Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.
Das gilt nicht nur für Tattergreise. Es fehlt in großen Teilen der Bevölkerung, die Kraftfahrzeuge bewegen, das Bewusstsein, dass das Risiken birgt und daher besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wir haben eine Infrastruktur und ein Verkehrssystem, das den Anschein erweckt, als wäre das nicht so, weil alle Eventualitäten berücksichtigt und vermeidbare Risiken weitgehend ausgeschlossen wurden.
Wer nachts mit dem Auto fährt, verlässt sich darauf, dass die Straße frei von Hindernissen ist. Man muss hier z.B. nicht ständig mit tiefen Schlaglöchern rechnen, die überall vorhanden sein könnten. Und falls doch mal bei Hitze die Asphaltdecke auf der Autobahn hochkommt, wird alles sofort abgesichert, im Verkehrsfunk gewarnt und umgehend repariert.
Die Erfahrung zeigt daher, dass es in den allermeisten Fällen gut geht, wenn man nicht 100%ig bei der Sache ist. Es wird schon keiner im Dunkeln auf der Landstraße stehen, es wird schon kein Hindernis auf der Fahrbahn liegen (die ist schließlich kein "Radweg"), es wird schon nichts passieren, wenn man für ein paar Sekunden nichts sieht oder unaufmerksam ist.
Wenn dann doch was passiert, nennen wir es einen "tragischen Unfall", der nicht zu vermeiden gewesen wäre, weil es eben so ist wie es ist. Wenn jemand einen Menschen totfährt, weil er vom Gegenverkehr geblendet wurde und nichts gesehen hat, sagen wir anerkennend, dass er ja nur mit 70 km/h gefahren ist, obwohl doch auf der Landstraße 100 km/h erlaubt sind. Der Rest soll dann angeblich das unvermeidbare Restrisiko sein. Echt jetzt?
Wir haben eine Verkehrsregel, die im §3 (1) der StVO besagt, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf , dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wenn die persönlichen Fähigkeiten, Nachts zu sehen, eingeschränkt sind, muss man langsamer oder gar nicht fahren. Wenn die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nichts sieht, muss man notfalls komplett anhalten.
So lange wir diese Verkehrsregel genauso als unverbindliche Empfehlung betrachten wie viele andere Regeln auch, ist es kein unvermeidbares Schicksal, dass Menschen im Straßenverkehr auf diese Art und Weise getötet werden.