Beiträge von Alf

    Ich wundere mich ja, wer den Straßenverkehrsbehörden eigentlich den Begriff „Autoschild“ eingeimpft hat. „Autoschild“ hätte ich ja eher noch für eine umgangssprachliche Bezeichnung eines „Kfz-Kennzeichens“ gehalten, aber gemeint sind Verkehrsschilder, die nur für den Kraftverkehr gelten.

    Da könnte man ja [Zusatzzeichen 1022-10] drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.

    Die Münchener Straßenverkehrsbehörde vertritt die Ansicht, dass Blauschilder zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nur dann auch für den Radverkehr gelten, wenn der Mast des Schildes rechts vom Radweg steht.

    Ich wüsste auch nicht, wie man ein "Ende" dieses Abschnittes verständlich beschildern könnte, [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] könnte da zu Irritationen führen.

    Ich würde sagen, mit [Zeichen 237] oder [Zeichen 241-30]. Vor allem, wenn der Weg vor dem [Zusatzzeichen 1022-10] ebenso blau beschildert war.

    Aber auf jeden Fall vermisse ich dort legale Ab- und Auffahrmöglichkeiten vom Hochbord auf die Fahrbahn und zurück.

    Die Baustelle in Hamburg-Bergedorf sucht wirklich ihresgleichen. Aber so ist das nun einmal, wenn ganze Straßenzüge komplett neu aufgeteilt werden. Während der Baumaßnahmen sind einige Straßenteile bereits fertiggestellt und andere eben noch nicht. Gleichzeitig wird der Verkehr zumindest in EINER Richtung durch die Baustelle geführt. Da kann man auch als Radfahrer schonmal ins Grübeln kommen und anhand der Bodenmalerei meinen, man müsse nun unbedingt den linken Radfahrstreifen nutzen, der bereits fertig ist. Was natürlich Humbug ist, denn nebenan ist der rechtsseitige getrennte Geh- und Radweg weiterhin benutzungspflichtig. Wenn Am Beckerkamp, Habermannstraße und Binnenfeldredder als Gesamtwerk irgendwann mal fertiggestellt sind, darf man hoffen, dass regelresistente Radfahrer nicht weiterhin links lustige Geisterstunde spielen. Aber so blöd kann man eigentlich nicht sein. Sollte man meinen...

    So ein Podbike wäre für mich wirklich eine ernsthafte Alternative. Mein Arbeitsweg beträgt einfache Entfernung 40 km. Mit einem stärkeren Akku und vernünftiger Zusatzausstattung, die es da noch geben soll, könnte ich mir die Anschaffung grundsätzlich schon vorstellen. Da ich ziemlich weit auf dem Lande wohne und fast ins Zentrum Münchens muss, gibt es auch lange und ausgedehnte Überlandfahrten. In der Stadt wird es dann spannend. Da muss ich mich mit dem normalen Trekkingbike schon ordentlich zurückhalten, um die Fehler anderer auszugleichen. Vor allem aber kann ich meine IsarCard (Münchener Verkehrsverbund) kündigen. Dazu kommt die Innovation eines einfach einmaligen Gefährts. Ich denke, da schauen mehr Augen auf mich als auf sonst irgendein Auto/SUV/Sportwagen oder was auch immer. Wenn Podbike im Herbst seine "Deutschland-Tour" startet und auch München besucht, muss ich unbedingt probefahren!

    Ich bin letztens mit dem Auto im Kreisel auch links herum gefahren, weil ich die dritte Ausfahrt nehmen musste. Das war super, weil es viel kürzer und auch noch schneller war! Die anderen Autos hatten freundlicherweise Platz gemacht, als ich ankam. Also mache ich das von nun an immer so.

    Ich komme gerade von meiner diesjährigen Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsentour zurück und stelle fest, dass in Niedersachsen das besagte Warnschild mittlerweile an sehr vielen Straßen vorhanden ist.

    1. Der Zugang zur U-Bahn Rödingsmarkt ist im Original sandsteinfarben und nicht grün.

    2. Der Abfalleimer dürfte im Original rot sein und ebenfalls nicht grün.

    3. Das Fahrzeug fährt in die falsche Richtung, da es sich um den zweispurigen Linksabbieger von der Willy-Brandt-Straße (B4) in den Rödingsmarkt handelt. Wahrscheinlich fährt der Fahrer ansonsten nur Rad. Geisterrad.

    Jetzt bin ich aber heftigst irritiert. Denn bei Google Street View ist das Schild genau anders herum aufgehängt. Wie herum gehört es denn nun???

    Ich denke, so wie es hier zu sehen ist, war es gedacht. Aber dann hätte es auch ein linksseitiges [Zusatzzeichen 1022-10] getan, denn oben an der Schule hört der Hochbord-Radweg wieder auf.

