Beiträge von Yeti

    [Zusazzeichen 1000-32] oder dieses [Zusatzzeichen 1022-10] und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.

    Das [Zusatzzeichen 1022-10] darf alleine stehen, um linksseitige Radwege freizugeben. Ansonsten schränken Zusatzzeichen das darüber angeordnete Verkehrszeichen in seiner Wirkung ein.

    Die Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] bedeutet z.B., dass nur Radfahrer, die vom Fahrrad abgestiegen sind, nicht weitergehen dürfen. Wer auf dem Rad sitzen bleibt, darf weiterfahren und wer kein Fahrrad schiebt, darf weitergehen. Sinnfreie Zeichenkombination, die nur von Verkehrsbehörden aufgestellt wird, wo der zuständige Mitarbeiter über die Vorschule nicht hinausgekommen ist.

    Ich wüsste nicht, dass [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-33] innerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt vorgesehen ist. Was natürlich nicht bedeutet, dass man nicht überall solche gemeinsamen Geh- und benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwege findet (dann aber meistens ohne den Hinweis [Zusatzzeichen 1000-33], denn es soll ja spannend bleiben)

    Man wird am Anfang einmal gefragt, wie man gefährliche Situationen einschätzt. Da gibt es dann Bilder von Situationen, in die ich mich entweder eh nicht begeben würde oder die ich größtenteils verhindern könnte oder bei denen ich eh nichts machen kann. Da soll man dann bewerten, wie sicher die Situation für den Radfahrer ist und ob bzw. wie gut man aufgrund der eigenen Fähigkeiten die Situation meistern würde. Z.T. auch die Frage, ob man eine solche Strecke meiden würde.

    Ich mache auch mit und hatte das selbe Problem, dass als Antwortmöglichkeit fehlte, dass ich mich in die gezeigten Situationen möglichst gar nicht begeben würde.

    Bei der täglichen Umfrage gebe ich alle benutzungspflichtigen Radwege an, die ich nicht befahre. Kann manchmal etwas länger dauern...

    Ich hatte für mich selbst schon mal ein halbes Jahr lang eine Art Fahrradtagebuch geführt, wo ich festgehalten habe, wo und wann ich kritische Situationen erlebt habe. Radweg : Fahrbahn hat 39 : 5 "gewonnen", obwohl ich gerade mal knapp die Hälfte meiner täglichen Strecke auf dem Radweg fahre. Eine einzige Situation habe ich selbst verschuldet, alle anderen 43 die LKW- oder Autofahrer. An erster Stelle steht das Missachten der Vorfahrt durch Kfz-Fahrer, die aus Nebenstraßen oder Ausfahrten ohne auf Radfahrer zu achten bis an die Fahrbahn fahren, gefolgt von Rechtsabbiegern.

    Das Aufschreiben der Situationen hat dazu geführt, dass ich mir selbst über Gefahrenpunkte besser bewusst geworden bin. Ich bin dort inzwischen noch aufmerksamer und missachte häufiger die Blauschilder. In der Straße, wo ich demnächst gegen die Benutzungspflicht klagen werde, hat das dazu geführt, dass die Zahl kritischer Situationen von vorher 1-2 pro Monat auf 0 in den letzten 7 Monaten zurückgegangen ist. Die außerordentliche Gefahrenlage ist dort behördlich angeordnet in Form von [Zeichen 240].

    Immerhin gibt es eine Richterin, die entschieden hat, dass auch ohne Blauschild der Radweg weiter benutzungspflichtig ist. Bis in welche Ewigkeiten das gelten soll, wurde leider nicht angesprochen in dem Urteil.

    Das dürfte aber eine Einzelmeinung sein. Also nach der ersten Kreuzung/Einmündung runter auf die Fahrbahn, wo ein ordentlicher Radler hingehört.

    Ich fahre dort in der Regel komplett auf der Fahrbahn, auch dort, wo die blauen Schilder stehen. Die Autofahrer sollen sich hier schon mal an den Anblick gewöhnen und andere Radfahrer sollen auch ruhig sehen, dass das geht. Ich halte aber nichts davon, an jeder Kreuzung zwischen "Radweg" und Fahrbahn hin und her zu wechseln, denn das ist unnötiges Risiko beim Einfahren auf die Fahrbahn.

    Und für die durchschnittlichen Radfahrer ist das sowieso alles ein Radweg, auf dem sie sich sicher fühlen und wo sie gar nicht auf die Idee kommen würden, auf der Fahrbahn zu fahren, blaue Schilder hin oder her.

