Beiträge von Yeti

    Heute ist die 3-Monatsfrist für die Neuverbescheidung im Kuhweidenweg abgelaufen und ich habe (auf Nachfrage von vorgestern Abend) vom zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde folgende Mail erhalten:

    Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen, aber mich würde eigentlich viel mehr interessieren, wie die Stadt die Blauschilder im Kuhweidenweg begründet. Daher tendiere ich, den Bescheid abzuwarten, nicht ohne mein mittleres Befremden darüber auszusprechen, dass seit Anordnung der Benutzungspflicht in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße nunmehr knapp 4 Monate vergangen sind und darin die besondere Gefahrenlage beschrieben sein sollte, die eine Benutzungspflicht mit [Zeichen 240]unabdingbar macht, obwohl

    - der Weg lediglich zwischen 1,70m und 2,00m breit ist, obwohl für gemeinsame Geh- und Radwege selbst im Einrichtungsverkehr eine Mindestbreite von 2,50m gefordert ist

    - das Fahren auf linksseitigen Radwegen mit besonderen Gefahren verbunden ist und deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden soll

    - sich auf der Seite, wo der "Radweg" verläuft die Ausfahrt einer Spedition, eine Kreuzung mit LKW-Verkehr (teilweise Rangierverkehr der Spedition), sowie die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels befinden, die allesamt keine Furtmarkierungen aufweisen. In der selben Fahrtrichtung quert man auf der Fahrbahn nur eine einzige Kreuzung einer quasi ungenutzten Nebenstraße

    - der Radweg verkehrt herum in den Kreisverkehr am Ottenbecker Damm führt, in dem Radfahrer an zwei Einfahrten quasi nicht zu sehen sind

    - im Kuhweidenweg manchmal minutenlang kein einziges Auto fährt und die Straße schnurgerade und gut einsehbar ist

    Mich würde wirklich interessieren, wie die Stadt dort eine besondere Gefahrenlage konstruiert, die den Ermessensspielraum rechtfertigt, gegen sämtliche Vorgaben der VwV-StVO für benutzungspflichtige Radwege zu verstoßen. Die spannende Frage wäre auch, ob es überhaupt eine rechtswirksame Anordnung gibt oder ob man die Schilder einfach so aufgehängt hat. Das Dilemma würde erst richtig ans Tageslicht kommen, wenn ich auf den den Bescheid warte und dann dagegen klage.

    Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss? Nicht dass die Hinhaltetaktik darauf abzielt, dass ich meine Möglichkeiten, Klage einzureichen aufs Spiel setze. Auf die 6 Wochen kommt es mir im Prinzip jetzt auch nicht mehr an und falls sie tatsächlich von alleine darauf kommen, dass die Blauschilder dort illegal sind, wären sie schneller weg als wenn ich jetzt Klage erhebe. Dann werden sie sich nämlich darauf zurückziehen, dass sie erst mal das Urteil abwarten wollen, bis sie tätig werden.

    In der Zwischenzeit werde ich 3 weitere Anträge schreiben :evil:

    edit: Hier ist der Kuhweidenweg (Name ist Programm): https://goo.gl/maps/aTnMzJcXSS72 Die Straße, die vom Kreisverkehr im Ottenbecker Damm nach Nordosten verläuft, heißt Marie-Curie-Straße und ist bei Google Maps fälschlicherweise ebenfalls als Kuhweidenweg bezeichnet

    Ich würde sagen, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Dass man mit dem Übermalen von Fahrbahnmarkierungen und Aufbringen einer (rutschigen?) Flüssigkeit potenzielle Gefahren schafft, muss einem doch vorher klar sein. Was nicht heißt, dass sich Autofahrer nicht durch angepasste Fahrweise auf diese Gefahren einstellen könnten oder dass ein solcher Zustand z.B. durch Schnee auch auf natürliche Weise entstehen kann. Aber wer absichtlich solche Gefahren schafft, muss sich nunmal dafür verantworten. Erst recht, wenn in Folge tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist.

    Welche Lösung wäre hier deiner Meinung nach am besten?

    Das müsste man im Zusammenhang mit der sonstigen Lösung sehen. In der Harsefelder Straße gibt es vor allem Pendlerverkehr morgens in die Stadt hinein und nachmittags wieder raus. Ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs kommt von der B73 oder führt auf sie hinauf. Da kommen also noch die Pendler nach Hamburg dazu, die aus dem Stadtgebiet kommend an dieser Stelle zunächst unter der Bundesstraße durch müssen, um südlich davon auf die Auffahrt zu fahren. Fußgänger gibt es dort zwar wenige, aber auf beiden Seiten der Harsefelder Straße gibt es südlich der B73 Wohngebiete, die auch zu Fuß erreichbar sein müssen.

