Beiträge von Yeti

    Es ist eine ständige Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, laufend die Regulierung im Blick zu behalten, um Verkehrszeichen nach aktuellen Gesetzen, Rechtsprechung oder sonstigen neuen Erkenntnissen an- oder abzuordnen.

    Was die Verkehrsbehörde aber nicht tut, weil der damalige Stadtdirektor beschlossen hat, dass es in Ordnung ist, wenn alles so bleibt wie es ist. Das hat außer mir "lautem Laien" seitdem niemand infrage gestellt, weil es nur um die doofen Fahrrad-Asis geht und nicht um den richtigen Verkehr.

    Das hat auch mit "Konzepten" überhaupt nichts zu tun. Ein solches Konzept hat man "aufgrund der geänderten Rechtslage" ein Jahr später, im Jahr 1999 erstellen lassen und ebenfalls nichts davon umgesetzt. Aber man konnte sich damit brüsten, ein Konzept erstellt zu haben.

    Ich wüsste nicht, was daran gefährlich sein soll, wenn solche "plötzlich" enden.

    Doch, doch: Wenn etwas endet, ist es gefährlich. :) Nachdem hier die Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr, vor deren Befolgung man sogar noch warnen musste, auf meinen "Vorschlag" hin aufgehoben wurde, hat man extra ein Gefahrenzeichen aufgestellt, das davor warnt, dass Radfahrer, die zuvor bereits auf der Fahrbahn gefahren sind, dies ab hier auch weiterhin tun werden und nicht auf den "Radweg" wechseln.

    Und nicht nur ein normales Gefahrzeichen, sondern gleich auf einer Trägertafel, auf der die Bedeutung des VZ erklärt wird :D. Vorher hätte ich es ja noch verstanden, weil dort nämlich in Gegenrichtung der "Radweg" endete und Radfahrer, die hinter der Hausecke hervorkamen, auf die richtige Straßenseite wechseln sollten.

    Zitat

    Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Und nun werdet ihr mal sehen, wie wir das machen. Wir brauchen den Rat von lauten Laien nicht.

    Ich übersetze: Und nun werdet ihr mal sehen, dass wir das alles gar nicht umsetzen, auch wenn wir seit über 25 Jahren wissen, dass wir es müssten.

    Ob du es glaubst oder nicht: Ich würde mich freuen, wenn es die Stadt ganz alleine hinbekäme.

    Es kommen bei sowas halt 1000 Einzelmeinungen zusammen, da ist das Gewicht der eigenen halt eher klein.

    Ich meine nicht einmal meine eigenen Vorschläge, sondern die allgemeine Stimmung, die aus einer Umfrage oder Bürgerbeteiligung abzulesen ist.

    2015 wurde hier ein "Bürgerdialog Mobilität" durchgeführt. Ergebnis: Drei der fünf Punkte mit der höchsten Zustimmung betrafen Verbesserungen für den Radverkehr: 1. Ausbau und Optimierung des Radwegenetzes und -zustandes, 3. Bessere Radverkehrsführung an Kreuzungen, 4. Mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf Platz 2 landete "Verbesserte Parkmöglichkeiten in der Innenstadt" und auf 5 "Verbesserung des Verkehrsflusses (Ampelschaltungen)".

    Seitdem hat man für 15 Mio Euro ein neues Parkhaus mit 600 PKW-Stellplätzen gebaut und sieben neue Kreisverkehre (gar keine Ampeln).

    "Radwege" befinden sich aber weiterhin in einem erbärmlichen Zustand und man wehrt sich bis zum Verwaltungsgericht gegen eine Aufhebung der Benutzungspflicht. Jeder 7. Radunfall ereignet sich in Stade an einem Kreisverkehr mit umlaufenden "Radwegen", kein einziger an einem Kreisverkehr ohne Radweg (Korrektur: Ein Unfall an einem Kreisverkehr ohne Radweg, wo der Unfallort allerdings auf dem Gehweg liegt). Der Unfalltyp "Einbiegen-/Kreuzen Unfall" macht 2/3 aller Fahrradunfälle aus. In der Innenstadt wurden 35 neue Radbügel errichtet, vor allem dort, wo sie niemanden stören (aber auch niemandem nutzen). Die vom Bürgermeister für das 2. Quartal 2024 versprochenen Verbesserungen der Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer lassen weiterhin auf sich warten.

    Aber hey: Da hat die Stadt doch tatsächlich 2 der 5 wichtigsten Maßnahmen des Bürgerdialoges in den letzten neun Jahren bereits umgesetzt!

    Mit dem Umbau der Harsefelder Straße werden in den nächsten Jahren auch die Situationen für den Radverkehr an den Kreuzungen verbessert (weitgehend ERA-konform). Aber das betrifft auch nur eine einzige Straße. Die wirkungsvollste Verbesserung an Kreuzungen wird es auf absehbare Zeit auch weiterhin nicht geben, sondern die muss ich vor dem VG einklagen.

    Was haltet Ihr von solchen Angeboten der Kommunen , die zur Mitarbeit einladen?

    Das dient in erster Linie dazu, dass die Verantwortlichen behaupten können, dass die Öffentlichkeit beteiligt wurde. Ich kann mich nicht an eine einzige Veranstaltung, Umfrage, Bürgerbeteiligung erinnern, deren Ergebnisse tatsächlich Einfluss gehabt hätten.

