Beiträge von Yeti

    Sollte denn querender Fußverkehr grundsätzlich keinen Vorrang haben? Außer an einem Zebrastreifen?

    Wie Sie ja erkannt haben, gibt es Möglichkeiten, querenden Fußgängern Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr zu geben. Wenn man das möchte, könnte man dort also einen FGÜ anlegen. Man hat sich aber für eine Fantasielösung entschieden, die allenfalls Missverständnisse befördert, die im Falle eines Falles zu Lasten des Fußgängers gehen.

    Die Kombi [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] gefällt mir trotzdem: Formal genau richtig zur Kennzeichnung von Radwegen ohne B-Pflicht und kein Mensch kapiert's :)

    Aus der Klamottenkiste: Hier dürfen immerhin Anlieger auf der Fahrbahn fahren :)

    OK, es ist natürlich was Anderes gemeint: Anlieger dürfen auf diesem kombinierten Geh- / Radweg auch reiten oder mit dem Kfz fahren.

    Du glaubst doch nicht, das es zu den ganzen alten Radwegpflichten irgendwelche schriftliche Begründungen bzw. Bescheide gibt?

    Mir wurde sogar gesagt, dass es sie in den allermeisten Fällen NICHT gibt. :)

    "Alle vorhandenen VZ 240 in der XY-Straße sind zu entfernen, weil dafür keine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt." Begründung fertig!

    Ob es zwei, vier oder sechs Wochen dauert, ist mir fast egal. Hauptsache, es passiert was. Wir haben neulich auch darüber geredet, warum es angeblich so kompliziert sei, eine bestehende Regelung zurückzunehmen. Ich habe immer wieder darauf gedrängt, dass es allenfalls einer aufwändigen Begründung bedürfe, diese Schilder hängen zu lassen.

    Was muss man denn zur Aufhebung der Blauschilder aufwändig begründen, wenn die Verkehrsstärke im Belastungsbereich I der ERA liegt, der Weg in einem baulich desolaten Zustand, sowie viel zu schmal ist und auch noch auf der linken Seite liegt, wo es zahlreiche schlecht einsehbare Ausfahrten und Einmündungen gibt? Dafür formuliert man einen zweizeiligen Standardtext und ändert nur noch den Straßennamen für die jeweilige Anordnung zur Aufhebung der RWBP. Das kann doch wirklich nicht so kompliziert sein. Und auch, wenn die Polizei dabei angehört werden muss (muss sie?), schaffte man dann 50 solcher Fälle in einem 30-minütigen Termin.

    Antwort von Landkreis Stade

    Zitat

    Hallo Herr *Yeti*,

    auch ich möchte mir für das angenehme und konstruktive Gespräch bedanken. Ihre Zusammenstellung dürfte hier mit Sicherheit eine deutliche und spürbare Arbeitshilfe darstellen, die gut verwendet werden kann. Ich leite diese auch an Frau X und Herrn Y weiter, die die notwendigen Schritte einleiten werden.

    Auch wenn die noch ausstehende Liste lang sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, mir und uns weiterhin Ihre Zusammenstellungen „häppchenweise“ zukommen zu lassen. Wir werden versuchen, diese Dinge sukzessive abzuarbeiten und Sie dabei, soweit möglich, auf dem Laufenden zu halten bzw. Ihnen Rückmeldungen zu geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun bin ich sehr gespannt, wie lange es dauert, bis es konkrete Ergebnisse gibt und die Schilder tatsächlich entfernt werden. Ich könnte mich jetzt darüber ärgern, dass die Verkehrsbehörde das nicht selbst tut, aber wenn es hilft, etwas zu verändern, dann werde ich meine Beobachtungen gerne weitergeben.

    Gestern hatte ich ein wieder sehr freundliches Gespräch mit dem Leiter des Straßenverkehrsamtes vom Landkreis Stade und seiner Stellvertreterin.

    Man hat mir versichert, dass man sich der Problematik bewusst ist und daran etwas ändern möchte. Vielleicht hat man auch nach meinem letzten Stimmungstief etwas Sorge bekommen, dass das Thema deutlich höhere Wellen schlagen könnte, wenn man es nicht schafft, mich wieder etwas zu besänftigen.

    Im Gegensatz zu Hamburg, wo vermutlich Hunderte von Beamten der Polizei mit verkehrsbehördlichen Aufgaben befasst sind, sind hier genau zwei Personen für den gesamten Landkreis zuständig, und natürlich nicht nur für "Radwege". Gleichzeitig ist der Landkreis die Fachaufsichtsbehörde für die Städte Buxtehude und Stade, sowie für den Flecken Harsefeld, deren eigene Verkehrsbehörden nun auch nicht gerade mit überragender Fachkompetenz glänzen. Erschwerend kommen unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Baulast und der Verkehrsregelung hinzu. Als untere Verkehrsbehörde ist der Landkreis gleichermaßen für Straßen in der Baulast der Gemeinden, des Landkreises selbst und des Landes Niedersachsen zuständig und in jedem Tiefbauamt gibt es einen kleinen Provinzkönig, der sowieso alles viel besser weiß und für den Radfahrer vor allem Verkehrshindernisse darstellen, die der "Leistungsfähigkeit" seiner Gemeindestraßen im Wege stehen. Da die Leistungsfähigkeit einer Straße immer noch in der Einheit Kfz/Std. gemessen wird, kommen Fußgänger und Radfahrer darin nicht vor.

