Beiträge von Yeti

    Dass ein Schutzstreifen "einlädt" sehe ich dennoch überhaupt nicht. Kennt hier irgendwer Radfahrer, die gerne auf Schutzstreifen fahren? Oder denen Schutzstreifen lieber als "keine MArkierung" sind?

    NDR-Bericht von 2021 über das Ende eines Verkehrsversuchs mit Schutzstreifen außerorts. Ich kenne die Leute, die darin zu Wort kommen, nicht persönlich, aber in diesem Fall fanden sie den Schutzstreifen wohl gut.

    Steuerverschwendung: Fahrradschutzstreifen außerorts wird demarkiert

    Über den Rest der Reportage kann man den Kopf schütteln: Es war ein Verkehrsversuch, also eine Ausnahme von der StVO. Dass Schutzstreifen normalerweise außerorts nicht zulässig sind, wusste man vorher. Dass ein Verkehrsversuch auch damit enden kann, dass man die Maßnahme nicht beibehält, ist ebenfalls nichts Besonderes.

    In Stade gibt es nur einen kurzen Stummel-Schutzstreifen, also eine Aufleitung vom Hochbord auf die Fahrbahn und danach ca. 30m Schutzstreifen. Seitdem der da ist, fahren dort mehr Leute auf der Fahrbahn und nicht mehr auf dem Gehweg. Dieses Konstrukt verdeutlicht, dass es so gewollt ist, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Wir können uns zwar darüber wundern, aber durchschnittliche Radfahrer und Autofahrer kennen selbst grundlegende Verkehrsregeln nicht. Da hilft es dann wohl, diese Regeln durch etwas rote Farbe zu verdeutlichen. Erst recht, wo es über Jahrzehnte der Normalfall war, dass der Radverkehr irgendwo auf Randwegen stattfindet und keinesfalls auf der Fahrbahn.

    Bei der Baustelle gibt es ja auch auf der Fahrbahn keine Kreuzung, sondern nur Wechselverkehr auf einem Fahrstreifen.

    Wodurch sich die Wege des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen schneiden (kreuzen). Das würde ich daher als eine "andere Stelle" im Sinne des §37 betrachten.

    Die Frage ist doch, warum man in §37 nicht geschrieben hat "Halt vor dem Lichtsignal" und dann die Lichtsignale für den Fußverkehr und Kombisignale Fuß/Rad als Ausnahme behandelt hat, weil es bei denen natürlich nicht ausreicht, erst vor dem Signal anzuhalten.

    Wenn es irgendwo zunimmt, muß es woanders abnehmen.

    Ich meine eine langfristige Zunahme des Radverkehrs insgesamt. Die gibt es sogar in Stade (gemessen) und das obwohl immer wieder behauptet wurde, dass die Leute aufhören, Fahrrad zu fahren, wenn man ihnen die "Radwege" (per [Zeichen 240] zum Radweg erklärte Gehwege) wegnimmt.

    Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.

    Was ist denn an meinem Vorschlag "Überregulierung"? Würde im §37 StVO stehen, dass auf separierten Radverkehrsanlagen immer nur das gesonderte Lichtsignal für den Radverkehr gilt, wäre es in allen Ihren Beispielen eindeutig erlaubt, mit dem Rad auf dem Radweg bei Fahrverkehr-rot weiterzufahren, da es ein gesondertes Signal für den Radverkehr nicht gibt. Man könnte sich dann darauf beschränken, diese gesonderten Lichtsignale dort aufzustellen, wo es tatsächlich erforderlich ist, dass Radfahrer anhalten.

    In Ihrem Beispiel von der Hildesheimer Straße würde es aus meiner Sicht ausreichen, wenn Radfahrer, die der Hauptstraße folgen, auf querende Fußgänger und Radfahrer achten und ggf. warten. Diese Wartepflicht könnte man durch Haifischzähne auf dem Radweg verdeutlichen.

    Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.

    Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.

    Und beobachtest du auch, wo weniger fahren? Nicht, das du womöglich in jenem unentdeckten Wunderland wohnst, in dem Radwege Autofahrer zum Umsteigen bewegen.

    Verstehe ich nicht, was du mir in den Mund legen willst.

    Die "Radwege" hier bewegen definitiv niemandem zum Umstieg auf das Fahrrad. Ich habe geschrieben, dass die Zunahme des Radverkehrs auch dort feststellbar ist, wo es keine "Radwege" gibt.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

    Sie sind ein gutes Beispiel für einen Radfahrer, der die Verkehrsregeln nicht kennt, oder bewusst ignoriert.

    Die von Ihnen gezeigte Situation hat mit Ihren Behauptungen überhaupt nichts zu tun. Das VZ 205 zeigt an, dass die Vorfahrt des kreuzenden Fahrverkehrs zu gewähren ist. Da Fußgänger nicht fahren, haben die auch keine Vorfahrt und das [Zeichen 205] gilt demnach nicht gegenüber Fußgängern.