    Trotzdem denke ich, dass man dort das Feld nicht den Parkplatz-Bewahrern alleine überlassen sollte, weil es am Ende auch darum geht, die Stimmung auszuloten.

    Fazit: Geh hin, aber erwarte nichts :)

    Aber es wurde nicht das Halteverbot gekippt, sondern die Fahrradstraße. Wenn es darum ginge, ob in der Fahrradstraße das Halteverbot zwingend erforderlich ist, könnte ich es (fast) nachvollziehen.

    Auf der anderen Seite steht in der PM:

    Zitat

    Soweit dem Grunde nach die Anordnung einer Fahrradstraße zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden könnte, um gemeindliche Verkehrskonzepte zu fördern, hat die Stadt Bonn ihre Entscheidung hierauf nicht gestützt.

    Warum hat die Stadt Bonn dann nicht einfach eine neue Anordnung geschrieben, in der man sich darauf gestützt hat, bzw. die Voraussetzungen aus der VwV-StVO benannt?

    Aber ruhender Verkehr ist doch gar nicht durch §45 (9) Satz 3 gegen Beschränkungen geschützt, sondern nur fließender Verkehr. Und für Fahrradstraßen gilt Satz 3 nicht.

    *edit: OK, in der Begründung des VG geht es um Satz 1. Aber widerspricht die Anwendung von §45 (9) nicht ohnehin den Anforderungen der VwV-StVO?

    Was ist denn da passiert?

    Verwaltungsgericht Köln: VG Köln: Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig (nrw.de)

    Zitat

    Die zugrundeliegende verkehrsrechtliche Anordnung lässt sich jedenfalls nicht auf die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsgrundlage stützen. Soweit dem Grunde nach die Anordnung einer Fahrradstraße zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden könnte, um gemeindliche Verkehrskonzepte zu fördern, hat die Stadt Bonn ihre Entscheidung hierauf nicht gestützt. Vielmehr beruht die Ausweisung der Fahrradstraße nach ihrem Vortrag im Eilverfahren alleine auf Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Dies setzt aber voraus, dass die Straßenverkehrsbehörde die für das Vorliegen eines besonderen Gefährdungspotenzials sprechenden Gründe darlegt und gegebenenfalls anhand von Tatsachenmaterial dokumentiert.

    Aus StVO §45 (9):

    Zitat

    (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

    ...

    2. Fahrradstraßen (Zeichen 244.1)

    Aus der VwV-StVO zum VZ 244:

    Zitat

    Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

    Auf welcher Rechtsgrundlage konnte der Anwohner überhaupt klagen? Wodurch war er in seinen Rechten eingeschränkt?

    Auf die Kombi-Streuscheibe kann man ja in der Regel gut verzichten.

    Oftmals schon, so lange man durch das Versäumnis kein feindliches grün provoziert wie hier: B74 - Google Maps

    Linksseitig [Zeichen 240], aber nur Fußgänger-LSA, also gibt es hier gleichzeitig grünen Linksabbiegepfeil und Fußgänger-rot, aber geradeaus-grün für Radfahrer auf dem linksseitigen "Radweg".

    Immerhin habe ich wohlwollend festgestellt, dass hier zuletzt Kreuzungen so umgestaltet wurden, dass jeder versteht, dass das Fahrverkehr-Lichtsignal gilt.

    Warum wird eigentlich nicht mal mit einer neuen Fassung der StVO bei §37 6. der Satz (3) gestrichen. Ist ja inzwischen mehr als 7 Jahre her.

    Weil es immer noch LSA gibt, wo die zuständigen Stellen es nicht hinbekommen haben, die Streuscheiben zu wechseln. Da das Datum genannt ist, kann man den Satz besonders gut den untätigen StVBs um die Ohren hauen.

    *edit: Ich fände es auch gut, wenn man in §2 (4) ergänzen würde

    "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht seit dem 01. Oktober 1998 nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."

    Schön wäre das ja, aber leider ist es ja so, dass auf ungeeigneten Restflächen selbst dann noch viele Fahrradfahrer*innen fahren, wenn diese nicht benutzungspflichtig sind

    Ich ergänze: Und selbst dann, wenn man darauf gar nicht fahren darf.

    Mir geht es bei dieser Aussage aber gar nicht so sehr um die, die schon fahren, sondern um die, die es noch nicht tun. Es wird immer behauptet, dass viele Leute, die bereits Fahrrad fahren, damit aufhören würden, wenn man aus gemeinsamen Geh- und "Radwegen" durch Entfernung der [Zeichen 240] reine Gehwege machen würde. Das glaube ich nicht, sondern die fahren dann trotzdem weiter auf Gehwegen. Mit der Zeit wird es immer normaler, auf der Fahrbahn zu fahren und es werden immer mehr, die das dann tun. Das kann ich sogar im bräsigen Stade (Slogan: "erfrischend vertraut!") beobachten.

    Auf der anderen Seite kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die vielen Schrottwege dazu führen, dass Autofahrer bei deren Anblick auf die Idee kommen, das nächste Mal lieber mit dem Fahrrad zu fahren.