Beiträge von Alf

    Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass derartig detaillierte Erklärungen - sowohl unterwegs bei Verkehrsteilnehmern als auch im Be- und Verwandtenkreis - stets auf Ungläubigkeit stoßen. (*Ironie Anfang*) Wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf jeden Fall benutzungspflichtig ist, dann hat der einzelne renitente Radfahrer ganz klar unrecht und gehört entsprechend behandelt. (*Ironie Ende*)

    In der Richtung darf man doch sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren.

    Da hast Du völlig Recht. Habe ich mir nicht hinreichend genug angeschaut.

    Aber in Gegenrichtung, also aus der Stadt heraus, muss der rechsseitige Radverkehr dann die Lichtzeichen des Kraftverkehrs beachten, auch wenn die Einmündung links abgeht. :P

    Auch der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen wäre bei verfassungskonformer Auslegung der StVO künftig nicht mehr erforderlich, sofern ein entsprechendes kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dieser Nachweis stellt für Kommunen bislang oft eine Hürde dar und bremst damit die Mobilitätswende aus. Um eine unmissverständliche Rechtsgrundlage sicherzustellen, fordert die DUH bei der überfälligen StVO-Novelle die Streichung des Nachweises.

    Sprich: Die seit mehreren Jahrzehnten oftmals rechtsgrundlagenfrei aufgestellten Blauschilder stehen recht bald wieder völlig legal in der Landschaft. Gut, dass man die Verpflichtung zum Abbau seitdem ignoriert hatte. So spart man sich nun die erneute Aufstellung.

    Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen, womit sie dann wieder Fußgänger wären und dann wieder die Streuscheibe mit dem Fußgängersymbol verbindlich ist. Gilt dies denn auch bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ? Ich weiß es nicht.

    Nur, wenn sie bereits den achten Geburtstag gefeiert haben, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren, was dann bestimmt auch ganz viele machen. (*Ironie*)

    In diesem Thema werden ab sofort in lockerer Folge Örtlichkeiten gezeigt, bei denen Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Verkehrsbeziehungen aufgrund falscher behördlicher Anordnungen sich gegenseitig gegenüber jeweils wartepflichtig sind. Somit müssten beide betroffenen Verkehrsteilnehmer nun eigentlich so lange stehen bleiben, bis der jeweils andere durchgefahren ist. Los geht's mit Fürstenfeldbruck:

    Einmündung Schillerstraße/Höhenringstraße:


    Einmündung Jakob-Groß-Straße/Philipp-Weiß-Straße:


    Einmündung Weiherstraße/Amperbrücke


    Zwischen Fürstenfeldbruck und Germering entlang der B2 Höhe Abzweig Alling:


    Selbe Strecke, nur 50 Meter weiter nördlich:


    München, Einmündung Richelstraße/Arnulfstraße:

    Ich frage mich, ob sich der S-Pedelec-Fahrer erst nach dem Kauf seines Fahrzeugs über die einschlägigen Regeln für seine Fahrzeugart informiert hat und deswegen so überrascht tut. Und ob er denn auch genauso argumentieren würde, wenn er sich z. B. ein Verbrenner-Kleinkraftrad gekauft hätte, welches in etwa die selbe Endgeschwindigkeit hat.

    Trotzdem ist es so, dass ich das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto nicht in aller Schärfe verurteile. Zumindest ist es wichtig, dazu die näheren Umstände zu kennen. Zum Beispiel, mit welchem Tempo sie unterwegs war, ob sie an der fraglichen Ecke vorsichtig, langsam und bremsbereit gefahren ist usw.. Findest du nicht, dass das eine wichtige Rolle spielt zur Beurteilung des Fehlverhaltens?

    Sicherlich kenne ich Situationen, in denen man sich ganz bewusst über geltende Regeln hinwegsetzt und hierbei sogar auch versucht, dies möglichst lautlos und unter der allergrößten Vorsicht zu tun. Und das ganze auch mit dem Bewusstsein, dass man als "Regelbrecher" dann auch in keinster Weise irgendeinen Anspruch zu stellen hat. Das habe ich sogar selber bereits getan. Dennoch sind die täglich zu beobachtenden Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer Regeln brechen, nicht dazu geeignet, bei denen eine gewisse Rücksichtnahme oder demütige Zurückhaltung zu erkennen. Im Gegenteil. Es wird zuerst die Regel gebrochen. Und anschließend wird gepöbelt und teils sogar Gewalt angedroht, wenn man mit den neu geschriebenen Regeln nicht ans gewünschte Ziel gelangt. Das will ich der abgebildeten Radfahrerin bei StreetView jedoch nicht unterstellen. Jedoch glaube ich auch nicht, dass sie dort zum ersten Mal in falscher Richtung auf dem Gehweg entlangfährt. Obwohl ich es natürlich nicht gänzlich ausschließen kann.

    Wenn sich die Gelegenheit ergäbe, in so einem Fall die Fahrradfahrerin direkt anzusprechen, dann würde ich versuchen, das Gespräch dahin zu lenken, wie die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen so verbessert werden könnte, dass Gefährdungssituationen minimiert werden.