    Das soll keine Entschuldigung sein und das macht es auch nicht besser, aber es zeigt, dass es in diesem Fall weniger ein Problem fehlenden Willens ist, als vielmehr ein organisatorisches und strukturelles Problem. Vermutlich muss auch hier der Weg über die Politik gehen, dass dort die personellen Kapazitäten aufgestockt werden und dass die unterschiedlichen Stellen gefälligst mal miteinander reden und nicht jeder macht, was er will.

    Man hat mir also zugesagt, dass man meine Hinweise sehr dankbar annimmt und sich auch darum kümmern wird. Ich habe also gleich heute Morgen drei Straßen / Straßenzüge übermittelt, in denen das Blauschild-Räumkommando seine Arbeit aufnehmen kann und bin gespannt, ob den Worten auch in einem überschaubaren Zeitraum Taten folgen werden. Alle drei Fälle sind so dermaßen eindeutig rechtswidrig, dass es aus meiner Sicht keines größeren Prüfungsaufwandes bedarf, außer der Feststellung, dass keine einzige Bedingung für die Anordnung einer RWBP erfüllt ist. Einer der Fälle kann bei den Lustigen Schildern bewundert werden. Ich habe auch auf mein umfangreiches Foto-Archiv verwiesen und angekündigt, dass meine Liste lang werden wird.

    Also wenn "Unfall anderer Art" die zweithäufigste Unfallart ist, stimmt m.E. mit der Marginalisierung was nicht.

    Dabei ist diese Unfallart in Stade im bundesweiten Vergleich noch unterdurchschnittlich vertreten :) Das liegt aber vielleicht auch am überdurchschnittlichen Anteil der Einbiegen-/ Kreuzen Unfälle.

    Ein genaueres Bild bekommt man, wie Th(oma)s schrieb, wenn man für jeden einzelnen Unfall die Unfallart und den Unfalltyp gemeinsam betrachtet, wenn man danach schaut, welche anderen Unfallbeteiligten es gab und wo sich der Unfall ereignete (freie Strecke, Kreuzung, Tankstellenausfahrt, Bahnübergang, etc.). Wenn man die SItuation vor Ort kennt, lassen die örtlichen Gegebenheiten weitere Schlüsse zu. Leider sind auch im Jahr 2020 Unfallorte dabei, bei denen es aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit war, dass es dort zum Unfall kommt.

    Hier zum Beispiel hatte ich schon viel früher mit einem Unfall gerechnet, aber erst 2020 tauchte diese Kreuzung in der amtlichen Statistik auf:

     

    Auch im Kuhweidenweg, an dem sich vor 3 Jahren mein Dialog mit der Stader Verwaltung verschärfte, hätte ich schon viel früher mit einem Unfall gerechnet, weil dort auch nach Aufhebung der linksseitigen [Zeichen 240] nach wie vor viele (nun illegal) auf dem Gehweg geisterradeln, weil es ihnen auf der Straße (sic.) zu gefährlich ist.

    In Stade muss man an den Haupstraßen auch davon ausgehen, dass mit überdurchschnittlich großer Wahrscheinlichkeit auf der falschen Straßenseite gefahren wurde. Zum Einen, weil das ohnehin fast die Hälfte der Radfahrer tut und weil die Chance, sich damit für die Unfallstatistik zu qualifizieren, deutlich erhöht ist. Leider enthalten auch die Rohdaten darüber aber keine Informationen. Wenn man Glück hat, wurde der Unfall in einer Pressemeldung der Polizei erwähnt, aber das ist nur bei sehr schweren Unfällen oder wenn Unfallzeugen gesucht werden der Fall. Aus Formulierungen wie "der Autofahrer übersah beim Einbiegen den von rechts kommenden Radfahrer auf dem Radweg" lässt sich ansonsten eindeutig auf einen Geisterradler schließen.

