Beiträge von Alf

    "Beim Parken auf der Fahrbahn komme man beim Aussteigen außerdem leicht in den Gegenverkehr."

    Ach was! Torkeln die Fahrer etwa aus ihren Fahrzeugen? Und wodurch wird dies wohl ausgerechnet nur dort denn verursacht?

    Und beim illegalen Parken auf dem Gehweg gerät man etwa nicht leicht in den Fußverkehr? Wohlgemerkt noch vor dem Aussteigen!

    Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Ich hatte ja über einen rätselhaften "Altbestand" in Fürstenfeldbruck berichtet, der allgemein auf ein Versehen vor 5 Jahren zurückdatiert wurde. Jetzt hat sich gezeigt, dass dieses RWBP-Schild bereits 2006 (!) zwar abgeordnet, aber nie entfernt wurde. Die STVB-Chefin bedankt sich für den Hinweis und kündigt an, dass das Schild "jetzt" entfernt wird. Fall offiziell erledigt. Wir sind am Arsch.

    Magst Du mir die Örtlichkeit verraten? Bin gespannt...

    Eine der Theoriefragen könnte dann lauten:

    Sie steuern ein Kraftfahrzeug. Auf der Fahrbahn vor Ihnen befährt ein Radfahrer Ihren Fahrstreifen. Nebenan befindet sich ein beschildeter Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei". Wie reagieren Sie? Es können auch mehrere Antwortmöglichkeiten zutreffend sein.

    a) Ich hupe lange und gestikuliere gleichzeitig auf den Radweg zeigend, da Fahrbahnen ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten sind.

    b) Ich verhalte mich zurückhaltend, überhole zur Verdeutlichung jedoch mit nur ca. 20 cm Abstand, damit der Radfahrer merkt, dass er gerade etwas falsch macht.

    c.) Ich überhole unter Berücksichtigung des Mindestüberholabstands, des Gegenverkehrs und der Gesamtverkehrslage regelkonform, da der Radfahrer selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren soll, um nicht sich selbst und die Fußgänger nebenan zu gefährden.

    d) An der nächsten sich bietenden Gelegenheit stelle ich den Radfahrer durch das geöffnete Beifahrerfenster zur Rede, da er mich massiv behindert und zudem gar keine Steuern zahlt.

    Irgendwer ist mal auf die Idee gekommen, in dieser Straße mit sagenhaft breitem Radweg jede Einfahrt mit 4 Pollern zu bestücken.

    Der war wohl auch für Hamburg zuständig, denn die Eiffestraße sieht so aus...:

    Soll ich die Gegenrichtung auch noch abfahren?

    Also, zumindest parkt dort niemand auf dem Radweg.

    Zugegeben: Das waren ziemlich viele Bilder. Wenn's zu blöd ist, dann lösche ich meinen Beitrag oder bin mit einer Löschung durch den Admin einverstanden.

    Vielleicht hätte man in den allererste Paragrafen festhalten sollen, dass sich zunächst alle Verkehrsteilnehmer erstmal bitteschön an die Regeln zu halten haben. Als nächstes dann das ganze mit gegenseitiger Rücksichtnahme usw. Nicht umgekehrt!

    Natürlich fahre ich niemanden absichtlich über den Haufen, der irgendwo ist, wo er in dem Moment eigentlich gar nicht sein dürfte. Das ist klar und das ist damit auch nicht gemeint. Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

    ...

    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

    ...

    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Besser wäre hier immer ein [Zeichen 267]. Dann darf es Rad-Gegenverkehr geben.

    Nein, eher sollte er wohl Radwegparker davon abhalten, ausgerechnet in Höhe der wohl sehr teuren dynamischen Schilder auf der Nebenfläche entlang zu fahren. Davor und dahinter ist nicht so schlimm, da gerne...

    Der Gemeinsame Fuß- und Radweg mit Zwangsverpflichtung sieht aber auch sehr untermaßig aus und dürfte vermutlich allenfalls mit Fußweg, Radfahrer frei dekoriert werden.

    Würdest Du den denn dann auch über viele Kilometer in nur Schrittgeschwindigkeit befahren (wollen)? Oder wem, wenn nicht Dir, würdest Du das zutrauen oder sogar abverlangen?

    Das werden sie auch tun, ihnen bleibt gar nicht anderes übrig.

    In der Theorie sicherlich richtig. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Radfahrer völlig selbstverständlich weiterhin den Gehweg benutzen; dann allerdings illegal. Obwohl die bislang auf dem Gehweg mit Radfreigabe gefahrene Geschwindigkeit in den allermeisten Fällen ebenfalls illegal war.

    Gerade bei jungen Verkehrsteilnehmern ist das Gehwegradeln auch ohne Radfreigabe massiv verbreitet, weil sie es im Elternhaus entweder so vorgelebt bekommen haben oder es ihnen von ihren Eltern sogar untersagt wird, die Fahrbahn zu benutzen. Die Eltern machen es ja schließlich auch nicht anders. Schließlich wird bei der Mitfahrt im Familien-SUV ja kräftig über die legalen Fahrbahnradler geschimpft. Und im schulischen Verkehrsunterricht wird sich der bürgernahe Polizeibeamte ebenfalls niemalsnie für die Fahrbahn aussprechen, wenn es einen Gehweg mit Radfreigabe gibt. Man zeige mir die Menschen auf Fahrrädern ab 10 Jahre, die beispielsweise in Emmering Richtung Fürstenfeldbruck auf der Fahrbahn fahren, wenn es doch einen untermaßigen und bemitleidenswerten linksseitigen Schrott-Gehweg mit Radfreigabe gibt.

    Im Übrigen wundere ich mich, dass es in Ismaning oder in Unterföhring nicht auch ein Aufbegehren der Fußgänger gegen den Radverkehr auf Gehwegen gibt. Denn in diesen beiden weiteren Beispielen gibt es im Zuge der Ortsdurchfahrten ebenfalls für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebene Gehwege, die ebenfalls nicht sooo megabreit sind. Würde mich doch stark wundern, wenn dort aus Fußgängersicht alles optimal liefe.

    „Wir alle müssen uns an die Regeln halten. ..."

    Also auch die Kraftfahrer?


    „Aber wenn wir uns rücksichtsvoll begegnen, dann klappt das doch."

    Also Fahrbahn!


    Alle Radfahrer haben selbstverständlich ab sofort die Fahrbahn zu benutzen, vor allem die angesprochenen Altersgruppen. Dann kommt das täglich sogar zwei Mal einer Demo gleich, die nicht einmal angemeldet werden muss. Die Kraftfahrer werden dann ganz schnell merken, was § 2 StVO eigentlich aussagt. Woanders muss man dafür immer bis zum ersten Freitag eines jeden Monats warten.