Beiträge von Yeti

    Ich möchte mal so viel verraten, dass ich den Eindruck habe, dass wir gerade am Beginn stehen, dass sich langsam ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass wir hier in Stade ein Problem haben und sich etwas ändern muss. War das vorsichtig genug ausgedrückt, um keine allzu großen Hoffnungen auf schnelle, revolutionäre Veränderungen zu wecken? 8)

    Natürlich ist es nach wie vor ernüchternd, mit welchem Dilettantismus neue Maßnahmen umgesetzt werden (Salztorscontrescarpe, Fred-Watzlawik-Weg, ...). Ich weiß zum Beispiel, dass heute über die Thuner Straße gesprochen werden soll. Was dabei herauskommt, wird sich zeigen, aber vor zwei Jahren war es noch undenkbar, dass der dort bestehende Unfug überhaupt in Frage gestellt wird. Und es wird dich sicherlich freuen, dass Gerd A. schon einmal die Worte Neubourgstraße und Fahrradstraße aus eigenem Antrieb in einen Zusammenhang gebracht hat.

    Ich wundere mich ja oftmals selbst über meine Naivität, immer noch daran zu glauben, dass man durch konstruktive Gespräche etwas verändern kann. Aber hier liegt so viel im Argen, dass man das nicht alles einzeln wegklagen kann. Ich schreibe gerade an einem zugegebenermaßen sehr ausführlichen Bericht, was hier alles nicht passt, aber auch, wie man es konkret verbessern könnte. Wenn das fertig ist, gehe ich damit zum neuen Bürgermeister, der uns ja im Wahlkampf folgendes schriftlich gegeben hat:

    Zitat

    Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.

    https://www.adfcstade.de/aktuelles/bürgermeisterworte/

    Das bedeutet im Klartext, dass in der gesamten Stadt die Benutzungspflicht aufgehoben werden muss, weil mir kein einziger Radweg einfällt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entweder gibt es keine außerordentliche Gefahrenlage, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen könnte, oder der "Radweg" erfüllt nicht einmal annähernd die baulichen Voraussetzungen (oftmals weder das Eine noch das Andere). Weil Stade nicht gerade im Geld schwimmt, wird er vielleicht auch zuhören, wenn man erklärt, dass der Radweg, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, in den meisten Fällen ohnehin schon da ist: die Fahrbahn.

    Sollte ihm erst nach unserer Zusammenkunft die Tragweite seiner Aussage bewusst werden, und dann keine Taten folgen, kann man immer noch überlegen, ob man über die Fachaufsichtsbehörde und/oder das Verwaltungsgericht Nachhilfe geben lässt. Immerhin müsste ich mir dann nicht vorwerfen lassen, nur gemeckert zu haben, ohne konkrete Lösungsvorschläge zu bringen. Als Bonbon wird es auch einen Vorschlag für ein Veloroutennetz abseits der Hauptstraßen geben.

    Man müsste die Verantwortlichen dazu zwingen, dort täglich ihre Kinder und ihre Oma entlanglaufen zu lassen (jedenfalls, wenn die Oma keine Umweltsau ist und selbst Mofa fährt). Ob sie das dann immer noch so anordnen würden?

    Man geht aber eigentlich davon aus, dass die Markierung befahrbar ist, wenn man sie bei der Mindestbreite berücksichtigt. Vermutlich hat man deswegen auch keine Pömpel aufgestellt, weil bei denen eindeutig wäre, dass sie die lichte Weite dieses Pseudo-Radfahrstreifens einschränken. Die Mindestbreiten beziehen sich schließlich nicht auf die Breite des Pflasters oder Asphaltstreifens, den man dem Radverkehr übrig gelassen hat, sondern auf die hindernisfreie Breite des darüber liegenden Luftraums.

    Im Hintergrund erkennt man eine Absperrschranke, VZ 600, davor ist locker ein[Zeichen 123] angelehnt. Grund dafür sind Arbeiten an einem Baum, so dass die Straße hinter den Parkplätzen gesperrt ist. Da eine einzelne Absperrschranke wohl nicht breit genug war, hat man die Fußplatten einfach nach außen gedreht, um den physischen Wirkbereich in beide Richtungen nach außen etwas zu erweitern.

    Die Leitbake, die im Vordergrund mittig auf die Fahrbahn gestellt wurde, steckt in einer wackligen (und nach meinem Eindruck keinesfalls normgerechten) Fußplatte und man hat ihr noch mit Schnur ein [Zeichen 267] umgehängt, das lustig im Wind hin und her pendelte.

    Dieses Kunstwerk hinderte aber keinesfalls daran, in die Straße einzufahren und das [Zeichen 220-20] hinderte auch niemanden daran, auf dem selben Weg anders herum wieder rauszufahren. Die Kombination aus Sackgasse und Einbahnstraße ist ja nun auch irgendwie suboptimal.

