Beiträge von Yeti

    Ist sowas wirklich zulässig?

    Sicherlich nicht, aber es interessiert halt niemanden. Offizielle Begründung: Es gibt eine Fußgängerampel und man kann über den linken Gehweg dahin schieben. Man erkennt auf diesem Bild sogar noch ein gelbes Umleitungsschild, welches einen dort entlang lotsen sollte, während der GCL-Weg während des Baus gesperrt war.

    Der Stummel-"Radweg" links vorne im Bild endet 5m weiter auf einem Gehweg.

    Das ist übrigens der Abschnitt der Neubourgstraße zur Wallstraße, der am südlichen Beginn des GCL-Weges abknickt.

    Fällt euch was auf?

    Tipp: man quert dort vorne eine Hauptstraße. So sieht es von der Wallstraße aus, wenn man links in die Neubourgstraße abbiegt (Wegweisung zur Grundschule, wo man eigentlich keine Elterntaxis mehr haben will): Mapillary

    Nun ist der Weg freigegeben. Alles in allem für Stader Verhältnisse ganz gelungen.

    Zwei Dinge stören:

    Die Einfassung an der alten Linde ist unnötig hoch und im Dunkeln schwer zu sehen. Man kann dort in der Innenkurve hängen bleiben. Die kurvige Führung ist auch an sich nicht schön, aber der Tatsache geschuldet, dass man den Wurzelbereich der Linde schützen wollte, um den Baum nicht zu schädigen.

    In der Kurve beim Elch hat sich nach dem starken Regen eine Pfütze gebildet. Das Wasser läuft dort nicht richtig ab und da kann es im Winter glatt werden, wenn es gefriert.

    In allen Fällen muss das Ding wie ein normales Pedelec betrieben werden, also maximal 25 km/h.

    Mit dem Rennrad fahre ich hier 40km/h. Der Weg ist für S-Pedelecs aber tabu, weil [Zeichen 260]. Na gut, manchmal "verirren" sich auch Autofahrer auf solche Wege, aber S-Pedelecs wollen wir doch bitte auf gar keinen Fall und wenn, dann mit höchstens 25 km/h?

    Ich bin ja grundsätzlich bei dir, dass man auf den allermeisten "Radwegen" auf gar keinen Fall 45km/h fahren sollte (auch nicht mit dem Rennrad), aber ich sehe schon einige unnötige Beschränkungen für S-Pedelecs. In ländlichen Regionen können die eine echte Alternative zum Auto sein, aber nicht, wenn man sie unnötig beschränkt.

    Im innerörtlichen Verkehr sehe ich es aber auch so, dass ein S-Pedelec entweder auf die Fahrbahn gehört oder allenfalls im Normal-Pedelec-Modus bis max. 25km/h E-Unterstützung auf bestimmten Radwegen fahren sollte. Diese "bestimmten Radwege" wird man aber lange suchen können und bei allen anderen Wegen, auf denen man nicht gefahrlos 25km/h fahren kann, sollte man sich fragen, ob das wirklich ein Radweg ist.

    Warum endet an dieser Stelle, die Fahrradstraße und wird stattdessen als Fahrradweg fortgesetzt?

    Und wozu dient die Strichlinie in der Mitte des Fahrradweges?

    Die Leitlinie macht deutlich, dass es sich um einen Zweirichtungsweg handelt. Das finde ich gar nicht schlecht und ist z.B. in Dänemark Standard.

    Die Fahrradstraße ist die Neubourgstraße, die von der Wallstraße her kommt. In der Bildrichtung ist der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg die direkte Verlängerung dieser Fahrradstraße, so dass die Haupt-Radroute an der gezeigten Stelle von der Fahrradstraße in den getrennten Geh- und Radweg übergeht. Bei Google-Maps ist der G-C-L-Weg fälschlicherweise als "Erleninsel" bezeichnet: Google Maps

    Die Fahrradstraße ist für Kfz-Anliegerverkehr von der Wallstraße in Richtung Bahnhofstraße freigegeben. Weil man hier gerne alles kompliziert macht, steht an der Ecke Wallstraße [Zeichen 260] [Zusatzzeichen 1020-30] und erst 50m weiter [Zeichen 244]. Daneben findet man auch noch ein [Zeichen 220-20]. Ob man es in der Zwischenzeit geschafft hat, das [Zusazzeichen 1000-32] unter das [Zeichen 220-20] zu hängen anstatt an einen eigenen Pfosten, kann ich jetzt auswendig gar nicht sagen. Vielleicht hat man es auch ganz weggelassen.

