Beiträge von Yeti

    In München ist diese Art der Nutzung des [Zeichen 254] auf jeden Fall vollkommen üblich, wenn man eine bidirektionale Nutzung eines Radwegs beenden will.

    Hier ist die Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] (= Schieben verboten) üblich, auch wenn man dort, wo das Schild steht, sowieso nicht Fahrrad fahren darf und es auf der anderen Straßenseite ein [Zeichen 241-30] gibt. Aber man sieht ja, was gemeint ist ;)

    Auch in der Gegenrichtung soll man erst absteigen und darf anschließend wegen [Zeichen 259] auch nicht schieben, um 10m weiter wieder wegen [Zeichen 241-30] auf dem in 90m gesperrten Weg fahren oder gehen zu müssen. Vielleicht gilt das Fußgängerverbot wegen des Zusatzzeichens mit dem Fußgängersymbol aber auch nur für die gegenüberliegende Straßenseite, wo der Pfeil hinzeigt und man muss weiter auf dem rechten Gehweg bis vor den Bauzaun laufen.

    Vermutlich möchte die Stader VB aber damit einfach nur signalisieren, dass ihr die Bedeutung von Verkehrszeichen unklar ist oder dass ihr eigentlich alles egal ist, solange die Radfahrer sich von der Fahrbahn fern halten.

    Außerdem sperrt doch [Zeichen 254]den gesamten Straßenquerschnitt ...

    Das ist etwas, was regelmäßig nicht beachtet wird, sondern das Zeichen soll offensichtlich nur für den Straßenteil gelten, wo es aufgestellt ist ("man sieht ja, was gemeint ist"). Wobei hier im speziellen Fall eigentlich wirklich nicht gemeint sein kann, dass man nicht bis zur nächsten Kreuzung auf der linken Seite fahren können soll, um dort nach links abzubiegen, denn es gibt einen eigenen Signalgeber für Radfahrer in dieser Richtung, sowie eine separate Linksabbiegespur. Vielleicht fehlt unter dem ersten [Zeichen 254] ein Zusatzzeichen "50m"

    Wo ist denn eigentlich genau definiert, dass ein[Zeichen 259] oder [Zeichen 254] immer für die gesamte Straße gilt und nicht nur für den Teil, wo es aufgestellt ist?

    Zitat von VwV-StVO

    Strecken- und Verkehrsverbote für einzelne Fahrstreifen sind in der Regel so über den einzelnen Fahrstreifen anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste).

    ...

    Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind.

    Im ersten Satz ist von einzelnen Fahrstreifen die Rede, aber nicht von den Sonderwegen im Seitenraum. Aber es heißt, dass Verkehrszeichen sich auch auf Teile der Straße beziehen können, wenn sie zweifelsfrei zugeordnet werden können. Ist im Beispiel das [Zeichen 254] nicht zweifelsfrei dem Radweg zuzuordnen?

    Den zweiten Satz verstehe ich so, dass links aufgestellte VZ kein Missverständnis aufkommen lassen dürfen, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten.

    Das widerspricht irgendwie dem ersten Satz, wenn das VZ zweifelsfrei nur dem linken Radweg zuzuordnen ist.

    Auf die Unfalltypen hatte ich auch hingewiesen. Von einem rechts abbiegenden LKW kann man nur überfahren werden, wenn man sich beim Abbiegevorgang neben dem LKW befindet. Wenn man vor oder hinter dem LKW fährt, ist dieser Unfalltyp nicht möglich.

    Mich hat in der Statistik die Verteilung bei den Vorfahrt-Unfällen überrascht. Das waren nur wenig mehr auf Radwegen als auf der Fahrbahn. Auf meinem täglichen Arbeitsweg fahre ich je zur Hälfte auf benutzungspflichtigen Radwegen und auf der Fahrbahn. Seit September 2017 habe ich 39 gefährliche Situationen auf dem Radweg gezählt, aber nur 5 auf der Fahrbahn. Nur 3 mal war es ein Überholen mit zu knappem Seitenabstand.

