Beiträge von Yeti

    Was mich ermutigt hat: Da waren auch Andere, die in der Diskussion geäußert haben, dass sie zahlreiche "Radwege" im Landkreis für unbenutzbar halten und daher auf der Straße [sic.] fahren. Unter anderem auch Frauen 60+, die sonst immer gerne als Beispiel herangezogen werden, dass die gar nicht mehr Fahrrad fahren, wenn es nicht mehr verboten ist, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Die Veranstaltung war gut besucht, alle Stühle besetzt. Der Erste Kreisrat Thorsten Heinze hat die Anwesenden mit den üblichen Floskeln begrüßt. Die Stimmung war sehr zurückhaltend, auch seitens der Planersocietät, die das Mobilitätskonzept erstellen soll. Offenbar war man davon ausgegangen, dass viele "Besorgte" oder Wutbürger solche Termine nutzen, oder man wollte keine zu großen Erwartungen auf der anderen Seite wecken.

    Die Stimmung unter den Gästen habe ich aber insgesamt als positiv Richtung Verkehrswende empfunden. Ein paar Mitglieder der FDP-Fraktion hatten sich unter die Besucher gemischt und offenbar versucht, die Pro-Auto Fraktion zu stärken.

    In der ersten Hälfte der Veranstaltung haben die Mitarbeiter der Planersocietät die Ziele des Mobilitätskonzeptes und erste Eindrücke vorgestellt, die sie bei Befahrungen und Ortsterminen gewonnen haben. Für den Radverkehr sehen sie ein großes Potenzial aufgrund der ebenen Topografie und der weiter zunehmenden Verbreitung von Pedelecs. Für weitere Strecken sei aber ein funktionierender ÖPNV das Rückgrat der Verkehrswende und dies sei insbesondere in den dünner besiedelten Gemeinden des Landkreises herausfordernd.

    Das Mobilitätskonzept wird keine Detailmaßnahmen aufzeigen, sondern lediglich einen "Handlungspfad". Da kann sich der Landkreis also erstmal zurücklehnen und darauf berufen, dass man ja erstmal einen "Handlungspfad" braucht, bevor man irgendwas Konkretes macht. Was dann konkret passieren soll/kann, wird dann in irgendeinem Folgekonzept erarbeitet. Vielleicht sollte man schonmal einplanen, dass die Elbfähre bis zur Geestkante fährt, bis das soweit ist.

    Nach einer kurzen Pause wurde in der zweiten Hälfte in vier Gruppen an Stellwänden diskutiert:

    - Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr)

    - Reallabor BMM LK Stade (betriebliches Mobilitätsmanagement)

    - Öffentlicher Verkehr & vernetzte Mobilität

    - Kfz- und Wirtschaftsverkehr

    Es wird demnächst auch eine Online-Beteiligung gestartet werden ("Unmittelbar nach dem Mobilitätsforum"). Vermutlich demnächst hier: Gesamt-Verkehrskonzept für den Landkreis Stade | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    die einzige vernünftige Antwort auf einen Übergriff ist keine Antwort. Ich gebe zu, auch mir platzt gelegentlich noch der Kragen, aber mit der Zeit werde ich immer besser beim "Ommmmm".

    Wobei ich schon die Erfahrung gemacht habe, dass selbst ein freundliches Lächeln die Leute zur Weißglut treiben kann, wenn sie realisieren, dass sie gerade einen Fehler gemacht haben und nicht bereit sind, das zuzugeben.

    Man hat auf jeden Fall den Überraschungseffekt auf seiner Seite, wenn man nicht das Rumpelstielzchen spielt. Was bei Belehrungen auch immer wieder gut ankommt, ist meine Gegenfrage "Haben Sie einen Führerschein?". Dabei kommt es darauf an, diese Frage ganz ruhig und mit einem interessiert klingenden Tonfall zu stellen. Meistens ist das "Gespräch" dann an der Stelle beendet und eskaliert nicht weiter.

