Dies hier ist noch eine andere Schule, Ullie https://youtu.be/HkalBd1xKWI
Beiträge von Yeti
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...und falls in der Fußgängerampel keine kombinierten Scheiben drin sind gilt ganz eindeutig die Fahrbahnampel.
Wie ich oben geschrieben habe, gibt es dort eine kombinierte Streuscheibe. Folglich gilt die Fahrbahnampel zumindest für geradeausfahrende Radfahrer nicht.
Ich möchte hier keine neue "welche-Ampel-gilt-für-Radfahrer"-Diskussion lostreten, aber ich kam darauf, weil in der Begründung gegen die Einführung eines Rechtsabbiege-Grünpfeils für Radfahrer steht, dass auf Radwegen sowieso die Fahrbahnampel niemals gelten würde. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
Die Frage ist, was sie mit "abgesetzt" meinen: Ist jeder Hochbord-Radweg "abgesetzt" oder sind damit separate Wege gemeint, die nicht mehr fahrbahnbegleitend sind? Denen, die diese Begründung formuliert haben, ist die Komplexität der derzeitigen Regelung vermutlich selbst nicht klar.
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Finde ich logisch, ist ein Radweg nicht fahrbahnbegleitend, ist er nicht Teil der Straße und damit gelten auch die Lichtzeichen dieser nicht.
Es geht zum Beispiel um einen solchen Fall:
Die Ampel mitten auf dem "Radweg" ist ja nicht zu übersehen. Wenn man geradeaus fährt, gibt es aber auch eine kombinierte Streuscheibe mit Fußgänger-/Fahrradsymbol, also gilt die für den Radverkehr.
Aber was gilt, wenn ich dort rechts abbiege? Und was ist mit Fußgängern, die an der Ampel die Fahrbahn und anschließend auch den "Radweg" queren? An einer solchen Stelle würde ein Grünpfeil für den Radverkehr Klarheit schaffen, denn dann dürfte ich bei roter Ampel für den Fahrverkehr vorsichtig rechts abbiegen, wenn ich keine querenden Fußgänger gefährde.
Vermutlich bin ich an dieser Stelle aber sowieso der einzige Radfahrer, der sich darüber überhaupt jemals Gedanken gemacht hat
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Auch spannend Nr. 15 zu §37, letzter Satz der Begründung
ZitatBegründung:
Die Ergänzung ist überflüssig. Bereits nach derzeit geltendem Recht dürfen Radfahrer, die nach § 37 Absatz 2 Nummer 6 StVO die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, bei einem „Grünpfeilschild“ auch bei Rot unabhängig davon abbiegen, ob sie auf der Fahrbahn für den allgemeinen Fahrverkehr, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen oder einem fahrbahnbegleitenden Radweg fahren. Für Radfahrer auf einem „abgesetzten“ Radweg gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr ohnehin nicht, auch dies bedarf keiner zusätzlichen Regelung.
Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.
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Ich habe mal angefangen zu lesen und schon der erste Absatz löst bei mir Brechreiz aus. Nebeneinanderfahren ist bereits jetzt erlaubt, wenn dadurch niemand behindert wird. Die geplante Änderung hatte lediglich das Ziel, dies als Normalfall darzustellen, dass Radfahrer nebeneinander fahren, wenn sie dadurch niemanden behindern.
Nun steht in der Begründung, dass Radfahrer quasi immer den Verkehrsfluss behindern. Willkommen im Jahr 1960!
Es wird unterstellt, dass Radfahrer nicht einschätzen könnten, wann sie den Verkehrsfluss behindern. Meiner Erfahrung nach, liegt da wohl eher ein Verständnisproblem bei Autofahrern vor. Aber wenn man auch den Mindestüberholabstand aufweicht, ist das nur konsequent. Denn dann liegt ja eine Behinderung auch dann vor, wenn durch das Nebeneinanderfahren das Überholen mit unzureichendem Seitenabstand nicht mehr möglich ist, während man sich an Radfahrern, die hintereinander fahren noch eng vorbeiquetschen kann.
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Wobei es sich dann natürlich um einen nicht-fahrbahnbegleitenden Radweg handelt.
Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?
Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?
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Das macht teilweise Sinn, weil damit immer und immer wieder begründet wird, weshalb man KFZ-Verkehr nicht einschränken darf, z. B. Anordnung von Tempo 30.
Aber der Satz 3 ist die Grundlage des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010! Wenn man den streicht, dann gibt es auch keine Grundlage mehr, gegen willkürliche Benutzungspflichten vorzugehen. Das wäre verheerend und würde am Ende allen Kommunen Recht geben, die die 1997er Novelle bis heute einfach ausgesessen haben. Leider lebe ich in einer solchen Stadt.
