offensichtlich nicht
Beiträge von Yeti
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Ampel einigt sich auf Verkehrsreformen - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de)
ZitatFür Kommunen soll es leichter sein, Änderungen für Verkehrssicherheit umzusetzen wie Tempo-30-Zonen oder Radwege. Kommunen könnten "künftig unter anderem Schulwege der Kinder sicherer machen und mit pragmatischen Maßnahmen dafür sorgen, dass Radfahrende stress- und angstfrei unterwegs sind"
Jetzt bekomme ich wirklich Angst
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In einen Gehweg oder in eine Fahrbahn?
...oder aus Richtung der Unterführung in einen "Shared Space". Dieser Shared Space ist allerdings mit Kraftfahrzeugen nicht erreichbar, weil diese nicht aus der Unterführung kommen können, durch die man nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt und weil diese nicht von der Fahrbahn der 20er Zone kommen können, weil sie dafür über einen abgesenkten Bordstein fahren müssten.
Letzteres gilt dann auch für Radfahrer aus Richtung der 20er Zone. Das wäre dann eigentlich die spannendere Frage, wie man von dort mit dem Fahrrad zur Unterführung kommt.
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Aber so, wie es jetzt ist, müsste das Kleinpflaster nach meinem Verständnis ein reiner Gehweg sein
Auch dann ist es ja korrekt, dass der Radweg dort endet.
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Welchen Grund hätte die StVB denn gehabt, dieses Kombi-Schild aufzustellen, wenn sie nicht gewollt hätte, dass Radfahrer dort mit dem Rad fahren aufhören.
Um deutlich zu machen, dass es nach 4m keine exklusiv vom Radverkehr zu nutzende Fläche mehr gibt.
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Zweitens die massiv verstärkte Agitation der Öko-NGOs, die unermüdlich "sichere Radwege" propagieren
Geht auch anders: BUND_Niedersachsen_Position_Radverkehr_September_2022.pdf (bund-niedersachsen.de)
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Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.
Das passt doch alles zusammen:
1. Man versteht nicht, dass Radfahren auf Radwegen (oder Gehwegen) mehr Risiken beinhaltet als auf der Fahrbahn.
2. Das Radfahren auf der Fahrbahn kann daher nur als Rücksichtslosigkeit gewertet werden, wenn man sonstige Gründe nicht anerkennt.
3. Wenn man gelernt hat, dass man als Radfahrer vor allem nicht auf der Fahrbahn zu fahren hat, dann ist auch klar, dass das Gehweg- und Geisterradeln nicht als Verstoß angesehen wird.
Aus dem selben Grund kann man beobachten, dass Autos halb auf Rad- oder Gehwegen parken, obwohl man legal am Fahrbahnrand parken dürfte. Dahinter steckt die selbe Form von "Rücksichtnahme", weil es völlig egal ist, ob Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden, so lange der Autoverkehr ungestört fließt.
Wie lange steht der folgende Satz eigentlich schon völlig unbeachtet in der VwV-StVO?
ZitatDie Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.
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Es ist ein roter Seitenstreifen. Aber warum dann Fahrradpiktogramme?
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Wenn ich offen schreiben würde, was ich wirklich über die FDP denke...
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Alles Verschwörungstheorien?
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...oder Kontrollen. Wäre ja mal interessant, wie viele Radfahrer dann geblitzt werden und wie viele Autofahrer.
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Dann muss das aber auch für die tollen E-Bike-Radfahrer gelten“, findet eine weitere Person bezogen auf das Tempolimit.
Tut es, auch ohne Kennzeichen. Keine Aufregung nötig. Wer sagt es der weiteren Person?
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Die formelle Abschaffung der allgemeinen Benutzungspflicht hat uns zwar von vielen abstrusen
befreit...
schön wär's...
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für die Sicherheit?!
Ja klar, wofür denn sonst?
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Kühlungsborn / MVP, was für ein fahrradfeindliches Dreckskaff. War dort zum ersten und zum letzten Mal (allerdings nicht mit dem Fahrrad sondern mit dem Boot).
Linksseitiges
in einer
. Ich hätte Lust, denen zu schreiben, dass ich dort mit dem Auto in meiner Freiheit beschränkt wurde und gegen die T30 Zone klagen werde. 15 Rudolf-Breitscheid-Straße - Google Maps
Außergewöhnliche Gefahrenlage bei zHg 30 km/h, optisch getrennte Flächen, aber
15 Rudolf-Breitscheid-Straße - Google Maps
Wenig später:
17 Rudolf-Breitscheid-Straße - Google Maps
Die machen es richtig: 16 Rudolf-Breitscheid-Straße - Google Maps
Hier wollte man vermutlich nicht, dass Radfahrer, die den Kreisverkehr auf dem "Radweg" umfahren, Vorfahrt/Vorrang haben und schickt sie daher 50m vorher auf die andere Straßenseite, natürlich mit kleinem
8 Doberaner Str. - Google Maps
Aber irgendwie muss man auch eine multiple Persönlichkeit besitzen, um der Beschilderung vollständig nachzukommen.
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Wo gilt denn noch die allgemeine Radwegebenutzungspflicht?
Überall, wo ganz allgemein an jedem Randweg ein blaues Schild steht.
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Seit 01. Oktober 1998 in Kraft: Die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht.
Wir gratulieren unzähligen Verkehrsbehörden zu 25 Jahren systematischem und vorsätzlichem Rechtsbruch ohne jegliche Konsequenz.