Beiträge von Yeti

    Vermutlich setzen sie sich zusammen in die nächste Kneipe und feiern, dass die Unfallzahlen im letzten Jahr weniger stark zugenommen haben als im Vorjahr. :)

    Hier wird sogar angeordnet, Hindernisse auf benutzungspflichtige Radwege zu stellen, weil Radfahrer ja schließlich absteigen und schieben oder auf dem Gehweg drum herum fahren können. Immerhin hat man bei dem durch das Schild blockierten Radweg auf das sonst obligatorische [Zeichen 254] verzichtet.

    Fun-fact! Wer sich wundert, warum an dem Fußgängerüberweg der Bordstein abgesenkt ist: Hier war mal eine rote Radwegfurt quer über die Vorfahrtstraße markiert =O

    Immer wenn ich "übersehen" werde, liegt es daran, dass die Kfz-Führer überhaupt nicht in meine Richtung geschaut haben. Da könnte ich mir ein gelbes Blinklicht auf den weißen Helm schnallen oder Feuerwerk in alle Richtungen abschießen und es würde nichts nutzen, wenn das Smartphone gerade wichtiger ist oder Autofahrer zu 120% auf die nächste Lücke fixiert sind, in die sie sich gleich reinquetschen können. Und solange der Polizei dazu nichts Besseres einfällt, als darauf hinzuweisen, dass sich Radfahrer vor den Verstößen des Kfz-Verkehrs halt besser schützen und noch häufiger auf ihre Rechte verzichten müssen, wird das nichts mit der Verkehrswende.

    Das ist übrigens auch meine Standardantwort, wenn die "Experten" mich darauf hinweisen, dass ich halt vorsichtiger fahren müsse: Wenn ich das nicht ständig tun würde, wäre ich längst tot oder Dauerpatient im Elbe-Klinikum. Zum Glück ist Stade klein genug, dass man ausreichend schnell mit dem Fahrrad im Grünen ist, wo man sich darüber freuen kann, dass Radfahren auch Spaß macht.

    Inzwischen ist hier selbst die Natur tätig geworden und dieser Rhododendron hat kurzerhand selbst die Initiative ergriffen und eine unnötige und unzulässige Benutzungspflicht auf einem zu schmalen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg (natürlich auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig) aufgehoben.

    Dieser Weg führt übrigens wenig später "aus Sicherheitsgründen" verkehrt herum in einen Kreisverkehr, wo Radfahrer an zwei Einfahrten nicht zu sehen sind. Vielen Dank an das Gebüsch für den Einsatz!

    Ich werde nachher eine große Packung Rhododendron-Dünger kaufen und in der Stadt verteilen, denn was diese Pflanze erreicht hat, haben wir in 3 intensiven Gesprächen mit der Stadtverwaltung bislang nicht hinbekommen.

    Heute geht aber eine Maßnahmenliste mit knapp 100 einzeln aufgeführten Punkten an die Stadtverwaltung, an die Bürgermeisterin und den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Stadtrat. Von unterschrittenen Mindestbreiten auf benutzungspflichtigen Radwegen, linksseitigen Benutzungspflichten, Hindernissen mitten auf Radwegen, schlechte Sichtbeziehungen an Kreuzungen, fehlende Furtmarkierungen als auch unzulässige Furtmarkierungen, sowie ausgewählte Beispiele für den teils erbärmlichen Zustand von Radwegen ist alles dabei. Man fragt sich ernsthaft, was Verwaltung und Polizei hier bei den regelmäßigen Verkehrsschauen so treiben und ob man alles, was wir dokumentiert haben, nicht sehen wollte, es einfach für normal hält oder es schlichtweg niemanden interessiert.

    In München ist diese Art der Nutzung des [Zeichen 254] auf jeden Fall vollkommen üblich, wenn man eine bidirektionale Nutzung eines Radwegs beenden will.

    Hier ist die Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] (= Schieben verboten) üblich, auch wenn man dort, wo das Schild steht, sowieso nicht Fahrrad fahren darf und es auf der anderen Straßenseite ein [Zeichen 241-30] gibt. Aber man sieht ja, was gemeint ist ;)

    Auch in der Gegenrichtung soll man erst absteigen und darf anschließend wegen [Zeichen 259] auch nicht schieben, um 10m weiter wieder wegen [Zeichen 241-30] auf dem in 90m gesperrten Weg fahren oder gehen zu müssen. Vielleicht gilt das Fußgängerverbot wegen des Zusatzzeichens mit dem Fußgängersymbol aber auch nur für die gegenüberliegende Straßenseite, wo der Pfeil hinzeigt und man muss weiter auf dem rechten Gehweg bis vor den Bauzaun laufen.