    Aus der Gegenrichtung wird das [Zeichen 244] auch noch einmal zusätzlich durch ein [Zeichen 260] erklärt. Korrekt wäre wohl [Zeichen 244] + [Zeichen 267]  [Zusatzzeichen 1022-10], denn Kfz-Verkehr ist ja gar nicht komplett verboten, sondern darf nur aus Richtung Bahnhofstraße nicht in die Neubourgstraße einfahren.

    Der G-C-L-Weg ist die Verlängerung der Neubourgstraße (Stades erste und einzige Fahrradstraße) zum Schiffertor. Der Weg wird gerade ausgebaut und soll noch im Laufe dieser Woche freigegeben werden. Es gab darum im letzten Jahr einige Aufregung, weil die Verwaltung eine Planung vorgelegt hat, nach der mehrere Bäume gefällt werden sollten. Das wiederum führte zu einem Gegenantrag der Grünen, alles so zu lassen wie es ist. Ich hatte daraufhin Kontakt mit einigen Ratsleuten aufgenommen und eine alternative Routenführung vorgeschlagen, bei der der Gehweg und Radweg getrennt verlaufen und beide Wegteile um den vorhandenen Baumbestand herumgeführt werden.

    So sah es vorher aus: Der Radwegteil war für den Zweirichtungsverkehr viel zu schmal und Gegenverkehr war in der Kurve nicht einsehbar, so dass dort viele auf den Gehweg ausgewichen sind. Sitzbänke standen auf der Radweg-Seite, so dass dort auch regelmäßig Fußgänger anzutreffen waren.

    Die Stadt hat daraufhin ihre Planung noch einmal überarbeitet. Es wurden trotzdem noch Bäume gefällt: Eine große Linde, weil sich bei der Untersuchung herausgestellt hat, dass der Baum krank ist und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem eine kleine Linde und eine Tanne, weil man nicht bereit war, eine Stützmauer und eine Treppe um einen Meter zu versetzen, um den ganzen Weg weiter nach links zu legen.

    Blick über die Baustellenabsperrung heute Morgen: Gehweg und Radweg sind getrennt, Radweg als Zweirichtungsradweg mit Mittellinie gekennzeichnet. Die Kurvenradien sind auf den ersten Blick teilweise unnötig eng und an der Beeteinfassung in der Innenkurve wird sicherlich mal jemand hängen bleiben. Im Detail ist es dann halt doch noch nicht so wie in Kopenhagen...

    Ist man Anlieger, wenn man da im Hintergrund parken möchte, um anschließend zu wandern (oder das Fahrrad vom Heckträger zu heben und Fahrrad zu fahren)? Dann könnte man ja auch zum Parkplatz radeln, um von dort eine Radtour zu unternehmen.

    Eigentlich braucht's auch dann nur ein "Radfahrer frei", weil sich Fahrbahnradeln von alleine verbietet

    Wenn auf der rechten Straßenseite ein [Zeichen 241-30] steht, kann links kein [Zusatzzeichen 1022-10] stehen, weil es dann vorgeschrieben ist, den rechten Radweg zu benutzen. SOllte es sich rechts um einen Angebotsradweg handeln, wäre das [Zusatzzeichen 1022-10] aber die Lösung.

    Ein Beispiel, wo die beidseitige Beschilderung sinnvoll ist, ist hier: Google Maps Es gibt dort getrennte Richtungsfahrbahnen mit einem breiten Grünstreifen dazwischen. Wenn man vom Hauptbahnhof nach Süden in die Salzdahlumer Straße fahren möchte, wäre das mit großen Umwegen und zahlreichen zusätzlichen Ampelquerungen verbunden.

    Aber zurück nach Buxtehude...

    Ansonsten hab ich (auch eher auf dem Lande) ja schon einige unklare Beschilderung gesehen, aber bei den Bildern aus Buxtehude wüsste ich echt nicht, wo man da fahren darf. Viele Straßen wechseln alle paar Meter zwischen "baulich klar erkennbarem Radweg" und "hier is wohl keiner".