    Die Blauschilder stehen vorher an den Straßen, die auf den Kreisverkehr oder die Kreuzungen in der gezeigten Richtung zuführen. Dahinter steht keins mehr, das ist richtig. Hat man vermutlich "vergessen". Die Leute von der Verwaltung haben mir gesagt, dass man dort auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fahren kann, weil das zu gefährlich ist. Dass man hinter dem Kreisverkehr oder den Kreuzungen somit gar nicht auf dem roten Pflaster (Gehweg) fahren darf, haben sie wohl noch nicht gemerkt. Das sieht man hier auch häufiger, dass hinter Kreuzungen kein neues Schild steht.

    Es gibt auch keine Bordsteinabsenkung vor dem Kreisverkehr, wo man auf die Fahrbahn wechseln könnte, sondern das müsste man schon deutlich vorher tun. Macht aber (außer mir) keiner, weil hier alle zum Gehwegradeln erzogen sind.

    Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.

    Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.

    Würdest du so nett sein und das dem Leiter des Tiefbauamtes Stade schicken? Als ich ihm das gesagt habe, hat er nur gelacht. Am liebsten verschwenkt man hier den Radweg von der Fahrbahn weg, wenn die Sicht ohnehin noch durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt ist. Alles, was man hier in den letzten Jahren neu gebaut hat, war es der selbe Murks: Gemeinsame Geh- und Radwege (immer benutzungspflichtig, weil es für nicht benutzungspflichtige gemeinsame Wege ja kein Schild gibt) und immer an Kreuzungen von der Fahrbahn weg verschwenkt.

    Auch in Kreisverkehren wird fleißig verschwenkt, damit es spannender bleibt, ob Radfahrer dem verlauf des Kreisverkehrs folgen oder nicht. ERA 2010 sei ja schließlich nur eine Empfehlung, wurde mir gesagt, aber in Stade will man Radfahrer nicht auf die Fahrbahn lassen.

    Für mich grenzen solche "Radverkehrsanlagen" an versuchten Totschlag.

    Ich möchte aber kein "beräderter Fußgänger" (sehr treffende Bezeichnung!) sein, werde aber von der Verkehrsbehörde als solcher eingestuft. Mit Erfolg: Die meisten Radfahrer hier haben sich in ihre Rolle als Fußgänger auf Rädern gefügt und finden das auch noch gut so. Sie fahren auf Gehwegen, gedankenlos auf der falschen Straßenseite, über Fußgängerüberwege und glauben, dort Vorrang zu haben.

    Woher sollen sie es auch anders kennen? Jeder Drecks-Hochbordweg ist hier mit einem Blauschild versehen. Und wenn es rechts keinen Drecksweg gibt, dann steht das Blauschild halt links (manchmal einfach auch nur so, ohne erkennbares System). Verwaltung und Polizei sagen, es diene alles der Sicherheit und außerdem sollten Radfahrer immer eine Wahnweste und Helme tragen. Immerhin gäbe es keine Unfallschwerpunkte, also hat es sich doch bewährt!

    Das heißt für den Radfahrer: Fahr doch, wo du willst, solange du den Kfz-Verkehr nicht störst. Auf Kosten der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Fußgänger.

    Ich habe es schon erlebt, dass ein LKW-Fahrer vor mir rechts abgebogen ist, obwohl ich ihm über seinen Außenspiegel vorher direkt in die Augen geschaut hatte. Ich war mir 100%ig sicher, dass er mich gesehen hat, aber er hat entweder durch mich hindurch geschaut oder sich auf das Recht des Stärkeren berufen.

    Trixi-Spiegel vs. Flashlight: Der Spiegel wird vor der Kreuzung angebracht und ist daher sichtbar, wenn der LKW-Fahrer sowieso versucht, um die Fahrzeugspiegel den Raum neben seinem Fahrzeug einzusehen.

    Vorteil: Es ist dann wie ein zusätzlicher Rückspiegel, der sich aber nicht dreht, wenn das Fahrzeug bereits in die Kurve einschwenkt und daher gibt es dann auch keinen toten Winkel. Den soll es zwar nicht geben mit korrekt eingestellten Spiegeln, aber spätestens in der Kurve nutzen die Spiegel am Fahrzeug überhaupt nichts mehr, egal, wie sie eingestellt sind.

    Nachteil: Wenn der Fahrer den zusätzlichen Trixi-Spiegel nicht beachtet, oder wenn er verdeckt ist oder der LKW bereits daran vorbei ist, nutzt er nichts.

