Von Punkt 2 nach 3 darf man aus meiner Sicht auf jeden Fall mit dem Fahrrad fahren und hat dann keinen gültigen Signalgeber. Zum Beispiel, wenn man aus der Kleinen Archivstraße kommt und von dort nach links (Richtung Nordosten) in den Salztorswall abbiegen will. Man bekommt dort zum Linksabbiegen kein grün, solange nicht auch ein Auto auf die Kontaktschleife fährt. Da es an der Stelle auch keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf die Südseite des Salztorswalls gibt, bleibt einem dann nur, nach rechts auf den Radweg abzubiegen und an der Hansebrücke von 2 nach 3 auf die richtige Straßenseite zu wechseln.
Was aus meiner Sicht dafür spricht, dass man auch von 3 nach 4 fahren darf, ist StVO §9 (2):
ZitatWer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Eine andere "Radverkehrsführung" als die rote Strecke ist ja nicht vorhanden. Und wenn es tatsächlich vorgesehen ist, dass man das Fahrrad von Punkt 2 bis 4 schieben soll, müsste das irgendwie deutlich gemacht werden. Das würde bedeuten, dass es zum Abbiegen vom Salztorswall auf die Hansebrücke gar keine Radverkehrsführung gibt.
Die Behörde geht hier offensichtlich auch davon aus, dass die einzige Alternative bei einer nicht vorhandenen "Radverkehrsanlage" das Absteigen und Schieben ist und nicht der Wechsel auf die Fahrbahn.