    Wenn man die genauen Maße in der Unterführung kennen würde, könnte man überlegen, was passt: Bei einer Lösung mit Radwegen die Fahrspurbreite auf ein Minimum reduzieren, ggf. ohne Mittellinie + Tempo 30. Damit könnte man schon Platz schaffen. Bei einer Lösung mit Schutzstreifen ggf. künstlich vor der Brücke verengen und Radfahrer im Mischverkehr fahren lassen, dass ein enges Überholen nicht möglich ist.

    Wie gesagt ist es auch meine Hoffnung, dass man über die geplante neue Schule Druck aufbauen kann. Ich war gestern bei einem Treffen, das von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat organisiert war. Die kommt wiederum gut mit der hiesigen CDU-Chefin klar und will das Thema Radverkehr Richtung Stade-Süd auf diesem Weg auf die Tagesordnung bringen.

    Alleine mit der Aufhebung der Benutzungspflicht ist es an der Harsefelder Straße nicht getan, denn vermutlich werden 99% der Radfahrer auch ohne Blauschilder weiterhin auf den gefährlichen Radwegen fahren. Die spannende Frage wird sein, ob es lediglich zu einer Verbreiterung der Radwege kommen wird und alle damit verbundenen sonstigen Probleme weiter bestehen bleiben oder ob eine gute Lösung gefunden werden kann, die Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen, die dann auch von vielen Radfahrern akzeptiert wird. Irgendwelche Mindestmaß-Pseudo-Schutzstreifen in der Dooring-Zone werden das Radfahren dort nicht sicherer machen.

    Von Seiten der Elternverbände erwarte ich dann auch eher den Ruf nach Radwegen. Platz wäre vorhanden, wenn man auf die vielen Abbiegespuren und Sperrflächen in der Fahrbahnmitte verzichten würde. Dann müssten Autofahrer aber auch mal bremsen, wenn vor ihnen jemand links abbiegen will. Wenn dann wenigstens das vorgeschriebene Geisterfahren stadtauswärts Geschichte wäre...

    Die einzige echte Engstelle ist die Unterführung unter der B73 hindurch.

    Die Stadt Stade plant ein neues Schulzentrum vor den Toren der Stadt, hier: https://goo.gl/maps/MPheantjMw52

    Artikel von 2017: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/…rde-d92558.html

    Die Hauptroute aus der Stadt zur neuen "Heidesiedlung" führt über die Harsefelder Straße, die Radverkehrsinfrastruktur dort ist grottig: Untermaßige Radwege in desolatem Zustand direkt neben der Fahrbahn oder neben parkenden Autos, ab Sachsenstraße stadtauswärts auf der falschen Straßenseite. Dort gibt es zwei Todesfallen für Radfahrer: einmal an der Auffahrt zur B73, wo die Vorfahrtsituation unklar ist und dann wenig später an der Kreuzung Bronzeschmiede, wo der Radweg überhaupt nicht einsehbar ist und schon gar nicht Radfahrer, die dort auf der linken Straßenseite fahren (müssen).

    Alternativrouten gibt es wenige, da die B73 eine Barriere ist, die nur an wenigen Stellen unterquert werden kann.

    Man baut einen neuen Stadtteil, plant ein neues Schulzentrum, für das zwei vorhandene Schulen im Stadtgebiet geschlossen werden, aber die einzige Möglichkeit, dorthin zu kommen, ist das Auto. Wenn nur die Hälfte der künftig 800 Schüler von den Eltern gebracht und wieder abgeholt werden, erzeugt das jeweils 400 zusätzliche Autofahrten auf der Harsefelder Straße zu Schulbeginn und Schulschluss. Radverkehr wurde überhaupt nicht mit eingeplant.

    Ab der Sachsenstraße https://goo.gl/maps/8RBdb6wLVRv geht es stadtauswärts benutzungspflichtig auf der falschen Straßenseite. Wenn -wie auf dem Bild- im Winter das Gestrüpp beschnitten ist, misst der Weg von der Bordsteinkante keine 2,0m.

    Todesfalle 1, hier https://goo.gl/maps/pFSNQpDjUo82 : Haben Radfahrer Vorfahrt? Der Radweg ist weiter als 5m von der Fahrbahn abgesetzt -> keine Vorfahrt. Aber es gibt eine Radwegfurt -> Vorfahrt. Und das alles am freien Rechtsabbieger, der in den 1970er Jahren dafür gebaut wurde, dass man mit dem Auto ungebremst rechts abbiegen kann.

