Beiträge von Yeti

    Danke für die Ergänzung! Ich hatte mich schon gewundert, warum es teilweise in den Fahrradwagen auch Sitze gibt. Dass es an der Jahreszeit liegt, kam mir nicht in den Sinn ;)

    Mein Bild oben entstand am Montagabend nach 21 Uhr auf der Strecke von Uelzen nach Hamburg. Da war der Zug leer, aber es gibt natürlich auch Unmut von Berufspendlern, die morgens und nach Feierabend nur noch Stehplätze finden, während die Kapazitäten im Fahrradwagen meistens nicht voll ausgenutzt werden. Ich habe aber auch schon erlebt, dass der Fahrradwagen voll mit Fahrrädern ist, wenn z.B. eine größere Gruppe mit dem Rad unterwegs ist. Man kann es halt nicht immer allen rechtmachen.

    Im Metronom gibt es einen Fahrradwagen, der auf der gesamten unteren Ebene viel Platz für Fahrräder bietet. Das Niedersachsen-Ticket kostet 23,- EUR für den ganzen Tag und die Fahrrad-Tageskarte noch einmal 5,- EUR.

    Man kann wahlweise das Vorderrad in die Bügel einhängen oder das Rad an den seitlichen Halterungen festschnallen. Ein Gurt ist dafür leider nicht angebracht, so dass man selbst etwas dabei haben muss (geht z.B. auch mit dem Fahrradschloss).

    Die Vorfahrtregelung gilt immer für die gesamte Straße. Wenn dort rechts-vor-links gilt, hat der weiße Benz Vorfahrt und die Furtmarkierung dürfte dort nicht vorhanden sein. Wenn es sich in Blickrichtung um eine Vorfahrtstraße handelt, dann gilt das auch für den Radweg und sogar für Radfahrer auf dem Gehweg (selbst wenn sie in der falschen Richtung darauf fahren oder wenn er gar nicht für den Radverkehr freigegeben wäre).

    Das finde ich wirklich komisch. Bei meinen Gesprächen mit Mitgliedern des Stadtrates hatte ich mir so ein Schild als Beispiel ausgedacht und dazu gesagt, dass man ja nicht einfach auf ein STOP Schild "HALT" drauf schreiben darf, weil so etwas verbindlich in der StVO geregelt ist, wie Verkehrszeichen auszusehen haben. Allerdings war das Schild in meinem Beispiel dazu noch sechseckig. Aber man kann sich offenbar kein Beispiel ausdenken, das bescheuert genug ist, als dass man es nicht irgendwo in der Realität tatsächlich zu Gesicht bekäme.

    Wenn jetzt noch einer ein "ST"-Schild entdeckt, das man aufgestellt hat, weil für ein ganzes "STOP"-Schild zu wenig Platz war... :)

    Hallo Stefan,

    selbstverständlich darfst du auf dem grau gepflasterten Teil zu Fuß gehen. Verkehrszeichen stehen rechts neben der gekennzeichneten Verkehrsfläche. Also gilt das [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-33] für den rot gepflasterten Teil links daneben, wo auch die Richtungspfeile drauf sind. Der Rest ist automatisch Gehweg. Dafür spricht die optische Trennung und die Tatsache, dass auf diese Fläche ein Fußgängerüberweg verläuft.

    Das Problem hat man eher andersrum als Radfahrer: Wenn eine Fläche nicht eindeutig für die Nutzung durch den Radverkehr vorgesehen ist, dann ist es erst mal nur ein Gehweg. Hier hätte man aber auch ohne Z237 einen klar für den Radverkehr erkennbaren Teil. Ohne das Blauschild dürfte man dort trotzdem Radfahren.

    Hier wird vor Radfahrern gewarnt, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite fahren (in dieser Einöde selbstverständlich auf einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg).

    Ich habe mich auch gefragt, ob das "frei" absichtlich überklebt ist. Vielleicht ist es tatsächlich gewollt, den Weg bis zur Querungshilfe frei zu geben. Das ist ca. 300m hinter dem Ortseingang und der Radweg verläuft außerorts auf dieser Seite. Vorher gibt es zwei Kreuzungen, wo es in ein Wohngebiet geht. Vielleicht möchte man ermöglichen, legal dort hin zu fahren, ohne zweimal die Straßenseite zu wechseln.

