Beiträge von Yeti

    Du weißt ja nicht einmal, was in dem Förderantrag stand.

    Du bringst gerade etwas durcheinander. Ich rede nicht von Subventionen oder Förderungen, sondern es geht um die in Niedersachsen vereinbarte Aufteilung der Baulast: Außerorts ist für alles der Baulastträger der Straße zuständig. Innerorts ist für Gehwege immer die Gemeinde zuständig, für Radwege und die Fahrbahn der Baulastträger der Straße. Wenn also eine Kreisstraße durch ein Dorf führt, trägt der Landkreis die Kosten für die Fahrbahn und die "Radwege", für die Gehwege zahlt die Gemeinde. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen tragen beide die Kosten zur Hälfte, weil es ja genauso ein "Radweg" ist wie ein Gehweg.

    Wenn [Zeichen 240] entfernt werden, verbleibt aber in der Regel ein Gehweg, weil die meisten Wege auch nicht als gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht in Frage kommen. Das heißt, dass die Kosten für die Instandhaltung nach Aufhebung von [Zeichen 240] alleine bei der Gemeinde liegen. Man hat mir bestätigt, dass die Aufhebung der zahlreichen unzulässigen Benutzungspflichten nur daran scheitert.

    Ich argumentiere, dass sie die Kostenfrage immer noch im Nachhinein klären können, aber dass finanzielle Interessen der Gemeinde niemals ein Grund für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht sein können, da die StVO und VwV-StVO die einzigen Maßgaben sind, die bei der Anordnung zu berücksichtigen sind.

    Die Leute im Straßenverkehrsamt haben mir seit Jahren immer wieder bestätigt, dass sie wissen, dass die Voraussetzungen für das Fahrbahnverbot nicht vorliegen. Sie handeln also vorsätzlich wider besseren Wissens, wenn sie an der Benutzungspflicht festhalten. Ich suche nach einem Hebel, das zu unterbinden, anstatt gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vorgehen zu müssen.

    Klingt für mich prinzipiell nach Subventionsbetrug bzw. Untreue.

    Ich halte das ebenfalls für Betrug.

    Zitat

    Der Betrugstatbestand erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen. Charakteristisch für den Betrugstatbestand ist, dass die Vermögensschädigung unmittelbar vom Opfer vorgenommen wird. Daher handelt es sich beim Betrug um ein Selbstschädigungsdelikt.

    Betrug (Deutschland) – Wikipedia

    Es wird vorgetäuscht, dass der Gehweg aus Gründen der Verkehrssicherheit zum gemeinsamen Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht ausgeschildert werden muss, um der Kommune einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

    Allerdings spielt der Betrogene das Spiel selbst mit, weil der Landkreis als verantwortliche Verkehrsbehörde eine Anordnung trifft, die zu Lasten des Landkreises als Baulastträger der Kreisstraßen geht.

    Welcher Staatsanwalt würde sich der Argumentation anschließen?

    Noch ein (nahezu beliebiges) Beispiel für die Plan- und Konzeptlosigkeit: An der K28 zwischen Ritsch und Ritschermoor wurde vor einigen Jahren ein Abschnitt des Außerortsradweges saniert, hier: Drochtersen, 21706 nach Drochtersen, 21706 - Google Maps

    Als "höheren Zweck" könnte man unterstellen, dass damit ein Abschnitt der Verbindung zwischen Drochtersen und Stade verbessert werden sollte, denn am Ende der sanierten Strecke kreuzt die K28 den Landernweg, einen asphaltierten Wirtschaftsweg, der parallel zwischen der L111 und der K27 in Richtung Stade verläuft. Tatsächlich kann man auf dem 2,50m breiten, frisch asphaltierten Weg besser fahren als auf der sanierungsbedürftigen Fahrbahn nebenan. Auf dem Weg nach Stade gibt es nur die Kreuzung mit dem Landernweg, in den man ohnehin abbiegen will.

    Schaut man sich aber an, wie das Konstrukt in Ritsch beginnt / endet, ist kein Konzept mehr erkennbar. Zwar steht am Ortseingang kein neues [Zeichen 240], sondern erst an der nächsten Kreuzung...

    ...aber in Gegenrichtung sieht es dort (in diesem Fall allerdings ohne neues [Zeichen 240]) so aus:

    Eine innerörtliche Benutzungspflicht kommt dort natürlich aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht einmal ansatzweise infrage und schon gar nicht auf einer solchen Ruine auf der falschen Straßenseite. Man hätte sich neben dem neuen Asphalt also auch Gedanken machen müssen, wie man am Ortseingang den Wechsel vom neuen Radweg auf die Fahrbahn gestaltet. Zuständig ist der Landkreis selbst: Als Verkehrsbehörde, sowie als Baulastträger der Kreisstraße.

