Und wenn wir uns grundsätzlich einig sind, dass das ganz was anderes ist, als wenn zum Beispiel ein Mitglied der Partei "Die Partei" oder von Volt zu den Grünen wechselt.
Ich sehe es nicht als etwas grundsätzlich Anderes. Auch bei den Grünen dürfte es nur die Regel geben, dass man nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein darf. Das Einzige, was also interessiert ist, ob die neuen Mitglieder aus ihrer alten Partei tatsächlich ausgetreten sind. In welcher Partei die Leute vorher waren, geht die Grünen dann eigentlich gar nichts an. Und sofern das keine prominenten Parteimitglieder waren, oder man sich persönlich kennt, dürfte das der neuen Partei nicht einmal bekannt sein.
Warum sollte man das bei ehemaligen AfD-Mitgliedern anders regeln? Das wäre doch erst einmal zu begrüßen, wenn sie der AfD den Rücken kehren.
Als ich auf der CDU-Seite geschaut habe, ist mir nicht aufgefallen, dass man in deren Aufnahmeantrag irgendwelche besonderen Voraussetzungen erfüllen oder sich zu bestimmten Werten bekennen muss. Man muss nicht einmal Christ, geschweige denn Mitglied einer Kirche sein.
Es dürfte bereits rechtlich problematisch sein, Menschen pauschal eine Parteimitgliedschaft zu verwehren. Das ist in Vereinen auch so. Dafür gibt es Ausschlussverfahren, in denen geregelt ist, wie man Mitglieder nachträglich wieder loswerden kann.