Aber vielleicht ist es tatsächlich klüger, einen besonders günstigen Moment dafür abzuwarten.
Der wäre?
Unterdessen baut das ZPS ein Mahnmal vor dem Konrad-Adenauer-Haus
Bau das Walter Lübcke Memorial direkt vor die Parteizentrale der CDU
Aber vielleicht ist es tatsächlich klüger, einen besonders günstigen Moment dafür abzuwarten.
Der wäre?
Unterdessen baut das ZPS ein Mahnmal vor dem Konrad-Adenauer-Haus
Bau das Walter Lübcke Memorial direkt vor die Parteizentrale der CDU
Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.
Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.
Diese Bedingung aber ist vom BVerfG frei erfunden, sie steht weder im Grundgesetz noch läßt sie sich daraus herleiten. Rechtsbeugung auf höchster Ebene.
Ich stimme insofern zu, dass diese Voraussetzung nicht explizit im GG steht. Trotzdem gilt ganz allgemein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Voraussetzung der Notwendigkeit. Wenn eine Partei trotz extremistischer Ziele keine konkrete Gefahr für die FDGO darstellt, wäre beides zu verneinen. So hat jedenfalls damals das BVerfG argumentiert. Da gleich von "Rechtsbeugung" zu sprechen, ist harter Tobak.
Man kann natürlich trotzdem der Meinung sein, dass dieses Kriterium in diesem Fall keine Rolle spielen sollte, weil man es gerade nicht so weit kommen lassen darf, dass eine Partei eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die FDGO darstellt. Da gehe ich auch mit.
Also liebe Leute, die NPD ist sowas von offensichtlich verfassungswidrig, und wenn irgendwelche halbdementen Opas in Karlsruhe schon das nicht begreifen, dann braucht man es mit der AfD gar nicht erst versuchen.
Das hat das Verfassungsgericht auch bestätigt. Es fehlte aber damals die zweite Bedingung für ein Parteiverbot, nämlich dass die Partei auch in der Lage sein muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Die NPD war dafür einfach zu klein und unbedeutend. Es war daher ausgeschlossen, dass sie eine Mehrheit bilden konnte, um ihre Ziele umzusetzen.
Das ist bei der AfD anders.
Kann jeden Politiker verstehen, der sich nicht ein drittes Mal verarschen lassen will.
Die Situation ist diesmal anders. Außerdem entscheiden Politiker nicht über das Parteiverbot, sondern das Bundesverfassungsgericht. Dafür muss aber ein Antrag gestellt werden.
Ich kann verstehen, dass man Angst hat, dass ein solches Verfahren scheitert, weil es die AfD weiter stärken würde. Allerdings ist uns nicht geholfen, wenn man feststellt, dass man die AfD doch hätte verbieten müssen, wenn es zu spät ist.
Inhaltlich kann man da gar nichts stellen. Es klappt ja nicht einmal, deren Wählern aufzuzeigen, dass es gar keine Inhalte gibt, oder wenn doch: Dass sich deren Wähler damit selbst schaden. Aber Letzteres gilt ja auch für einen Großteil der CDU-Wähler.
Schnappatmung bei der "Wir müssen wie die Niederlande werden"-Fraktion. ![]()
Passend dazu, wie die Deutsche Automobilindustrie versucht, den Untergang noch hinauszuzögern, nur damit er dann umso gravierender kommt.
kein Helmstatement der POL?
Dann hat er vermutlich einen Helm getragen.
Der hat sich wohl gefragt, ob er den Fußgängerweg benutzen muss, wenn die Fußgänger auf seiner "Straße" gehen.
Die Bäume hat man sicherheitshalber auch schon eingepackt. ![]()
Kann man auch sagen: selbst schuld. Aber auch selbst gewollt.
In der Tat. Hier gibt es z.B. eine interne Anweisung, die 3-Minuten Regel Halten vs. Parken kulant auszulegen. Auch die Tatsache, dass man parkt, sobald man das Fahrzeug verlässt, wird hier großzügig interpretiert. Ich hatte mal einen Verkehrsüberwacher angesprochen, warum die Autos im Parkverbot kein Knöllchen bekommen. Die Antwort war, dass die Fahrer ja nur kurz nebenan im Geschäft seien und man erst nach 10 Minuten tätig wird. Da sind dann schon beide Kriterien erfüllt, dass es kein Halten, sondern Parken ist.