    Dass das "Radfahrer kreuzen" unter statt über dem "Vorfahrt gewähren" steht, wo es hingehören täte, sah man schon paar mal an div. Stellen.

    Unter dem Schild heißt es halt "Nur kreuzende Radler müssen Vorfahrt gewähren" oder so ...:saint:

    Ich meinte eher den Hinweis, dass "geradeausfahren" erlaubt ist, um dann links auf der Fahrbahn weiterzufahren. Erinnert mich an [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben].

    Hamburg-Lohbrügge:

    Nach links besteht Am Beckerkamp hinter der Einmündung Leuschnerstraße keine linksseitige Radfreigabe mehr, weil [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1012-31]. Linksseitiger Radverkehr vom Lohbrügger Markt kommend muss daher in die Leuschnerstraße nach links abbiegen.

    Da aber die Einmündung Leuschnerstraße in beiden Richtungen vom Radverkehr befahren wird, erhält die Leuschnerstraße an der Einmündung ein [Zeichen 205] gemeinsam mit [Zusazzeichen 1000-32].

    Wer ortskundig ist und als Radfahrer von der Leuschnerstraße nach links in Am Beckerkamp abbiegen will, muss auf der Fahrbahn abbiegen, um an der Jakob-Kaiser-Straße (meine jahrelange Heimat!) auf den bebläuten Radweg zu wechseln. Denn in Höhe Leuschnerstraße ist der gegenüber liegende Radweg Am Beckerkamp mit keiner Auf- und Abfahrmöglichkeit versehen. Zudem bestehen dort Parkbuchten.

    Damit auch jeder begreift, dass das Einfahren in die vierspurige Straße auch für den Radverkehr legal ist, erhält der aufmerksame Verkehrsteilnehmer daher sowas:

    Sowas habe ich auch noch nie irgendwo anders gesehen.

    Auf Google Street View kann man die gesamte Situation ganz gut erkennen. Momentan wird die vierspurige Schneise gerade zurückgebaut. Dort erhält Am Beckerkamp und die Habermannstraße hübsche beidseitige Radfahrstreifen. Für den Kraftverkehr bleibt dann pro Richtung nur noch eine Spur. Nächste Woche bin ich dort und mache mir mal ein Bild vom Fortschritt und der Gesamtlage.

    Lustig, wovor Fußgänger und Radfahrer so gewarnt werden. Gesehen im Oktober 2019 in Niedersachsen südlich der Elbe zwischen Fliegenberg und Stelle in der Steller Chaussee. Ein zweites Schild gibt es zudem auch zwischen Reppenstedt und Lüneburg entlang der L 216. Aber auch im Hamburger Stadtpark gibt es sinnverwandte Schilder. Es sind heutzutage halt überall Spinner unterwegs...!

    Von München kommend ist spätestens ab der Weidenstraße keine linksseitige Radwegpficht, zumindest wenn Du aus dieser in die Roggensteiner eingefahren wärst...

    Das ist aber gängige Praxis, dass bei gegenüberliegenden Einmündungen die Bebläuung nicht wiederholt wird. Manchmal schon, aber ganz oft eben auch nicht. Deswegen darf ich in München ja auch in der Landsberger Straße (B2) auf der Fahrbahn fahren. :thumbup:

    Hätte gute Lust, das mal öffentlich anzusprechen, aber einen wirklichen Bürgerdialog gibt es auch nicht.

    Wie gesagt, meine bereits mehrfach erwähnten 99,9 Prozent... ;)

    Gut, lassen wir es einmal 95 Prozent aller Radfahrer sein, die eine Separierung fordern. Wir sind dann trotzdem eine verschwindend geringe Minderheit, die von keinem anderen gehört werden will. Du wirst also kaum "gewöhnliche" Radfahrer finden, die diese Ansichten teilen. Und bei den offiziellen Stellen wird man Dich ganz schnell ruhig stellen, was für jeden Dialog natürlich tödlich ist. Zur Not wird einfach überhaupt nicht mehr geantwortet. Ansonsten müsste man Dir nämlich ernsthaft zuhören und Deine Argumentation nachvollziehen. Und dann müsste man einräumen, dass man seit Jahrzehnten tief und fest schläft. Will man aber nicht. Weil man auch überhaupt gar keine Lust hat, sich über die aktuell gültige Rechtslage zu informieren.

    Die allermeisten Radfahrer nehmen das ganze ja alles schließlich auch kritiklos hin, egal wie viele Opfer es unter ihnen jedes Jahr gibt. Ja, natürlich gibt es auch auf Fahrbahnen tödliche Fahrradunfälle, aber ich behaupte einmal, dass es ohne eine Separierung so manches Todesopfer heute nicht geben würde. Ein weiterer Faktor ist auch die Tatsache, dass im Straßenverkehr Opferzahlen - auch von Seiten der Kraftfahrer - gesellschaftlich akzeptiert sind und das System als Gesamtes nicht in Frage gestellt wird. Kommt jemand ums Leben, dann ist es natürlich immer tragisch. Aber der Artikel in der Zeitung wird vom Leser halt nur überflogen, weil es als eine Art von alternativlosem Normalzustand angesehen wird.