    Es beginnt gerade die Rapsblüte. Da gibt es für Bienen viel Futter, aber wenn die Rapsblüte durch ist, ist Ende. Auch die Obstblüte im Alten Land hat begonnen und Imker aus ganz Deutschland kommen mit ihren Bienenvölkern, die beim Bestäuben der Millionen Kirsch- und Apfelbäume als "Leiharbeiter" aushelfen. Aber ab Mitte/Ende Mai ist die Obstblüte auch wieder vorbei.

    Die großen Monokulturen führen dazu, dass es kein durchgängiges Futterangebot mehr gibt, während der Bedarf an Insekten in der kurzen Blütezeit nicht mehr gedeckt werden kann. Erst wenn es zu spät ist, wird man erkennen, welch immensen wirtschaftlichen Schaden das auch mit sich bringen wird.

    Dumme Menschheit, die aus Gier und Kurzsichtigkeit ihre eigene Wirtschafts- und Lebensgrundlage zerstört.

    Danke, Hane Das steht in der VwV-StVO zu §9, Randnummer 3. Mir ging es auch nicht nur um die rote Farbe sondern grundsätzlich darum, dass man Radfahrern nicht ein Eindruck vermitteln sollte, sie hätten Vorrang wo sie keinen haben. Ein breiter roter Streifen mit Fahrradpiktogramm über eine Vorfahrtstraße an einer ausgeschalteten Ampel kann zu gefährlichen Missverständnissen führen.

    Wir erleben das ja auch ständig an Fußgängerüberwegen, wo alles Mögliche geglaubt wird, welche Rechte oder Pflichten Radfahrer dort angeblich haben (keine anderen als an jeder beliebigen anderen Stelle auch). Trotzdem sieht man oft Radfahrer, die am Fußgängerüberweg ohne auf den Fahrbahnverkehr zu achten, die Fahrbahn kreuzen und hört regelmäßig, dass man als Radfahrer am Fußgängerüberweg auf jeden Fall absteigen müsse (muss man aber nur, wenn man dann als Fußgänger Vorrang haben will).

    Daher sehe ich Radverkehrsführungen über Fußgängerüberwege auch sehr kritisch. Die Stadtverwaltung versteht unter einem Fußgängerüberweg allerdings wohl eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer.

    Hier hat es im letzten Jahr einen Unfall mit einem schwer verletzten Radfahrer gegeben: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3703234

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.59555…m/data=!3m1!1e3

    Der Radweg verläuft zwischen der Bremervörder Straße und dem Lerchenweg parallel zur B73, aber dann zwischen Lerchenweg und Kuckucksweg abseits. Der Radfahrer kam entgegen der Richtung, in der das Foto aufgenommen wurde vom Kuckucksweg. Mir ist die Situation dort unklar: Gilt hier §9 für den Radverkehr, der dem Verlauf der B73 folgt? Ist das bei den Verschwenkungen noch geradeaus fahrender Radverkehr? Gehört der Radweg überhaupt zur B73 oder ist es ein unabhängig geführter Weg?

    Kreuzt der Radweg hier den Rechtsabbieger und Radfahrer sind wartepflichtig? Hier sollte die Vorfahrt eindeutig geregelt werden, entweder durch ein [Zeichen 205]am Rechtsabbieger oder meinetwegen auch für den Radweg. Wenn dort beide glauben, dass der jeweils andere warten muss, dann knallt es.

    Zitat von VwV-StVO

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    A propos interessant: So etwas kommt dabei heraus, wenn man um jeden Preis verhindern will, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Um zum Bahnhof zu gelangen, soll man erst am Fußgängerüberweg auf den Gehweg auf der anderen Straßenseite wechseln, dort 20m weit schieben und gleich danach am nächsten Zebrastreifen auf die linke Straßenseite wechseln, wo ein 1,30m breiter Zweirichtungsradweg (natürlich benutzungspflichtig!) direkt neben dem Bordstein verläuft. Der Bahnhof befindet sich übrigens auf der rechten Seite, so dass man dann vor dem Bahnhofsgebäude ein weiteres Mal die Fahrbahn überqueren soll. Laut Verkehrsbehörde dient das alles der Sicherheit der Radfahrer.

    An der gezeigten Kreuzung gilt übrigens rechts-vor-links. Die Fahrbahnmarkierung stammt jedoch noch aus der Zeit, als dort eine abknickende Vorfahrt bestand. Kein Wunder, dass Autofahrer, die nach links abbiegen, regelmäßig Fahrzeugen die Vorfahrt nehmen, die hier von rechts kommen. Man sieht ja schließlich, was gemeint ist, oder etwa nicht?

