Beiträge von Yeti

    Wenn es dann knallt, wird der jeweilige "Lokalbesorgte" natürlich "siehste, habbichsnichtgesagt???" auftrumpfen.

    Jetzt melde ich mich mal als zuständiger Lolkalbesorgter für den Raum Stade: Dass es hier systematische Mängel gibt, haben vermutlich alle mitbekommen. Nicht verwunderlich ist es, dass es auch die zu erwartenden Unfälle gibt und dies auch an Stellen, wo mehrere Mängel zusammenfallen.

    Ein "siehste, habbichsnichtgesagt???" habe ich mir zwar gespart, aber ich sehe meine Kritik durch solche Unfälle schon untermauert, und nicht erst bei tödlichen Unfällen.

    An dieser Stelle gab es 2020 einen Unfall, das war eigentlich zu erwarten. Die Stadt hatte zwar schon vorher rote Farbe aufgepinselt, aber das Grundübel blieb bestehen: Zweirichtungsradverkehr und nicht vorhandene Sichtbeziehungen. Daher hielt sich meine Freude über die rote Farbe auch in Grenzen. Immerhin wurde (bereits vor dem Unfall) beschlossen, in den kommenden Jahren die gesamte Straße auf einer Länge von 4,5 km umzubauen und beidseitig mit regelkonformen Radwegen auszustatten, so dass dann zumindest das verordnete Geisterradeln passé ist. Bei einer max. Kfz-Belastung von 1450 Kfz/Std. würde eine fahrbahnseitige Führung außer bei mir wohl keine Akzeptanz finden.

    Auch an dieser Kreuzung wird der Unfall im vergangenen Jahr nicht der Letzte gewesen sein.

    Eine weitere Häufung von Unfällen des Typs 3 gibt es an Kreisverkehren, die hier konsequent unter Missachtung der Empfehlungen und technsichen Regelwerke gebaut werden. Obwohl es in Stade und den angeschlossenen Ortschaften insgesamt nur 9 Kreisverkehre mit umlaufenden Radwegen gibt, entfallen 14% aller Unfälle des Typs Einbiegen-Kreuzen-Unfall mit Beteiligung von Radfahrern auf diese Kreisverkehre.

    Mit fünf Unfällen ist dieser Kreisverkehr dabei, der neben den typischen Mängeln zusätzlich noch zwei weitere Besonderheiten aufweist: Er ist erstens kein Kreis, sondern ein Oval und zweitens hat er an einer Seite einen Bypass zum direkten Rechtsabbiegen. Alle fünf Fahrrad-Unfälle ereigneten sich in dem Quadrant mit dem freien Rechtsabbieger. Dort verschwinden Radfahrer erst hinter der Hausecke aus dem Blickfeld, bevor sie dann mit dem typischen, abrupten 90°-Schwenk auf die Radwegfurt geleitet werden.

    Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass wenigstens bei künftigen Kreisverkehren der Radverkehr vorher auf die Fahrbahn geführt wird und dass irgendwann wenigstens dieser freie Rechtsabbieger stillgelegt wird. An drei Kreisverkehren konnte ich immerhin auch schon die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den zuführenden Straßen erreichen, was aber nicht bedeutet, dass dort nicht weiterhin mindestens die Hälfte der Radfahrer in alter Gewohnheit nun auf dem Gehweg fährt. Den neuesten Kreisverkehr hat man auch wieder entgegen aller Empfehlungen gebaut (da gab es in diesem Jahr auch einen Unfall) und gerade befindet sich der nächste Kreisel im Bau, der wieder die selben Mängel aufweist.

    An eine zufällige Verteilung der Unfälle glaube ich jedenfalls nicht, sondern schätzungsweise 50% der Fahrradunfälle werden hier durch eine mangelhafte Infrastruktur und Verkehrsregelung mindestens sehr stark begünstigt.

    Zum Glück gab es, seit ich mich hier einmische, erst einen tödlichen Unfall. Der war allerdings nicht auf die Infrastruktur zu schieben, sondern da lag ein eklatantes Fehlverhalten der verunglückten 16-jährigen Radfahrerin vor, die bei geschlossener Halbschranke nach Durchfahrt des ersten Zuges einen Bahnübergang überquert hat und dann vom zweiten Zug aus der Gegenrichtung überfahren wurde.

