Beiträge von Yeti

    sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn.

    Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    Das muss diese "Digitalisation" sein, von der alle reden. Ich finde es auch erschreckend, wenn ich in den Gesprächen mit den Verkehrsbehörden feststelle, dass ich besser weiß, wo welche Verkehrszeichen stehen als die. Aber dieser Fall zeigt auch, dass es ein hoffnungsloses Unterfangen ist, solange irgendwer einfach Verkehrszeichen in die Landschaft stellt, für die es nicht einmal eine Anordnung gibt.

    Im Prinzip müsste es eine systematische Befahrung geben, wo alle vorhandenen Verkehrszeichen erfasst werden. Anschließend müssten die in ein GIS überführt werden (das ginge zum großen Teil vermutlich sogar automatisch) und jedes Verkehrszeichen einer vorhandenen verkehrsbehördlichen Anordnung zugeordnet werden.

    Wenn dabei kein Match auftritt, werden hinterher alle Verkehrszeichen eingesammelt, für die es keine rechtskräftige Anordnung gibt, oder die Behörde setzt sich hin und schreibt die Anordnungen für alle Verkehrszeichen, die bleiben sollen. Das kann ja auch nicht so schwer sein, wenn es entsprechende Formulare gibt, aus deren Eingaben anschließend die Anordnung aus Textbausteinen zusammengesetzt wird (bzw. eine Fehlermeldung aufploppt, dass die Anordnung mit diesen Werten unzulässig ist oder individuell begründet werden muss).

    Am Schluss muss es dann auch noch eine Kontrolle geben, ob die Anordnung in der Praxis tatsächlich so ausgeführt wurde wie vorgesehen.

    Er hat auch geschrieben, dass es vielleicht eine alte Anordnung gibt/gab. Das glaube ich aber nicht: Seit es diesen Weg gibt, stand dort noch kein VZ 240.

    Mapillary 2014: da gab es den "Radweg" noch gar nicht

    Mapillary 2019: Den Weg gab es, aber ohne [Zeichen 240]

    Google Maps, 2022: kein [Zeichen 240] L130 - Google Maps Man sieht bei Google Maps auch, dass es im Juli 2022 den Außerorts-Radweg nach Grundoldendorf noch nicht gab.

    Im August 2023 stand dort auch nirgends ein [Zeichen 240], nicht einmal am Außerorts-Radweg.

    Auch in Gegenrichtung im Juli 2022 noch kein [Zeichen 240], aber da war der Weg ab der Gemeindegrenze auch noch im Bau: 5 Grundoldendorf - Google Maps

    Ich habe vom August 2023 in dieser Richtung nur dieses unscharfe Foto, auf dem aber auch kein VZ240 zu erkennen ist (weil keines da war und nicht, weil das Bild unscharf ist).

    Nun steht dort ein [Zeichen 240], das für den neu gebauten Außerortsradweg sicherlich nicht zu beanstanden ist. In der Gegenrichtung von Nottensdorf aus gibt es das aber nicht.

    Der dafür zuständige Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreis Stade weiß von nichts und fragt mal nach, wer dort die Schilder aufgestellt hat. Falls er die Person ausfindig gemacht hat, sollte er vielleicht auch mal darauf hinweisen, dass man dafür eine Anordnung der Verkehrsbehörde braucht.

    Wahrscheinlich kann man dann nicht mehr so durch die T30 Zone heizen, die gefühlt an jeder Einmündung dennoch bevorrechtigt ist. Von der Wissingschen Schilderdürre ist man hier zum Glück nicht betroffen

    Zumal die Nebenstraßen VBB sind, die durch §10 ohnehin untergeordnet sind. Es gibt sogar noch einen abgesenkten Bordstein dazu.

    148 Herzogstraße - Google Maps

    Leider gibt es kein Bild von der anderen Seite, aber was man dort von hinten sieht, dürfte Folgendes sein:

    [Zeichen 325.2]

    [Zeichen 205]

    Alle [Zeichen 205]und alle [Zeichen 301]können also entfernt und eingeschmolzen werden, damit Wissing genug Blech hat, um ein Tempolimit auf Autobahnen anzuordnen. Dazu kann er noch 99% aller [Zeichen 240], die in Deutschland herumhängen nehmen, wenn es nicht reicht.

    Aus der Antwort der zuständigen Verkehrsbehörde auf meinen Hinweis Nottensdorf:

    Zitat

    ...Ich werde aber bei der Landesbehörde nachfragen, wie es zum Aufstellen der aktuellen Beschilderung gekommen ist...

    :rolleyes:

    Beginnt die 12-Monatsfrist eigentlich ab dem Moment, wo man erstmalig von einem Verkehrszeichen Kenntnis hat oder wenn man erstmalig davon betroffen ist?

    Hier bin ich nämlich gestern mit dem Auto vorbeigekommen und habe das Schild zwar gesehen, aber war nicht betroffen. Es handelt sich um die L130 durch Nottensdorf. Beim Treffen am 31.08. kam heraus, dass in der ganzen Samtgemeinde Horneburg alle innerörtlichen Benutzungspflichten aufgehoben werden sollen. Nun steht hier ein neues [Zeichen 240].

