Eine Sonderregelung gibt es für Außerortswege nicht, sondern nur die Problematik, einem Weg anzusehen, ob er eine "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche" ist.
Abhilfe könnte schaffen, wenn Wege außerorts immer eindeutig gekennzeichnet sind, also entweder mit
, Piktogrammen für gemeinsame Geh- und Radwege ohne RWBP oder
auf der linken Seite oder
, wenn man darauf nicht radfahren soll. Das muss meiner Meinung nach für jeden eindeutig verständlich sein, egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder hinter dem Lenkrad und nicht nur für 25 Benutzer dieses Forums.