    Ich glaube, dann würde ich am selben Tag meine Fahrziele nicht mehr erreichen. Oder man nimmt sich vor, pro Fahrt jeweils nur einen "Regelbrecher" vorsichtig anzusprechen. Dann kann man für sich persönlich sogar ein allgemeines Stimmungsbild erstellen und so erfahren, was in den Köpfen der "Regelbrecher" so vor sich geht und ob sich das Gegenüber bis hierhin eigentlich überhaut bewusst solche Gedanken gemacht hat, die mit der Vermeidung von Gefährdungssituationen zu tun haben oder ob das falsche Verhalten nicht doch eher ein automatischer Reflex aus Selbsterhaltungsgründen ist.

    Dazu könnte man zum Beispiel versuchen herauszufinden, was die Fahrradfahrerin dazu bewegt hat an der Stelle den Fußweg zu befahren.

    Das klingt jetzt vielleicht unglaublich, aber genau DAS habe ich bereits mehrfach getan. Wenn die Situation es erlaubt, versuche ich, das Gespräch dann zunächst mit einem "harmlosen" Thema zu beginnen, z. B. mit gespieltem Interesse an dem tollen Fahrrad des "Regelbrechers" oder meinetwegen auch mit dem Wetter. Im weiteren Verlauf lenke ich dann eher zufällig an den soeben begangenen Regelverstoß und frage, ob die-/derjenige weiß, dass er soeben z. B. 60 Euro (Rotlichtverstoß) gespart hat? Natürlich kommt dann ein "nein, warum?". Da ist mein Moment gekommen und ich plaudere meine Beobachtungen aus, jedoch nicht mit Vorwürfen verbunden. Vielmehr versuche ich herauszubekommen, WARUM derjenige die Regel gebrochen hat und gebe auch schon die möglichen Antworten vor. Derjenige gibt dann oftmals ganz unverblümt zu, dass die Regeln zwar bekannt sind, aber dass es der/demjenigen einfach nur herzlich egal ist, diese zu befolgen. Damit ist meine Fragestunde auch schon beendet und ich wünsche noch eine schöne Weiterfahrt. So fühlt sich der Regelbrecher nicht kritisiert, ertappt oder gar ermahnt. Und ich bin meiner Meinung über einen Großteil der Radfahrer wieder einen Schritt näher.

    Es gäbe außerdem die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass man als Fahrradfahrer*in in der Regel auch die Möglichkeit hat, abzusteigen und zu Fuß zu gehen.

    Ich glaube, ein solcher Hinweis wäre eher kontraproduktiv, weil er zu viel Kritik zwischen den wenigen Zeilen enthält, auch wenn es lediglich als Vorschlag gemeint ist. Derjenige fühlt sich damit leicht angegriffen, wenn ich darauf verweise, wie ein korrektes Verhalten aussehen kann.

    Auf jeden Fall würde ich sie nicht einfach anbrüllen oder so was wie runter vom Fußweg zurufen.

    Auch das ist situationsabhängig. Wenn mein 13-jähriger Sohn um die Ecke kommt und massiv gefährdet oder gar körperlich beeinträchtigt wird, wäre eine solche Reaktion meinerseits nicht ganz auszuschließen. Aber ansonsten bleibe ich bei Regelverstößen, die ich tagtäglich beobachte, auch eher passiv. Jemanden anzubrüllen lehne ich in den Situationen des alltäglichen Straßenverkehr grundsätzlich ab. Stellt sich beispielsweise Querverkehr auf meinen Fahrweg, obwohl ich Vorrang habe, "parke" ich geduldig vor dem Hindernis und warte, bis mein Fahrweg wieder frei ist. Dabei gestikuliere und brülle ich nicht. Nicht selten bedankt man sich bei mir, dass ich Verständnis gezeigt habe. Auf Gehwege weiche ich hierbei ganz bewusst nicht aus. Eher auf die Fahrbahn, wenn es der Radweg war, der blockiert wurde.

    Jedoch ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen man nur wenige Sekunden Zeit hat, überhaupt auf irgendeine Art und Weise zu reagieren, um den "Regelbrecher" auf sein gefährliches Tun aufmerksam zu machen. Und das mündet auch bei mir nicht selten in dem lauten Ausruf "FALSCHE RICHTUNG!", "AUF DIE FAHRBAAAHN!", "ÜBER ROHOOOT!" oder "LIIICHHHT!" In vielen dieser kurzen aber denkwürdigen Situationen wird nicht selben hinterhergepöbelt und versucht, das Brechen der Regeln zu rechtfertigen. Aber eher wird meine Kritik lediglich mit allgemeinen Beleidigungen und Beschimpfungen gewürdigt. Das zeigt einerseits, dass die Regeln durchaus bekannt sind und absichtlich gebrochen werden und andererseits dass überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorherrscht und vom Rest der Verkehrsteilnehmer ganz selbstverständlich verlangt wird, sich den Regelverstößen des "Regelbrechers" und deren Folgen klag- und fraglos unterzuordnen und ein solches Verhalten hinzunehmen.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er, seitdem er zehn geworden ist, Gehwege ohne Freigabe nicht mit dem Rad befahren darf.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er mit einer sehr großen Anzahl von groß beworbenen Mountainbikes nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, weil deren Ausstattung nicht den Vorgaben der StVZO entspricht.