    Ich glaube, dass die Sorge vor der Fahrbahnbenutzung darin begründet ist, dass sich die Leute dort ausgeliefert fühlen, während sie meinen, ihr Risiko auf dem Radweg selbst in der Hand zu haben. Das ist auch nicht von der Hand zu weisen, denn je langsamer ich auf dem Radweg fahre, desto geringer ist das Risiko, an Kreuzungen übersehen zu werden und wer trotz Vorfahrt an jeder Kreuzung anhält und die einmündende Straße erst überquert, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist, wird auch nicht umgefahren. Nur kommt man dann als Radfahrer halt nicht mehr vorwärts.

    Hier die Verteilung nach Unfalltypen, sowie RVA und Fahrbahn. Weggelassen habe ich die Solo-Unfälle, die in vielen Fällen mit gesundheitlichem Kollaps in Verbindung standen, sowie alle "sonstigen", wo es zu wenige Informationen gab.

    Ich hatte gestern Abend Gelegenheit, bei der Vorstellung des neuen Radverkehrskonzeptes in der Nachbargemeinde Horneburg einen kleinen Vortrag über die Risiken von Radwegen und für das Radfahren auf der Fahrbahn zu halten.

    Hintergrund: In Horneburg werden im Mai sämtliche benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege zu Gehwegen umbeschildert und Radfahrer sollen im ganzen Ort überall auf der Fahrbahn fahren. An den Ortseingängen werden Überleitungen von den Außerorts-Radwegen auf die Fahrbahn eingerichtet und die Abschnitte mit Tempo-30 erweitert.

    Ich hatte in die Präsentation auch dieses Diagramm von Th(oma)s aufgenommen und es ist nun im Nachgang eine Frage aufgekommen, wo ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt: Wie groß ist der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen und auf der Fahrbahn?

    Ich hatte ein Diagramm erstellt, wo die Vorfahrt-Unfälle, Queren-Unfälle, Rechtsabbiege-Unfälle, Überholunfälle, sowie Einfahr-Unfälle zusammengestellt waren. Mehr als 2/3 dieser tödlichen Unfälle ereigneten sich auf Radverkehrsanlagen, nur knapp mehr als ein Viertel auf der Fahrbahn und der Rest auf sonstigen Wegen. Es kam das Argument, dass ja auch die meisten Radfahrer auf Radwegen fahren und es deshalb kein Wunder sei, dass dort auch mehr Radfahrer verunglücken. Gibt es diese Zahlen, wie groß der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn ist und wenn ja: wo?

    Die Stadt Stade hat nun die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner veröffentlicht:

    https://www.stadt-stade.info/portal/meldung…ubrik=900000020

    Hat von euch nicht jemand Lust, sich zu bewerben? :) Hier warten viele spannende Aufgaben auf euch: Eine Radverkehrsinfrastruktur auf dem technischen und rechtlichen Stand der 1980er Jahre, neu entstandene Ortsteile ohne attraktive Bus- und Radverkehrsanbindung, Kommunalpolitiker, die das Aussterben der Innenstadt prophezeihen, wenn man nicht noch neue Parkhäuser baut, sowie Kollegen in der Verwaltung, deren erklärtes Ziel es ist, Radfahrer, wo immer es geht (und auch dort, wo es eigentlich nicht geht), von der Fahrbahn fern zu halten. Zum Beispiel der als Ansprechpartner genannte Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, der mir in einem Gespräch sagte, dass in Stade "das Paradigma gelte, dass Radwege, dort, wo sie vorhanden sind, auch benutzt werden sollen." (sic)

    Ich hätte es dabei belassen, die 110 zu wählen. Da sitzen die Leute mit ihren Smartphones am Fenster und hoffen vermutlich, dass es einen Unfall gibt, den sie dann gleich bei Youtube hochladen können. Wenn man die Pozilei informiert hat, es dort aber keinen interessiert und dann gibt es einen Unfall: SEP (someone elses problem). Als selbst Geschädigter hätte ich Anzeige gegen die Baufirma erstattet. Nicht wegen der Aussicht auf Schmerzensgeld, sondern damit die Pozilei und künftig auch die Baufirma den Fall dann vielleicht doch mal ernst nimmt.