    Vermutlich möchte die Stader VB aber damit einfach nur signalisieren, dass ihr die Bedeutung von Verkehrszeichen unklar ist oder dass ihr eigentlich alles egal ist, solange die Radfahrer sich von der Fahrbahn fern halten.

    Außerdem sperrt doch [Zeichen 254]den gesamten Straßenquerschnitt ...

    Das ist etwas, was regelmäßig nicht beachtet wird, sondern das Zeichen soll offensichtlich nur für den Straßenteil gelten, wo es aufgestellt ist ("man sieht ja, was gemeint ist"). Wobei hier im speziellen Fall eigentlich wirklich nicht gemeint sein kann, dass man nicht bis zur nächsten Kreuzung auf der linken Seite fahren können soll, um dort nach links abzubiegen, denn es gibt einen eigenen Signalgeber für Radfahrer in dieser Richtung, sowie eine separate Linksabbiegespur. Vielleicht fehlt unter dem ersten [Zeichen 254] ein Zusatzzeichen "50m"

    Wo ist denn eigentlich genau definiert, dass ein[Zeichen 259] oder [Zeichen 254] immer für die gesamte Straße gilt und nicht nur für den Teil, wo es aufgestellt ist?

    Zitat von VwV-StVO

    Strecken- und Verkehrsverbote für einzelne Fahrstreifen sind in der Regel so über den einzelnen Fahrstreifen anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste).

    ...

    Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind.

    Im ersten Satz ist von einzelnen Fahrstreifen die Rede, aber nicht von den Sonderwegen im Seitenraum. Aber es heißt, dass Verkehrszeichen sich auch auf Teile der Straße beziehen können, wenn sie zweifelsfrei zugeordnet werden können. Ist im Beispiel das [Zeichen 254] nicht zweifelsfrei dem Radweg zuzuordnen?

    Den zweiten Satz verstehe ich so, dass links aufgestellte VZ kein Missverständnis aufkommen lassen dürfen, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten.

    Das widerspricht irgendwie dem ersten Satz, wenn das VZ zweifelsfrei nur dem linken Radweg zuzuordnen ist.

    Auf die Unfalltypen hatte ich auch hingewiesen. Von einem rechts abbiegenden LKW kann man nur überfahren werden, wenn man sich beim Abbiegevorgang neben dem LKW befindet. Wenn man vor oder hinter dem LKW fährt, ist dieser Unfalltyp nicht möglich.

    Mich hat in der Statistik die Verteilung bei den Vorfahrt-Unfällen überrascht. Das waren nur wenig mehr auf Radwegen als auf der Fahrbahn. Auf meinem täglichen Arbeitsweg fahre ich je zur Hälfte auf benutzungspflichtigen Radwegen und auf der Fahrbahn. Seit September 2017 habe ich 39 gefährliche Situationen auf dem Radweg gezählt, aber nur 5 auf der Fahrbahn. Nur 3 mal war es ein Überholen mit zu knappem Seitenabstand.

    Ich glaube, dass die Sorge vor der Fahrbahnbenutzung darin begründet ist, dass sich die Leute dort ausgeliefert fühlen, während sie meinen, ihr Risiko auf dem Radweg selbst in der Hand zu haben. Das ist auch nicht von der Hand zu weisen, denn je langsamer ich auf dem Radweg fahre, desto geringer ist das Risiko, an Kreuzungen übersehen zu werden und wer trotz Vorfahrt an jeder Kreuzung anhält und die einmündende Straße erst überquert, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist, wird auch nicht umgefahren. Nur kommt man dann als Radfahrer halt nicht mehr vorwärts.

    Hier die Verteilung nach Unfalltypen, sowie RVA und Fahrbahn. Weggelassen habe ich die Solo-Unfälle, die in vielen Fällen mit gesundheitlichem Kollaps in Verbindung standen, sowie alle "sonstigen", wo es zu wenige Informationen gab.

