Beiträge von Alf

    Bei solchen Erklärversuchen ärgere ich mich regelmäßig, egal von welcher Seite sie kommen; in diesem Video aber ganz besonders. Mir fällt in dem Video des Landesbetrieb Straßen, Gewässer, Brücken Hamburg nämlich folgendes auf:

    0:16: "Fahrradstraßen unterscheiden sich darin, dass Radfahrer Vorrang haben."

    Das finde ich eine ganz gefährliche Aussage und führt in der gelebten Praxis dazu, dass insbesondere Radfahrer wirklich niemals die rechts-vor-links-Regelung beachten, wenn gleichberechtigte Einmündungen oder Kreuzungen vorhanden sind. Besser wäre die Formulierung, dass Fahrradstraßen vorrangig für die Nutzung durch den Radverkehr vorgesehen sind. Aber die Aussage, dass in Fahrradstraßen Radfahrer Vorrang hätten, führt ganz klar dazu, dass Radfahrer bei rechts-vor-links einfach draufhalten. Das mit dem falschen Vorrang liest man ja überall: in der Tagespresse, in diesem Video, am Stammtisch usw. Für mich der Platz 1 der größten Irrtümer in der Radverkehrswelt.

    0:35: Das VZ 244 erhält unter anderem das Zusatzzeichen "KFZ frei".

    Aha, also dürfen dort pauschal alle KFZ sowieso rein. Wo ist dann der Unterschied zur Nicht-Fahrradstraße? Dass kein LKW-Durchgangsverkehr da rein darf? Blödsinnige Kombination. Das erste Zusatzzeichen hätte in diesem Beispiel gut und gerne gereicht.

    0:43: "Autos dürfen nicht drängeln."

    Das dürfen sie woanders auch nicht. Oder ist das außerhalb von Fahrradstraßen etwa erlaubt? Dann mache ich als Kraftfahrer davon das nächste Mal gerne Gebrauch...

    0:54: Hier wird explizit wieder ausdrücklich vom Vorrang gesprochen, nicht von Vorfahrt. Für denjenigen, der sich jetzt darauf beruft, dass mit Vorrang ja nicht Vorfahrt im vorfahrtrechtlichen Sinne gemeint sein soll: Das ist hiermit glänzend widerlegt.

    1:28: "Vorfahrt an Kreuzungen und Zufahrten"

    Ja, aber nur, wenn durch bauliche Maßnahmen nicht rechts vor links gilt! Wieder einmal wird durch diesen Satz dem Radfahrer der pauschale, aber oftmals eben nicht vorhandene Vorrang eingeräumt. Nicht jede Fahrradstraße ist aber baulich umgestaltet worden, in München schon gar nicht. Und was sollen bitteschön "Zufahrten" sein? Sowas kenne ich nicht.

    1:32: Vorteil einer Fahrradstraße: "guter Fahrbahnbelag"

    Ich kenne keine einzige Fahrradstraße, die durch deren Einrichtung neu asphaltiert worden wäre. Also ist es dann ja wohl ein generelles Eingeständnis, dass Radwege grundsätzlich keinen guten Belag haben. Dankeschön! Endlich sagt mal einer die Wahrheit!!!

    Wer sagt denn, dass man darin nicht kurbeln muss? Wäre ja mal eine ganz neue Form eines Velomobils, was dann vielleicht etwas mehr die breite Gesellschaft anspricht, als die Zigarren, deren Fahrer pauschal als Spinner und Idioten abgestempelt werden.

    Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung ist jetzt auch dahinter gekommen, dass seine Mandanten beim Parken auf Rad- und Gehwegen relativ schnell mit einem Punkt versorgt werden könnten und fordert eine Verhältnismäßigkeit der neuen Bußgelder:

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    Man will damit sagen: "Wir parken weiterhin auch auf Geh- und Radwegen. Es ist uns völlig egal, mit welchen Bußen oder Strafen dies belegt wird. Wir tun es trotzdem. Damit Ihr mal klar seht! Also bringt die Verschärfung der Sanktionen für Fußgänger und Radfahrer rein gar nichts, weil sich für sie nichts verbessert. Denn Ihr wisst ja: Wir werden es trotzdem tun. Wir lassen und nicht belehren und auch nicht beeindrucken. Aber hört doch bitteschön auf, uns Punkte und Führerscheinentzug anzudrohen. Dass wäre fatal, denn dann könnten wir ja nicht mehr auf Geh- und Radwegen parken bzw. unseren LKW hiervon nicht mehr wegfahren. Möglicherweise müssen wir dann sogar unseren Beruf wechseln. Dann werdet Ihr schon sehen, was Ihr an uns hattet. Also: Lasst uns das tun, was wir bisher auch immer getan haben und lasst uns jetzt bitteschön in Ruhe!"