    Nur für die Gehwege ist die Gemeinde Drochtersen als Baulastträger zuständig, aber dank des [Zeichen 240] nur zu 50%, denn "Radwege" an Kreisstraßen fallen auch in die Baulast des Landkreises. Mit Entfernung der blauen Schilder müsste die Gemeinde Drochtersen künftig also für die Instandhaltung der Gehweg-Ruinen selbst aufkommen (wann wurde das überhaupt das letzte Mal getan?) und das wollen sie natürlich nicht. Also plärren sie den Landkreis voll, dass der die blauen Schilder hängen lässt, weil die Baulast gemeinsamer Geh- und "Radwege" je zur Hälfte zwischen Gemeinde und Landkreis aufgeteilt wird.

    Offiziell allerdings aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Radfahrer weiterhin gezwungen, hier zu fahren: Ritschermoorstraße - Google Maps. Wie in diesem Beispiel besteht eine "Radwege"-Benutzungspflicht auch an vielen anderen Stellen also ausschließlich aus zu 100% sachfremden Erwägungen, weil die Gemeinde davon einen finanziellen Vorteil hat.

    Nun frage ich mich, ob die Entfernung der Verkehrszeichen noch so lange dauern wird, bis der neu asphaltierte Radweg an der K28 bereits wieder sanierungsbedürftig ist, oder ob der Landkreis das vorher hinbekommt. Meine Kapazitäten, gegen diesen ganzen Irrsinn zu klagen, sind begrenzt.

    Der nächste Abschnitt wäre dann der "Radweg" an der K27 zwischen dem Ende des Landernweges und Stade, der sich in einem solch grottigen Zustand befindet, dass dort selbst mit einem Trekkingrad Sturzgefahr besteht. Meines Wissens steht der aber nicht einmal auf der Liste der "Radwege", die in den kommenden fünf Jahren saniert werden sollen. Ich weiß auch nichts davon, dass man Maßnahmen an der Einmündung des Landernweges geplant hätte, und sei es nur durch eine Wiederholung der zHg von 70 km/h Mapillary, die bis dahin schon alle wieder vergessen haben, oder vielleicht auch ein [Zeichen 138-10] vor der Einmündung Mapillary.

    Es mag sein, dass in den kommenden 20 Jahren geplant ist, auch den "Radweg" an der K27 zu sanieren oder eine Querungshilfe in Ritsch zu bauen. So lange aber die Hardware (Asphalt) nicht mit der Software (Verkehrszeichen) zusammenpasst, erkenne ich kein Konzept.

    Und natürlich müsste man einzelne Punkte eines Konzeptes auch als Einzelmaßnahme angehen. Immer wieder kommt bei Umfragen und Bürgerbeteiligungen heraus, dass am Bahnhof Stade sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Es gibt Fahrradboxen für Dauernutzer, aber für Leute, die nur gelegentlich mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren, lohnt sich das einerseits nicht und andererseits gibt es für die Boxen eine Warteliste.

    Gleichzeitig sind in den Boxen immer viele Plätze frei, da niemals alle Mieter gleichzeitig mit dem Fahrrad zum Bahnhof kommen. Hier bräuchte man also eine Idee, wie man die bereits verfügbaren Plätze besser nutzt und die Stellplätze auch für Gelegenheitsnutzer zugänglich macht. Das steht in allen bisherigen Konzepten drin, aber passiert ist nichts. Vielleicht wartet man aber auch, bis irgendwann mal der komplette Bahnhof umgebaut wird.

    Ich glaube vielmehr, dass dieses Konzept wie alle anderen vorher in irgendeiner Schublade vergilben wird. Es ist ja nicht so, dass es noch keine Konzepte gibt. Die finden aber keine Berücksichtigung, wenn irgendwo neu oder umgebaut gebaut, sondern man macht einfach weiter das, was man immer gemacht hat.

    Beim nächsten Mal weiß er von der Benutzungspflicht (obwohl er das Blauschild nie gesehen hat) und muss den Radweg benutzen, laut Richterin.