    Ich hatte gestern Abend Gelegenheit, bei der Vorstellung des neuen Radverkehrskonzeptes in der Nachbargemeinde Horneburg einen kleinen Vortrag über die Risiken von Radwegen und für das Radfahren auf der Fahrbahn zu halten.

    Hintergrund: In Horneburg werden im Mai sämtliche benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege zu Gehwegen umbeschildert und Radfahrer sollen im ganzen Ort überall auf der Fahrbahn fahren. An den Ortseingängen werden Überleitungen von den Außerorts-Radwegen auf die Fahrbahn eingerichtet und die Abschnitte mit Tempo-30 erweitert.

    Ich hatte in die Präsentation auch dieses Diagramm von Th(oma)s aufgenommen und es ist nun im Nachgang eine Frage aufgekommen, wo ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt: Wie groß ist der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen und auf der Fahrbahn?

    Ich hatte ein Diagramm erstellt, wo die Vorfahrt-Unfälle, Queren-Unfälle, Rechtsabbiege-Unfälle, Überholunfälle, sowie Einfahr-Unfälle zusammengestellt waren. Mehr als 2/3 dieser tödlichen Unfälle ereigneten sich auf Radverkehrsanlagen, nur knapp mehr als ein Viertel auf der Fahrbahn und der Rest auf sonstigen Wegen. Es kam das Argument, dass ja auch die meisten Radfahrer auf Radwegen fahren und es deshalb kein Wunder sei, dass dort auch mehr Radfahrer verunglücken. Gibt es diese Zahlen, wie groß der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn ist und wenn ja: wo?

    Die Stadt Stade hat nun die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner veröffentlicht:

    https://www.stadt-stade.info/portal/meldung…ubrik=900000020

    Hat von euch nicht jemand Lust, sich zu bewerben? :) Hier warten viele spannende Aufgaben auf euch: Eine Radverkehrsinfrastruktur auf dem technischen und rechtlichen Stand der 1980er Jahre, neu entstandene Ortsteile ohne attraktive Bus- und Radverkehrsanbindung, Kommunalpolitiker, die das Aussterben der Innenstadt prophezeihen, wenn man nicht noch neue Parkhäuser baut, sowie Kollegen in der Verwaltung, deren erklärtes Ziel es ist, Radfahrer, wo immer es geht (und auch dort, wo es eigentlich nicht geht), von der Fahrbahn fern zu halten. Zum Beispiel der als Ansprechpartner genannte Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, der mir in einem Gespräch sagte, dass in Stade "das Paradigma gelte, dass Radwege, dort, wo sie vorhanden sind, auch benutzt werden sollen." (sic)

    Ich hätte es dabei belassen, die 110 zu wählen. Da sitzen die Leute mit ihren Smartphones am Fenster und hoffen vermutlich, dass es einen Unfall gibt, den sie dann gleich bei Youtube hochladen können. Wenn man die Pozilei informiert hat, es dort aber keinen interessiert und dann gibt es einen Unfall: SEP (someone elses problem). Als selbst Geschädigter hätte ich Anzeige gegen die Baufirma erstattet. Nicht wegen der Aussicht auf Schmerzensgeld, sondern damit die Pozilei und künftig auch die Baufirma den Fall dann vielleicht doch mal ernst nimmt.

    *edit: Alternativ kannst du die Baufirma und die Pozilei HH hier nominieren: https://digitalsynopsis.com/buzz/not-my-job-funny-pics/

    Ich habe gerade mit dem in Sachen Radverkehrsrecht bekannten Anwalt Dr. K. aus Kiel telefoniert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Für den Kuhweidenweg könnte man direkt gegen die neue Benutzungspflicht stadteinwärts auf dem dann in Fahrtrichtung rechts liegenden Radweg klagen, aber das würde im Erfolgsfall nicht automatisch zur Aufhebung der bereits zuvor bestehenden linksseitigen Benutzungspflicht stadtauswärts führen.

    Ich werde also den Antrag auf Neuverbescheidung und Aufhebung der Benutzungspflicht in beiden Richtungen stellen, den ich bereits ausformuliert habe. Da ich nicht davon ausgehe, innerhalb von 3 Monaten einen positiven Bescheid zu erhalten, muss die Klage noch warten, bis die Frist abgelaufen ist. Beim Ausarbeiten des Antrags hatte ich wertvolle Unterstützung aus dem Landkreis Harburg, wo gerade 8 Klagen laufen.