Beiträge von Alf

    Aufgrund der großen Nachfrage beschreibe ich dann hier einmal stellvertretend die Situationen in Fürstenfeldbruck am Beispiel der Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Münchner Straße/Tulpenstraße. Und da Bilder bekanntlich mehr sagen, als 1000 Worte:

    Die Fotos zeigen alle drei Fußgängerampeln. Über die entsprechenden Furten wird gleichzeitig Radverkehr abgewickelt, und zwar mit dem Ziel, den Gehweg mit Radfreigabe zu erreichen. Eine weitere Konstellation ergibt sich zudem, wenn man aus der Tulpenstraße kommend nach Süden abbiegen will. Diese Fahrbeziehung habe ich hier aber nicht vermerkt. Denkbar wäre dort natürlich auch direktes linksabbiegen, obgleich der gemeinsame Geh- und Radweg Richtung Süden hinter der Kreuzung dann keine Auffahrmöglichkeit mehr bietet.

    Bei allen drei Stellen muss man nun gemäß StVO die Signalgeber des Kraftfahrverkehrs beachten, da keine für den Radverkehr gültigen Lichtzeichen vorhanden sind. Das hat zur Folge, dass man, wenn man linksseitig von Süden nach Norden die Oskar-von-Miller-Straße überqueren will, damit man die Oskar-von-Miller-Straße rechtsseitig auf dem freigegebenen Gehweg in Schrittgeschwindigkeit befahren kann, eigentlich den Richtungspfeil in der Ampel für den Kraftverkehr beachten muss, was jedoch kaum möglich ist, da man sich dann bereits weit vor der Kreuzung aufstellen müsste. Wenn dieser Richtungspfeil dann auf grün umspringt, kommt es dann zum feindlichen Grün, da der Fahrweg beider Verkehrsteilnehmergruppen sich an dieser Stelle kreuzen.

    Kurioserweise kommt man unter Umständen aber noch nicht einmal dazu, die Kreuzung bei Kraftfahrgrün zu queren, da der vorgelagerte freilaufende Rechtsabbieger mit einer Schlafampel genau in diesem Moment auf rot steht und ausgerechnet dort sogar eine Kombi-Streuscheibe verbaut ist, die mir das Queren zur Mittelinsel verbietet. Also, ich meine, "verbietet", nicht weil es eine Kombi-Streuscheibe ist, sondern deswegen, weil die Ampel in diesem Moment rot zeigt!

    Man könnte nun argumentieren, dass man diese Kreuzung dann halt nur entgegen des Uhrzeigersinns - analog eines Kreisels - überwinden darf. Aber erstens ist dies kaum so gewollt, da der Radverkehr an diese Stelle schließlich ja bereits linksseitig herangeführt wird und zweitens auch beim Haken schlagen immer noch die Fußgängerampel von den Bildern 1 und 3 vorhanden sind. Diese Kreuzung ist also für den Radverkehr eindeutig Murks. Und nur ein Beispiel von mehreren.

    Die Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Schöngeisinger Straße/Rothschwaiger Straße ist nochmal eine Nummer krasser, auf die ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen will.

    Die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt hat meinen schriftlichen Verbesserungsvorschlag seit JAHREN in der Schreibtisch-Schublade abgelegt. Sie versteht schlichtweg nicht, was ich will.


    Mitteilung an Admin: Diesen Beitrag bei Bedarf bitte nach "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" --> "München und Umgebung" verschieben.

    "Zum einen sei für unaufmerksame Radfahrer eine neue Unfallgefahr entstanden."

    Ach was! Und diese Unfallgefahr würde auf dem Hochbord dann nicht herrschen?

    Wenn das so ist, dann fordere ich, dass alle unaufmerksamen Kraftfahrer ab sofort ebenfalls Hochbord fahren!

    Naja die Dinger mit den Bordsteinkanten finde ich blöd, gerade bei Schnee (In Hamburg...) oder Ungeschicklichkeit eine unnötige Sturzfalle. Dazu sammelt sich da Laub.

