg fährt (§2), als wenn jemand mit 200 km/h durch die Ortschaft fährt (§3). Auf einer Autobahn auf dem mittleren Fahrstreifen zu fahren, wenn rechts frei ist (§7) wäre schlimmer als die Vorfahrt zu missachten (§8).

    Ich glaube, du bist da auf dem Holzweg. :)

    Dabei lässt Du die Schwere des Verstoßes außen vor.

    Wo kann man denn nachschauen, wie die Rangfolge der Schwere von Verkehrsverstößen ist? Wo ist definiert, dass es ein schwererer Verstoß ist, mit einem Fahrrad einen "Radweg" entgegen der erlaubten Fahrtrichtung zu benutzen als mit einem LKW ohne zu gucken aus einer Fußgängerzone zu fahren?