Ich habe mal eine Frage zum formellen Vorgehen gegen diesen Unfug. In der Harsefelder Straße bestand bislang eine unzulässige Regelung, da auf beiden Straßenseiten benutzungspflichtige Radwege vorhanden waren (oberes Bild unter dem Zeitungsartikel). Auf beiden Seiten sind die Mindestbedingungen der VwV nicht erfüllt. Vor der Aufhebung der Benutzungspflicht auf der rechten Seite hatte ich die Wahl, welcher Benutzungspflicht ich nachkomme und welcher nicht, denn ich konnte unmöglich die Radwege auf beiden Straßenseiten gleichzeitig benutzen. Nun bin ich gezwungen, den zu schmalen Radweg auf der falschen Straßenseite zu benutzen.
Handelt es sich mit der Aufhebung der rechtsseitigen Benutzungspflicht daher um einen neuen Verwaltungsakt, mit dem ich nun gegen die linksseitige Benutzungspflicht klagen kann? Immerhin durfte/musste ich bislang auch auf der rechten Straßenseite fahren, was künftig nicht mehr erlaubt ist. Wenn ich damit Erfolg hätte und die Stadt anschließend wieder den rechten "Radweg" benutzungspflichtig macht, würde auch für die rechte Straßenseite die Frist zur Klage neu beginnen, oder?
Ich werde auf jeden Fall erst einmal Widerspruch gegen die Anordnung einlegen und Antrag auf Neubescheidung stellen, um die Fristen zu wahren und mir die Möglichkeit einer späteren Klage vor dem Verwaltungsgericht offen zu halten.