    Das Flashlight ist -wie ich es verstanden habe- auf der gegenüberliegenden Seite angebracht.

    Vorteil: Wenn es richtig funktioniert, zieht es die Aufmerksamkeit des Fahrers auf sich, falls dieser sich vor dem Abbiegen nicht vergewissert hat, dass von hinten kein Radfahrer kommt. Nachteil: Wenn der LKW bereits in der Kurve ist, hat der Fahrer keine Chance mehr, über die Fahrzeugspiegel den Raum rechts neben seinem Fahrzeug einzusehen. Wenn der Fahrer erst mal 3 Fehlalarme des Flashlights erlebt hat, wird er dann trotzdem weiterfahren.

    Und noch ein mögliches Szenario stört mich an dem Flashlight: Radfahrer wird an einer Kreuzung ohne dieses Feature überfahren, "weil da nichts geblinkt hat".

    Auf dem unteren Bild ist es ein Einrichtungsradweg. Wenn das Gestrüpp mal beschnitten ist, kommt man auf 1,30m, gemessen von der äußersten Bordsteinkante.

    Der Weg auf dem oberen Bild ist tatsächlich in beiden Richtungen benutzungspflichtig. :)

    So sieht das aus der Nähe aus

    Eine unterschiedliche Pflasterung macht aus dem Sonderweg meines Erachtens nicht zwei Wege, also gilt Z240 für rot und grau.

    Hier hat man das schön gelöst: Links Radfahrer, rechts Fußgänger, dazwischen ein Grünstreifen mit Bäumen.

    Dass der rechte Weg zwei unterschiedliche Pflasterungen hat, kann ja auch unmöglich bedeuten, dass man auf dem linken Teil davon Fahrrad fahren soll. Denn dann müsste dieser Teil für Radfahrer ja alleine schon 1,50m breit sein und da in Gegenrichtung auch so ein Schild steht, sogar mindestens 2m. Außerdem müsste die Benutzung des Weges rechts des Schildes nach seiner Beschaffenheit zumutbar sein und außerdem stehen Verkehrszeichen rechts.

    Das ist doch im Prinzip genauso wie auf dem folgenden Bild, oder? Nur dass beim oberen Bild der Radweg breiter ist :)

    Nein, die ganze Sache ist so angelegt, dass man gar nicht davon ausgeht, dass Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln, da spart man sich auch das [Zeichen 138-10]. Es wäre auch Blödsinn, sich für 150m auf der Bundesstraße einzufädeln und dann wieder auf den Radweg zurück zu fahren. Entweder fährt man da komplett auf der Fahrbahn oder gar nicht. Da man davon ausgehen muss, dass auf den Abschnitten, wo [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] steht, sowieso niemand mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sind OWis so oder so vorprogrammiert. Aber Hauptsache, man hat die Radfahrer irgendwie von der Fahrbahn weg, denkt man wohl auch im Landkreis Celle.

    OK, danke. Ich dachte, dass das Z240 (Fußgänger oben, Fahrrad unten) zwischendurch mal ein Update bekommen hat, wo die Darstellung weniger detailreich wurde.

    Gibt es eigentlich auch Fälle, wo zuständige Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde für den von ihnen verzapften Unsinn zur Rechenschaft gezogen wurden?

    Zitat von Anwalt.de

    Der BGH hat entschieden, dass ein Missbrauch im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB oder auch § 266 Abs. 2 in Verbindung mit § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB dann vorliegen kann, wenn ein Amtsträger vorsätzlich rechtswidrig, insbesondere jedoch vorsätzlich ermessenswidrig handelt.

    Ein Amtsträger missbraucht demnach Befugnisse dann, wenn er innerhalb seiner gegebenen Zuständigkeit handelt. Ein Missbrauch der „Stellung" umfasst Handlungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, aber unter Ausnutzung der gerade durch ein Amt gegebenen Möglichkeiten. In all diesen Fällen ist der Strafschärfungsgrund an den Missbrauch des tatsächlich innegehabten Amtes gekoppelt.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/bg…gen_051528.html

    Das kann man in Stade besser! Hier soll es vermutlich der Sicherheit dienen. Wie, warum und auf welcher Grundlage, habe ich noch nicht herausgefunden.

    Das Ding gefährdet aber nicht den Kfz-Verkehr sondern nur Radfahrer. Was passiert wohl, wenn ich dagegen Anzeige erstatte? Erklärt mir die Polizei dann, dass das kein Straßenverkehr ist, weil dieser unabhängig geführte Geh- und Radweg nicht Teil einer Straße ist?