    *edit: Alternativ kannst du die Baufirma und die Pozilei HH hier nominieren: https://digitalsynopsis.com/buzz/not-my-job-funny-pics/

    Ich habe gerade mit dem in Sachen Radverkehrsrecht bekannten Anwalt Dr. K. aus Kiel telefoniert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Für den Kuhweidenweg könnte man direkt gegen die neue Benutzungspflicht stadteinwärts auf dem dann in Fahrtrichtung rechts liegenden Radweg klagen, aber das würde im Erfolgsfall nicht automatisch zur Aufhebung der bereits zuvor bestehenden linksseitigen Benutzungspflicht stadtauswärts führen.

    Ich werde also den Antrag auf Neuverbescheidung und Aufhebung der Benutzungspflicht in beiden Richtungen stellen, den ich bereits ausformuliert habe. Da ich nicht davon ausgehe, innerhalb von 3 Monaten einen positiven Bescheid zu erhalten, muss die Klage noch warten, bis die Frist abgelaufen ist. Beim Ausarbeiten des Antrags hatte ich wertvolle Unterstützung aus dem Landkreis Harburg, wo gerade 8 Klagen laufen.

    Im Fahrradmonitor 2017 der Bundesregierung hatten mit 34% erstmals mehr Befragte angegeben, dass sie künftig gerne mehr Fahrrad fahren wollen als Leute angegeben haben, dass sie künftig gerne mehr Auto fahren möchten (32%). Dazu kamen 12%, die angegeben hatten, künftig gerne mehr mit E-Bikes oder Pedelecs fahren zu wollen. Das möchte ich nicht überbewerten, aber ein gewisser Trend zur Abkehr vom Auto ist zumindest erkennbar. Uns fallen natürlich immer die absoluten Auto-Junkies auf, die sich niemals freiwillig in einen Bus oder auf ein Fahrrad setzen würden. Aber gerade bei jungen Erwachsenen in der Stadt spielt das Auto mittlerweile eine kleinere Rolle als noch vor 20 Jahren. Früher war es doch selbstverständlich, dass man mit 18 den Autoführerschein gemacht hat, aber das ist heute nicht mehr unbedingt so.

    Ansonsten stimme ich dir vollkommen zu, dass Autofahrer wohl in erster Linie wollen, dass andere weniger Auto fahren, damit sie selber mehr Platz haben. Das ist ja auch das Bekloppte, wenn Autofahrer die Radfahrer als Hindernis sehen anstatt sich zu freuen, dass die nicht auch noch alle mit Autos die Straßen verstopfen.

    Wenn es in einer Einbahnstraße eng wird, dann müssen sowohl der Autofahrer als auch ein entgegenkommender Radfahrer ggf. langsam fahren. Wenn die Fahrbahn zwischen den parkenden Autos und dem "Schutzstreifen" allerdings breit genug ist, dann werden Autofahrer ohne ihre Geschwindigkeit zu verringern, weiterfahren, wenn ihnen ein Radfahrer auf dem Schutzstreifen entgegen kommt. Und wenn die Restbreite zwischen parkenden Autos und "Schutzstreifen" so breit sein sollte, dass man sogar auf die Idee kommen könnte, trotz entgegenkommendem Radverkehr einen Radfahrer zu überholen, dann wäre auch Platz genug, den Schutzstreifen so breit zu machen, dass das auf jeden Fall unterbunden wird.