    Ohne das VZ 205 würden zwischen Fahrzeugen rechts vor links gelten, auch wenn dort eine Aufpflasterung vorhanden ist.

    Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.

    Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.

    In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden?

    Nein, Sie haben das nicht richtig verstanden, denn in dem gezeigten Fall kann man darüber streiten, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das hat aber nichts mit dem Fehlen einer Haltelinie zu tun, sondern damit, dass zwischen Fahrbahn und Radweg Platz für Fußgänger ist.

    Trotzdem würde ich da in jedem Fall vorsichtig fahren und Fußgänger, die den Radweg queren wollen, durchlassen.

    In §37 Abs. 4 steht:

    "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Und es gibt halt Fälle, in denen für den Hochbord-Fahrradweg kein eigenes Lichtzeichen vergeben ist. Trotzdem kann es Sinn machen, in solchen Fällen durch eine Haltelinie darauf hinzuweisen, dass Fahrradfahrende die für die Fahrbahn aufgestellte Lichtzeichen zu beachten haben. Ich habe das bei verschiedenen Anlässen noch nicht ganz explizit auf den §37 wortwörtlich bezogen besprochen. Aber ich versuche bei nächster Gelegenheit, das mal abzuklopfen.

    Ein Fahrradweg ist kein Fahrstreifen

    Das "Lichtsignal für den Fahrverkehr" ist nicht das "Lichtsignal für die Fahrbahn"

    Rot bedeutet "Halt vor der Kreuzung" und nicht "Halt an der Haltelinie"

    Vielmehr meinte ich damit, dass es in bestimmten Fällen nach Auskunft von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover tatsächlich erlaubt ist, auf einem Fahrradweg bei roter Ampel für den Fahrbahnverkehr weiterzufahren.

    Das heißt nur, dass es auch bei der Polizei Konsens ist, dass das nicht verfolgt wird. Es gibt nämlich für Hannover keine eigene Straßenverkehrsordnung.

    Fälle, in denen es erlaubt ist, an einer roten Ampel vorbeizufahren, haben nichts damit zu tun, ob es eine Haltelinie gibt oder nicht, oder wo der Ampelmast steht, sondern ob der "Radweg" durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das steht so aber auch nicht in der StVO, sondern wäre im Zweifelsfall (Unfall) vom Gericht zu klären.

    Die objektive Sicherheit ist nicht so wichtig, Hauptsache die Leute fahren mehr Fahrrad.

    Meiner Beobachtung nach fahren die Leute auch dann mehr Fahrrad, wenn regelkonforme Führungsformen eingerichtet werden. Also auch im Mischverkehr, auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen. Es wird dabei nur mehr gejammert als bei abgepollerten Wegen.

    Und da wären wir bei der spannenden Frage, warum der ADFC Ängste vor sichereren Führungsformen schürt. Damit hält man doch Leute vom Radfahren ab, wenn man ihnen Angst macht oder vorhandene Ängste verstärkt.

    Es gibt nicht nur an Baustellen eine ganze Reihe von Situationen, wo eine rote Ampel Radfahrer gemäß §37 StVO zum Anhalten zwingt, auch wenn das die Verkehrsbehörde gar nicht beabsichtigt hat und auch wenn das 99,9% (ich bin da nicht so optimistisch wie Peter) der Verkehrsteilnehmer nicht wissen.

    Ich erinnere mich an ein sogenanntes "Arbeitsgespräch", bei dem die Stadt Stade die Neuplanung für den Umbau einiger Kreuzungen vorgestellt hat und dann sagte, dass dort die Ampeln nicht für Radfahrer gelten, weil sie links vom Radweg stehen. Mein Hinweis, dass in §37 nirgends ein Wort darüber verloren wird, dass die Gültigkeit einer Ampel davon abhängt, wo der Mast steht, wurde allenfalls als Besserwisserei und Querulantentum abgetan. Bei diesem "Arbeitsgespräch" war unter anderem die Leiterin der Verkehrsbehörde, der Leiter des Straßenbauamtes, ein externer Verkehrsplaner und die Stader Polizei anwesend. Niemand von denen kannte die Verkehrsregeln und daher muss man sich nicht wundern, dass überall aufs Neue solcher Murks entsteht, der nur im Zweifelsfall (Unfall) Radfahrer in eine schlechtere Position bringt.

    Meine persönliche "Lösung": Ich fahre an solchen Ampeln, die offensichtlich nicht so gemeint sind, trotzdem vorsichtig weiter, wenn keine querenden Radfahrer oder Fußgänger da sind. Mein Kriterium ist, ob ich an einer roten Ampel vorbei schieben und anschließend direkt weiterfahren dürfte.

    Das übliche Problem bei diesen Abstimmungen ist, dass wir in einer Autofahrer*innen-Mehrheitsgesellschaft leben.

    Das Problem dieser "Abstimmung" ist, dass eine Antwortmöglichkeit angeboten wird, die gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt und dass das niemanden stört.