oder dieses
und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.
Das darf alleine stehen, um linksseitige Radwege freizugeben. Ansonsten schränken Zusatzzeichen das darüber angeordnete Verkehrszeichen in seiner Wirkung ein.
Die Kombination bedeutet z.B., dass nur Radfahrer, die vom Fahrrad abgestiegen sind, nicht weitergehen dürfen. Wer auf dem Rad sitzen bleibt, darf weiterfahren und wer kein Fahrrad schiebt, darf weitergehen. Sinnfreie Zeichenkombination, die nur von Verkehrsbehörden aufgestellt wird, wo der zuständige Mitarbeiter über die Vorschule nicht hinausgekommen ist.