    Warum man nicht das vorhandene Z220 abgedeckt und ein Z357 "Sackgasse" aufgestellt hat, fragen sich vermutlich nur Leute, die die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen. Freundlicherweise hätte man dabei auf eine fehlende Wendemöglichkeit für LKW hinweisen können, da diese Straße oft von LKW zum Warten genutzt wird, während sich die Fahrer bei der Wache des Airbus-Werkes im Hintergrund anmelden.

    Emanzipation mit dem Fahrrad - Als Frauen in die Freiheit fuhren

    https://www.spiegel.de/auto/fahrkultu…-a-1298084.html

    Das Einzige, das sich seit damals geändert hat, ist wohl , dass die Ablehnung nun Rad fahrende Frauen und Männer in gleicher Weise betrifft. Damals wie heute geht es um Machtstrukturen, die infrage gestellt werden und die Parallelen sind oft erschreckend.

    Aus dem Artikel:

    Zitat

    Der Gegenwind, der Rad fahrende Frauen damals traf, war eisig. Das ist keine Überraschung in der Gesellschaft des 19. Jahrhunderts: Mann hatte Angst, dass Frau ihrer vorgesehenen Rolle wortwörtlich davonfährt.

    Ersetzen wir "Mann" durch "Autofahrer" und erweitern die Aussage auf alle Radfahrer, passt es noch heute.

    "Der Gegenwind, der Rad fahrende immer noch trifft, ist eisig. Das ist keine Überraschung in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts: Autofahrer haben Angst, dass Radfahrer ihrer vorgesehenen Rolle wortwörtlich davonfahren."

    Und nun? Die Klötze wieder abbauen?

    Ja, einfach weg damit. Dann 1-2 Wochen lang täglich Falschparker konsequent abschleppen und darüber in der örtlichen Zeitung ausführlich berichten. Ein möglicher Shitstorm schafft Aufmerksamkeit, die man nutzen kann, um auf das Halteverbot auf Radfahrstreifen, sowie auf Mindestüberholabstände hinzuweisen.

    Dafür bräuchte man allerdings in der Verwaltung und bei der Polizei nicht nur rückgratlose Schleimer, die in erster Linie bei Autofahrern oder ADFC-Rentnern beliebt sein wollen.

    Das halte ich für gefährlichen Murks und Pseudo-Protection. Es wird das Spur-Denken und somit enges Überholen noch mehr befördern als der Breitstrich alleine und dazu bereiten die Dinge eine Sturzgefahr.

    Außerdem dürfte dieser Radfahrstreifen nicht die Mindestbreite aufweisen. Das Überholen langsamerer Radfahrer ist dort nicht möglich. So ein Mist kommt dabei heraus, wenn Radfahrer Käfige mit vergoldeten Gitterstäben fordern.

    Wenn man verhindern will, dass Radfahrstreifen zugeparkt werden, muss man konsequent Verstöße ahnden, anstatt so einen Murks zu bauen.

    Nur mal zur Erinnerung: VZ 306 gilt bis zur Aufhebung!

    Aber an die untergeordneten Straßen gehört dann ein [Zeichen 205] oder [Zeichen 206].

    Woher weiß ein Radfahrer, der hier https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…piA&focus=photo aus dem Keltenweg kommt, dass dort https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…358208955223882 ein [Zeichen 306] stand, das noch nicht aufgehoben wurde?

    Keine Frage, dass die bauliche Gestaltung und die Markierungen nicht den Eindruck erwecken, als hätte man aus dem Keltenweg kommend Vorfahrt gegenüber von links kommenden Fahrzeugen entlang der Biebricher Allee. Daher mag die ganze Diskussion hier auch reichlich akademisch erscheinen. Ich lebe allerdings in einer Stadt, in der der Verkehrsbehörde Radfahrer völlig egal sind. Man soll sich hier als Radfahrer offenbar selbst aussuchen , welche Verkehrsregeln für einen gelten und welche nicht, solange man sich so unterwürfig verhält, dass man auf gar keinen Fall den Kfz-Verkehr beeinträchtigt. Daher reagiere ich auf solche Schlampereien wie in diesem Beispiel mittlerweile sehr empfindlich.

    Gegenfrage: Aus welchem Grund sollte man an der von Ullie gezeigten Stelle und an der Einmündung Keltenweg kein VZ 205 aufstellen?

    *edit: Da war Ullie schneller

    Ich glaube inzwischen, dass in den meisten Straßenverkehrsbehörden (insb. in den kleineren Einheiten) absolut Null Fachkompetenz vorhanden ist. Die neue Leiterin der örtlichen StVB kannte zum Beispiel nicht einmal die Nummerierungen der Verkehrsverbotszeichen 254 und 260 auswendig.