    Für den Verkehr, der von der B73 kommt, ist die Vorfahrt geregelt (soll das originelle Zusatzzeichen bedeuten, dass hier sogar Fußgänger "Vorfahrt" haben?). Ändert sich die Vorfahrtsituation etwa im Verlauf der Querung? Selbsterklärend ist das jedenfalls nicht.

    Todesfalle 2, hier https://goo.gl/maps/obiDHEgCoSB2 : So sieht die Kreuzung Harsefelder Str./Bronzeschmiede aus. Radfahrer, die hier (vorschriftsmäßig) auf der falschen Straßenseite fahren, sind nicht zu sehen. Daran ändert auch das putzige Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn nichts.

    Das Ortsschild wurde inzwischen 2km nach Süden verlegt, aber hier hat man (nun innerorts) Tempo 70 bestehen lassen. Der Gehweg versandet im Nichts, auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es einen Geh-/Radweg für beide Fahrtrichtungen, der keine 2m breit ist.

    Immerhin bietet das geplante Schulzentrum die Möglichkeit, politischen Druck aufzubauen, dass die Situation auf der Harsefelder Straße in Angriff genommen wird.

    [Zusazzeichen 1000-32] oder dieses [Zusatzzeichen 1022-10] und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.

    Das [Zusatzzeichen 1022-10] darf alleine stehen, um linksseitige Radwege freizugeben. Ansonsten schränken Zusatzzeichen das darüber angeordnete Verkehrszeichen in seiner Wirkung ein.

    Die Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] bedeutet z.B., dass nur Radfahrer, die vom Fahrrad abgestiegen sind, nicht weitergehen dürfen. Wer auf dem Rad sitzen bleibt, darf weiterfahren und wer kein Fahrrad schiebt, darf weitergehen. Sinnfreie Zeichenkombination, die nur von Verkehrsbehörden aufgestellt wird, wo der zuständige Mitarbeiter über die Vorschule nicht hinausgekommen ist.

    Ich wüsste nicht, dass [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-33] innerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt vorgesehen ist. Was natürlich nicht bedeutet, dass man nicht überall solche gemeinsamen Geh- und benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwege findet (dann aber meistens ohne den Hinweis [Zusatzzeichen 1000-33], denn es soll ja spannend bleiben)

    Man wird am Anfang einmal gefragt, wie man gefährliche Situationen einschätzt. Da gibt es dann Bilder von Situationen, in die ich mich entweder eh nicht begeben würde oder die ich größtenteils verhindern könnte oder bei denen ich eh nichts machen kann. Da soll man dann bewerten, wie sicher die Situation für den Radfahrer ist und ob bzw. wie gut man aufgrund der eigenen Fähigkeiten die Situation meistern würde. Z.T. auch die Frage, ob man eine solche Strecke meiden würde.

    Ich mache auch mit und hatte das selbe Problem, dass als Antwortmöglichkeit fehlte, dass ich mich in die gezeigten Situationen möglichst gar nicht begeben würde.

    Bei der täglichen Umfrage gebe ich alle benutzungspflichtigen Radwege an, die ich nicht befahre. Kann manchmal etwas länger dauern...

    Ich hatte für mich selbst schon mal ein halbes Jahr lang eine Art Fahrradtagebuch geführt, wo ich festgehalten habe, wo und wann ich kritische Situationen erlebt habe. Radweg : Fahrbahn hat 39 : 5 "gewonnen", obwohl ich gerade mal knapp die Hälfte meiner täglichen Strecke auf dem Radweg fahre. Eine einzige Situation habe ich selbst verschuldet, alle anderen 43 die LKW- oder Autofahrer. An erster Stelle steht das Missachten der Vorfahrt durch Kfz-Fahrer, die aus Nebenstraßen oder Ausfahrten ohne auf Radfahrer zu achten bis an die Fahrbahn fahren, gefolgt von Rechtsabbiegern.

    Das Aufschreiben der Situationen hat dazu geführt, dass ich mir selbst über Gefahrenpunkte besser bewusst geworden bin. Ich bin dort inzwischen noch aufmerksamer und missachte häufiger die Blauschilder. In der Straße, wo ich demnächst gegen die Benutzungspflicht klagen werde, hat das dazu geführt, dass die Zahl kritischer Situationen von vorher 1-2 pro Monat auf 0 in den letzten 7 Monaten zurückgegangen ist. Die außerordentliche Gefahrenlage ist dort behördlich angeordnet in Form von [Zeichen 240].

