Beiträge von Yeti

    Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch?

    Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

    Was vermutest du denn, warum Fahrradfahrer*innen auf einem Gehweg Fahrrad fahren, wenn der Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist?

    Das ist mir egal. Ich vermute nämlich auch, dass Leute, die ihr Auto in der Feuerwehrzufahrt parken, einfach nur zu faul sind, ein paar Schritte mehr zu Fuß zu gehen. Erlauben würde ich das deswegen trotzdem nicht.

    Und eigentlich dürfte es dann auch keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben [Zeichen 240]?

    Meiner Einschätzung nach dürfte es an mindestens 95% der damit beschilderten Wege dieses Verkehrszeichen in der Tat nicht geben, wenn sich Verkehrsbehörden an geltendes Recht halten und die technischen Regelwerke beachten würden.

    Umgekehrt kann das Privileg mit einem Fahrrad auf einem Gehweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, unproblematisch erhalten werden

    Warum sollte man das tun?

    Solange jedenfalls der von Gerhart beschriebene Missstand besteht, werden sich Menschen auf "traditionellen Fahrrädern" ausgegrenzt fühlen von dem schnell dahinrollenden Pedelec-Fahrradverkehr. Und die Anzahl der Menschen, die das Pedelec als Pendler-Fahrzeug entdeckt haben, wird möglicherweise geringer sein, als diejenigen, denen die Lust am Fahrradfahren vergangen ist, weil ihnen die "Fahrradwelt" zu "schnelllebig" geworden ist.

    Durch den von Gerhart beschriebenen Missstand werden sich wohl eher die Menschen davon abhalten lassen, zu Fuß zu gehen, solange das asoziale rücksichtslose Gehwegradeln nicht geahndet wird.

    Aber sonst teile ich die Sorge nicht. Hier in Stade bin ich meistens der Schnellste. Jedenfalls kann ich mich nur an sehr wenige Situationen erinnern, wo ich mal im Stadtverkehr von anderen Radfahrern überholt wurde. In anderen Städten passiert mir das aber regelmäßig, was darauf hindeutet, dass in Städten, in denen mehr Menschen das Rad nutzen, auch mehr Menschen schneller fahren. Da ich eher derjenige bin, der mit dem motorlosen Fahrrad die Pedelecs überholt, ist meine Beobachtung auch nicht durch den zunehmenden Anteil von Fahrrädern mit E-Unterstützung zu erklären.

    Eine brauchbare Infrastruktur erlaubt es auch, dass problemlos Radfahrer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Handtuchbreite "Radwege" sind dazu eher nicht geeignet, aber auf der Fahrbahn bin ich bisher immer an langsameren Radfahrern vorbeigekommen, auch wenn ich mal kurz langsamer werden musste, um eine Lücke abzuwarten.

    Wir haben aktuell wieder eines der Lastenräder unserer Lastenradinitiative bei uns zuhause, bzw. im Geschäft meiner Frau stationiert. Wenn das Rad gerade nicht ausgeliehen ist, nutzt meine Frau es auch gerne für Erledigungen und vor allem auch für Strecken um die 10km, die sie sonst mit dem Auto gefahren wäre. Zum Einen, weil sie auf dem Lastenrad alles mitbekommt, was auf ihrem normalen Fahrrad schon schwierig wird (z.B. Werkzeug) und zum Anderen sicherlich auch, weil das Lastenrad einen E-Motor hat. Ich beobachte auch im Freundes- und Bekanntenkreis, dass das Pedelec die Hemmschwelle, anstatt mit dem Auto das Fahrrad zu nutzen, deutlich herabsetzt. Insofern ist das keine Entwicklung, die ich mit Sorge betrachte, sondern die mir Hoffnung macht, dass das Fahrrad -egal ob mit oder ohne Motorunterstützung- weiter an Bedeutung im Alltagsverkehr gewinnt.

    ich werfe die VwV-StVO ein:

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, RdNr 14:

    Danke, das war mir nicht bekannt, dass es in der VwV-StVO eine konkrete Auflistung der VZ gibt, die per ZZ eine zeitlich beschränkte Gültigkeit haben dürfen.

    Was demnach aber ginge, wäre das VZ 267 außerhalb der Zeiten, zu denen es gelten soll, abzudecken oder umzuklappen, so dass es nicht sichtbar ist. Aber wer dürfte das tun?

    Das ist wirklich irre, wenn man Thomas' Daten anschaut.

    45 Alleinstürze: Wenn ich an die Qualität hiesiger "Radwege" denke, sind Alleinstürze auf Radwegen wahrscheinlicher als auf der Fahrbahn nebenan.

    2 x mit Schienenverkehr: was hilft da ein "Radweg" (außer vielleicht bei Straßenbahnen)?

    5 x mit 2. Fahrrad: auf schmalen Radwegen höheres Risiko als auf der Fahrbahn

    25 x 90°-Konflikt, davon 19 x Nachrang Radfahrer: Das ist hier im Landkreis Stade auch die häufigste Art, auf dem Fahrrad zu sterben, oft beim Versuch, den "Radweg" auf der gegenüberliegenden Seite zu erreichen. Das kann aber natürlich auch ohne "Radweg" beim Kreuzen geschehen.

    6 x Nachrang Kfz: innerorts hier die häufigste Unfallart mit Radfahrer auf "Radweg" entlang der Vorfahrtstraße und Kfz aus untergeordneter Nebenstraße.

    Bei den aufgeführten 10 Fällen parallel auf gleicher Straße sehe ich in 8 Fällen auch nicht, was "Radwege" genutzt hätten (ggf. die beiden beim Linksabbiegen ohne Radweg?).

    Der Fall Natenom war natürlich in den Medien sehr präsent und ich würde auch davon ausgehen, dass die Zahl von Unfällen vom Typ 6 zwischen Rad/PKW höher wäre, wenn es nirgends "Radwege" gäbe. Wenn man aber ernsthaft wollen würde, die Zahl tödlicher Fahrrad-Unfälle um 60% zu senken, müsste man wohl eher 90% aller Radwege abschaffen.

    Aber wenn das so ist, warum schafft man dann nicht alle entsprechenden Vorschriften ab?

    Weil die Beschilderung vorgibt, wie es eigentlich richtig wäre.

    In diesem Fall besteht das Problem darin, dass es dort gar keinen "Radweg" geben dürfte, solange kein Gehweg zu der Haltestelle führt.

    Ich stimme Thomas zu: Welche Schilder dort stehen ist den Leuten, die sich da bewegen, völlig egal. Dort wird sowohl zu Fuß gegangen als auch Rad gefahren werden. Daher kann das Ganze nur baulich gelöst werden und nicht durch die Beschilderung. Selbst wenn man den Radverkehr dort auf die Fahrbahn bringt und ein [Zeichen 239] anstelle des [Zeichen 237] aufstellt, sieht es immer noch so aus wie der Radweg davor und dahinter.

    Es gibt überhaupt kein Zz "F. frei" im VzKat, wie ich eben staunend feststellte

    Weil man das auch nirgends braucht.

    VwV-StVO zu §2 Rn9

    Zitat

    Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

    Wenn dort kein Platz ist für einen getrennten oder gemeinsamen Geh- und "Radweg", darf es keinen benutzungspflichtigen Radweg geben.

    Bleiben noch Kraftfahrstraßen und Autobahnen, wo man das Zufußgehen vielleicht sowieso besser nicht erlauben sollte. Alles Andere ergibt sich aus §25, wo Fußgänger gehen dürfen oder müssen, ohne dass dafür irgendwas explizit freigegeben werden müsste.