Beiträge von Yeti

    Die Aufsichtsbehörden haben teils die Anweisung, den zu beaufsichtigenden Behörden möglichst viel Freiraum zu geben und sind daher nicht damit beschäftigt, wirklich ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Was kann man denn gegen die Fachaufsichtsbehörde unternehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt?

    Vielleicht sollte ich dem Landkreis auch mal ein paar Anträge auf Neuverbescheidung schicken, denn in dessen Zuständigkeitsbereich sieht es nicht besser aus als in der Stadt Stade.

    Die Fachaufsichtsbehörde sieht bei der grundsätzlichen Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde durch die Hansestadt Stade nichts zu beanstanden. Und jetzt? X/

    Aber nun, da das Virus dann doch auch Sachsen erreichte, war die dortige Bevölkerung eine ideale Brutstätte. Dem Virus ist es egal, ob man es für echt, harmlos oder was auch immer hält. Leute, die sich nicht um Schutzvorkehrungen scheren, trifft es dann eben häufiger und folglich auch häufiger heftig.


    Mich wundert es nicht.

    Mich wundert es auch nicht. Mir tun nur die vernünftigen Leute leid, die es auch in Sachsen gibt und deren Risiko ebenfalls steigt und die ebenfalls unter den nun erforderlichen schärferen Maßnahmen leiden. Wenn die Deppenquote einen bestimmten Wert übersteigt, können die es auch nicht verhindern. Und wenn die Deppen in der Landesregierung oder an verantwortlichen Stellen der Verwaltung sitzen, schon gar nicht.

    Forschungsprojekt AllRad - Hochschule Mainz (hs-mainz.de)

    Ziel der Umfrage ist es Handlungsschwerpunkte in der Radwegeunterhaltung zu erkennen und diesbezüglich effektive Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radwegenetzes zu entwickeln. Dafür wird ihre Meinung und persönliche Erfahrung zu verschiedenen Themen der Radinfrastruktur und deren Unterhaltung abgefragt. Für die Beantwortung der Umfrage werden Sie etwa sieben Minuten benötigen.

    So sollte es sein. Der SchwaBicyclist hat wohl schlechtere Erfahrungen gemacht. Ich war zwar noch nie mit dem Fahrrad in Eckernförde, würde aber grundsätzlich erst einmal befürchten, dass die Ordnungshüter und Verwaltungs-Heinis dort ähnlich ticken wie ihre Kollegen in Stade, wo

    - man mehrfach behauptet hat, die VwV-StVO würde nur dann gelten, wenn das der Stadtrat vorher beschlossen hat.

    - die Verkehrsbehörde die Meinung vertritt, dass bei einer Verkehrsbelastung von mehr als 1000 Kfz/Std benutzungspflichtige Radwege vorgeschrieben seien, egal in welchem Zustand die sich befinden, egal wie die Sichtbeziehungen an Kreuzungen sind, egal wie viele Fußgänger kombinierte Geh-und Radwege nutzen, ...

    - der Bürgermeister auf eine Einwohnerfrage zum Geisterradeln geantwortet hat, dass linksseitige Benutzungspflichten "einer Notwendigkeit folgen, auch wenn dies mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden sei".

    - die Polizei in einer Pressemeldung zu einem tödlichen Unfall schreibt, der Fußgänger sei vom rückwärts über den Gehweg rangierenden LKW überfahren worden, weil er sich nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hat und nicht, weil der LKW-Fahrer sich offenbar nicht hat einweisen lassen.

    - der für die Erstellung der Unfallstatistik zuständige Polizeibeamte eine Anfrage zum Anteil auf der falschen Straßenseite fahrender Radfahrer bei Unfällen vom Typ 3 nicht beantwortet, weil ihm das zu viel Aufwand ist.

    - der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Reflektorkragen verteilt, aber von unzulässigen und gefährlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde nichts hören will, weil er sich dafür nicht zuständig fühlt.

    - ein Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999 bis heute nicht ansatzweise umgesetzt wurde, obwohl das damals wegen der StVO-Novelle von 1997 beauftragt wurde.

    - Radfahrer sich beklagen, dass sie jetzt in einer Tempo 30 Zone auf der Straße (sic.) fahren müssen anstatt auf dem linksseitigen Gehweg.

    - in Wohngebieten mit Kopfsteinpflaster 90% der Radfahrer auf dem Gehweg fahren.

    - an Hauptstraßen 50% der Radfahrer auf der falschen Straßenseite fahren.

    - ...

    Ampeln ohne gültiges Lichtsignal für den Radverkehr gibt es hier natürlich auch immer noch, und Fahrbahnampeln mit Kontaktschleifen, die nicht auf Fahrräder reagieren, sowie Bettelknöpfe, an die man vom Fahrrad aus gar nicht heran kommt und die keinen anderen Einfluss auf die Schaltung haben, als dass das Licht für Fußgänger und Radfahrer einfach rot bleibt, wenn niemand rechtzeitig gedrückt hat.

    Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass es die Polizei hier noch nie interessiert hat, wenn ich mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren bin, auch wenn dort ein blaues Schild im richtigen Winkel aufgehängt war. Wenn es z.B. wegen "Überholzwang" zu einem Unfall kommt, dürfte sich das Verständnis der Polizei allerdings in Grenzen halten.

    Wenn hingegen jemand eine Straftat begeht, muss er sich mehr von den Folgen zurechnen lassen.

    Daher hatte ich oben als Beispiel auch einen Unfall unter Alkoholeinfluss genannt, was nach §315c ebenfalls eine Straftat darstellt.