    Ist schon klar. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, was für ein Sch... heute alles möglich ist.

    Zitat aus dem Urteil:

    "Auf einem für die Benutzung durch Radfahrer frei gegebenen Gehweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, müssen Radfahrer auf Fußgänger erhöhte Rücksicht nehmen... Erforderlichenfalls muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist, oder sogar vom Fahrrad abgestiegen werden."

    Ja, was jetzt? Ich denke, gemäß Anlage 2 zur StVO bei der Erläuterung zum VZ 239 muss Radverkehr bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] immer in Schrittgeschwindigkeit fahren?


    Oberbayern, Landkreis Fürstenfeldbruck: Staatsstraße 2054 Höhe Fürstenfeldbruck-Aich

    Ich weiß nicht, ob es der Sog der schnell vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge war. Oder vielleicht doch eher die ersten Planungen für den Bau eines Radschnellwegs über den Acker. Oder doch nur Vandalismus?

    Ich habe das 240er dann an den Masten gelegt, damit der Bauhof nicht noch schmutzige Stiefel bekommt, wenn er es in den nächsten Tagen aufgrund meiner Meldung wieder montiert.

    Ich finde es ja ein wenig schade, dass ... die widersprüchlichen Beschilderungen oder Signalgeber den Radverkehr zu vermeintlich ordnungswidrigen Fahrweisen animieren.

    Aber vielleicht kann ich das ja auch gar nicht beurteilen, denn schließlich habe ich ja angeblich gar keine Ahnung von der Es-teh-fau-oh, schließlich bin ich ja über eine rote Ampel gefahren :):):)

    ist es nicht auch d i e Chance, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bestehende Mängel bei Beschilderung und Signalgebung für alle Zeiten höchsrichterlich klären zu lassen? Vielleicht liegen w i r mit unseren Denkweisen und Ansichten ja grundlegenden Irrtümern auf. Wobei mir dabei momentan aber nichts einfallen will..,.

    Diese Stelle in München kenne ich sehr gut, da sie nur ca. 200 Meter von meiner Arbeitsstelle entfernt liegt.

    Der Haken an der Sache an einem solchen Konstrukt ist:

    - Radfahrer pfeifen auf ihre Pflicht, dem Längsverkehr Vorfahrt zu gewähren, sondern brettern wie selbstverständlich einfach drüber. Wenn der Längsverkehr sowieso steht, dann wird verständlicherweise kein Radfahrer auf die Idee kommen, so lange zu warten, bis der Querverkehr wieder verschwunden ist. Gerade auch deshalb, weil die Kraftfahrer dann heftig mit den Armen wedeln.

    - Radfahrer pfeifen auf ihre Pflicht, im Längsverkehr dem querenden Fußverkehr Vorrang zu gewähren, obwohl der Fußgängerüberweg auch den Radweg erfasst.


    Bezüglich der Situation in Puchheim Bahnhof habe ich mir einmal die Mühe gemacht und zwei Skizzen angefertigt, auf welchem die jeweiligen Fahrbeziehungen des Radverkehrs in Verbindung mit den Radfahr-Einmündungen dargestellt wird. Die Skizzen sind maßstabtreu und geben die Situation genauso wieder, wie sie vor Ort tatsächlich sind. Es gibt dort nämlich noch eine zweite Rad-Einmündung gleich nebenan, die den selben Fußgängerüberweg "schrammt". Dies betrifft vor allem den überregionalen Radverkehr aus Richtung Eichenau/Fürstenfeldbruck. Hier kommt jedoch niemand auf die Idee, Radfahrern an dieser Stelle ihr Fahrrad wegzunehmen. Warum nicht?

