Heute ist die 3-Monatsfrist für die Neuverbescheidung im Kuhweidenweg abgelaufen und ich habe (auf Nachfrage von vorgestern Abend) vom zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde folgende Mail erhalten:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXX,
Ihre Mail vom 26.06.2018 lag Frau Bürgermeisterin Nieber vor und sie bat mich, Ihnen direkt zu antworten.
Ihr Antrag auf Neuverbescheidung vom 27.03.2018 zur Radwegbenutzungspflicht im Kuhweidenweg ist noch in Bearbeitung, ein abschließendes Ergebnis liegt leider noch nicht vor.
Aufgrund verschiedener Umstände war es nicht möglich, Ihnen eine Entscheidung bisher zukommen zu lassen. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld und gehe davon aus, dass Sie einen Bescheid in den nächsten 4 – 6 Wochen erhalten werden.
Sollten noch Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen, aber mich würde eigentlich viel mehr interessieren, wie die Stadt die Blauschilder im Kuhweidenweg begründet. Daher tendiere ich, den Bescheid abzuwarten, nicht ohne mein mittleres Befremden darüber auszusprechen, dass seit Anordnung der Benutzungspflicht in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße nunmehr knapp 4 Monate vergangen sind und darin die besondere Gefahrenlage beschrieben sein sollte, die eine Benutzungspflicht mit unabdingbar macht, obwohl
- der Weg lediglich zwischen 1,70m und 2,00m breit ist, obwohl für gemeinsame Geh- und Radwege selbst im Einrichtungsverkehr eine Mindestbreite von 2,50m gefordert ist
- das Fahren auf linksseitigen Radwegen mit besonderen Gefahren verbunden ist und deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden soll
- sich auf der Seite, wo der "Radweg" verläuft die Ausfahrt einer Spedition, eine Kreuzung mit LKW-Verkehr (teilweise Rangierverkehr der Spedition), sowie die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels befinden, die allesamt keine Furtmarkierungen aufweisen. In der selben Fahrtrichtung quert man auf der Fahrbahn nur eine einzige Kreuzung einer quasi ungenutzten Nebenstraße
- der Radweg verkehrt herum in den Kreisverkehr am Ottenbecker Damm führt, in dem Radfahrer an zwei Einfahrten quasi nicht zu sehen sind
- im Kuhweidenweg manchmal minutenlang kein einziges Auto fährt und die Straße schnurgerade und gut einsehbar ist
Mich würde wirklich interessieren, wie die Stadt dort eine besondere Gefahrenlage konstruiert, die den Ermessensspielraum rechtfertigt, gegen sämtliche Vorgaben der VwV-StVO für benutzungspflichtige Radwege zu verstoßen. Die spannende Frage wäre auch, ob es überhaupt eine rechtswirksame Anordnung gibt oder ob man die Schilder einfach so aufgehängt hat. Das Dilemma würde erst richtig ans Tageslicht kommen, wenn ich auf den den Bescheid warte und dann dagegen klage.
Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss? Nicht dass die Hinhaltetaktik darauf abzielt, dass ich meine Möglichkeiten, Klage einzureichen aufs Spiel setze. Auf die 6 Wochen kommt es mir im Prinzip jetzt auch nicht mehr an und falls sie tatsächlich von alleine darauf kommen, dass die Blauschilder dort illegal sind, wären sie schneller weg als wenn ich jetzt Klage erhebe. Dann werden sie sich nämlich darauf zurückziehen, dass sie erst mal das Urteil abwarten wollen, bis sie tätig werden.
In der Zwischenzeit werde ich 3 weitere Anträge schreiben
edit: Hier ist der Kuhweidenweg (Name ist Programm): https://goo.gl/maps/aTnMzJcXSS72 Die Straße, die vom Kreisverkehr im Ottenbecker Damm nach Nordosten verläuft, heißt Marie-Curie-Straße und ist bei Google Maps fälschlicherweise ebenfalls als Kuhweidenweg bezeichnet