    Einen weiteren sehr schweren Unfall gab es im letzten Jahr an dieser Stelle:

    Auch dabei handelt es sich um einen Zweirichtungs-"Radweg". Der Unfall hätte aber an so gut wie jeder anderen Stelle genauso passieren können, sogar auf der Fahrbahn. Auch wenn ein Zweirichtungs-"Radweg" ohne bauliche Trennung unzulässig ist, war dies meiner Einschätzung nach für diesen Unfall unerheblich.

    Zwei Jugendliche sind dort nebeneinander in Richtung des Bildes gefahren (rechtsseitig). Dabei sind sie aneinandergestoßen und einer der Jugendlichen ist vor ein Auto auf die Fahrbahn gestürzt und überfahren worden. Der schwebte lange in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Wochen im Koma.

    Dass du dich bei deinen Analysen auf tödliche Unfälle beschränkst, ist nachvollziehbar, Th(oma)s. Ich glaube allerdings, dass es manchmal nur dem Zufall geschuldet ist, ob ein Unfall glimpflich ganz ohne oder mit leichten Verletzungen abgeht, oder mit schweren Verletzungen, die bei schlechterer körperlicher Konstitution auch tödliche Folgen haben können, während andere sie mit leichten Blessuren überstehen. Ich bin mal in einer Rechtskurve vom Glatteis überrascht worden. Zwar konnte ich einen Sturz vermeiden, aber ich bin unkontrolliert auf die Gegenfahrbahn gerutscht, wo in diesem Moment zum Glück gerade niemand entgegen kam. Mit etwas Pech hätte mich diese Situation auch ins Krankenhaus befördern können und mit ganz viel Pech hätte ich sie nicht überlebt.

    Was ich damit nur sagen will: Die Schwere der Verletzungen ist nicht unbedingt ein Maß für die Gefährlichkeit einer bestehenden Verkehrssituation und nicht jeder Unfall hat seine Ursache in einer mangelhaften Infrastruktur. Auch ein selbst verschuldeter Sturz kann fatale Folgen haben. Trotzdem lohnt es sich, auf Mängel hinzuweisen und leider hat man damit mehr Erfolg, wenn man zeigen kann, dass die bestehende Situation bereits zu Unfällen geführt hat.

    Warum wurde dann die Variante auf diesem Foto abgeschafft, bei der das Fahrradsymbol oben ist?

    Weil man nicht beide Versionen gleichzeitig abschaffen konnte.

    warum wird bei der Bodenmarkierung für den gemeinsamen Fuß- und Radweg gefordert, dass das Fußgängersymbol oben ist?

    Weil das beim aktuellen VZ 240 auch so ist.

    Es mag ja sein, dass man sich beim aktuellen Verkehrszeichen dafür entschieden hat, das Fußgängersymbol nach oben zu machen, weil man damit die Bedeutung des Fußgängerverkehrs hervorheben wollte, aber vielleicht hat man auch gewürfelt oder ein Designer fand es so herum schöner. Fakt ist, dass Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nicht mehr oder weniger Rechte und Pflichten haben als auf einem Weg, der mit dem alten VZ beschildert ist, wo das Fahrrad oben ist.

    Sie können ja hier mal einen Fußgänger plattfahren und hinterher behaupten, dass sie das durften, weil das Fahrradsymbol oben stand und sich der Fußgänger unterordnen musste. Bitte sagen Sie bescheid, wann und wo die Gerichtsverhandlung stattfindet. Da wäre ich gerne dabei.

    Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht haben Radfahrer auch nicht mehr Rechte oder weniger Pflichten gegenüber Fußgängern. Sie dürfen sich nur aussuchen, stattdessen auch auf der Fahrbahn zu fahren.

    Beim alten VZ 244 spielte es für dessen Bedeutung keine Rolle, ob das Fußgänger- oder Fahrradsymbol oben war. Warum es überhaupt zwei Varianten gab, weiß ich aber nicht.

