Eine Verordnung oder Vorschrift, nach der es beidseitig Gehwege geben muss, kenne ich nicht.
Eine Freigabe zum Parken auf vorhandenen Gehwegen, die dadurch unbenutzbar werden, dürfte aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig sein.
Nirgends im §45 ist ruhender Kfz-Verkehr genannt, der irgendein Privileg oder Schutz vor Beschränkungen genießt. Fußverkehr ist allerdings fließender Verkehr und der darf nicht ohne triftigen Grund beschränkt werden. Dass das Blockieren eines Gehweges aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist, wird selbst der Dödel, mit dem du da gesprochen hast, nicht behaupten können.
Und wenn ich mir deine Geschichte anhöre, dann glaube ich, dass solche Leute nicht in eine Amtsstube sondern in den Knast gehören. Spätestens wenn dort etwas passiert, sollte man dem Typen so dermaßen in den Axxxx treten, dass es auch alle anderen Ignoranten in den Verkehrsbehörden mitbekommen.