Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.
Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.
Wenn die Verkehrsbehörde beabsichtigt hätte, dass die Ampel auch für Radfahrer gilt, hatte sie bereits 8 Jahre Zeit, die Streuscheiben auszutauschen. Wenn sie das bis zum 31.12.2016 nicht getan hat, muss ich davon ausgehen, dass die Ampel nicht für Radfahrer gelten soll.
Ich würde also einfach darum bitten, mir einen Bußgeldbescheid mit entsprechender TBNr zuzuschicken und vorher noch einmal in den §37 StVO reinzuschauen, falls der "Freund und Helfer" diskutieren mag. Sicherheitshalber würde ich an dem Tag von der Ampel noch ein Foto anfertigen (am besten mit den Polizeibeamten auf dem Bild).
Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass nicht ein anderes Lichtsignal zu beachten war ![]()
*edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:
Zum Zeitpunkt der Streetview-Aufnahme (2009) galt das Fußgänger-rot auch noch für Radfahrer.