Wieder mal SVB-Murks aus Stade

Auf dieser abschüssigen Strecke in der Harburger Straße geht es gemeinsam mit den Fußgängern und Z240 bergab. Hier erreicht man spielend mehr als 30km/h. Die Breite habe ich nicht gemessen, vermutlich wird nicht einmal das Mindestmaß von 2,50m eingehalten. Die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn ist klar zu erkennen
Der Weg in Gegenrichtung entlang der Mauer ist übrigens auch mit Z240 versehen und insgesamt 1,60m breit, gemessen von der Bordsteinkante bis zur Mauer. Alles nur wegen der Sicherheit!

Kurz vor dem Kreisverkehr wird die Fläche optisch aufgeteilt, es gilt aber nach wie vor Z240.

An den Übergängen neben dem Kreisverkehr führt der rot gepflasterte Teil zur Radwegfurt, der grau gepflasterte Teil zum Fußgängerüberweg. Für den Radfahrer wird deutlich: rot = Radweg, grau = Gehweg, auch wenn das Z240 nach wie vor einen gemeinsam zu nutzenden Weg ausweist. Eine kreisrunde Führung von Radwegen um den Kreisverkehr sucht man in der gesamten Stadt vergeblich. Stattdessen setzt man lieber auf starke Verschwenkungen, damit es für alle Verkehrsteilnehmer spannend bleibt, ob die Radfahrer dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen oder die Ausfahrt nehmen.

Nach dem Abbiegen in die Straße Hinterm Teich wird der rote Weg sogar vom grauen Weg getrennt. Hier hat man also einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (rot) und einen getrennt verlaufenden Gehweg. Dass man stattdessen nicht gleich eine Überleitung der Radfahrer auf die Fahrbahn in der Tempo 30 Zone gebaut hat, liegt vermutlich am Stader "Paradigma", dass man Radfahrer auf jeden Fall von der Fahrbahn fern halten will.

50m Zeit weiter wird der graue und der rote Weg wieder zusammen geführt und ist ab da komplett rot gepflastert. Hier ist zwar der Bordstein abgesenkt, so dass auch diejenigen, die nicht schon oben am Kreisel auf die Fahrbahn gefahren sind, das hier tun könnten, aber die meisten Radfahrer fahren hier auf dem roten Pflaster weiter, weil für sie rot=Radweg bedeutet. Dass der Weg nicht benutzungspflichtig ist, interessiert die Wenigsten.
Da haben wir also wieder einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, allerdings auch ohne Kennzeichnung. Spannend wird es also im Haftungsfall bei einem Unfall mit Fußgängern: Durfte der Radfahrer hier fahren, weil die gesamte Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Radweg handelt? Ist für den Radfahrer davon auszugehen, dass diese Fläche (auch) für den Radverkehr vorgesehen ist oder ist das ab der Zusammenführung der beiden Wege ausschließlich ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben? Warum hat man den Weg dann nicht grau gepflastert?

Und warum führt hier eine rote Furtmarkierung über die Seitenstraße, obwohl die rechts-vor-links Regel gilt? Die gestrichelte Haltelinie ist brandneu, aber bei Radfahrern wird weiterhin der Eindruck erweckt, sie hätten Vorfahrt. Dabei ist das hier sowieso die letzte Chance, den Weg zu verlassen und auf die Fahrbahn zu wechseln, weil die Buckelpiste im Hintergrund definitiv kein Radweg mehr ist.
Man könnte natürlich auch grundsätzlich fragen, warum dort eine 30-Zone angeordnet ist und nicht einfach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h. Es gibt in dieser Straße nur ein einziges Wohnhaus, und sonst nur einen Pizzabringdienst und eine Autowerkstatt.