Hier haben wir mal wieder die beste Kombination von allen: Radfahrer absteigen und dann aber auch als Fahrrad-schiebender Fußgänger nicht mehr weitergehen. Dass Fußgänger auf die andere Straßenseite geschickt werden, obwohl die Straße für Fußgänger komplett gesperrt ist, ist auch widersprüchlich. Oder gilt das Verbot für Fußgänger nur für Radfahrer, die zuvor vom Rad abgestiegen sind? Gilt das Verbot für Fußgänger nur auf der anderen Straßenseite, wo der Pfeil hinzeigt? Immerhin schränken Zusatzzeichen die Wirkung des darüber angeordneten Verkehrszeichens ein. Wo soll man sein Fahrrad schieben? Wann darf man wieder aufsteigen? Fragen über Fragen...
Ein Fall für Bernd Sluka: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
ZitatDiese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar. Wer hier absteigt, ist Fußgänger (der ein Fahrrad mitführt), darf also nicht mehr weitergehen. Schieben verboten! Da das Zusatzzeichen aber das darüberliegenden Verkehrszeichen in seiner Wirkung einschränkt, könnte man es auch so lesen, dass nur abgestiegene Radfahrer dort nicht zu Fuß gehen sollten. Alle anderen dürfen durchgehen und fahren.
Ich hätte nicht gedacht, dass solch eine Kombination je möglich ist. Doch sie ist tatsächlich verwendet worden.
Ignorieren Sie diese Verkehrszeichen. Fahren Sie weiter, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Gehen Sie weiter, wenn Sie zu Fuß an diese Stelle kommen. Erhöhte Vorsicht kann aus der Situation heraus geboten sein.