    Dieser Streifen hat doch allenfalls die Mindestbreite von 1,25m von der Bordsteinkante gemessen. Das heißt, dass man mindestens in der Mitte des von dir rot markierten Bereichs fahren muss oder sogar noch weiter links. Wie soll da ein ausreichender Seitenabstand möglich sein, wenn ein entgegenkommender Autofahrer der Meinung ist, dass er sich korrekt verhält, solange er nur außerhalb des markierten Streifens fährt?

    Das ist doch gerade die Hauptkritik an Schutzstreifen, dass sie den Eindruck erwecken, dass dadurch eine Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr stattfindet. Sicherheitsabstände sowohl zum rechten Fahrbahnrand als auch zu entgegenkommenden und überholenden Fahrzeugen gelten doch aber über die gestrichelte Linie hinaus.

    Für diesen "Schutzstreifen" braucht man ja auch nicht viel Farbe. Ich könnte echt kxxxen, wenn ich so was sehe, denn so ein Mindestmaß-Murks führt nur dazu, dass sichere Seitenabstände nicht eingehalten werden. Das wird durch rote Farbe nicht besser, sondern eher noch schlimmer, weil es noch mehr den Eindruck verstärkt, dass Radfahrern nur dieser Bereich vorbehalten ist und man daneben ungehemmt mit dem Kfz fahren kann.

    Das ist zwar schon knapp 2 Jahre alt, aber ich habe es gestern entdeckt. Sorry, wenn es schon geteilt wurde.

    Das "Parkraumwunder" von Stuttgart.

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    Man könnte mit Flugtaxis USB-Sticks und Wechselfestplatten transportieren. Dann hätte auch die Lausitz ihre schnelle Datenanbindung.

    Aber mal ohne Witz: Die Ambitionen, autonom fliegende Fluggeräte zu entwickeln und zu vermarkten, finde ich beängstigend. Egal, ob Amazon-Paketdrohne oder Flugtaxi: Fliegen erfordert immer mehr Energie als Fahren, weil nicht nur Vortrieb sondern auch Auftrieb erzeugt werden muss und Fluggeräte, die senkrecht starten und landen können müssen, benötigen dazu noch erhebliche Leistungsüberschüsse, die sich in einem erhöhten Gewicht des Antriebssystems (inkl. Energiespeicher) und in Folge in einem erhöhten Energiebedarf zur Erzeugung des Auftriebs widerspiegeln.

    Man stelle sich vor, lediglich 1% des derzeitigen Straßenverkehrs in den Städten würde sich künftig in der Luft abspielen. Das würde man auf der Straße gar nicht merken, aber über uns würden Hunderte kleiner Fluggeräte herumschwirren, ihren Lärm über der Stadt verbreiten und im Falle eines technischen Defektes irgendwo unkontrolliert einschlagen. Die kommerzielle Luftfahrt hat ohne Zweifel ein hohes Sicherheitsniveau erreicht, aber davon sind die derzeitigen Konzepte der kleinen autonomen Fluggeräte noch sehr, sehr weit entfernt. Die Sicherheit der Verkehrsluftfahrt resultiert technisch aus einer mehrfachen Redundanz und im Betrieb auf Ab- und Anflugverfahren, sowie einer Routenführung, die jederzeit Mindestabstände zwischen den Flugzeugen sicherstellt.

    Jeder kennt die kleinen Drohnen, die es mittlerweile in jedem Spielwarenladen gibt. Die haben normalerweise 4 Motoren. Aber im Gegensatz zu einem 4-motorigen Flugzeug, das beim Ausfall eines Motors mit den verbleibenden 3 Motoren weiterfliegen kann, ist eine solche Drohne beim Ausfall eines Motors unkontrollierbar. Das heißt, die 4 Motoren bieten keine Redundanz, sondern ein 4-fach erhöhtes Ausfallrisiko. Daher haben die Konzepte für Flugtaxis, die ich bisher gesehen habe, auch alle mindestens 8 Motoren. Wenn davon einer ausfällt, bleibt das Teil wenigstens noch für eine Notlandung kontrollierbar, aber bereits beim Ausfall eines zweiten Antriebs fällt das Ding runter.