Beiträge von Yeti

    Ideal wäre ein Umschalter, der die Begrenzung 25/45 umschaltet und das Kennzeichen auf-/wegklappt ...

    Das wäre für S-Pedelecs in der Tat eine gute Sache, wenn man sie per Knopfdruck in ein Pedelec-25 verwandeln könnte und der Motor dann nur bis 25 km/h und ggf. mit normaler Pedelec-Leistung unterstützt. Da könnte ja eine grüne Lampe angehen.

    Noch besser wäre natürlich, wenn auf Wegen, die dazu geeignet sind, S-Pedelecs explizit vom [Zeichen 260] ausgenommen werden könnten. Mit dem Rennrad fahre ich dort schließlich auch manchmal 45 km/h.

    ...wenn zwar ein Versicherungskennzeichen vorliegt, aber kein zugelassener Helm getragen wird.

    Muss man denn auf einem Krankenfahrstuhl einen Helm tragen? :/

    Aber Spaß beiseite, die Frage war natürlich nicht ernst gemeint. Durch ein Versicherungskennzeichen wird aus einem Fahrrad kein Kraftfahrzeug und daher gelten weiterhin die Verkehrsregeln für Fahrräder.

    Interessant wäre es aber dennoch für Pedelecs: S-Pedelecs sind schnelle Pedelecs mit Motorunterstützung bis max. 45 km/h. Ein normales Pedelec hält diese Grenze ebenfalls ein. Wenn man das mit den zusätzlichen Einrichtungen für S-Pedelecs (Rückspiegel, zusätzliche Reflektoren) ausrüstet, sollte man daraus also auch rechtlich ein S-Pedelec machen können. Es dürfte ja auch beim S-Pedelec nicht verboten sein, die Motorunterstützung bei 25 km/h abzuschalten, oder? Natürlich müsste man dann auch einen für S-Pedelecs zugelassenen Helm tragen.

    Wenn nicht nur S Pedelec Nutzer situativ ihr Kennzeichen abmontieren, sondern demnächst Pedelec Fahrer das Kennzeichen situativ anmontieren

    Warum nur Pedelec-Fahrer? Für 19,25 EUR/Jahr legal überall auf der Fahrbahn zu fahren, wäre doch ein prima Deal. Dafür müsste ich mein Omnium als "Krankenfahrstuhl bis 30km/h" versichern. Ginge das? :/

    Ich gehe davon aus, dass nach Ende des "Verkehrsversuchs" (es soll 6 Monate lang ausprobiert werden, sich an das seit 25 Jahren geltende Recht zu halten) die 12-Monatsfrist von vorne beginnt, sollte irgendjemand auf die Idee kommen, im HWW jemals wieder ein [Zeichen 240] aufzuhängen, oder?

    Video-Mitteilungen des Bürgermeisters Sönke Hartlef | Hansestadt Stade (stadt-stade.info)

    Im November-Video kündigt Bürgermeister Sönke Hartlef ab 3:20 die Neuregelung im Hohenwedeler Weg im Rahmen eines bis Juni 2024 befristeten Verkehrsversuchs an: Tempo 30 und Gehwege Radverkehr frei.

    Zitat ab 3:58:

    Zitat

    Im kommenden Jahr werden wir dann zusammen mit Polizei, Rettungsdienst und KVG besprechen, wie die Erfahrungen sind. Entweder bleibt es danach bei der getesteten Variante, oder wir kommen zum ursprünglichen Vorgehen zurück."

    Ich möchte den letzten Satz korrigieren: "...oder wir haben im Juli eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an der Backe."

    DTV: 3200 - 4300 Kfz/Tag

    Alternativprogramm am "Black Friday": Black Friday Beers

    Zitat

    Black Friday sucks. Instead of discounts, you're invited to come have some beers and hang out at the shop. We'll be open as usual, and ready to hang out and celebrate dark times from 15-20. Everyone's welcome!

    Zwischen zwei Käffern im Landkreis STD wurden an einer wenig befahrenen Kreisstraße die Radfahrer aus dem Weg geschafft.

