Beiträge von Yeti

    In Deutschland ist Tempo 30 nach der Straßenverkehrsordnung aber nur an sensiblen Ort möglich, wie etwa an Krankenhäusern, Schulen oder Kitas.

    Dort muss es jedenfalls nicht besonders begründet werden, sondern die Tatsache, dass dort ein Krankenhaus, eine Schule oder Kita ist, reicht als Begründung für die Anordnung von Tempo 30 aus.

    Möglich wäre es auch sonst viel häufiger, wenn man es denn wollte. Ganz im Gegenteil: Überall, wo es benutzungspflichtige Radwege gibt, die nicht den baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO entsprechen, dürfte die Situation nicht durch eine Beschränkung des Radverkehrs in Form einer trotzdem angeordneten Benutzungspflicht "gelöst" werden, sondern müsste durch die Anordnung eines Tempolimits die (angeblich) bestehende besondere Gefahrenlage reduziert werden.

    Ich würde das nicht alles über einen Kamm scheren.

    Separation 1

    Separation 2

    Es ist sicherlich richtig, dass man die Leute nicht vom Autofahren zum Radfahren bringt, wenn sie sich anschließend im dichten Kfz-Verkehrsgetümmel auf Hauptstraßen behaupten müssen. Aber bestimmt auch nicht, wenn sie anschließend nicht mehr komfortabel auf einer glatt asphaltierten Fahrbahn, sondern auf einer buckligen und viel zu schmalen Restfläche fahren sollen, auf der sie an jeder zweiten Kreuzung über den Haufen gefahren werden.

    Und wie das Beispiel Stevenage zeigt, reicht es nicht aus, das Radfahren komfortabler zu machen, wenn man sich nicht traut, gleichzeitig das Autofahren unkomfortabler zu machen. Letztlich geht es auch darum, welchen Stellenwert man als Verkehrsteilnehmer empfindet: So lange Autofahrer gehätschelt und Radfahrer wie der letzte Abschaum behandelt werden, wird niemand vom Auto auf das Fahrrad umsteigen.

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    Ich halte das für ein Scheinargument. An jeder Kreuzung muss man mit Fußgängern und/oder Radfahrern rechnen. Wenn kein Fußgänger oder Radfahrer da ist, braucht man auch auf keinen zu warten. Der Aufwand, zu schauen, ob ein Fußgänger da ist, der queren will und darf, oder ob die Fußgängerampel rot bleibt, sollte nicht darüber entscheiden, ob 3 Autos mehr abbiegen können.

    Ist [Zusatzzeichen 1022-10] für dich auch eine "Servicelösung"? Da ist die Querungshilfe erforderlich. Nur bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] handelt es sich nicht um einen "Radweg", sondern um einen Gehweg, so dass dann nach dem exakten Wortlaut keine Querungshilfe erforderlich wäre.

    Warum es ein "Service" sein sollte, bis zum nächsten Dorf mit Schrittgeschwindigkeit fahren zu müssen, weil man auf eine Querungshilfe verzichtet hat, verstehe ich allerdings nicht. :)

    Die "sicheren Querungsmöglichkeiten" sind unabhängig von der Benutzungspflicht gefordert.

    Zitat

    II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

    ...

    3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

    4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

    VwV-StVO zu §2, Rn 35 und 36

    Viele Entscheidungen betreffen ja auch mehrere wissenschaftliche Disziplinen, wie z.B. bei den Corona-Maßnahmen. Welcher Wissenschaftler sollte sagen, was "der absolut richtige Weg" ist? Der Virologe, der Wirtschaftswissenschaftler, der Soziologe oder der Jurist?

    Mir würde es ja schon reichen, wenn Politiker begründen müssten, wenn ihre Entscheidungen vom wissenschaftlichen Konsens abweichen. Wenn diese Begründungen nicht mehr als "ham wa schon ümma so jemacht" oder "ich find's halt geiler" oder "die Ausländer sind sowieso an allem schuld" sind, gibt es dafür bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.

    Diese Antwort hätte ich auch gerne erfahren...

    Die Antwort kann man sich denken: Es ist gar nicht gewollt, dass die Leute vom Auto auf das Fahrrad umsteigen. Wofür hat man denn sonst jahrzehntelang diese ganzen schönen "Autostraßen" gebaut? Und wie will man rechtfertigen, das immer weiter so zu machen, wenn es gar nicht mehr benötigt wird?

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    Wohl wissend dass das Thema Tempolimit nach 4 Jahren aus den Köpfen der Leute raus sein wird und kaum jemand wieder "freie Fahrt für freie Bürger" haben möchte.

    Je nachdem, was die CDU nach dem Wahldebakel unter ihrer "notwendigen Erneuerung" verstehen wird. Aus der Opposition heraus können die natürlich gegen alles sein und Stimmung schüren. Die Bild-"Zeitung" hätten sie dabei sicherlich auf ihrer Seite.

    Bei dem jetzt erforderlichen Wandel wird das vermutlich bei sehr vielen Menschen auf fruchtbaren Boden fallen, wenn es der kommenden Regierung nicht gelingt, einen Plan zu entwickeln, der den Menschen eine klare Perspektive aufzeigt.

    Und außerdem halte ich die Gefahr einer erneuten GroKo noch nicht für gebannt.

    Die Frage ist, ob SPD und Grüne mit dem Loslassen von der Forderung nach einem allgemeinen Tempolimit nicht der FDP noch weitere Zugeständnisse entlocken könnten, weil es für die FDP einen zu großen Gesichtsverlust bedeuten würde, einem Tempolimit zuzustimmen.

    Das haben wir hier auch, aber da ergibt es sogar Sinn.

    Die Anlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Später, wo keine Grundstücke mehr über den Weg erschlossen werden, wird der Weg auch schmaler.

    Im Unterschied zu [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] müsste bei [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] für Kfz Schrittgeschwindigkeit gelten, oder ist das nur bei einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1020-30] so? Fußgänger müssen dort jedenfalls nicht am Fahrbahnrand gehen, weil es keine Fahrbahn gibt, sondern die Straße in ganzer Breite ein Gehweg ist.

    Ich bezweifele aber, dass sich hier ernsthaft jemand darüber Gedanken gemacht hat und dass die Anlieger sich darüber im Klaren sind, dass sie zu ihren Grundstücken über einen Geh- und Radweg fahren. Der rote Bulli dürfte dort folglich auch nicht parken.