Beiträge von Yeti

    Das Gespräch mit dem Vertreter des Landkreises ist heute Vormittag sehr gut verlaufen. Er hält alle benannten Kritikpunkte für berechtigt und sieht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Auch der Aussage aus dem Antwortschreiben auf unsere Maßnahmenliste, dass die VwV-StVO eher Empfehlungscharakter habe und nicht zum unmittelbaren Handeln auffordere, widersprach er deutlich.

    Wir sind so verblieben, in kleiner Runde und seiner Beteiligung zeitnah das Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu suchen. Mit der Rückendeckung von der Fachaufsichtsbehörde nimmt man unsere Kritik dann vielleicht endlich mal ernst(er). Sollte das nicht zum Erfolg führen, wird die Fachaufsichtsbehörde von sich aus aktiv werden und von der anderen Seite werden wir Druck aufbauen, indem wir weitere Anträge stellen, die wir erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.

    Die Geschichte vom Kuhweidenweg war beim Landkreis gar nicht bekannt. Man war davon ausgegangen, dass die Stadt unsere Kritik aufgegriffen und die beanstandete Regelung aufgehoben hat, anstatt den selben Blödsinn auch in Gegenrichtung zu erlassen. Von einer künftigen Freigabe des Gehweges für den Radverkehr hält er ebenso wenig wie ich.

    Vielleicht kommt damit wieder etwas Bewegung in die verfahrene Situation.

    Ich habe gerade erfahren, dass der Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, den ich morgen als Vertreter der Fachaufsichtsbehörde treffe, auf dieser Strecke auch regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs ist. Ich werde ihn mal fragen, ob er dort bergauf absteigt und schiebt und ob er bergab auf der Fahrbahn fährt oder auch mit hoher Geschwindigkeit auf dem Gehweg. :saint:

    Wie viele Fehler kann eine einzelne Verkehrsbehörde auf gerade einmal 200m machen?

    hier: https://www.google.de/maps/@53.59946…m/data=!3m1!1e3

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    Hallo Herr XXX,

    ich bin vorgestern auf eine angebliche Neuregelung an der Bremervörder Staße aufmerksam gemacht worden. Es stellte sich dann aber schnell heraus, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelte, da 3 übereinander hängende Verkehrszeichen in einen falschen Zusammenhang gebracht wurden. An der Ecke Bremervörder Straße / An den Fischteichen hängen am selben Pfosten das Z205, Z209 und Z240. Gemäß VwV-StVO zu §39 dürfen mehrere Verkehrszeichen an einem gemeinsamen Pfosten nur angebracht werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und die selbe Strecke betreffen. Beides ist hier nicht gegeben und führte zu dem Missverständnis, dass Radfahrer an dieser Stelle von der Bremervörder Straße nach rechts in die Straße An den Fischteichen abbiegen müssten, weil meine Bekannte das Z209 auf den Radverkehr in der Bremervörder Straße bezogen hat.

    Bei der Gelegenheit sind mir jedoch mehrere weitere Ungereimtheiten in der Straße An den Fischteichen aufgefallen.

    1. Der Gehweg weist optisch getrennte Bereiche auf (vermutlich gab es hier mal einen getrennten Geh- und Radweg). Aktuell steht dort die Kombination Z239+ZZ1022-10, womit die gesamte Fläche als Gehweg ausgewiesen wird, der von Radfahrern in Schrittgeschwindigkeit benutzt werden darf. Ich habe dort 5 Minuten lang die Radfahrer beobachtet und kein einziger ist dort Schritttempo gefahren. Auf der abschüssigen Strecke schätze ich die Durchschnittsgeshwindigkeit der Radfahrer auf 25-30km/h. Es gab dort nach Auskunft der Polizei bereits einen Unfall mit schwer Verletzten zwischen einem Radfahrer und Fußgänger. Der Gehweg wird auch von Fußgängern in diesem Bereich stark genutzt.

