Das habe ich ihn auch gefragt, was er mit "umgehend" und "vorübergehend" meint, wenn es um Vorschriften geht, die seit fast 23 Jahren in Kraft sind. Meines Wissens nach ist die StVO-Novelle am 01.04.1998 in Kraft getreten und die Behörden halten die wohl bis heute für einen Aprilscherz.
In seinem Brief hat er auch immer wieder auf die angeblichen Besonderheiten auf Stader Straßen hingewiesen. Dabei ist hier gar nichts besonders, sondern die Situation ist 1:1 genauso wie in vielen anderen Städten auch. Natürlich ist es hier alles etwas enger als an Hauptstraßen in Großstädten und die Fahrbahnen an den Hauptstraßen haben auch meistens eine Breite von 8,0m, so dass kein Platz z.B. für Radfahrstreifen bleibt, ohne dass die Aufteilung des Straßenraumes verändert werden muss.
Dass es aber grundsätzlich möglich ist, hat die Machbarkeitsstudie zur Harsefelder Straße gezeigt. Dort soll in den kommenden Jahren auf der ganzen Länge komplett umgebaut werden. Vermutlich haben die Politiker jetzt Angst, dass das überall so aufwändig wird. Dass es oftmals nur darum geht, Verkehrszeichen abzuschrauben, wollen sie nicht begreifen.
Ich habe vorgestern Abend den Typen gleich angerufen und hoffe, dass ich zumindest ein paar Dinge klarstellen konnte. Aber dabei wurde auch deutlich, dass der sich überhaupt nicht vorstellen konnte, Radfahrern an den Hauptstraßen zu erlauben, auf der Fahrbahn zu fahren. Dabei gibt es ja schon einige Abschnitte an Hauptstraßen, wo das schon so ist, wenn auch vermutlich aus Versehen und nicht, weil die Stader Behörde dort aktiv entschieden hat, keine Benutzungspflicht anzuordnen. Aber das hat mich ja als Radfahrer nicht zu interessieren. Wo kein
hängt, fahre ich mit Sicherheit nicht auf dem "Radweg".