    Für so etwas hätte man bei einer Beratungsfirma (gibt's überhaupt welche, die auf so etwas spezialisiert sind?) sicher sehr viel Geld hingelegt!

    Ob dann die abgelieferte Qualität und vor allem das Rechtsverständnis dem Stader RVK 2020 entspricht, darf bezweifelt werden. Warum sollte sich wohlmöglich ein Autofahrer plötzlich die Radfahrbrille aufsetzen, nur weil er eine Menge Geld dafür bekommt?

    Erst mal abwarten, ob solche Anzeigen überhaupt zu einem Ergebnis führen. Hier in Bruck würde so etwas im Sande verlaufen. Beim parken sagt die Polizei sagt -> nicht zuständig, Ordnungsamt. Ordnungsamt sagt, nur was wir selber sehen.Für Anzeigen ist die Polizei zuständig.

    Im fließenden Verkehr, fragt die Polizei ob was passiert ist, Sachschaden oder Verletzte, wenn nein kein Handlungsbedarf

    Dazu muss man aber auch sagen, dass in Fürstenfeldbruck (Bruck) der Ordnungsdienst noch vor einiger Zeit vor der Entscheidung stand, die Verkehrsüberwachung mangels Kostendeckung nicht gleich komplett einzustellen. Man konnte sich letztlich aber dann doch nicht dazu durchringen.

    Der ganze Hammer an der Geschichte aber ist, dass ich vor 36 Jahren in genau der Jugendherberge oberhalb der Straße für mehr als eine Woche gewohnt habe. Damals gab es die rote Furt noch nicht, das weiß ich ganz genau. Auch die 30-Zone ist seitdem neu. Und wir sind damals auch Rad gefahren in Eckernförde. Wie es aber damals mit Blauschildern aussah, weiß ich leider nicht mehr. Mensch, wie die Zeit vergeht...

    Was mir aber auffällt, ist die Haltelinie für Radfahrer. Die nimmt die gesamte Breite der Furt ein. Somit ist Radverkehr dort wohl nur in Richtung Strand erlaubt.

    Ich habe vor 30 Minuten die Gemeinde Gilching über die Situation schriftlich informiert. Soeben kam die Antwort:

    Danke für den Hinweis. Ist ganz anders als wir mit Beschilderungsplan angeordnet haben. War letzte Woche im Home Office daher keine Kontrolle.

    Hier mal wieder etwas aus Bayern, genauer: aus dem Gilchinger Stadtteil Argelsried, nahe dem Starnberger See:

    Richtung Westen


    Richtung Osten

    Ohne Baustelle ist [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet, was in beiden Richtungen in Zeiten der Baustelle natürlich nicht aufgehoben wurde. Zur temporären Beschilderung fällt mir eigentlich nicht mehr ein, obwohl ich mir Mühe gebe...

    Ottobrunn ist leider genau auf der anderen Seite von München, von mir aus gesehen.

    Bei mir sieht's leider ganz genauso aus. Ich habe versucht, in Google die Örtlichkeit zu lokalisieren und habe hierfür eigentlich nur die Bushaltestelle sowie die freien Felder im Hintergrund als Anhaltspunkt. Auf den ersten Blick habe ich nichts finden können. Zu dumm, dass man von den Reklameschilder nichts erkennen kann, außer "Sky".

    Wir haben bei unserem C-Max eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen und nehmen nun schon seit einigen Jahren regelmäßig zwei Erwachsenen-Fahrräder und ein Kinderrad mit. Allerdings jeweils ohne E-Antrieb. Früher hatte ich auch so einen Träger, der auf die Heckklappe geschnallt wird. Da traute ich mich kaum, auf der Autobahn schneller als 70 km/h zu fahren. Ich habe dem Ding nie getraut. Es hat geklappert und gescheppert. Und da soll jetzt ein Pedelec sicher transportiert werden? Also, für mich wäre das nix. Aber nochmal 800 Euro für das Nachrüsten der Kupplung zu investieren, das muss natürlich auch noch einmal verdaut werden.

    Hast du mal den Bioladen-Besitzer gefragt, was ihn angetrieben hat, das Schild aufzuhängen? Und wer es gestaltet hat?

    Ich habe mich zunächst erst einmal nur an die Gemeinde gewandt und ganz dumm meine Fragen formuliert. Denn ich gehe natürlich davon aus, dass es ja wohl ein gültiges Verkehrszeichen sein soll, welches von der Straßenverkehrsbehörde platziert wurde. Die Gemeinde soll dann bitte selber auf die Idee kommen, dass das so nicht geht und dem Bioladenbesitzer auf die Füße treten. Ob jedoch so weit gedacht wird, davon gehe ich jetzt mal nicht automatisch aus...