Ich wüsste nicht, was daran gefährlich sein soll, wenn solche "plötzlich" enden.
Doch, doch: Wenn etwas endet, ist es gefährlich.
Nachdem hier die Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr, vor deren Befolgung man sogar noch warnen musste, auf meinen "Vorschlag" hin aufgehoben wurde, hat man extra ein Gefahrenzeichen aufgestellt, das davor warnt, dass Radfahrer, die zuvor bereits auf der Fahrbahn gefahren sind, dies ab hier auch weiterhin tun werden und nicht auf den "Radweg" wechseln.
Und nicht nur ein normales Gefahrzeichen, sondern gleich auf einer Trägertafel, auf der die Bedeutung des VZ erklärt wird
. Vorher hätte ich es ja noch verstanden, weil dort nämlich in Gegenrichtung der "Radweg" endete und Radfahrer, die hinter der Hausecke hervorkamen, auf die richtige Straßenseite wechseln sollten.
ZitatDabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.