    2. An der Kreuzung An den Fischteichen / Am Schwarzen Berg gilt rechts vor links. Allerdings ist hier eine knallrote Furtmarkierung aufgebracht, die den Radfahrern, die von der Bremervörder Straße den Gehweg runterbrettern, suggeriert, sie hätten an dieser Kreuzung auch noch Vorrang. Gemäß VwV-StVO zu §9 Abs. 2 MÜSSEN Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen aufgebracht werden, DÜRFEN aber NICHT an Kreuzungen vorhanden sein, an denen die Regel rechts vor links gilt.

    3. Die Straße An den Fischteichen ist Bestandteil der Fahrradhauptroute aus der Innenstadt entlang der Strecke Am Bahndamm zu den westlichen Stadtteilen. Allerdings handelt es sich um eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht in Gegenrichtung freigegeben ist. Die rote Radwegfurt führt vom unabhängig geführten Weg Am Bahndamm direkt auf den linksseitigen Radweg, auf dem Radfahrer gar nicht fahren dürfen. Auf diesem Teil der Fahrradhauptroute müssten Radfahrer aus Richtung Innenstadt also schieben. Es fahren aber alle auf dem linken Radweg, der aus der anderen Richtung als Gehweg gekennzeichnet ist.

    Maßnahmen:

    - Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr durch ZZ1022-10 unter dem Z267, sowie ZZ100-32 unter Z220. Für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist ausreichend Platz und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Der Kfz-Verkehr ist sehr gering.

    - Nach Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr Anbringung des ZZ1011-10 auch unter dem Z209 an der Ecke Bremervörder Straße oder Entfernung des Z209, welches bislang ohnehin nur für Fahrzeuge gelten kann, die direkt an der Ecke aus der Grundstückseinfahrt kommen, da es sich um eine Einbahnstraße handelt.

    - Aufhebung der Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Es gibt nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer dort bergab auf dem Gehweg fahren dürfen sollten. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens kann dort jeder Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf diesem Teilstück kommt auch die Einrichtung einer Fahrradstraße (Anliegerverkehr frei) in Frage, da der Radverkehr hier bereits die dominierende Verkehrsart ist.

    - Entfernung der roten Radwegfurt und Verdeutlichung der Rechts-vor-links Regel auf der Fahrbahn oder alternativ Neuregelung der Vorfahrt (dann mit Aufhebung oder Verschiebung der 30er Zone)

    - Absenkung des Bordsteins in gerader Verlängerung der Fahrbahn zum Einfahren in den unabhängig geführten Weg Am Bahndamm, Fahrradhauptroute zur Innenstadt.

    - Einheitliche Pflasterung des Bürgersteiges zur Verdeutlichung, dass es sich bei der Fläche ausschließlich um einen Gehweg handelt, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben.

    Sie haben uns geschrieben, dass einfache Maßnahmen künftig auch kurzfristig umgesetzt werden. Die bestehende Regelung gefährdet Fußgänger völlig unnötig und führt in Kombination mit einer unzulässigen Furtmarkierung dazu, dass viele Radfahrer unerlaubt entgegen der Einbahnstraße einen linken Radweg befahren, der nicht freigegeben ist. Das Risiko für diese irreführenden und widersprüchlichen Regelungen und Markierungen tragen im Haftungsfall die Radfahrer.

    Ich bitte Sie um Antwort bis zum 31.08.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hier die Zusammenstellung für das Treffen mit der Fachaufsichtsbehörde. Dazu nehme ich noch das Antwortschreiben auf unsere Maßnahmenliste mit, in der man uns erklärt hat, dass die VwV-StVO nur Empfehlungscharakter hat.

    Landkreis.pdf

    Wir hatten die Leute aus dem Rathaus auch zu einer gemeinsamen Radtour eingeladen. Da würde mich an einigen Stellen mal interessieren, wie sie sich verhalten würden, um die von ihnen selbst erlassenen Regelungen zu befolgen. Im Prinzip kann man hier an jeder Kreuzung anhalten und erstmal 5 Minuten überlegen, wie man regelkonform weiter kommt. Kein Wunder, dass sich hier niemand daran hält, wenn es stellenweise nicht einmal möglich ist.

