Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist...
Dann hast Du die erste Lektion jetzt bereits gelernt
Dass der ADFC den meisten Radfahrern nach dem Mund spricht und Fahrbahnradeln als megagefährlich einstuft, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass man von Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Wenn dann also ein untermaßiger gemeinsamer Zweirichtungs-Geh- und Radweg entsteht oder beibehalten wird, der zudem auch noch buckeliger ist als die Kuhweide nebenann, dann ist den bereits erwähnten 99,99 Prozent aller Radfahrern wunderbar gedient und der Bau oder Erhalt von Radinfrastruktur kann öffentlich hoch gefeiert werden.
. Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.
Sicherlich meinst Du "Fahrbahnbenutzung". 
Es wird wohl alles auf eine Klage hinauslaufen müssen, wenn Du einen Erfolg einfahren willst. Alle andere Sprachen versteht die Straßenverkehrsbehörde leider nicht. Da muss erst ein Richter kommen und denen erklären, dass das da alles so nicht korrekt ist, wie es seit bereits 40 Jahren besteht. Und dieser Richter muss auch erst einmal verstehen, was der Kläger denn eigentlich will.
Gerade in Emmering besteht da eine ganz schlimme Gesamtsituation, wo auf einer Strecke von fünf Kilometern wirklich alles zusammenkommt: Untermaßige gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radwege mit haufenweise schadhafter Stellen, hässlich hohen Bordsteinen, schlecht einsehbaren Einmündungen und jede Menge Grundstücksausfahrten. Dazwischen Abschnitte, wo wiederum die Fahrbahn benutzt werden muss, weil es in diesen Abschnitten dann etwa plötzlich nicht mehr so gefährlich ist, wie alle es immer behaupten?
Eigentlich müsste es den Fahrbahnbenutzungsgegnern ja wunderbar in die Hände spielen, wenn Radfahren generell und überall verboten werden würde. Denn wenn ein Fortbewegungsmittel so sehr gefährlich ist, dass dafür eine separate Infrastruktur benötigt wird, die dann aber letztlich doch auf die gemeinsam verfügbare Verkehrsfläche zurückgreift (im Gegensatz zu beispielsweise Bahngleisen), dann ist der gesamte finanzielle und bauliche Aufwand die Sache wohl kaum wert.
Ein Lichtblick gibt es aber: Du kannst Dir aber den Gang zum versierten Rechtsanwalt sparen und dir ein mehrspuriges Fahrrad (mehrspuriges Liegerad, evtl. vielleicht sogar ein Velomobil) zulegen. Mit diesem unterliegst Du dann nicht mehr der Radwegbenutzungspflicht und darfst alle Vorteile einer komfortablen, zügigen und sicheren Fahrbahnbenutzung genießen. Ich selber denke ernsthaft über diese Alternative nach. Wenn da nicht der relativ hohe Preis wäre, zumindest bei den Velomobilen...