    K 48: Radweg zwischen Bargstedt und Brest eingeweiht | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Hurra!

    *edit:

    Zitat

    „Die Beschilderung fehlt noch – aber Radfahren geht trotzdem schon“, sagte der Brester Bürgermeister Johann Höft.

    Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite? :saint:

    Das Problem ist doch, dass auch von offizieller Seite immer wieder verkündet wird, dass es OK ist, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20km/h überschritten wird. Daher stellt man 20km/h Schilder auf, wenn man will, dass die Leute nicht schneller als 40 fahren. Geblitzt wird dann vermutlich aber ab 30km/h.

    Da gefällt mir die Herangehensweise in der Schweiz besser: Wenn 30 gemeint ist, stellt man ein T30 Schild auf und geblitzt wird ab 31 km/h.

    In Deutschland hingegen gilt das als mehr oder weniger unverbindliche Empfehlung und wer es wagt, sich tatsächlich daran zu halten, wird bedrängt und genötigt

    Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen.

    Ja, war eher eine rhetorische Frage. Ich denke nur, dass die Verwaltungsgerichte eigentlich genug zu tun haben, als sich mit solch einem offenkundig rechtwidrigen Mist zu befassen.

    Und auch andersherum, was irgendwo fehlt. Wenn da ein Zweirichtungs-Radweg läuft, ist ein [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] nunmal nicht optional.

    Im Prinzip müsste es dafür eine Software geben, in der man auf der Karte angibt, wo welche Regelung gelten soll und in der die dafür nötigen Voraussetzungen hinterlegt sind und abgefragt werden. Ebenso alles, was eine solche Anordnung nach sich zieht, wie z.B. die [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] bei zugelassenem oder angeordnetem Zweirichtungsverkehr.

    Dann würde vielleicht auch in solchem Fall auffallen, dass hier entweder für die nächsten 200m eine Radverkehrsführung fehlt oder der bis dahin vorhandene gar nicht erforderlich war, wenn man ab hier darauf verzichten kann. 357 Obstmarschenweg - Google Maps

    Es wäre mal interessant, ob bei einer solchen von einer Software geführten Anordnung immer noch der selbe Mist herauskäme, wenn an jedem Punkt eine Bestätigung abgefragt würde, ob man das wirklich entgegen der bestehenden Rechtslage alles so anordnen will.

    sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn.

    Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    Das muss diese "Digitalisation" sein, von der alle reden. Ich finde es auch erschreckend, wenn ich in den Gesprächen mit den Verkehrsbehörden feststelle, dass ich besser weiß, wo welche Verkehrszeichen stehen als die. Aber dieser Fall zeigt auch, dass es ein hoffnungsloses Unterfangen ist, solange irgendwer einfach Verkehrszeichen in die Landschaft stellt, für die es nicht einmal eine Anordnung gibt.

    Im Prinzip müsste es eine systematische Befahrung geben, wo alle vorhandenen Verkehrszeichen erfasst werden. Anschließend müssten die in ein GIS überführt werden (das ginge zum großen Teil vermutlich sogar automatisch) und jedes Verkehrszeichen einer vorhandenen verkehrsbehördlichen Anordnung zugeordnet werden.

    Wenn dabei kein Match auftritt, werden hinterher alle Verkehrszeichen eingesammelt, für die es keine rechtskräftige Anordnung gibt, oder die Behörde setzt sich hin und schreibt die Anordnungen für alle Verkehrszeichen, die bleiben sollen. Das kann ja auch nicht so schwer sein, wenn es entsprechende Formulare gibt, aus deren Eingaben anschließend die Anordnung aus Textbausteinen zusammengesetzt wird (bzw. eine Fehlermeldung aufploppt, dass die Anordnung mit diesen Werten unzulässig ist oder individuell begründet werden muss).

    Am Schluss muss es dann auch noch eine Kontrolle geben, ob die Anordnung in der Praxis tatsächlich so ausgeführt wurde wie vorgesehen.