Beiträge von Yeti

    Man könnte einen Antrag stellen, Wohnhäuser abzureißen und dort Parkplätze anzulegen. Weniger Einwohner und mehr Platz für Autos, dann passt es wieder. Sobald es wieder eng wird, reißen wir die nächsten Häuser ab, damit es immer im Gleichgewicht bleibt und immer genug Platz für Autos da ist. Am Ende wohnt in Eimsbüttel nur noch ein Mensch, der 100.000 Autos besitzt, in einem Haus, das mitten auf einem riesigen Parkplatz steht.

    Damit die Methode effizient ist, müsste man allerdings zuerst die Häuser abreißen, in denen die Menschen wohnen, die die meisten Autos besitzen. Vielleicht würden besonders Auto-affine Menschen dann gar nicht mehr nach Eimsbüttel ziehen :/

    Aber psychologisch fundierter bewanderte Menschen konnten Asperger & Co. bei mir bei einem tiefen Blick in die Augen mit Leichtigkeit verneinen.

    Ich gebe zu, dass ich mich auch erst einmal etwas erschrocken über die Symptome und Diagnose informiert habe. Auf uns renitente Regeleinforderer trifft ja erstmal so Einiges zu :)

    Aus dem PZ-Artikel:

    Zitat

    In den Kommentarspalten von PZ-news in den Sozialen Medien wurde seit dem Tod des Fahrradaktivisten klar: "Natenom" hat polarisiert. Viele Hassnachrichten- und kommentare mussten entfernt werden, weil sie die Würde des Toten herabsetzten.

    Ich hoffe, dass diese Kommentare nicht nur gelöscht, sondern vorher auch gesichert wurden.

    Was zu schnell ist, weiß man leider erst hinterher. Damit wird ja auch begründet, dass man es nicht kontrollieren und ahnden kann.

    Was man aber tun könnte:

    Die Vorschrift des Sichtfahrgebotes regelmäßig thematisieren, z.B. in Pressemeldungen der Polizei, die oft wortwörtlich von der Presse übernommen werden. Wenn jemand die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, schreibt die Polizei in der Regel "aus ungeklärter Ursache". Unklar ist dabei jedoch lediglich, ob die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrs- und Straßenverhältnisse, der Wetter- und Sichtbedingungen oder der persönlichen Fähigkeiten des Fahrers zu hoch war.

    Dazu zählt auch, solche Urteile zu thematisieren und klarzumachen, dass eine angepasste Geschwindigkeit auf einer Landstraße auch sehr viel niedriger sein kann als die maximal zulässigen 100 km/h, vielleicht sogar kleiner als 40 km/h.

    Wenn ich eine Pressemeldung der Polizei lese, in der beschrieben wird, dass ein mit vier Personen Anfang 20 besetzter BMW innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Baum entwurzelt und anschließend eine Hauswand durchbrochen hat, kann ich mir nur an den Kopf fassen. Unabhängig von besonderen Einschränkungen durch Straßen- und Wetterverhältnisse ist ein solches Schadensbild bei der zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h physikalisch nicht möglich. Man muss kein Unfallgutachter sein, um das Offensichtliche festzustellen, dass das zu schnell war.

    Wenn die Polizei der Meinung ist, bei Fahrradunfällen, bei denen dem Radfahrer die Beine kaputtgefahren wurden, darauf hinweisen zu müssen, dass er keinen Helm trug, darf man auch bei solchen offensichtlichen Fällen darauf hinweisen, dass es ein Sichtfahrgebot und eine angepasste Geschwindigkeit gibt, die mitunter deutlich niedriger sein kann als die zHg.

    Stattdessen klingen Meldungen der Polizei oftmals eher so wie vom Anwalt des Unfallverursachers und als wäre z.B. mit Blendung durch eine tief stehende Sonne am späten Nachmittag / frühen Abend wirklich unter keinen Umständen zu rechnen gewesen.

    Im Fall Natenom sucht die Polizei nach Zeugen, die wohl insbesondere auch eine Aussage zur Blendung durch das entgegenkommende Fahrzeug machen können. Auch das hat für mich einen Beigeschmack, ob man den Fehler eher auf der anderen Seite sieht, z.B. einer besonders starken Blendung, mit der man überhaupt nicht rechnen konnte. Meiner Meinung nach muss man aber im Dunkeln immer damit rechnen, dass einem auch Fahrzeuge mit nicht abgeblendetem Fernlicht oder falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommen. Wenn dann noch Reflexionen durch Nässe dazukommen, muss man langsamer fahren.

    Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    Das gilt nicht nur für Tattergreise. Es fehlt in großen Teilen der Bevölkerung, die Kraftfahrzeuge bewegen, das Bewusstsein, dass das Risiken birgt und daher besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wir haben eine Infrastruktur und ein Verkehrssystem, das den Anschein erweckt, als wäre das nicht so, weil alle Eventualitäten berücksichtigt und vermeidbare Risiken weitgehend ausgeschlossen wurden.

    Wer nachts mit dem Auto fährt, verlässt sich darauf, dass die Straße frei von Hindernissen ist. Man muss hier z.B. nicht ständig mit tiefen Schlaglöchern rechnen, die überall vorhanden sein könnten. Und falls doch mal bei Hitze die Asphaltdecke auf der Autobahn hochkommt, wird alles sofort abgesichert, im Verkehrsfunk gewarnt und umgehend repariert.

    Die Erfahrung zeigt daher, dass es in den allermeisten Fällen gut geht, wenn man nicht 100%ig bei der Sache ist. Es wird schon keiner im Dunkeln auf der Landstraße stehen, es wird schon kein Hindernis auf der Fahrbahn liegen (die ist schließlich kein "Radweg"), es wird schon nichts passieren, wenn man für ein paar Sekunden nichts sieht oder unaufmerksam ist.

    Wenn dann doch was passiert, nennen wir es einen "tragischen Unfall", der nicht zu vermeiden gewesen wäre, weil es eben so ist wie es ist. Wenn jemand einen Menschen totfährt, weil er vom Gegenverkehr geblendet wurde und nichts gesehen hat, sagen wir anerkennend, dass er ja nur mit 70 km/h gefahren ist, obwohl doch auf der Landstraße 100 km/h erlaubt sind. Der Rest soll dann angeblich das unvermeidbare Restrisiko sein. Echt jetzt?

    Wir haben eine Verkehrsregel, die im §3 (1) der StVO besagt, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf , dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Wenn die persönlichen Fähigkeiten, Nachts zu sehen, eingeschränkt sind, muss man langsamer oder gar nicht fahren. Wenn die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nichts sieht, muss man notfalls komplett anhalten.

    So lange wir diese Verkehrsregel genauso als unverbindliche Empfehlung betrachten wie viele andere Regeln auch, ist es kein unvermeidbares Schicksal, dass Menschen im Straßenverkehr auf diese Art und Weise getötet werden.

    Linksseitig ohne bauliche Trennung zur Fahrbahn und mitten durch den Ein-/Ausstiegsbereich der Haltestelle. Nur echt mit Mofa-Freigabe.

    Hier ebenfalls mit [Zeichen 240] in beiden Richtungen. Ob auch mit Mofa-Freigabe kann ich gerade nicht mit Sicherheit sagen. Aber wenigstens muss der Bus nicht auf der Fahrbahn halten, damit der richtige Verkehr ungestört vorbei kommt.

    .....Bis ich mal in Braunschweig war.

    Wann war das? Ich habe bis Ende 2010 dort insgesamt 18 Jahre meines Lebens verbracht und bin jetzt noch gelegentlich beruflich dort. Ich muss sagen, dass sich in den letzten 10-15 Jahren Vieles zum Besseren geändert hat. Der Bienroder Weg gehört allerdings definitiv nicht dazu, sondern das ist in der Tat eine Katastrophe.

    Und komm doch mal nach Stade ^^

    Ich bin mir relativ sicher, dass ich heute ein größeres Risiko für mich und andere darstelle als noch vor 20 Jahren. Wie groß das Delta ist? keine ahnung. Aber ab wann sollte ich mich nicht mehr aufs Rad setzen? Und ab wann nicht mehr hinters Steuer?

    Der erste Schritt ist die Beachtung von §3 (1). Wer bei Dunkelheit schlechter sehen kann, muss langsamer fahren. Das gilt für alle, egal ob hinterm Steuer eine Kfz oder auf dem Fahrrad. Wenn du das berücksichtigst, darfst du auch in 30 Jahren noch Rad oder Auto fahren.

    Wer andere gefährdet oder schädigt oder einen Unfall verursacht und das damit begründet / rechtfertigt, dass man schlecht sehen konnte, war zu schnell.

    So lange die Beachtung von §3 (1) regelmäßig zu Nötigungen, Drangsalierungen bis hin zu bewussten Gefährdungen führt und so lange das als völlig normal hingenommen wird, während es von der Polizei nicht geahndet wird und von der Rechtsprechung eher als mildernder Umstand denn als strafverschärfend angesehen wird, wenn man einen Unfall baut, weil man nichts gesehen hat, sind wir davon aber weit entfernt.