    Falls meine Frage nach Besitz einer Fahrerlaubnis mit "ja" beantwortet wird, bietet sich anschließend die Gelegenheit, zu antworten "dann kennen Sie ja bestimmt § XX der StVO, auf Wiedersehen." :)

    Reaktionen (Leserbriefe, Facebook etc.): so ein Sch***, wieso soll ich auf der Fahrbahn fahren, war doch vorher viel besser, wieso so viel Platz für die Fußgänger. Die Leute wissen nicht, was das blaue Zeug oder die rote Pflasterung heisst

    Leserbriefe muss man aushalten, im Gegenteil: Die Aufmerksamkeit, die das Thema durch solche Maßnahmen bekommt, kann man nutzen, um auf die rechtlichen Hintergründe hinzuweisen. Vielleicht trauen sich dann auch mal Fußgänger einen Leserbrief zu schreiben, dass sie es begrüßen, wenn sie den Gehweg nicht mehr mit Radfahrern teilen müssen.

    Rote Pflasterung bedeutet übrigens erst einmal gar nichts. Nur wenn dadurch eine Verkehrsfläche baulich vom Gehweg unterschieden werden kann (dafür muss sie aber nicht rot sein), wird es sich wohl um einen Angebotsradweg handeln.

    Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.

    Dazu hat der ADFC übrigens behauptet, dass §45 (9) Satz 3 den Bau von Radwegen erschweren würde. Vermutlich stimmt das indirekt sogar, weil die Kommunen kein Geld für "Radwege" ausgeben, wenn sie nicht sicher sein können, damit wirklich alle Fahrrad-Assis von der Straße [sic.] zu holen.

    Es ging um Tempo 30 vorm Haupteingang der Grundschule (wir haben hier bis heute Tempo 50).

    Der unmittelbare Bereich von u.a. Schulen ist von §45 (9) Satz 3 explizit ausgenommen. Das heißt, dass man dort T30 anordnen kann, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.

    Zitat

    Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

    ...

    6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern,

    § 45 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass nicht die StVO das Problem ist, sondern diejenigen, die sie nicht konsequent umsetzen.

    ...ich hätte an einer Stelle auch lieber keinen Schutzstreifen gemalt und stattdessen versucht 30 durchzubekommen

    Auch dafür gilt §45 (9) Satz 3 und das ist der offizielle Grund, warum der ADFC den Satz abschaffen will und warum der Verband behauptet, dass die StVO Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erschweren oder unmöglich machen würde.

    Fakt ist aber, dass dieser Satz vor Willkür der Verkehrsbehörden schützt und dass sich diese Willkür in den allermeisten Fällen gegen Radfahrer und Fußgänger richtet. Wenn man die Anordnung von Tempo 30 innerorts erleichtern will, dann muss man §3 StVO ändern, nicht §45.

    Man muss übrigens in der VwV-StVO gar nicht so weit nach unten scrollen, denn bereits ganz am Anfang steht zum §1:

    Zitat

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

    Von Flüssigkeit des Verkehrs oder gar von der Flüssigkeit des Autoverkehrs, die wichtiger wäre als die Verkehrssicherheit ist dort überhaupt keine Rede.

    Aber wer "Radwege" fordert, macht sich natürlich beliebt: Bei Radfahrern, denen die gefühlte Sicherheit wichtiger ist als eine tatsächliche Senkung ihres Unfallrisikos und natürlich bei den Autofahrern, denen damit die lästigen Radfahrer aus dem Weg geschafft werden.

    Kann es sein, dass auch ADFC und andere Gruppierungen die StVO-Situation und die Pferdefüße ebenso nicht kennen wie der Rest der Bevölkerung?

    Der Rest der Bevölkerung posaunt aber nicht auf allen Kanälen heraus, dass das Straßenverkehrsgesetz [sic.] geändert werden müsse, weil darin die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Verkehrssicherheit gestellt würde.

    Sondern weil das nicht vorhandene Gefahrenbewusstsein einem die Schweißperlen auf die Stirn treibt

    Und dieses Gefahrenbewusstsein ist auf dem "Radweg" besser ausgeprägt, wenn Kinder an schlecht einsehbaren Kreuzungen vorbeifahren?