Wenn das so da reinkommt, wird es in vielen Kommunen zu einer Anti-Fahrrad-Novelle, auch wenn in der Begründung gute Absichten genannt werden. Vielleicht können sich die Abgeordneten im Bundesrat gar nicht vorstellen, dass ihre Entscheidungen von 1997 in weiten Teilen des Landes bis heute nicht umgesetzt wurden.
Man kann dann künftig nur noch klagen, wenn die baulichen Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sind. Oder man muss die besondere Gefährdung auf dem Radweg nachweisen, was sicherlich schwieriger wird, wenn der Richter vor allem Autofahrer ist und Radwege eigentlich für eine grundsätzlich gute Idee hält.
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Müssen die nicht ohnehin, auch ohne Schild, beim Linksabbiegen entgegenkommenden Verkehr (zu dem ja auch Radfahrer zählen) passieren lassen?
Ich meine nicht die Linksabbieger von der B73, sondern die Autofahrer, die geradeaus über die Bundesstraße fahren. Die haben vermutlich auch ein
, aber sicherlich wieder vergessen, dass die Radfahrer, die auf der anderen Seite entlang der Bundesstraße fahren, auch noch Vorfahrt haben. Und falls jemand die "weiter-als-5m-von-der-Fahrbahn-abgesetzt" Karte zieht: Dann dürfte da auch gar keine Furt sein und die bayerische Lösung wäre nicht einmal rechtlich zu beanstanden.
*edit: hier https://goo.gl/maps/2iwS98PNVee9JFsW8
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So in etwa? Natürlich mit
Auf meinen Streifzügen habe ich auch dieses Konstrukt entdeckt:
Dort steht vor der "Radweg"-Furt ein
am freien Rechtsabbieger. Aber weiß auch der Autofahrer, der von links kommend die Bundestraße überquert, dass Radfahrer dort Vorfahrt haben?
Für den Fahrbahnverkehr von rechts hat man das
konsequenterweise gleich hinter der Furt aufgestellt. Da ist es dann aber eigentlich zu spät zum Anhalten.
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Herrje...
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Neulich ging durch die Presse, dass einer es geschafft hat, Veganertum als Religion anerkennen zu lassen
War das vorher nicht so?
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Für Fortgeschrittene: https://twitter.com/4n08o/status/859491864243818496?s=20
Eigentlich ganz einfach, oder? Da gibt es einen Schutzstreifen, auf dem man nicht fahren darf, weil daneben ein kraft
benutzungspflichtiger Gehweg verläuft. Man darf dort eigentlich auch nur geradeaus fahren, außer auf dem Schutzstreifen: Wenn man darauf fahren dürfte, dürfte man von dort auch links abbiegen. Dafür hat man nicht nur lustige Pfeile auf den Asphalt gemalt, sondern auch ein niedliches VZ 241-40 an den Ampelmast gehängt.
Darunter ein Lichtsignal für Radfahrer, das natürlich rot ist, während man auf der Fahrbahn geradeaus fahren darf. Meine Augen sind nicht mehr so gut, aber vielleicht zeigt das Fahrradsignal nur einen roten Pfeil nach links, was in Anbetracht der Kraftstehzeuge auf dem Fahrstreifen vielleicht sogar sinnvoll wäre.
Vielleicht auch der Bettelknopf nur für Linksabbieger, aber nur für verwegene, die sich über die Gehweg-Benutzungspflicht hinwegsetzen. Der Pfeil auf dem Gehweg legt nahe, dass es dort (wegen der Gitter?) nur nach rechts weiter geht. Aber was ist, wenn man gar nicht nach rechts fahren will? Muss man trotzdem oder kostet das jedes Mal 20,- EUR, weil man die Benutzungspflicht nicht beachtet hat? Dabei ist Rechtsabbiegen das Einzige, das man dort auf gar keinen Fall darf. Also egal, bezahlen muss man so oder so.
Kurz zusammengefasst: HÄ?
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BVG gegen Abbiege-Assistenten - weil sie nerven
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Vielen Dank, Chrik Natürlich gibt es auch in Stade Fragestellungen, die von allgemeinem Interesse sein können und die dann besser in einem eigenen Thread diskutiert werden, damit man sie später einfacher wiederfindet.
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In Buxtehude hat man derweil Autofahrer kontrolliert und 30 Handyverstöße geahndet. Ist ja auch mal was...
Link vergessen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4498278
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Das hat nun alles eher wenig mit Stade zu tun. Wäre es möglich, die Beiträge auszulagern?
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Auf der Fahrbahn gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, auf Radverkehrsführungen die gesonderten Lichtzeichen für den Radverkehr.
*edit: Ampel