Beiträge von Yeti

    Ich zitiere mal aus einem Urteil des VG Braunschweig:

    Zitat

    Die Verwaltungsvorschrift soll – im Rahmen der Bundesaufsicht bei landeseigenem Vollzug von Bundesrecht – gewährleisten, dass verkehrsbehördliche Anordnungen im ganzen Bundesgebiet nach den gleichen Grundsätzen erfolgen. Es handelt sich dabei im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, die eine einheitliche Ermessensausübung auf der Rechtsfolgenseite sicherstellen soll. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Ergebnis der Abwägung auch von den Vorgaben der VwV-StVO abweichen. Dies setzt aber einen atypisch gelagerten Sachverhalt voraus, eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Benutzung der Fahrbahn bzw. eine Gefährdungssituation auf der Fahrbahn, die auch mit Blick auf einen den Vorgaben der VwV-StVO nicht genügenden Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar ist.

    VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 - openJur

    Dennoch hat das Gericht in diesem Fall entschieden, dass die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht an dieser Hauptstraße, wo drei Bundesstraßen zusammenfallen und wo bis zu 38.000 Kfz. täglich unterwegs sind, in mehreren Punkten ermessensfehlerhaft war, weil die beklagte Stadt Braunschweig die unterschiedlichen Interessen nicht ausreichend gegeneinander abgewogen hat. Auch wenn an dieser Straße die Benutzungspflicht nicht aufgehoben wurde, hat die Stadt Braunschweig dort nachbessern müssen. Viel Text, aber lohnt sich zu lesen.

    Es geht ja auch schon in diesem Absatz alles durcheinander: In der StVO werden Verkehrsregeln definiert, aber keine baulichen Maßnahmen. Die "Verwaltungsbestimmung" ist eine Verwaltungsvorschrift, egal... Aber natürlich ist diese Vorschrift für die Stader Verwaltung als rechtsverbindlich anzusehen, sonst würde sie ja "Verwaltungsvorschlag" heißen.

    Was die Leute hier nicht begreifen: Die müssen nicht überall neue "Radwege" bauen, sondern ein paar Verkehrszeichen abschrauben, um zunächst einmal eine rechtskonforme Situation herzustellen. Dass die vorhandenen "Radwege" auch ohne Benutzungspflicht von der überwiegenden Zahl der Radfahrenden benutzt werden, macht es für die dann aber nicht besser, sondern natürlich müssen auch "Radwege" ohne Benutzungspflicht sicher befahrbar sein (soweit das auf "Radwegen" überhaupt geht), ansonsten ist ein Rückbau oder eine komplette Umwidmung zum Gehweg angesagt.

    Ich habe denen in den vergangenen zwei Wochen sicherlich fünf mal angeboten, darüber persönlich zu sprechen. Aber stattdessen schreibt er mir so einen Quatsch und ist kein Stück bereit, sich mal unabhängig zu informieren. Da heißt es dann immer "wir haben ja auch noch andere Dinge zu tun". Die Zeit, die er benötigt hat, mir seinen Brief zu schreiben, hätte er besser mal für eine kurze Recherche genutzt.

    Ich habe vorgestern von einem Ratsmitglied einen Brief erhalten. Darin steht so viel unfassbar Falsches, dass es mir körperliche Schmerzen bereitet hat, das zu lesen. Ich möchte daraus nur einen einzigen Absatz zitieren, der das ganze Problem dieser Stadt auf den Punkt bringt. Natürlich ist es nicht die Aufgabe der Mitglieder des Stadtrates, sich mit den rechtlichen Vorgaben im Detail auszukennen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass der Herr, der mir das geschrieben hat, sich das alles selbst ausgedacht hat. Nach eigener Aussage hatte er zuvor einen Termin beim Bürgermeister.

    Zitat

    Auch teile ich ausdrücklich nicht Ihre Einschätzung, die Stadtverwaltung in Stade verstoße ständig und bewusst gegen rechtliche Vorgaben. Verwaltungsbestimmungen wie VvStVO und andere sind nicht in dem Sinne als rechtsverbindlich anzusehen, dass eine Kommune nach jeder Änderung dieser Vorschriften verpflichtet wäre, nun unverzüglich entsprechende bauartliche Änderungen im Straßenbild vorzunehmen (Wer sollte das bezahlen ?). Der jeweilige Status quo dürfte wohl zumindest vorübergehenden Bestandsschutz genießen.