    Ich gehe davon aus, dass das Zeichen nur verkehrt herum aufgestellt wurde und es eigentlich für den neu gebauten außerorts-Radweg gedacht war, der in Richtung Grundoldendorf weiterhin nicht benutzt werden darf (linksseitig, keine Freigabe, kein 240). Dafür steht es aber eigentlich auch nicht an der richtigen Stelle.

    Mir ist auf meiner Tour nach Kopenhagen im letzten Jahr dort kein Fußgänger begegnet. Und mal ehrlich: Wie oft trifft man auf freier Strecke in Deutschland auf den kombinierten Wegen auch Fußgänger? Eigentlich ist es auch egal, welches Schild man dafür nimmt, weil es auf das Selbe hinausläuft.

    Die Radwege in Dänemark habe ich größtenteils als gut benutzbar erlebt. Wenn dafür kein Platz war, gab es keinen und dann gab es auch keinen Stress auf der Fahrbahn.

    Als Mogelpackung würde ich eher sowas bezeichnen: unnötig und unbenutzbar, aber benutzungspflichtig.

    Das hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg zu tun. Sorry, habe ja selbst damit angefangen ...

    Bei kombinierten Geh- / "Radwegen" geht das natürlich nicht.


    In Dänemark ist das übrigens Standard, dass Zweirichtungsradwege eine Mittellinie haben, Einrichtungsradwege nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen (oder müssen?) Fußgänger in DK auf Radwegen gehen. Die Wege sind dennoch als Radweg beschildert und nicht als kombinierter Geh- / "Radweg".



    In DK gibt es oftmals auch außerorts auf beiden Straßenseiten Einrichtungsradwege. Erkennbar daran, dass sie keine Mittellinie haben. Ein Wechsel der Straßenseite ist daher am Ortsende nicht nötig.

    Oder sollen da die Fahrradfahrer angehalten werden, jeweils rechts der Mittellinie zu fahren?

    Der Gehweg befindet sich in diesem Abschnitt etwas abseits. Beim Elch treffen beide Wege wieder aufeinander, bleiben aber baulich erkennbar getrennt. Bilder davon gibt es in diesem Beitrag genug.

    Die Mittellinie verdeutlicht, dass es sich um einen Zweirichtungs-Radweg handelt. Das gefällt mir und ich würde mir das überall wünschen, wo Radwege in beiden Fahrtrichtungen benutzt werden dürfen oder müssen. Damit wäre nämlich auch erkennbar, wo "Radwege" nur in einer Richtung befahren werden dürfen.

    Die Mittellinie macht den Radweg-Teil auch leicht vom daneben verlaufenden Gehweg unterscheidbar.

    In der Tat werden Fahrbahnen durch den Kfz-Verkehr "gereinigt", indem Blätter und kleine Äste aufgewirbelt werden. Bei Regen wird auch Schmutz gelöst und aufgewirbelt. Teilweise landet es wieder auf der Fahrbahn, aber teilweise auch daneben. Dort befindet sich dann der "Radweg", der durch Fahrräder natürlich nicht gereinigt wird.

    Das hier war vor ein paar Wochen an einem etwas windigeren Tag (kein Sturm) an der B74. Die Fahrbahn ist absolut sauber (außerdem im letzten Jahr frisch asphaltiert, aber das nur am Rande), während sich Blätter und kleine Zweige auf dem "Radweg" sammeln. Auf dem Rückweg bei Dunkelheit war es noch deutlich mehr, auch größere Zweige.

    Schönen Gruß von der Hansestadt Stade!

    Zitat

    Der Weg wird heute vom Laub befreit, künftig einmal pro Woche. Die Kommunale Betriebe Stade sind für das Laubentfernen in städtischen Grünflächen auf rund 253.000 Quadratmetern zuständig, hinzu kommen Radwege wie der hier gezeigte zwischen Schiffertorskreisel und Neubourgstraße. Da bitten wir um Verständnis, dass eine Reinigung nicht immer unmittelbar erfolgen kann.

    "Nicht immer unmittelbar" bedeutete bislang "gar nicht". Daher ist 1 / Woche ein Schritt in die richtige Richtung. Toll wäre es natürlich, wenn bei Bedarf (z.B. nach einem Herbstturm) zusätzliche Reinigungen auf stark frequentierten Fahrradrouten erfolgen könnten.

    Mal sehen, ob es im Winter mal Schnee gibt und man auch daran erinnern muss, solche Wege auch mal zu räumen. Und möglichst nicht erst dann, wenn der morgendliche Alltagsverkehr (Schülerverkehr, Berufstätige) schon durch ist.

    POL-STD: Zwei Schwerverletzte bei Unfall auf Landesstraße 124 in der Gemarkung Harsefeld | Presseportal

    Zitat

    Fahrer eines Mercedes AMG C63 war mit seinem Fahrzeug aus Richtung Harsefeld kommend in Richtung Stade unterwegs und hatte dann am Ausgang einer leichten Rechtskurve aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.

    AMG C63 ... leichte Rechtskurve ... ungeklärte Ursache ... Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. :/

    Ich möchte lösen!