    Ich mutmaße mal, dass es auf der Erbstorfer Landstraße regelmäßig zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt, vermutlich sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Radfahrer, die auf dem lediglich linksseitigen Radweg stadtauswärts fahren und in die Straße Am Ebensberg abbiegen wollen, finden keine sichere Querungsmöglichkeit vor.

    Die längere Sattelstütze schaut eben oben etwa 5 cm mehr heraus.

    Ich habe 88 er Schrittlänge und was total praktisch ist: Ist sie ganz rausgezogen, paßt es perfekt!

    Wenn schon mehr als 2 Gänge, dann übrigens am besten 6 Gänge. Gewichts- und Preisabstand sind nicht allzu groß. So riet mir auch der überaus freundliche und kompetente Mitarbeiter.

    Dazu tendiere ich auch: Entweder reichen 2 Gänge oder man nimmt die Kombination aus Ketten- und Nabenschaltung.

    Mal sehen, wann ich Zeit finde für einen Ausflug in den Brompton-Shop zum ausgiebigen Ausprobieren.

    Schade. Montags komme ich immer erst um 20:00 in Stade an. Schon gesehen?

    https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/uploads/blaett…dex.html#page_2

    Ich reg mich da nicht mehr drüber auf.

    Danke für den Link. Ich hatte es in der gedruckten Ausgabe gelesen, aber der Artikel ist ansonsten nicht online verfügbar. Das Handeln der Verwaltung ist in der Tat völlig plan- und konzeptlos. Anstatt die konstruktiven Hinweise und Vorschläge aufzugreifen, rechtfertigt und wehrt man sich.

    Die Begründung der Verwaltung für ihre Tatenlosigkeit ist hanebüchener Unsinn. Nun heißt es, dass man ohne den Verkehrsplaner gar nichts machen kann. Wie kann die Stadt Stade eine eigene Verkehrsbehörde stellen, wenn dort offenbar bislang die Kompetenz fehlt, die VwV StVO umzusetzen? Die Stelle des Verkehrsplaners soll außerdem beim Straßen- und Tiefbauamt angesiedelt sein und nicht bei der Verkehrsbehörde. Hier fehlt nicht das Personal, sondern der Wille, etwas zu verändern.

    Ich habe am Donnerstag einen Termin beim Landkreis, der zuständigen Fachaufsichtsbehörde, und werde dort genau diese Frage stellen. Ich habe dafür einige exemplarische Beispiele ausgewählt, was hier schief läuft und die Maßnahmen zitiert, die bereits im Radverkehrskonzept von 1999 vorgeschlagen wurden. Einiges würde man heute anders lösen (z.B. gibt es häufiger den Vorschlag, den benötigten Platz für den Radverkehr den Fußgängern abzuknapsen), aber die Probleme wurden schon damals benannt. Es ist explizit von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten die Rede, die bis heute unverändert bestehen.

    In einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde wurde mir gesagt, dass sich die bestehenden Regelungen bewährt hätten, da es in Stade keine Unfallschwerpunkte mit Radfahrern gebe. Das ist in etwa so hirnrissig, wie zu behaupten, es hätte sich bewährt, Rasierklingen auf dem Kinderspielplatz zu verstecken, solange sich nicht mindestens 3 Kinder pro Jahr daran schwer verletzen.

    Das hatte ich kürzlich bei Nahverkehr HH gefunden: https://www.bild.de/regional/hambu…95436.bild.html Der bekennende Autofahrer Andreas Rieckhoff war vormals Bürgermeister in Stade und seine Hinterlassenschaften wirken bis heute, zumal sich seine Nachfolgerin ebenfalls für die Radverkehrsförderung nicht interessiert.

    Muss ich ausprobieren, ob es mir 200,- EUR und 0,8kg zusätzliches Gewicht wert ist. Das Schwere ist ja die 3-Gang Nabenschaltung.

    Die selbe Frage mit der Sattelstütze: Ich werde bei meiner Größe wohl die lange Stütze oder die Teleskopstütze benötigen. Vermutlich bekommt man das Rad mit der Teleskopstütze kleiner zusammengefaltet, oder? Aber auch das kostet wieder extra und bringt 0,3kg Zusatzgewicht. Wenn man das Rad überall mit hin nehmen möchte und auch mal ein Stück tragen muss, läppert sich dann einiges an Gewicht zusammen.

