Beiträge von Yeti

    die Kurvenradien der Radwege am Kreisverkehr am Ast "Am Bullendeich" sind auch erste Sahne

    Das macht man hier an (fast) allen Kreisverkehren so. Wenn man dem Verlauf des umlaufenden "Radweges" folgt, fährt man immer abwechselnd eine Rechtskurve, gefolgt von zwei scharfen 90° Linksknicks. Wer den Kreisverkehr auf dem Radweg verlässt, fährt hingegen tangential raus. Es ist daher vorher überhaupt nicht zu erkennen, wer dem Kreisverkehr folgt und wer ihn verlässt. Viele geben hier Handzeichen, wenn sie dem Kreisverkehr folgen, aber niemand, wenn er den Kreisel verlässt.

    Kaum darüber zu wundern, dass es hier eine Unfallhäufung an Kreisverkehren gibt, ausschließlich an solchen mit "Radwegen".

    Die meisten Unfälle gab es an diesem Ovalverkehr (mit v): Google Maps Der hat als besonderes Schmankerl noch einen Bypass zum freien Rechtsabbiegen von der Bremervörder Straße in die Schiffertorsstraße. Alle Fahrrad-Unfälle passierten an diesem Quadranten, aber die Polizei erkennt keine Unfallhäufung.

    Warum passieren hier wohl Unfälle? Hat jemand eine Idee? Bitte auch die Stader Geisterradler-Quote von 50% berücksichtigen.

    Pssst, nicht der Verkehrsbehörde weitersagen: Von hier nach rechts gibt es kein [Zeichen 241-30] und geradeaus hinter dem Kreisel auch nicht. :)

    Es geht um diesen Kreisverkehr hier. Google Maps

    Die Altländer Straße ist eine der Hauptstraßen aus Richtung Osten/Altes Land in Richtung Innenstadt. Dort gibt es:

    - Stadteinwärts auf der rechten Straßenseite eine Radweg-Ruine, die mit [Zeichen 241-30] beschildert ist. Stadtauswärts ist der selbe "Radweg", dann auf der linken Seite ebenfalls benutzungspflichtig (Bilder unten).

    - Ab dem Kreisverkehr ist der rechtsseitige "Radweg" stadteinwärts nicht mehr benutzungspflichtig. Sicherlich unbeabsichtigt, aber immerhin. Stadtauswärts ist der rechtsseitige "Radweg" an der Altländer Straße bis zum Kreisverkehr benutzungspflichtig, ab dem Kreisel wie gesagt dann mit angeordnetem Geisterradeln.

    - Fun Fact: Stadtauswärts gibt es auch auf der rechten Seiten hinter dem Kreisel einen getrennten Geh- und "Radweg", der aber wegen der linksseitigen Benutzungspflicht nicht befahren werden darf.

    - Von Süden mündet die Neuenfelder Straße in den Kreisel (bei Google Maps steht "Jorker Straße"). Das ist eine [Zeichen 274.1], also ohne Radweg. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob man beim [Zeichen 274.2] , wo es kurz vor dem Kreisverkehr eine Aufleitung auf den Radweg gibt, noch schnell ein [Zeichen 241-30] hingestellt hat. Auf jeden Fall genau anders herum als in der ERA: Statt Ableitung vom Radweg auf die Fahrbahn vor dem Kreisverkehr eine Aufleitung von der Fahrbahn auf den Radweg.

    - Von Norden aus der Straße Am Bullenhof, ebenfalls [Zeichen 274.1] gibt es auch keinen "Radweg" und auch keine Aufleitung auf so etwas wie einen Radweg vor dem Kreisel.

    Wie ihr seht, alles ganz professionell und konsequent durchdacht. :S

    An dieser Ecke wird gerade gebaut. Hinter dem Kreisverkehr kein Blauschild, von rechts die Straße Am Bullenhof

    Blick von der selben Stelle in die Gegenrichtung stadtauswärts: Angeordnetes Geisterradeln

    Das ist der "Zweirichtungsradweg" stadteinwärts. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es ein ähnliches Bauwerk.

    Du hast recht. Ich dachte bislang, dass das Zeichen 215 nur für die Fahrbahn gilt und es daher möglich wäre, umlaufende Radwege theoretisch auch entgegen der Kreisrichtung freizugeben. Eine solche Freigabe oder sogar Pflicht, den Radweg im Uhrzeigersinn zu umfahren, ist an der Baustelle aber auch nicht vorhanden. Daher ist es in diesem Fall auf keinen Fall zulässig.

