Beiträge von Yeti

    Von Punkt 2 nach 3 darf man aus meiner Sicht auf jeden Fall mit dem Fahrrad fahren und hat dann keinen gültigen Signalgeber. Zum Beispiel, wenn man aus der Kleinen Archivstraße kommt und von dort nach links (Richtung Nordosten) in den Salztorswall abbiegen will. Man bekommt dort zum Linksabbiegen kein grün, solange nicht auch ein Auto auf die Kontaktschleife fährt. Da es an der Stelle auch keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf die Südseite des Salztorswalls gibt, bleibt einem dann nur, nach rechts auf den Radweg abzubiegen und an der Hansebrücke von 2 nach 3 auf die richtige Straßenseite zu wechseln.

    Was aus meiner Sicht dafür spricht, dass man auch von 3 nach 4 fahren darf, ist StVO §9 (2):

    Zitat

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Eine andere "Radverkehrsführung" als die rote Strecke ist ja nicht vorhanden. Und wenn es tatsächlich vorgesehen ist, dass man das Fahrrad von Punkt 2 bis 4 schieben soll, müsste das irgendwie deutlich gemacht werden. Das würde bedeuten, dass es zum Abbiegen vom Salztorswall auf die Hansebrücke gar keine Radverkehrsführung gibt.

    Die Behörde geht hier offensichtlich auch davon aus, dass die einzige Alternative bei einer nicht vorhandenen "Radverkehrsanlage" das Absteigen und Schieben ist und nicht der Wechsel auf die Fahrbahn.

    Es geht um das Nordende der Brücke. Da gibt es nur diese eine Furt, um von der nördlichen Seite des Salztorswalls auf die Mittelinsel zu kommen. Von dort aus kommt man Richtung Westen nur auf der linken Straßenseite weiter, um auf die Westseite der Hansebrücke zu kommen.

    Wenn man auf der Fahrbahn abbiegt, muss man bei der Kleinen Archivstraße vom [Zeichen 241-30] auf die Fahrbahnwechseln und sich gleich auf der rechten der beiden Linksabbiegespuren einfädeln. Nach dem Abbiegen bleibt man auf der Fahrbahn, weil da eine sehr hohe Bordsteinkante ist und man das Fahrrad auf den "Radweg" heben müsste. Am Punkt 4 steht ein [Zeichen 240] und kein [Zeichen 241-30] wie in der Übersichtsskizze. Das soll dann wohl für die Brücke gelten.

    Die "Radverkehrsführung" entspricht der roten Linie.

    Punkt 1, kurz hinter der Kleinen Archivstraße:

    Punkt 2, Blick Richtung Süden

    Punkt 3, Blick Richtung Westen. Auch dort nur Fußgängerampeln, keine Freigabe des linksseitigen Radweges:

    Punkt 4, von der anderen Seite:

    Wir hatten hier ja bereits darüber diskutiert, ob das direkte Linksabbiegen dort nicht sogar die einzige legale Möglichkeit darstellt, auf die Hansebrücke zu fahren, da man von der ersten Insel bis auf die westliche Straßenseite der Hansebrücke auf der linken Straßenseite des Salztorswalls fahren muss und dies nicht freigegeben ist.

    Oder es ist das Folgen einer Radverkehrsführung.

    https://goo.gl/maps/gSih3kaLbxLuDVyx8

    Ich antworte mal hier auf Mueck , weil das mit der Polizeiaktion vom letzten Mittwoch eigentlich nichts zu tun hat. Hier ging es los: „Sicher mobil leben“ am 5. Mai

    Da man das zuert verlinkte 241 nicht sieht, könnte man sich auch hier schon zum direkten Linksabbiegen einordnen, aus der kl. Archivstr. raus geht das wunderbar ... Und dann einfach weiter fahrbahnradeln ...

    Bin hier wohl der Einzige, der das schon gemacht hat, wobei hinter der kleinen Archivstraße noch ein 241 steht. Das ist bei Mapillary aber gerade in einer Birke verschwunden.

    Aus der Kleinen Archivstraße hat man mit dem Fahrrad das Problem, dass die Ampel nur grün wird, wenn auch ein Auto die Kontaktschleife auslöst. Alleine mit dem Fahrrad bleibt die Ampel rot. Ich habe keine Ahnung, wie andere das machen. Vermutlich fahren die alle auf dem Gehweg.

    Auf dem Salztorswall ist meistens viel Betrieb. Dort vom Radweg gleich auf die Linksabbiegerspur zu wechseln, ist sportlich.

    Das 240 in Gegenrichtung auf der Südseite der Brücke steht an einer Stelle, wo der Bodstein nicht abgesenkt ist. Da kommt man also gar nicht mehr auf den "Radweg" und wenn man aus der Harburger Straße von Südosten kommt, gibt es vorher auch keine Benutzungspflicht (nicht weitersagen, das war bestimmt nur ein Versehen). Aus der Richtung bin ich schon regelmäßig auf der Fahrbahn gefahren und habe verwunderte Blicke geerntet.