    Mein 13-jähriger Sohn kennt den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn und bringt damit meine Frau zur Weißglut.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass ohne Beschilderung und Ampel rechts vor links gilt, auch für Radfahrer.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er als Parallelverkehr zu Abbiegern "eigentlich" Vorrang hat.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er linksseitige Radwege nicht benutzen darf, wenn diese hierzu nicht freigeben sind oder hierzu verpflichten.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er zum rechten Fahrbahnrand mindestens einen Meter Abstand halten soll.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass er an Fußgängerüberwegen als querender Radfahrer KEIN Vorrang hat.

    Mein 13-jähiger Sohn weiß, dass für ihn als Radfahrer die Signalgeber für Fußgänger nicht relevant sind.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, was ihm wohlmöglich aus Seiten der Gesellschaft blüht, wenn er Geh- und Radwegparker konsequent zur Anzeige bringt.

    Mein 13-jähriger Sohn weiß, dass ... ... ... ...


    Das ganze hat er sich nicht etwa im Rahmen eines Selbststudiums selbst angeeignet, weil er es so lustig findet. Vielmehr ist es meiner erzieherischen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu verdanken, dass er sich mit den Regeln im Straßenverkehr vor allem als Radverkehr besser auskennt als jeder andere in seiner Schulklasse inklusive der Lehrkräfte und sogar der Schulweghelfer. Mit der Weitergabe der Verkehrsregeln und der verkehrsrechtlichen Besonderheiten an die nächste Generation habe ich jedoch auch nicht erst begonnen, als er zwölf war, sondern bereits mit Schuleintritt. In einem solchen Alter werden solch vermittelten Inhalte noch ernst genommen und wesentlich besser verinnerlicht, als wenn man mit 22 Jahren vom Richter des Verkehrsgerichts die Punkte aufgezählt bekommt, die man sein Leben lang wohl anscheinend falsch gemacht hat. Leider beobachte ich, dass ich mit meiner Wissensweitergabe auf breiter Flur nahezu wohl der einzige bin. Jedenfalls muss ich einen solchen Eindruck bekommen, wenn ich mir das Verhalten vieler radfahrender Kinder, Jugendlicher und auch Erwachsener tagtäglich anschaue.

    Möglicherweise ist sie bereits in dem Abschnitt, in dem der Fahrradweg existiert, bereits entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg gefahren.

    Nein, sie ist schon dort auf dem Gehweg gefahren.

    Es fällt mir schwer, das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto in aller Schärfe zu verurteilen.

    Wenn mein Sohn, der nichtsahnend als Fußgänger um die Ecke biegt, von einer Gehwegradlerin über den Haufen gefahren würde oder ich selber von Gehwegradlern, die sich beispielsweise von hinten nähern, durch Klingeln zum Platz machen aufgefordert würde, fällt es mir in keinster Weise schwer, solch ordnungswidrige Verhaltensweisen von Radfahrern zu verurteilen. Im Gegenteil: Ich empfinge es schlicht als unverschämte Rücksichtslosigkeit gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, sich erstens nicht an Regeln halten zu wollen und zweitens es zu erwarten, dass man sich eines solchen Verhaltens unterzuordnen hat. Wer solche Kämpfe auf Gehwegen austragen möchte, solle diese doch bitte auf der Fahrbahn führen.

    05.03.2022: ICE München --> Hamburg-Harburg: völlig problemfrei und pünktlich.

    09.03.2022: ICE Hamburg-Hbf --> Augsburg: völlig problemfrei und pünktlich. Leider beim Ausstieg rechts Tür kaputt. Bei Lenkerbreite von 80 cm passte das MTB nicht mehr durch den Gang zwischen den Wagons, also schnell den Lenker längsgestellt. Kleinwerkzeug sollte man immer in der Jackentasche parat halten. Bahnpersonal war sehr umsichtig und hat beim Aussteigen mein Gepäck (Rucksack und zwei Gepäckträgertaschen) hinterhergetragen und gleichzeitig die einsteigenden Leute erstmal auf Abstand gehalten. Das hat mich alles schwer beeindruckt.

    "...stieß mit ihrem Außenspiegel gegen den Radfahrer. Dieser kam dadurch zu Fall und verletzte sich leicht."

    Also hat der Außenspiegel selbst noch gar nicht für die Verletzungen gesorgt, sondern nur der Aufprall auf den Asphalt nach dem Umfallen?

    Wäre hier ein mehrspuriges Fahrrad verwendet worden, welches nicht so leicht umkippen kann, hieße die Devise dann: "...is ja nix passiert!"