                      

    Außerdem ist leicht erkennbar, dass Radverkehr, welcher die Unterführung benutzt, den Fußgängerüberweg überhaupt nicht berührt, wenn er sich der baulichen Richtung der Unterführung anpasst. Warum sollte der Radverkehr auf dem ohnehin unübersichtlichen Fußgängerbereich vor der Unterführung Kurven fahren? Nur, damit mitten auf dem Zebrastreifen auf die Fahrbahn auffährt bzw. von dieser dort abfährt? Warum? Gerade dies führt zu gefährlichen Situationen, weil eben bekanntlich bei so manchem Radfahrer die Meinung vorherrscht, er hätte auf Fußgängerüberwegen Vorrang. Die Puchheimer Behörden sind aber der Meinung, man müsse den Fußgängerüberweg benutzen. Was für ein Quatsch!

    Und dann kommt dann noch das Landratsamt Fürstenfeldbruck daher und pinselt zumindest in Fürstenfeldbruck Fahrradsymbole vor Fußgängerüberwege.

    Was mache ich eigentlich, wenn ich ein Velomobil fahre und ich "absteigen und schieben" soll? Und warum verlangt man sowas niemals von Kraftfahrern, selbst nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen?

    Wir werden dem Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei, mit dem wir eng zusammenarbeiten, bitten, wenn möglich dahingehend Kontrollen durchzuführen.

    Die Polizei soll also tatsächlich kontrollieren, ob aufgrund des Blödsinns, der da auf den Boden gemalt wurde, die Radfahrer tatsächlich absteigen. Etwas schwachsinnigeres habe ich selten gehört. Dann hätte man schließlich kein Fahrradsymbol aufpinseln dürfen, sondern bitteschön ein Fußgängersymbol. Und daneben ein Schild "Radfahrer absteigen" aufstellen müssen, wie man es woanders auch so gerne tut. Aber an Schilder hält sich ja gemäß Landratsamt ohnehin kein Radfahrer. Jedoch auch genauso wenig wie an das [Zeichen 254]. Denn fast jedesmal sehe ich dort nämlich Radfahrer, die dort einfach linksseitig munter weiterfahren.

    Wenn da tatsächlich eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht, dann verstehe ich nicht, warum dann nicht wenigstens die Polizei einen solchen Unfug bezüglich der Bodensymbole eindämmt. Vielleicht sollte ich mich einmal direkt an die Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck wenden.

    Mich ärgert bei der ganzen Sache die Haltung der Straßenverkehrsbehörden, welche gerade am Beispiel Christian F bezüglich der Situation am Bahnhof Puchheim offenbar nicht in der Lage sind, einen sachlichen Dialog zu führen und auch mit berechtigter Kritik offen umzugehen. Und wenn Radfahrer dort in Puchheim tatsächlich absteigen müssen, dann soltel man vor oder nach dem Unterricht doch bitteschön die Polizei dorthin schicken und jedem radelnden Schüler gnadenlos einen Bußgeldbescheid erlassen, der über den Überweg rollt. Nur lustigerweise ist in Gegenrichtung, also von der Straße aus in Richtung Unterführung, wohl kein Absteigen vorgesehen. Denn ansonsten beißt sich das ja ganz gewaltig, wenn Radfahrer auf der Fahrbahn mitten auf dem Zebrastreifen absteigen, um dann einen Haken nach links zu schlagen. Oder sollen die sich erst einmal am rechten Fahrbahnrand aufstellen? MItten in der Kurve und zwischen den Fußgängern?

    (Ich musste diesen Text nun leider mehrfach editieren, da meine Finger schneller waren als mein Kopf.)

    In Fürstenfeldbruck ist in der Landsberger Straße zwischen Zadarstraße und Hubertusstraße/Waldfriedhof die Benutzung des linken Gehwegs Richtung Osten mit [Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt.

    Richtung Westen ist übrigens [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert.

    Ab der Kreuzung Hubertusstraße/Waldfriedhof ist die linksseitige Benutzung dann wiederum mit [Zeichen 254] verboten.

    Vor einiger Zeit tauchte dann auf dem Asphalt unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg ein Fahrradpiktrogramm auf, welches Radfahrern vorgaukelt, der Weg über den Fußgängerüberweg wäre eine legale Radverkehrsanlage, auf welcher Radfahrer gegenüber dem Längsverkehr wohlmöglich auch noch Vorrang hätten.