    Immerhin gibt es eine Richterin, die entschieden hat, dass auch ohne Blauschild der Radweg weiter benutzungspflichtig ist. Bis in welche Ewigkeiten das gelten soll, wurde leider nicht angesprochen in dem Urteil.

    Das dürfte aber eine Einzelmeinung sein. Also nach der ersten Kreuzung/Einmündung runter auf die Fahrbahn, wo ein ordentlicher Radler hingehört.

    Ich fahre dort in der Regel komplett auf der Fahrbahn, auch dort, wo die blauen Schilder stehen. Die Autofahrer sollen sich hier schon mal an den Anblick gewöhnen und andere Radfahrer sollen auch ruhig sehen, dass das geht. Ich halte aber nichts davon, an jeder Kreuzung zwischen "Radweg" und Fahrbahn hin und her zu wechseln, denn das ist unnötiges Risiko beim Einfahren auf die Fahrbahn.

    Und für die durchschnittlichen Radfahrer ist das sowieso alles ein Radweg, auf dem sie sich sicher fühlen und wo sie gar nicht auf die Idee kommen würden, auf der Fahrbahn zu fahren, blaue Schilder hin oder her.

    Die Blauschilder stehen vorher an den Straßen, die auf den Kreisverkehr oder die Kreuzungen in der gezeigten Richtung zuführen. Dahinter steht keins mehr, das ist richtig. Hat man vermutlich "vergessen". Die Leute von der Verwaltung haben mir gesagt, dass man dort auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fahren kann, weil das zu gefährlich ist. Dass man hinter dem Kreisverkehr oder den Kreuzungen somit gar nicht auf dem roten Pflaster (Gehweg) fahren darf, haben sie wohl noch nicht gemerkt. Das sieht man hier auch häufiger, dass hinter Kreuzungen kein neues Schild steht.

    Es gibt auch keine Bordsteinabsenkung vor dem Kreisverkehr, wo man auf die Fahrbahn wechseln könnte, sondern das müsste man schon deutlich vorher tun. Macht aber (außer mir) keiner, weil hier alle zum Gehwegradeln erzogen sind.

    Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.

    Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.

    Würdest du so nett sein und das dem Leiter des Tiefbauamtes Stade schicken? Als ich ihm das gesagt habe, hat er nur gelacht. Am liebsten verschwenkt man hier den Radweg von der Fahrbahn weg, wenn die Sicht ohnehin noch durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt ist. Alles, was man hier in den letzten Jahren neu gebaut hat, war es der selbe Murks: Gemeinsame Geh- und Radwege (immer benutzungspflichtig, weil es für nicht benutzungspflichtige gemeinsame Wege ja kein Schild gibt) und immer an Kreuzungen von der Fahrbahn weg verschwenkt.

    Auch in Kreisverkehren wird fleißig verschwenkt, damit es spannender bleibt, ob Radfahrer dem verlauf des Kreisverkehrs folgen oder nicht. ERA 2010 sei ja schließlich nur eine Empfehlung, wurde mir gesagt, aber in Stade will man Radfahrer nicht auf die Fahrbahn lassen.

    Für mich grenzen solche "Radverkehrsanlagen" an versuchten Totschlag.

    Ich möchte aber kein "beräderter Fußgänger" (sehr treffende Bezeichnung!) sein, werde aber von der Verkehrsbehörde als solcher eingestuft. Mit Erfolg: Die meisten Radfahrer hier haben sich in ihre Rolle als Fußgänger auf Rädern gefügt und finden das auch noch gut so. Sie fahren auf Gehwegen, gedankenlos auf der falschen Straßenseite, über Fußgängerüberwege und glauben, dort Vorrang zu haben.

    Woher sollen sie es auch anders kennen? Jeder Drecks-Hochbordweg ist hier mit einem Blauschild versehen. Und wenn es rechts keinen Drecksweg gibt, dann steht das Blauschild halt links (manchmal einfach auch nur so, ohne erkennbares System). Verwaltung und Polizei sagen, es diene alles der Sicherheit und außerdem sollten Radfahrer immer eine Wahnweste und Helme tragen. Immerhin gäbe es keine Unfallschwerpunkte, also hat es sich doch bewährt!

    Das heißt für den Radfahrer: Fahr doch, wo du willst, solange du den Kfz-Verkehr nicht störst. Auf Kosten der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Fußgänger.

    Ich habe es schon erlebt, dass ein LKW-Fahrer vor mir rechts abgebogen ist, obwohl ich ihm über seinen Außenspiegel vorher direkt in die Augen geschaut hatte. Ich war mir 100%ig sicher, dass er mich gesehen hat, aber er hat entweder durch mich hindurch geschaut oder sich auf das Recht des Stärkeren berufen.