    Das möchte ich im Falle meiner Lieblings-VB bestätigen. Und ich könnte auch damit leben, wenn sie die Nummern nicht auswendig kennen, dafür aber wenigstens die Bedeutung der Verkehrszeichen. Manchmal glaube ich, dass sich jeder Fahrschüler besser auskennt.

    Man fragt sich bei diesen Beispielen, was an diesem Satz so schwer zu verstehen ist:

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links"

    Die Verwaltungsvorschrift ist selten so eindeutig formuliert wie an dieser Stelle.

    Wenn ich als Radfahrer auf solche Linien auf dem Boden treffe, gehe ich davon aus, dass ich keine Vorfahrt gemäß RvL habe.

    Schlimmer ist es auch andersrum, wenn Furten und/oder Leitlinien vorhanden sind, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.

    Hier gilt ebenfalls rechts vor links und die rot-weißen Pömpel auf der anderen Straßenseite grenzen einen Seitenstreifen ab, auf dem man auf der linken Seite gar nicht fahren darf. Radfahrer werden also gleich doppelt in die Falle gelockt, weil ihnen die Markierung eine Vorfahrt suggeriert, die sie nicht haben und weil sie die Markierung auf einen Straßenteil leitet, auf der sie nichts zu suchen haben. So etwas ist gefährlicher Unfug, wurde aber gerade im letzten Sommer erneuert und die Leute in der Behörde haben bis heute nicht verstanden, dass das alles in der Form unzulässig ist.

    Aus meiner Sicht ist eine Nebenfahrbahn auch eine Fahrbahn. Und spätestens an der Kreuzung vorher ist es eindeutig.

    Nochmal der Link zur Kreuzung Kellenweg: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…mew&focus=photo

    Die Leitlinien und auch die Radwegfurten dürfte es dort in der Tat nicht geben, aber die Markierungen sollen nur eine bestehende Vorfahrtsituation verdeutlichen, aber legen nicht die Vorfahrt fest.

    Die Situation ist vermutlich erst durch die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung entstanden. Außer Radfahrern dürfte ja an beiden Kreuzungen niemand von rechts kommen, der dann dort Vorfahrt haben könnte. Vermutlich hat man also schlicht vergessen, die Vorfahrt zu beschildern, als man die Einbahnstraßen freigegeben hat.

    Wenn ich das richtig mitgekoppelt habe, dürfte es sich um diese Stelle handeln: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…X1w&focus=photo

    Dort sehe ich weder ein [Zeichen 306] an der Hauptfahrbahn, noch ein [Zeichen 205] an der einmündenden Nebenfahrbahn. Es handelt sich auch nicht um einen Feld- oder Waldweg und das Einfahren auf die Hauptfahrbahn erfolgt nicht über einen abgesenkten Bordstein. Also gilt rechts vor links, wenn ich nichts übersehen habe.

    Zitat von StVO §8

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1.wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

    2.für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html

    Dass das sicherlich nicht so gemeint ist, sehe ich aber auch so und dass man sich als Radfahrer darauf nicht verlassen sollte, erst recht. Aus meiner Sicht fehlen dort vorfahrtregelnde Verkehrszeichen.

    Ergänzung: An der Kreuzung vorher übrigens auch: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…mew&focus=photo

    Weil evtl. nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass es überhaupt einen Unfallgegner gab

    Dann wäre es halt ein Solo-Unfall gewesen. Immerhin war der Unfall offensichtlich der Polizei bekannt, sonst hätte er es wohl nicht in die Pressemeldung geschafft. Hier ein weiteres Beispiel, das nicht in der Statistik auftauchte:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3974601

    https://unfallatlas.statistikportal.de/?Beteiligung=F…om=12&Jahr=2018

    Vielleicht ist die Polizei Stade der Meinung, dass im Straßenverkehr lediglich leicht verletzte Kinder nicht der Rede wert sind. Nicht, dass nachher noch jemand auf die Idee kommen könnte, dass es hier Mängel gäbe, auf die man reagieren müsste.

    Wo es gerade um Unfälle geht. Mir ist aufgefallen, dass einige Unfälle, die in Pressemeldungen der Polizei veröffentlicht wurden (meist Unfälle mit Unfallflucht, wo Zeugen gesucht werden), nicht in der Unfallstatistik auftauchen.

    Zum Beispiel dieser Unfall: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4034424

    Unfallort: https://www.openstreetmap.org/#map=19/53.60316/9.45794

    Unfallatlas: https://unfallatlas.statistikportal.de/?Beteiligung=F…om=12&Jahr=2018

    Laut Pressemeldung wurde der 12-jährige Radfahrer bei dem Unfall leicht verletzt. Warum taucht dieser Unfall dann nicht in der Statistik auf?