    *edit: Das bedeutet, dass aus den entsprechenden Richtungen zunächst ein [Zusatzzeichen 1022-10] unter das [Zeihen 215] gehört, bevor man die "Radwege" mit [Zeichen 241-30] oder [Zusatzzeichen 1022-10] entgegen der Kreisrichtung freigeben könnte?

    *edit2: Eine Freigabe des "Radweges" entgegen der Kreisrichtung wäre bei [Zeihen 215] [Zusatzzeichen 1022-10] aber auch nicht möglich, weil man dann mit dem Fahrrad auch entgegen der Kreisrichtung auf der Kreisfahrbahn fahren und auf der Kreisfahrbahn halten dürfte. Das ginge dann also allenfalls mit Benutzungspflicht.

    Jugend forscht?

    Im Kreisverkehr ist in einem Quadranten der Gehweg und Radweg gesperrt. Es betrifft ausschließlich Radfahrer, die aus dieser Richtung kommen. Man könnte Radfahrer vorher auf die Fahrbahn leiten, macht man aber nicht. Stattdessen möchte man vermutlich, dass sie verkehrt herum durch den Kreisverkehr fahren. Jedenfalls interpretiere ich diese Fantasiebeschilderung so, dass das eventuell gemeint gewesen sein könnte.

    Man verwendet hier das [Zusazzeichen 1000-32] nicht über dem [Zeichen 205] sondern über Zeichen 123. Es findet sich aber nirgends ein Hinweis, der das Radfahren gegen die Kreisrichtung in irgendeiner Weise erlauben würde.

    Die sinnfreie Kombination aus Zeichen 123 mit darüber angeordnetem [Zusazzeichen 1000-32] findet man dann auch noch an allen aus dem Kreisverkehr abzweigenden Straßen hinter (!!!) der Radwegfurt. Hier auch noch in Kombination mit einer gelben Leitlinie einer Baumaßnahme, die seit 3 Monaten abgeschlossen ist.

    Diese Inkompetenz macht mich immer wieder fassungslos :( Aber immerhin darf man nur noch mit max. 30 km/h durch den Kreisverkehr fahren.

    vorher sah es so aus:

    Warum ausgerechnet dieser Abschnitt so ausgebaut wurde, weiß ich nicht. In Verlängerung besteht in der einen Richtung ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit ca. 3,5m Breite und am anderen Ende geht es weiter durch eine T30 Zone mit üblem Kopfsteinpflaster.

    Die Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr begrüße ich und hoffe, dass das der neue Standard für unabhängig gehführte Wege wird.

    Ja, da gibt es bei den Grünen in Harsefeld jemanden, der ganz begeistert von "Radwegen" ist. Alleine schon bei der Aussage "an Kreisstraßen sind Radwege immer sinnvoll" kommt mir die Galle hoch.

    Die Samtgemeinde Harsefeld hat eine eigene Verkehrsbehörde, mit der ich bislang noch nicht in Kontakt stand. Erstmal ist der Landkreis Stade als zuständige Fachaufsichtsbehörde dran. So lange die es auch nicht können, macht eine Fachaufsichtsbeschwerde keinen Sinn.

    Und da § 2 nicht zwischen Bordsteinradweg und Radfahstreifen unterscheidet, gilt das eben auch für letztere.

    §2 unterscheidet nicht bei benutzungspflichtigen Sonderwegen mit [Zeichen 237]

    Ansonsten steht in §2: "Rechte Radwege dürfen benutzt werden." und "Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen"

    Ein Radweg ist baulich getrennt, ansonsten ist es ein Streifen. Da Radahrstreifen gemäß VwV-StVO mit [Zeichen 237] zu kennzeichnen sind und somit benutzungspflichtig sind, gibt es folglich keine Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Dann ist es ein Seitenstreifen.

    Aber wir drehen uns im Kreis, wurde alles schon mehrfach geschrieben. Ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht ist ein Seitenstreifen mit Halteverbot. Dieses Halteverbot ergibt sich aber nicht durch Fahrradpiktogramme auf dem Streifen, sondern erst durch Verkehrszeichen.