    Da dies in meinen Augen grober Unfug ist, habe ich diesen Umstand im Portal von https://www.radar-online.net/home beim Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet. Nach einiger Zeit war dieses Piktogramm dann tatsächlich wieder verschwunden:

    Dafür hat man diese Pinselei nun in Längsrichtung angebracht, was die Sache aus meiner Sicht jedoch nicht besser macht:

    Darauf habe ich mich schriftlich direkt an das Landratsamt Fürstenfeldbruck gewandt:

    In Fürstenfeldbruck befindet sich in der Landsberger Straße Höhe Einmündung Hubertusstraße ein Fußgängerüberweg. Gleichzeitig wird dem Radverkehr auf der Landsberger Straße Richtung Osten aus Richtung Aich kommend mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angeboten, den nördlichen Gehweg der Landsberger Straße bis zur Einmündung zum Parkplatz des Waldfriedhofs zu benutzen. Im weiteren Verlauf ist in Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Waldfriedhofs dem Radverkehr die Weiterfahrt Richtung Osten auf dem nördlichen Gehweg mit Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) dann untersagt. Bis vor kurzem befand sich an dieser Stelle direkt vor dem Fußgängerüberweg ein Piktogramm auf dem Boden in Form eines Fahrrads.

    Das Anbringen eines Fahrradpiktrogramms auf dem Boden direkt vor einem Fußgängerüberweg ist jedoch sehr fragwürdig, da es sich an dieser Stelle nicht um eine Radverkehrsführung handelt, sondern lediglich um Gehwege. Auch haben Radfahrer auf Fußgängerüberwegen keinen Vorrang gegenüber dem Längsverkehr auf der Fahrbahn, sondern sind wartepflichtig, solange sie sich nicht in Fußgänger verwandeln, also absteigen. Aus diesem Grund hatte ich vor geraumer Zeit über das Meldeportal http://www.radar-online.net diesen Zustand gemeldet und angeregt, dieses Piktogramm zu entfernen, da ansonsten dem Radverkehr an dieser Stelle der Eindruck vermittelt wird, es würde sich bei diesem Fußgängerüberweg um eine legale Radverkehrsführung handeln, bei welcher der Radverkehr Vorrang hätte. Erfreulicherweise wurde mein Vorschlag aufgegriffen und das Piktogramm wieder entfernt, da man eingesehen hat, dass diese Bodenmalerei an dieser Stelle Blödsinn ist.

    Gleichzeitig wurde jedoch ein neues Piktogramm am Boden aufgebracht, und zwar ebenfalls direkt vor diesem Fußgängerüberweg, diesmal aber nicht in Querrichtung, sondern in Längsrichtung gemeinsam mit einem nach rechts weisenden Pfeil. Aus meiner Sicht stellt dies jedoch keine Besserung der Lage dar, denn dem Radverkehr wird weiterhin suggeriert, er solle hier nach rechts legal über den Fußgängerüberweg fahren. An der zweifelhaften Verkehrsführung hat sich somit rein gar nichts geändert. Das Risiko, welches eine solche Markierung hervorruft, ist jedoch unkalkulierbar, da Radfahrer aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit im Vergleich zu Fußgängern recht unvermittelt die Fahrbahn überqueren und Kraftfahrer vom plötzlichen Auftauchen des Radfahrers überrascht werden können. Andererseits kann der Kraftfahrer berechtigterweise durchaus der Meinung sein, dass ein dort querender Radfahrer gegenüber dem Längsverkehr schließlich keinen Vorrang hat und verringert demnach seine Geschwindigkeit nicht. Die jetzige Situation ist somit weiterhin unbefriedigend.