    Auch von der anderen Seite fahre ich gerne vor der Kreuzung auf die Fahrbahn. Meistens komme ich aus der Straße: Im Neuwerk (hier von rechts) , Dann kommt man wenigstens in einem Zug über die Kreuzung, während man auf dem "Radweg" mit der ersten Grünphase zur ersten Insel kommt und dann auf den nächsten Umlauf warten darf, bis man auf die andere Seite kommt.

    Normalerweise meide ich den ganzen Bereich aber und fahre lieber andere Routen. DIe Hansebrücke ist der in Beton gegossene Traum der autogerechten Stadt.

    Das ist die einzige Möglichkeit, auf die Hansebrücke zu kommen, wenn man vorher auf dem (benutzungspflichtigen) Radweg am Salztorswall fährt. Der Weg in Verlängerung der Furt über die Brücke ist linksseitig nicht freigegeben. Aber es gibt auch keine Furt, die direkt auf die richtige Seite der Brücke führt.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.59748…m/data=!3m1!1e3

    (Foto oben aus Richtung des Gebäudes mit dem grünen Kuperdach nach Süden)

    Das Thema hatten wir vor einiger Zeit auch im Stade-Thread. Das ganze Bauwerk ist nur für den Autoverkehr geplant und für Radfahrer und Fußgänger grausig.

    Mir ging es um die Aussage des Richters, dass das doch jedem passieren könnte. Nein, wenn sich alle an die Verkehrsregeln gehalten hätten, wäre es nicht passiert. Dann hätte der BMW-Fahrer dort nicht überholt und die Radfahrer hätte nicht die Fahrbahn gequert. Hier trifft ein Richter die Aussage, dass es normal ist, sich nicht an die Regeln zu halten. Das kann er meinetwegen abends am Stammtisch seinen Saufkumpanen erzählen, aber nicht im Gericht.

    Politiker müssen oft Entscheidungen treffen obwohl ihnen manchmal sehr gegensätzliche Forschungsergebnisse vorliegen oder eben keine eindeutigen Ergebnisse vorliegen.

    Wieder eine unbelegte Behauptung. Welche gegensätzlichen Forschungsergebnisse meinen Sie denn? Ich habe das Gefühl, dass Sie überhaupt nicht verstehen, wie Wissenschaft funktioniert.

    Vielleicht meinen Sie etwas anderes, nämlich Interessenskonflikte und Abwägungen zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen unterschiedlicher Disziplinen. Genau diese Abwägung zwischen verschiedenen Interessen ist Aufgabe der Politik. Das bedeutet aber nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse missachtet oder geleugnet werden können.

    Beispiel: Wirtschaftliche Interessen eines großen Energiekonzerns, der mehrere Kohlekraftwerke betreibt und Klimaschutz. Beides lässt sich nicht vereinen, aber beides ist wissenschaftlich erklärbar (Wirtschaftswissenschaft - Klimawissenschaft). Aufgabe der Politik ist es, den Konflikt aufzulösen.

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    Zitat

    Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Die ganzen Reflektoren müssen also immer dran sein. Beleuchtung, die montiert ist, muss betriebsbereit sein. Wenn ein Scheinwerfer defekt ist, muss er also abgebaut werden und es reicht nicht, einen Akku-betriebenen Scheinwerfer bei Bedarf anzubauen. Muss man nicht verstehen, wozu man tagsüber Reflektoren braucht oder warum man tagsüber nicht mit einer kaputten Lampe fahren darf.

    Antwort:

    Zitat

    Guten Morgen XXX,

    leider kann ich Ihnen da keine weitergehenden Informationen geben, das wurde im Einzelnen bei uns nicht erfasst.

    Gruß

    Rainer Bohmbach

    OK, man weiß es eigentlich nicht, aber um Radfahrer-Klischees in einer offiziellen Pressemeldung zu bedienen, reicht es. :cursing:

    Hab's trotzdem mal versucht...

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Bohmbach,

    in der Pressemitteilung zu den gestern durchgeführten Kontrollen schreiben Sie, dass 80 Verstöße bei Radfahrenden festgestellt wurden, darunter die Nichtbenutzung von Radwegen und Mängel an der Beleuchtung.

    Könnten Sie mir bitte Auskunft geben, an welchen Stellen Radwege nicht benutzt wurden?

    Welche Mängel an der Beleuchtung wurden festgestellt und wann wurden die Kontrollen durchgeführt? Nach §67 StVZO § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dürfen Scheinwerfer und Rücklichter abnehmbar sein und müssen nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    Vielen Dank und Grüße

    Wenn ich bei der Polizei nachfrage, erhalte ich sicherlich keine Antwort. Mich würde schon interessieren, wo "Radwege" nicht benutzt wurden und welche Mängel an der Beleuchtung das gewesen sein sollen (vielleicht ist der gelbe Rückstrahler am Pedal abgefallen oder beim roten Rückstrahler fehlte das Prüfzeichen 'Z', ...)