Diese Praxis bedeutet aber auch, dass die Verkehrsüberwacher entweder 10 Minuten an der Stelle warten, oder aber gar nicht mitbekommen, wenn die Autos doch länger dort parken.
Und überhaupt: Warum stehen Parkverbotsschilder in einem vbB?
Das linke Auto steht neben dem Parkverbotschild. Vermutlich wird der argumentieren, dass er da stehen darf. Wozu sollte denn sonst das Schild da stehen, wenn man sowieso nur auf besonders gekennzeichneten Flächen parken darf?
Hier wird eigentlich auch immer geparkt: Mapillary Kontrolle -wenn überhaupt- einmal am Tag. Das wissen die Leute natürlich, dass es keine Konsequenzen hat, das Blech einfach irgendwo hinzustellen.
Zweimal im Jahr macht die Feuerwehr eine Befahrung und stellt fest, dass sie in der Altstadt immer wieder wegen falsch parkender Autos nicht durchkommt. Dann sagen alle, wie schlimm das im Ernstfall wäre, aber es hat keine Konsequenzen.
Abends wird sowieso nie kontrolliert. In besonders dreisten Fällen habe ich auch schonmal die Polizei gerufen, wenn die Zufahrt zur Altstadt für Rettungsdienste und Feuerwehr komplett dicht war. Hier gibt es einen Poller, der abends hochgefahren wird. Feuerwehr und Rettungswagen können den runterfahren, aber schlaue Autofahrer denken sich, dass sie dann auch davor parken können, weil ohnehin niemand durchkommt.
Wenn es in der Altstadt mal brennt, ist das Gejammer anschließend groß.
Andererseits versteh ich wirklich NULL, dass Amazon & Co auf eine schier endlose Verfügungsmasse an Fahrern zurückgreifen können, die unter prekären Bedingungen im Akkord Zivilisationsmüll an der Haustüre loszuwerden versuchen aka "Paketzustellung"...
Aber gut, für Öffentlichen Dienst musst du natürlich super Deutsch können
Vermutlich wird man als Paketbote auch seltener angepöbelt, beschimpft und bedroht.
oder der LKW-Fahrer...
Für den hat man aber leider "vergessen", ein Schild aufzustellen.
Im Jahr 2014 gab es im Alten Postweg in Buxtehude einen Unfall, bei dem eine Radfahrerin durch einen auf ein Firmengelände abbiegenden LKW tödlich verletzt wurde.
Ich habe gerade die Info erhalten, dass ehemalige Kollegen dort nun ein Ghostbike aufgestellt haben, auch wenn der Unfall schon 11 Jahre her ist. Daher habe ich mir die Situation mal bei Google Maps angeschaut:
Das muss die Unfallstelle gewesen sein:
Es ist in einer T30 Zone. Links mit ![]()
. Damals war es sogar noch benutzungspflichtig. Null Konsequenz, VwV-StVO zu linksseitigen Freigaben völlig egal. Sollen die Fahrrad-Dödel halt besser aufpassen.
Ich fühle mich auf "Radwegen" gefährdet. Das hat den ADFC aber nie interessiert.
Daher ist, wenn man wg. offensichtlicher Baustelle den Radweg sperren muss, irgendwas zu beschildern, wenn der Radverkehr runter soll vom Bordsteinweg
Ich erkenne auf dem Bild eine Absperrschranke, aka VZ 600 auf dem "Radweg". Damit ist diese Verkehrsfläche (auch physisch selbsterklärend) gesperrt und man braucht keine weiteren Schilder mehr.
Wo es keinen "Radweg" gibt, muss man auf der Fahrbahn fahren. Mit dem
ist das aber auch verboten. Das kommt dabei heraus, wenn man glaubt, dass das VZ 254 nur für einzelne Straßenteile gilt.
Der erste Kommentar: Darum heißt es ja auch "Slow-walk-ei" ![]()