    Da kann ich nur zustimmen. Buxtehude ist tatsächlich noch schlimmer als Stade. Es wird Zeit, dass Hane dort mal persönlich betroffen ist. :)

    Danke, das hatte ich noch gar nicht entdeckt. Du hast sicherlich recht, dass dieses Gebilde auch in Gegenrichtung ein [Zeichen 241-30] ziert.

    Ich habe vorhin erfahren, dass die Halepaghenstraße mal die erste Fahrradstraße in Buxtehude war, das aber vor einiger Zeit zurückgenommen wurde. Danach also wieder Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite *kopfpatschsmiley*

    Die Buxtehuder Verkehrsbehörde braucht sicherlich auch mal einen kräftigen Tritt in den Hintern.

    *edit: bei Openstreetmap ist die Halepaghenstraße als Fahrradstraße verzeichnet. Die Mapillary-Bilder sind von 2019/2020. Muss nochmal in Erfahrung bringen, was dort wirklich aktuell gilt.

    Erneut ist in Buxtehude ein Radfahrer tödlich verunglückt. Diesmal vermutlich ein Alleinunfall, denn er ist eine Böschung hinab ins Wasser gestürzt und wurde dort am nächsten Vormittag tot aufgefunden.

    POL-STD: 54-jähriger Radfahrer bei Unfall in Buxtehude tödlich verletzt | Presseportal

    Hier: 53°28'37.2"N 9°42'11.2"E - Google Maps

    Laut Pressemeldung war er von der Halepaghenstraße an der Ampelkreuzung auf die andere (linke) Straßenseite und dort weiter in Richtung Hafenbrücke gefahren.

    Es besteht dort auf beiden Straßenseiten gleichzeitig eine Benutzungspflicht. Abgesehen davon, dass er auch auf der anderen Straßenseite hätte fahren müssen, war das Geisterradeln dort jedenfalls zulässig.

    Solche Nonsens-Beschilderungen, die nur von multiplen Persönlichkeiten befolgt werden können, findet man in BXT häufiger. Jedenfalls ist auch in der Hase-und-Igel-Stadt das Radfahren auf der falschen Straßenseite entgegen aller sonst geltenden Vorschriften völlig normal.

    Beginn des Straßenabschnitts am Unfallort: Mapillary

    Gegenüberliegende Straßenseite: Mapillary

    Der genaue Unfallhergang ist unklar und daher könnte man einwenden, dass er auch ins Wasser hätte fallen können, wenn er auf diesem "Radweg" in der Gegenrichtung unterwegs gewesen wäre. Tatsache ist aber, dass er nicht ins Wasser gefallen wäre, wenn er in seiner Richtung auf der rechten (nördlichen) Straßenseite gefahren wäre.

    Was mich wundert: In der Polizeimeldung steht genau, wo der Radfahrer entlang gefahren ist, aber den Unfall selbst hat niemand gesehen und die Unfallzeit wird sehr grob "zwischen 22 Uhr und 10:20 Uhr" angegeben.

    In der Umgebung der Unfallstelle findet man weitere Details, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, z.B. Richtungspfeile noch hinter der weit abgesetzten Radwegfurt, also das Gegenteil eines ARAS sein: Mapillary

    Hier hat man den Fußgängerüberweg 20m von einem Kreisverkehr abgesetzt: Mapillary Und natürlich sind die Gehwege zwar per [Zeichen 240] auch zum "Radweg" erklärt worden, aber das ist für die Stadt Buxtehude noch lange kein Grund, am Kreisverkehr auch Radwegfurten zu markieren.

    Das ganze Kunstwerk war rechtlich betrachtet bedeutungslos. Das [Zeichen 240] stand hinter der Absperrschranke auf einer gesperrten Verkehrsfläche. Wenn es eine Benutzungspflicht anordnen sollte: wo denn bitte? Wenn man den linken Gehweg damit zum benutzungspflichtigen "Radweg" erklären wollte, hätte man das 240er ohne Zusatzzeichen auf die linke Seite gestellt.

    Insofern ging von diesem Unfug keine Beschränkung aus, da er offenkundig in sich widersprüchlich und damit nichtig war. Aber wenn die Leute in Stade lesen, dass sie bitte auf dem linksseitigen Gehweg Fahrrad fahren sollen, dann tun sie das und daher musste das weg.