    Dann müsste nach dieser Argumentation der Richterin jeder Ortskundige auch weiterhin auf "Radwegen" fahren, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben und die Schilder entfernt wurden? Schließlich weiß er ja auch ohne Schild, dass er den "Radweg" benutzen muss. Was für ein Quatsch. ^^

    Die sind zu klein als dass sie was bewirken könnten. Eigentlich irre: Jeder Mensch geht zu Fuß, aber der Fußverkehr hat fast keine Lobby. Immerhin stellt Fuss e.V. keine Forderungen auf, die den Interessen des Fußverkehr entgegen stehen. Insofern ist das immer noch die bessere Lobby als der Bundes-ADFC für den Radverkehr.

    E-Scooter: Kritiker nennen neue Regeln »grobe Attacke« auf Fußgänger - DER SPIEGEL

    Zitat

    Dabei hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen im vergangenen Jahr verdoppelt. Es gab 22 Todesopfer und 9425 Unfälle. Häufige Unfallursachen sind falsche Fahrbahnnutzung und Alkohol.

    Da schreibt mal jemand "Fahrbahn" statt "Straße" und macht es damit gleich wieder falsch. :rolleyes:

    Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wird auch bei den E-Scootern sicherlich ganz toll funktionieren (nicht).

    Wenn es nach einer Kreuzung nicht wiederholt wird, darf der linke "Radweg" also nur von Radfahrern benutzt werden, die vorher schon darauf gefahren sind, aber nicht von denen, die dort gerade eingebogen sind?

    Die Frage müsste also anders gestellt werden: Wo steht, dass die Freigabe über eine Kreuzung hinweg besteht? Und wenn ja: Wie weit besteht die Freigabe? Bis zu einer expliziten Aufhebung der Freigabe durch [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31]? Sowas habe ich noch nie gesehen. Oder besteht die Freigabe zum Geisterradeln so lange man Lust hat, auf der falschen Straßenseite zu fahren? Oder bis zum Ende eines zusammenhängenden Straßenzuges? Was definiert dieses Ende?

    Ich verstehe die Aufregung auch nicht ganz. Der einzige Nachteil ist, dass in fünf Jahren Fahrradanhänger >50kg teurer werden, weil sie dann eine Bremse haben müssen. Bei den weit verbreiteten Systemen, die an der Hinterachse des Fahrrades angeschlossen werden, sogar erst ab 60kg. Alle existierenden Anhänger dürfen weiterhin benutzt werden.

    Allerdings verstehe ich auch nicht, das als großen Wurf für die Verkehrswende zu verkaufen.

    Man wird hier also ernsthaft direkt vor dem ersten Schild über eine Ampelkreuzung nach links geschickt, nur um dann 20 Meter weiter über die Querungshilfe wieder nach rechts wechseln zu sollen

    Immerhin hat man dann auch auf diesen 20m die Fahrbahn frei von Fahrrad-Asis gehalten. Nicht vorzustellen, wenn dort auf 20m Autofahrer hinter langsameren Radfahrern herfahren müssten.

    Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.

    ...oder ob man auch mit 20-25 km/h nach einer halben Stunde keine schmerzenden Handgelenke haben will, obwohl nebenan eine glatt asphaltierte Fahrbahn verläuft.

    Ich bezweifle, dass dich deine Eltern auf der B 73 spielen ließen.

    Ein Teil meines Schulweges zur Grundschule verlief über die Radweg-freie B247.

    Da wir beim Spielen auf der Straße immer zur Seite gegangen sind, wenn ein Auto kam, hätte der Spielspaß auf der Bundesstraße sehr gelitten. Es war daher gar nicht erforderlich, dass uns das verboten wurde, weil wir dazu gar keine Lust hatten. Aber in dem Dorf, in dem ich groß geworden bin, gab es auch nur eine Kreisstraße. Wir haben direkt am Ortseingang gewohnt, wo die Autos mit 80 km/h reinkamen. Gehwege gab es damals auch nicht, so dass ich die 950m zur Bushaltestelle am Fahrbahnrand gegangen bin. Nach der Einschulung sind meine Eltern am ersten Tag mitgekommen und dann haben sie mich alleine zum Schulbus gehen lassen.

    Wobei letztere Fähre nur Fußgänger und Fahrräder mitnimmt. Das kriegen die autoversessenen Deutschen schon mal nicht hin.

    Sollen wir mal Fähren aufzählen, die nur Fußgänger und Fahrräder mitnehmen? Ich fange mal mit fünf Beispielen an:

    - Alle Hadag-Fähren in Hamburg

    - Lühe - Schulau

    - Neßmersiel - Baltrum

    - Egernsund - Langballigau oder Flensburg

    - Hitzacker - Bitter