    Weil Radwegfurten den Verlauf von Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen, aber nicht über Vorfahrtstraßen hinweg markieren. Daher darf es auch keine Furtmarkierungen an Kreuzungen geben, wo die rechts-vor-links-Regel gilt, weil die Furt den Eindruck erwecken könnte, dass der Radverkehr Vorrang hat.

    Solange die Ampel in Betrieb ist, gibt es keine Missverständnisse, das ist klar.

    Meiner Beobachtung nach haben die Regelverstöße durch Radfahrer mit Beginn der warmen Jahreszeit wieder deutlich zugenommen. Während mir im Winter nur vergleichsweise wenige Radfahrer auf der falschen Straßenseite entgegen kommen, ist es an jedem warmen Frühlingstag ein Vielfaches davon. Manchmal fahren hier mehr Radfahrer auf der falschen als auf der rechten Seite. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Radfahrer, die sich am wenigsten an die Verkehrsregeln halten, eigentlich die meiste Zeit Autofahrer sind.

    Klischee: Junge Frau, ca. Mitte 20, unterwegs auf dem linksseitigen Gehweg mit einem Hollandrad, 0,5 bar Luftdruck auf den Reifen, Kabel am Vorderlicht vor 7 Jahren abgerissen und seitdem nicht wieder angeklemmt. 8)

    Ich habe mal eine Frage an Euch bezüglich dieser Situation. Da sieht man eine Bettelampel mit kombinierten Streuscheiben für Fußgänger und Radfahrer. Auf dem Bild ist gerade nicht zu sehen, dass das Fußgänger/Radfahrsignal rot zeigt. Das Fahrbahnsignal ist aus und geht nur an, wenn jemand den Bettelknopf drückt.

    Nun ist hier aber dick und rot eine Fahrradfurt über die Vorfahrtstraße gemalt und am Sonntagabend habe ich gesehen, dass die Ampel komplett aus war (auch das Fußgänger-/Radfahrsignal). Was passiert eigentlich, wenn ein Radfahrer hier glaubt, er hätte gegenüber dem Fahrbahnverkehr auf der Vorfahrtstraße Vorrang, wenn das Signal aus ist, weil Radwegfurten ja dazu dienen, den Verlauf von Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen zu kennzeichnen?

    Im Stadtgebiet fehlen an möglichen Kreuzungen die Furtmarkierungen, wo welche sein müssten, aber hier pinselt man gedankenlos rote Farbe auf die Fahrbahn. Die Situation ist ja soweit eindeutig geregelt, wenn die Ampel in Betrieb ist, aber bei komplett ausgeschalteter Anlage dürfte hier meines Erachtens keine Radwegefurt markiert sein.

    Wenn das [Zusatzzeichen 1022-10] links alleine steht, dann kennzeichnet das auf jeden Fall im Wortlaut der VwV einen "linken Radweg". Das könnte ein in Gegenrichtung benutzungspflichtiger Radweg mit [Zeichen 237] [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] oder der für den Radverkehr vorgesehene Teil eines nicht-benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweges oder ein baulich getrennter Radweg ohne Benutzungspflicht (wenn in der Nähe ein als solcher erkennbarer Gehweg verläuft).

    Radwege sind ja ansonsten auch dadurch definiert, dass es Verkehrsflächen sind, die erkennbar für den Radverkehr vorgesehen sind. Merkmale dafür könnten z.B. markierte Radwegfurten an Kreuzungen sein. Warum sollte man sonst an einem Gehweg Radwegfurten markieren?

    Es wäre jedenfalls gut, wenn die Möglichkeit zur Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege ohne BP explizit mal definiert wäre. In Schloß-Holte-Stukenbrock behilft man sich mit Piktogrammen auf den Wegen: http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

    Ich habe nun schon häufiger das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] auch auf der rechten Seite gesehen. In der VwV-StVO ist es zwar explizit nur für die Freigabe linker Radwege in Gegenrichtung erwähnt, aber im "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde findet man das auch für rechte Radwege. Es wäre doch eine elegante Möglichkeit, damit einen nicht-benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg zu kennzeichnen, wo sich nicht automatisch aus der Gestaltung ergibt, dass man darauf auch Radfahren darf. Wenn der Weg breit genug ist und das Fußgängeraufkommen gering, spricht doch eigentlich nichts dagegen. Entgegen einem [Zeichen 240] hätte man eine Wahlmöglichkeit geschaffen, den Weg zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    Gesehen in Braunschweig:

    Auch in Hamburg habe ich so etwas schon gesehen, z.B. Am Nessdeich rund um den Flughafen Finkenwerder.