    Bei insgesamt 38 Unfällen sind auch Kreisverkehre wieder mit 4 Unfällen dabei. Neulich erzählte mir ein Bekannter von einer längeren Diskussion darüber, wie man sich als Radfahrer angeblich an einem Kreisverkehr zu verhalten habe. Es ist schon erschreckend genug, dass die Regeln kaum jemand kennt, aber die bauliche Gestaltung hier sorgt erst recht für Missverständnisse. Das wird sich vermutlich auch erst ändern, wenn der Leiter des Tiefbauamtes in Rente geht oder an einem seiner eigenen Kreisverkehre plattgefahren wurde und den Job jemand übernimmt, die/der sich nicht für schlauer hält als alle Verfasser der technischen Regelwerke und die Unfallforschung zusammen und die/der nicht immer genau das Gegenteil dessen bauen lässt, was zum Beispiel in den ERA 2010 steht (Radfahrer vor dem Kreisverkehr vom Radweg auf die Fahrbahn und anschließend ggf. zurück auf den Radweg und nicht umgekehrt).

    Dieser im Jahr 2020 neu eingeweihte Kreisverkehr wird es aber erst 2021 in die Unfallstatistik schaffen. Jedenfalls wurde mir kürzlich von einem verbeulten Fahrrad und einem Rettungswagen an dieser Stelle berichtet. Da ich dort das Angebot bislang immer abgelehnt habe, auf dem Gehweg hinter dem Gebüsch versteckt auf die Furt zuzufahren, wurde ich auf der Kreisfahrbahn bisher auch noch nicht "übersehen".

    Darunter waren 2019 auch drei Unfälle vom Unfalltyp 2 "Abbiegeunfall" und ein Unfall ohne weitere Beteiligung (oder mit einem weiteren Radfahrer) des Unfalltyps 7 "sonstiger Unfall".

    Im Jahr 2018 war der einzige Unfall dieser Art tatsächlich ein Zusammenstoß zwischen zwei Radfahrern auf einem 1,80m breiten Zweirichtungs- [Zeichen 240].

    Mit großem Abstand dominiert in allen Jahren der Unfalltyp 3 die Statistik.

    Das selbe Bild bei den Ufallarten

    Die meisten Unfallorte liegen an Straßen mit "Radwegen", aber auch dort, wo es keinen "Radweg" gibt, fahren viele auf dem Gehweg. Leider geht aus der Statistik nicht hervor, in welchen Fällen auf der falschen Straßenseite geistergeradelt oder der Gehweg benutzt wurde.

    Wie sollen es die Leute auch lernen, wenn gefährliches Fehlverhalten zum Teil immer noch vorgeschrieben wird?

    *edit: So sieht die Verteilung in den Jahren 2019 und 2020 bundesweit aus.

    Oder die Kombi B und D?

    Jepp! Das heißt, im Ortsteil Hagen gibt es noch einen einzigen Radweg als Relikt aus vergangener Zeit, allerdings ohne Benutzungspflicht. Ansonsten alle drei Stadtteile Haddorf, Hagen und Ottenbeck komplett [Zeichen 274.1] und [Zeichen 325.1] und folglich ohne Radweg.

    Es gibt noch einen weiteren Stadtteil Klein Thun, der komplett [Zeichen 274.1] ist. Aber dort gibt es auf den Fahrbahnen ein ganz übles Kopfsteinpflaster und daher viele Gehwegradler. Folglich gibt es dort auch die typischen Unfälle an den Kreuzungen, die begünstigt werden, wenn Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren.

    Auch im Stadtteil Hahle fahren viele Radfahrer wegen des Kopfsteinpflasters auf den Gehwegen, trotz [Zeichen 274.1]. Zu diesem Stadtteil gehört auch die Straße Am Hofacker, die zwar nicht zu einer 30er Zone gehört, aber wo ein Streckenlimit auf 30 km/h besteht und trotzdem auf der Nordseite ein Zweirichtungs- [Zeichen 240]. Alleine in dieser Straße gab es in den letzten 4 Jahren 4 Unfälle vom Typ 3 (Einbiegen-/Kreuzen Unfall) an den schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrten. Es gibt an der Behinderteneinrichtung auch besonders schützenswerten Fußgängerverkehr.

    Kürzlich sind im Unfallatlas die Unfälle des Jahres 2020 veröffentlicht worden, so dass mir nun die Unfallorte für die Jahre 2017-2020 und die Verteilung nach Unfallarten und Unfalltypen vorliegen.

    Bei facebook habe ich gerade ein Quiz gestartet und bin gespannt, wie die Stader Radfahrer antworten. :)

    Ich glaube, du musst mal eine Woche Urlaub in Stade machen und dich hier mal außerhalb der CM mit dem Fahrrad durch die Stadt bewegen. Danach wird dir Lüneburg wieder besser gefallen. Neben den von dir beschriebenen Situationen bekommst du hier noch einen Geisterradler-Anteil von 50% dazu. Deine Erklärung teile ich: Wo Radfahrer über Jahrzehnte vor allem dazu erzogen wurden, den richtigen Verkehr nicht zu stören, aber ansonsten tun und lassen konnten, was sie wollen, muss man sich über das Ergebnis nicht wundern: Geisterradelnde Gehweg-Lemminge mit Stockholm-Syndrom und Autofahrer mit der festen Überzeugung, die Straße (sic.) gehöre ihnen alleine.