    An Parkplätzen sieht man manchmal Hinweise, dass dort die StVO gilt. Vielleicht sollte man auch noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass das für den öffentlichen Bereich außerhalb des Parkplatzes erst recht zutrifft? Das wäre zwar nicht im Sinne der Schilderwaldnovelle, scheint aber nötig zu sein, wenn man auch mit Piktogrammen auf der Fahrbahn darauf hinweisen muss, dass dort §2 (1) nicht nur für Kraftfahrzeuge gilt.

    In diesem Fall schien jedenfalls §45 (9) StVO für die zuständige Verkehrsbehörde neben dem Parkplatz nicht gegolten zu haben (zumindest bis kurz nach meiner Fachaufsichtsbeschwerde im letzten Jahr, bei der ich unter anderem ein nicht weit entferntes [Zeichen 240] als Beispiel für den originellen Umgang mit Verkehrsregeln und Verwaltungsvorschriften aufgeführt hatte). :saint:

    *edit und sorry für Offtopic: Die Flasche Havanna Club kostete damals im Angebot übrigens 10,99 und nicht nur 0,99. Da hat sich die 1 hinter dem Pfosten des Halteverbotsschildes versteckt. Ansonsten hätten wir an dieser Stelle vielleicht auch direkt die Erklärung gefunden, weil sich die zuständige Verkehrsbehörde bevorzugt von Cuba-Libre im Mischungsverhältnis 1:1 ernährt.

    Der Landkreis Stade scheint bezüglich der Überprüfung von Benutzungspflichten in Niedersachsen in guter Gesellschaft zu sein.

    Aus dem Expertenbericht, den das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Anfang des Jahres zum "Fahrradmobilitätskonzept" zusammengestrichen hat.

    "Überprüfung läuft" bedeutet vermutlich so viel wie: Wir haben schonmal was von dem Thema gehört und wissen, dass wir uns eigentlich darum kümmern müssten.

    "Überprüfung abgeschlossen" = Wir wissen, dass das alles illegal ist, aber das interessiert uns nicht.

    "Keine Angabe" = Welche Straßenverkehrsordnung?

    Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

    Ich sehe rechtlich keinen besseren Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegenüber [Zeichen 240]. Als Radfahrer muss man auf beiden Wegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gefährden darf man sowieso niemanden.

    Wenn man Fußgänger wirklich schützen möchte, muss man solche Wege breit genug machen und/oder vom Radverkehr trennen. Zufußgehen ist anders als Radfahren: Da kann man abrupt stehen bleiben, unvermittelt einen Schritt zur Seite machen, sich einfach umdrehen und in die andere Richtung gehen, ... Das geht nicht auf solchen 1,50m breiten Wegen (2,0m lichte Breite des freien Luftraumes über dem Weg), wenn da mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist. Sowas ist dann kein Gehweg, sondern eine Gehbahn, wo Fußgänger am besten ganz am rechten Rand im Gänsemarsch gehen können, aber sich bloß nicht wie Fußgänger verhalten dürfen.

    Radfahrer und Fußgänger gefährden tendenziell eher sich selbst, Autofahrer andere.

    Daher halte ich das mit dem gelben Blinklicht auf dem Autodach für einen guten Vorschlag :)

    Gleichzeitig sollte im Inneren des Fahrzeuges allerdings auch eine Hupe angehen, damit es auch einen Grund gibt, am aktuellen Fahrzustand etwas zu verändern. Damit sich niemand erschreckt, kann die ja ganz leise anfangen und dann immer lauter werden.

    Denn natürlich ist es wichtig, konkrete Beispiele zu beleuchten, zum Beispiel solche im Landkreis Stade.

    Ich möchte sogar noch weiter gehen und vorschlagen: Im "Landkreis Stade" Thread ausschließlich Beispiele aus dem Landkreis Stade und allgemeine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen bitte hier. Dann findet man es später nämlich auch mal wieder, wenn man danach sucht.

    Ich habe auch noch einen Link: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)

    Da wurde das schon vor Jahren gezeigt (NRW).

    Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Ähm, genau da sind wir hier gerade: Städtischer Radverkehr und Infrastruktur > Stade. Dass der Landkreis Stade keine Stadt ist, bitte ich zu entschuldigen.

    Ich habe mal alle Beiträge, die sich nicht mit dem Landkreis Stade, sondern allgemein mit gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht befassen, hierhin verschoben: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Sorry, wenn ich vielleicht dabei auch Beiträge erwischt habe, die sich auf diesen Thread und den Landkreis Stade bezogen haben.

    *edit: und schon ist währenddessen der nächste Off-Topic Beitrag hier gelandet. :(

    Ja, klar. Aber das meinte ich ja, dass ich das derzeitige Chaos auch als Chance sehe, dass sich an der Situation etwas Grundlegendes ändert, wenn jetzt gerade deutlich wird, dass das verfügbare Personal nicht ausreicht, um die Aufgaben der Behörde zu leisten.

    Es wäre jedenfalls schlechter, wenn sie das Problem der Führerscheinstelle gerade gelöst hätten und ich danach erst mit dem nächsten Thema um die Ecke komme.

    Ich weiß nicht genau, wie es beim Landkreis ist, aber bei der Stadt Stade hat der Stadtrat vor einigen Jahren einen Personaldeckel durchgesetzt, um Kosten zu sparen. Wenn die Verwaltung neue Aufgaben bekommt, darf sie dafür keine neuen Leute einstellen, sondern muss das intern durch Umorganisation lösen. Natürlich dürfen ausscheidende Angestellte durch neue ersetzt werden, aber unterm Strich darf die Zahl der Mitarbeiter in der Verwaltung nicht steigen.

    Wenn aber nun Themen wie eine rechtskonforme Verkehrsregelung seit Jahrzehnten unbearbeitet waren, dann ist das jetzt auch eine neue Aufgabe für die Verwaltung, für die aber ganz offensichtlich kein Personal vorhanden ist. So lange man sich darum nicht gekümmert hat, hat es auch niemanden gestört.

    Sicherlich gibt es aber sowohl in der Stadt- als auch in der Kreisverwaltung viel Optimierungspotenzial bei ineffizienten Abläufen. Ich erlebe es auch an anderer Stelle, welch großen Unterschied es macht, an welchen Mitarbeiter man bei bestimmten Fragen gerät: Beim Einen findet sich schnell eine unkomplizierte Lösung und bei anderen wird es zum riesigen Problem gemacht.

    Was nun die ganzen Blauschild-Altlasten angeht, hoffe ich, dass man beim Landkreis akzeptiert, dass deren Beseitigung größtenteils eine reine Formsache ist, die keinen großen Prüfungsaufwand erfordert. An den Stellen, an denen es nicht mit dem Entfernen eines [Zeichen 240] getan ist, muss man sich ggf. externe Hilfe ranholen, z.B. für die B73. Da wird es dann aber auch wieder schnell kompliziert, weil der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger gemeinsam eine Lösung erarbeiten muss. Da kann ich derzeit gar nicht erkennen, wer das seitens der Kreisverwaltung tun sollte.

    Ich hatte gestern ein freundliches Telefongespräch mit der Dezernatsleiterin. Sie möchte sich gerne mit mir treffen und zu dem Gespräch auch die zuständigen Mitarbeiter hinzuziehen. Termin wird bestätigt, sobald sie deren Verfügbarkeit geklärt hat.

    Das Thema ist damit auf die zweithöchste Ebene der Kreisverwaltung eskaliert.

    Verwaltungsstruktur | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Wie bereits aus den zitierten Zeitungsartikeln hervorgeht, brennt beim Straßenverkehrsamt gerade die Hütte, nicht nur in der Führerscheinstelle. Es fehlt vorne und hinten an Personal. Von daher eigentlich ein guter Zeitpunkt, dass auch das Thema Radverkehr im Spiel bleibt, weil der neue Landrat gleich zu Beginn seiner Amtszeit dort etwas grundlegend an der Struktur seiner Behörde ändern muss.