    Natürlich muss die Stadt nach einer Änderung der StVO nicht die "Radwege" umbauen. Aber wenn die Bedingungen für eine Benutzungspflicht nicht vorliegen, muss diese aufgehoben werden. Woraus leitet er denn einen "vorübergehenden Bestandsschutz" ab?

    Für mich wirkt das eher willkürlich einen Wert auszuwählen, an dem man dann alles festmacht.

    Die Maßnahmen, die mit bestimmten Inzidenz-Werten verknüpft sind, haben sich doch im Laufe der Zeit ständig geändert. Im 7-Tages Durchschnitt bildet der Inzidenzwert auf jeden Fall die Tendenz des Infektionsgeschehens gut ab, solange sich im betrachteten Zeitraum nichts Grundlegendes an der Teststrategie ändert.

    Derzeit steigen die Werte nicht ganz so dynamisch wie Mitte Oktober und das gibt ein wenig Zeit, die Entwicklung zu beobachten und zu bewerten. Die Zahl der behandelten Intensivpatienten und die Todesfälle steigen dann immer erst zeitverzögert an. Man wird jetzt in der dritten Welle sehen, ob die Impfung der Höchst-Risikogruppe schon Wirkung zeigt und die schweren Fälle und Todesfälle nicht so schnell ansteigen werden wie die Neuinfektionen.

    In Zeiten, wo sich die Infektionszahlen innerhalb einer Woche fast verdoppelt haben, wie z.B. Mitte / Ende Oktober, konnte man aber sicherlich nicht erst noch abwarten, ob mit zwei Wochen Verzögerung auch die Todesfälle genauso schnell ansteigen und daher schärfere Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten.

    Diese abstruse Paranoia vor Selbsttests hier in Deutschland ist ja kaum auszuhalten.

    Falls du auf meinen Einwand abzielst: Ich habe weder eine Paranoia, noch unterstelle ich, dass alle einen positiven Selbsttest verschweigen und keine Konsequenzen ziehen werden. Ich hatte das eigentlich nur geschrieben, weil ich glaube, dass die Ergebnisse der Selbsttests nicht die Inzidenzrate nach oben treiben werden.

    Schlau Meier hat ja auch einen plausiblen Grund genannt, warum einem positiven Selbsttest nicht zwangsläufig eine Bestätigung durch einen PCR-Test folgen muss.

    Das funktioniert doch aber nur bei den "offiziellen" Schnelltests.

    Ja, genau. Ich meine die Leute, die sich in der Apotheke oder bei Aldi die Schnelltests kaufen und ein positives Testergebnis einfach verschweigen und keinen PCR-Test nachschieben.

    Bei den Selbsttests frage ich mich auch, wie viele aufgrund eines positiven Testergebnisses weitere Schritte unternehmen und z.B. den Schnelltest durch einen PCR-Test überprüfen lassen oder sich einfach freiwillig in häusliche Quarantäne begeben werden. Die Ergebnisse der Selbsttests werden ja nicht alle in die offizielle Statistik einfließen.

    Es gibt ein sehr interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, wo es um die Ermessensausübung der Verkehrsbehörden geht, wenn die baulichen Voraussetzungen nicht vorliegen, aber aufgrund der Verkehrsbelastung eine besondere Gefahrenlage angenommen werden kann.

    VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 - openJur

    Dabei geht es um einen Abschnitt des äußeren Rings in Braunschweig, wo 3 Bundesstraßen (B1, B4 und B248) zusammenfallen, mit einer Spitzenbelastung bis 2750 Kfz/Std. Im Urteil wird ausführlich begründet, warum die Entscheidung der Behörde in mehreren Punkten ermessensfehlerhaft ist, auch wenn anerkannt wurde, dass dort eine Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich vertretbar ist.

    Das wird wohl ein Schild eines Anwohners sein. Ich habe da aber nicht geklingelt und nachgefragt :)

    Ich hatte auch nicht das Gefühl, dass die Autofahrer dort alle viel zu schnell gefahren sind und habe auch weitere Radfahrer gesehen, die auf der Fahrbahn gefahren sind und Fußgänger, die auf dem "Radweg" gegangen sind. Dieser Unfug kann also ganz einfach ersatzlos entfernt werden. Ich werde berichten, wie das weitergeht.

    Ich habe das so erlebt:

    Auf der anderen Straßenseite Gehweg. Aber vielleicht dürfen Fußgänger auch auf dieser Seite gehen? Zweirichtungsradwege sind jedenfalls in NL schwer angesagt. Sieht trotzdem anders aus als in Otterndorf :)