    Der Unterschied zu der Abseilaktion liegt dann allenfalls darin, dass bei der Alkoholfahrt vermutlich kein Vorsatz besteht, einen Unfall und in Folge einen Stau zu verursachen, während die Abseil-Aktivisten auch keinen Unfall, aber zumindest den Stau wollten.

    Das Abseilen von der Autobahnbrücke dürfte ja vermutlich nach StGB §315b strafbar sein. Die Frage dürfte lauten, ob das erhöhte Strafmaß gemäß §315(3) greift.

    Ist schonmal jemand für einen Folgeunfall an einem Stauende belangt worden, der diesen Stau durch einen eigenen Unfall ausgelöst hat? Und, um eine Parallele zu ziehen, wo der stauauslösende Unfall ebenfalls Folge einer Straftat nach §315 war, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss.

    Zu 2.: Gegenüber der einmündenden Straße hast du Vorfahrt, gegenüber dem Fahrbahnverkehr von hinten greift §10.

    Eine Furt muss in diesem Fall nicht markiert werden, denn die Radverkehrsführung endet vor der Kreuzung. wenn es danach auf dem Gehweg nicht weitergeht. Eine Markierung zur Überleitung auf die Fahrbahn muss nicht erfolgen und würde auch nicht §10 außer Kraft setzen. Das müsste man im Einzelfall entscheiden, ob der Platz vorhanden ist, die Furt quasi in ein Stück Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand übergehen zu lassen.

    Besser wäre es in einem solchen Fall, den Radverkehr schon vor der Kreuzung auf die Fahrbahn zu führen, um die beiden Verkehrssituationen "Einfahren" und "Vorfahrt" voneinander zu trennen. Dies könnte dann auch mit einem gesicherten Radwegende erfolgen.

    Ok, das war mir nicht so bewusst, dass man damit auch kühlen kann.

    Ein Kühlschrank oder eine Klimaanlage ist ja technisch gesehen auch nichts anderes als eine Wärmepumpe. Der Kühlschrank "pumpt" Wärme aus seinem Inneren nach außen, eine Wärmepumpe von draußen ins Gebäude. Mit einem Wärmetauscher im Gebäude kann man natürlich auch Wärme von drinnen nach draußen pumpen.

    In Kombination zu Erdwärmepumpen kann ungenutzte Abwärme, z.B. auch aus der Solarthermieanlage im Boden gespeichert werden.

    https://www.ethlife.ethz.ch/archive_articl…ience_city_sch/

    Sicherlich müssen wir (die Menschheit) uns enorm anstrengen, um es nicht noch schlimmer zu machen. Aber wir werden es nicht schaffen. Wir müssen uns jetzt schon Gedanken darüber machen, wie wir uns anpassen können.

    Die Frage ist, an was wir uns anpassen werden müssen und das hängt davon ab, wie schlimm wir es uns selbst machen und wie schnell die Anpassung erfolgen müsste. Bei 1,5°C globaler Erwärmung vermutlich möglich, bei 4°C am Ende des Jahrhunderts nicht mehr. Der steigende Meeresspiegel wird zumindest in diesem Jahrhundert für Deutschland unmittelbar nicht das größte Problem darstellen.

    Die Krux im von mir verlinkten Papier ist doch gerade, dass der Kipppunkt irgendwann 60/70 WAR und die Folgen des Auftauens der Gegenden rund um den Nordpol schon unumkehrbare Folgen hat

    Natürlich gibt es bereits unumkehrbare Folgen. Das bedeutet doch aber nicht automatisch, dass es keinen Sinn mehr ergibt, oder dass es bereits völlig unmöglich ist, noch Schlimmeres zu verhindern. Je länger wir aber in die falsche Richtung beschleunigen, desto weiter sinken die Chancen.

    Die größte Frage ist aus meiner Sicht, ob es der Menschheit gelingt, den Klimawandel als globale Krise zu begreifen, die man nur gemeinsam bewältigen kann. Dazu zählt nicht nur der gemeinsame WIlle, das Ausmaß zu begrenzen, sondern auch gemeinsam mit den Folgen umzugehen.

    Der Erfolg der Trumps, Bolsonaros, Putins, Erdogans, Orbans und Kaczynskis lässt mich allerdings daran zweifeln.

    Zu spät,

    Ja, es ist zu spät, als dass die Verbrennung fossiler Energieträger keine gravierenden Konsequenzen nach sich zieht, weil der Klimawandel nicht irgendwann kommt, sondern bereits in vollem Gang ist. Das wäre vielleicht 1970 noch der Fall gewesen, weil der globale Temperaturanstieg aufgrund des bis dahin emittierten CO2 für den Planeten verkraftbar war.

    Inzwischen geht es in der Tat nur noch um Schadensbegrenzung und ich fürchte, dass die drohenden Konsequenzen immer noch lange nicht von allen begriffen wurden. Wir haben es jetzt in der Hand, ob die globale Erwärmung auf 1,5°C (inzwischen sehr unwahrscheinlich), auf "deutlich unter 2°C (entsprechend des Pariser Abkommens) oder auf 2°C begrenzt wird, oder ob wir bis zum Ende dieses Jahrhunderts einen Anstieg von 4°C bewirkt haben. Das 4°C-Szenario wäre dabei nicht nur irgendwie etwas unangenehm, sondern das würde den Verlust unserer heutigen Zivilisation bedeuten. Jedes Zehntel Grad wird darüber entscheiden, wie hoch das Risiko des Überschreitens von Kipppunkten ist.

    https://www.scinexx.de/service/dossie…dossierID=91548