    Ich musste bei Anschaffung meines 7. Fahrrades ein bisschen ans Budget denken, wollte Gewicht sparen und mag gern Kettenschaltungen.

    Darum wurde es die Zweigangkettenschaltung. In hiesigen Gefilden kam ich bislang jeden Berg hoch und konnte bis ca. 46 km/h bergab mittreten. Und: Ich habe ein Rad um die 10 kg (geschätzt).

    Bei mir wäre es ja erst das 3. Rad und ich muss vor allem an den Platz denken. Demnächst kann ich mal ein Brompton mit 3-Gang Nabenschaltung von einem Freund fahren und ich gehe davon aus, dass man im Brompton Shop auch mal beide Varianten direkt vergleichen kann. Steigungen gibt es hier auch quasi nicht und die Idee, dass 2 Gänge ausreichen, finde ich gar nicht abwegig. Aber bis zum Geburtstag sind es ja noch ein paar Wochen... *trippel*

    Ein Brompton kann wirklich überall mit ...

    Für welche Schaltung hast du dich entschieden? Ich denke gerade darüber nach, was ich mir nächsten Monat zum Geburtstag schenken könnte und ertappe mich in letzter Zeit vermehrt dabei, mir die verschiedenen Varianten auf der Homepage des Brompton-Stores anzuschauen. Zum Glück ist der Shop 45km von meiner EC-Karte entfernt (44,8km, um genau zu sein :/)

    Und hier noch die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Demnach ist in jedem Fall Handlungsbedarf gegeben, wenn die Mindestanforderungen der VwV-StVO an die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nicht erfüllt sind.

    Die Bügermeisterin hat die VwV-StVO nicht als Empfehlung bezeichnet. Sie erläutert nur, dass die Empfehlungen aus der VwV-StVO sie nicht zum Handeln zwingen. Womit sie Recht haben könnte.

    Zunächst einmal hat den Brief nicht die Bürgermeisterin geschrieben. Als Bearbeiter ist im Briefkopf der MA der Verkehrsabteilung genannt, unterschrieben ist es "im Auftrag" vom Stadtbaurat.

    Dass die VwV-StVO nicht zum Handeln zwingt, wenn Anordnungen, die bereits vor Inkrafttreten der StVO-Novelle bestanden, nicht im Einklang mit der aktuellen Fassung der Vorschrift sind, sehe ich anders. Denn die Verkehrsbehörden sind auch gehalten, regelmäßig die Zweckmäßigkeit der bestehenden Infrastruktur und angeordneten Regelungen zu überprüfen. Es dürfte schwer zu begründen sein, dass eine Regelung, die seit 21 Jahren der StVO widerspricht, heute noch zweckmäßig ist.

    Wäre es nicht so, dann müsste man tatsächlich gegen jedes Blauschild, welches bereits vor 1997 existierte, klagen. Aber dann würden auch die Gerichte öfter entscheiden, dass die ganzen Altlasten bestehen bleiben dürften, weil die VwV-StVO gar nicht zum Handeln zwingt.

    Die Formulierungen der VwV sind natürlich weich formuliert, damit es überhaupt einen gewissen Ermessensspielraum geben kann. Sie enthält aber auch deutliche Formulierungen, z.B. dass die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden ist. Damit ist schon klar, dass man so etwas nicht aus Gründen der Sicherheit vorschreiben kann (bzw. nur in ganz seltenen und begründeten Ausnahmefällen).

    *edit: Es ist in dem Schreiben explizit von Vorgaben/Empfehlungen der VwV die Rede. Nach Auffassung der Stadt enthält die Verwaltungsvorschrift demnach sowohl Vorgaben als auch Empfehlungen und weder das Eine noch das Andere zwingt sie zum Handeln.

    Eine solche Unterscheidung wäre z.B. bei den Breitenvorgaben benutzungspflichtiger Radwege möglich: Breite möglichst = Empfehlung, Breite mindestens = Vorgabe. Bei einem 1,60m breiten Radweg wäre also kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, bei einem 1,30m breiten Weg aber doch.