    Ich möchte daher anregen, das nun angebrachte Piktogramm inklusive dem Pfeil ebenfalls zu entfernen. Es besteht kein Grund, den Radverkehr über die Einfahrt zum Parkplatz hinaus zu führen, um ihn anschließend über den Fußgängerüberweg zu führen, wo er – wie auch im Einmündungsbereich selbst – gegenüber dem Längsverkehr keinen Vorrang hat. Vielmehr sollte eine Bodenmarkierung bereits vor der Einfahrt am Boden angebracht werden, damit der Radverkehr direkt im Einmündungsbereich die Landsberger Straße überqueren kann. Nachfolgendes Bild stellt eine Fotomontage dar.


    Somit würde sich der Radverkehr wie ein Fahrzeug verhalten (was Fahrräder ja schließlich auch sind) und die Straßenseite direkt im Einmündungsbereich überqueren – natürlich unter Beachtung des Vorrangs des Längsverkehrs und ggf. des Gegenverkehrs aus der Hubertusstraße. Fortgesetzt werden kann dann die Fahrt Richtung Osten entweder direkt auf der Fahrbahn oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem für Radfahrer freigegebenen rechten (südlichen) Gehweg. Oder aber es wird in die Hubertusstraße abgebogen. Ein solcher Abbiegevorgang bzw. ein solches Einfahren in den fließenden Verkehr ist für den Radverkehr ein völlig normaler alltäglicher Vorgang, welcher keine besonderen Kompetenzen erfordert. Solche Abbiege- bzw. Einfahrsituationen kommen bei Radfahrern im Straßenverkehr laufend und überall vor und sind auch an dieser Einmündung nichts Außergewöhnliches. Es besteht daher kein Grund, gerade diese Einmündung für den Rad- und Kraftverkehr gerade im Hinblick auf § 8, Rn 3 VwV-StVO („“) unnötigerweise zu verkomplizieren.


    Nun habe ich folgende schriftliche Reaktion erhalten:

    Wenn Radverkehrsführungen enden, sind Radfahrer an gesicherten Querungsstellen überzuleiten bzw. gesichert in die Fahrbahn einzuleiten. Der 2-Richtungsradweg aus der Straße Zur Kaisersäule bzw. von der St 2054 kommend, endet an dieser Stelle. Das Sperrschild allein hält die Radfahrer nicht ab ihre Fahrt auf dem Gehweg fortzusetzen. Auf Nachfragen bei Radfahrern (auch an anderen Stellen) wurde uns gesagt, dass für die Radfahrer Bodenmarkierungen am wichtigsten sind, da sie diese (im Gegensatz zur Beschilderung) auf jeden Fall wahrnehmen. Der Fußgängerüberweg ist eine gesicherte Querungshilfe. Seine Benutzung ist in der StVO geregelt. Das Piktogramm entbindet die Radfahrer nicht von der Einhaltung dieser Vorschriften. Es dient lediglich zur Orientierung. Eine gesicherte Einleitung auf die Fahrbahn ist an der Einfahrt zum Waldfriedhof nicht möglich.

    Wir bedanken uns für Ihren Vorschlag, werden ihm aber nicht folgen. Das Problem, dass Radfahrer über FG `s fahren und nicht absteigen und schieben existiert an allen FG `s. Hier helfen keine Schilder und kein Weglassen von Markierungen hier kann nur durch Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit Abhilfe geschaffen werden. Wir werden dem Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei, mit dem wir eng zusammenarbeiten, bitten, wenn möglich dahingehend Kontrollen durchzuführen.

    Toll! Es bleibt also alles so, wie es jetzt ist. Versteht man eigentlich die Problematik? Warum wurde das erste Piktrogramm dann wieder aufwändig entfernt? Und stellt ein für Radfahrer linksseitig freigegebener Gehweg tatsächlich eine Radverkehrsführung dar? Ich bin einigermaßen fassungslos über die Haltung der Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstadt, wobei erst vor einiger Zeit an einem anderen Fußgängerüberweg in Fürstenfeldbruck eine Radfahrerin umgenietet wurde, welche sich wohl aus Unkenntnis ihre vermeintliche Vorfahrt erzwingen wollte. Und da gab es KEINE Piktogramme.