    Hast Du vor Gericht eines Tages dann wohlmöglich tatsächlich Erfolg, wirst Du im nächsten Atemzug von der Gesellschaft in der Luft zerrissen. Wer schickt seine Kinder schon auf gefährlichen Fahrbahnen? Dann wird es zu Weihnachten eben kein neues Fahrrad mehr geben, sondern die neue PlayStation. Und zum 18. Geburtstag gibt's natürlich etwas, was gut zwei Tonnen wiegt und wo selbst zehn Rollen Geschenkpapier nicht ausreichen. OK, das ist auch heute schon oft der Fall, aber dadurch, dass immer weniger Radfahrer unterwegs wären, würde auch die Akzeptanz unter Kraftfahrern weiter abnehmen. Was natürlich wiederum die Gefährlichkeit der Fahrbahnen weiter befeuert.

    Es ist wie mit den komplizierten Vorschriften für das Fahrrad fahren im allgemeinen. Da steigen ja selbst so manche "Fachleute" nicht durch. Und der typische Otto-Normal-Radler fährt einfach so, wie er es nach eigenem Verständnis mag oder von seinen Eltern, Freunden oder Mitradlern gelernt hat. Wer setzt sich schon ernsthaft mit dem Inhalt der StVO auseinander? Das interessiert wirklich einfach NIEMANDEN. Und daher würde auch ein offener Bürgerdialog kaum Anhänger finden.

    Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist...

    Dann hast Du die erste Lektion jetzt bereits gelernt

    Dass der ADFC den meisten Radfahrern nach dem Mund spricht und Fahrbahnradeln als megagefährlich einstuft, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass man von Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Wenn dann also ein untermaßiger gemeinsamer Zweirichtungs-Geh- und Radweg entsteht oder beibehalten wird, der zudem auch noch buckeliger ist als die Kuhweide nebenann, dann ist den bereits erwähnten 99,99 Prozent aller Radfahrern wunderbar gedient und der Bau oder Erhalt von Radinfrastruktur kann öffentlich hoch gefeiert werden.

    . Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.

    Sicherlich meinst Du "Fahrbahnbenutzung". ^^

    Es wird wohl alles auf eine Klage hinauslaufen müssen, wenn Du einen Erfolg einfahren willst. Alle andere Sprachen versteht die Straßenverkehrsbehörde leider nicht. Da muss erst ein Richter kommen und denen erklären, dass das da alles so nicht korrekt ist, wie es seit bereits 40 Jahren besteht. Und dieser Richter muss auch erst einmal verstehen, was der Kläger denn eigentlich will.

    Gerade in Emmering besteht da eine ganz schlimme Gesamtsituation, wo auf einer Strecke von fünf Kilometern wirklich alles zusammenkommt: Untermaßige gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radwege mit haufenweise schadhafter Stellen, hässlich hohen Bordsteinen, schlecht einsehbaren Einmündungen und jede Menge Grundstücksausfahrten. Dazwischen Abschnitte, wo wiederum die Fahrbahn benutzt werden muss, weil es in diesen Abschnitten dann etwa plötzlich nicht mehr so gefährlich ist, wie alle es immer behaupten?

    Eigentlich müsste es den Fahrbahnbenutzungsgegnern ja wunderbar in die Hände spielen, wenn Radfahren generell und überall verboten werden würde. Denn wenn ein Fortbewegungsmittel so sehr gefährlich ist, dass dafür eine separate Infrastruktur benötigt wird, die dann aber letztlich doch auf die gemeinsam verfügbare Verkehrsfläche zurückgreift (im Gegensatz zu beispielsweise Bahngleisen), dann ist der gesamte finanzielle und bauliche Aufwand die Sache wohl kaum wert.

    Ein Lichtblick gibt es aber: Du kannst Dir aber den Gang zum versierten Rechtsanwalt sparen und dir ein mehrspuriges Fahrrad (mehrspuriges Liegerad, evtl. vielleicht sogar ein Velomobil) zulegen. Mit diesem unterliegst Du dann nicht mehr der Radwegbenutzungspflicht und darfst alle Vorteile einer komfortablen, zügigen und sicheren Fahrbahnbenutzung genießen. Ich selber denke ernsthaft über diese Alternative nach. Wenn da nicht der relativ hohe Preis wäre, zumindest bei den Velomobilen...

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht.

    Und es hängt zudem davon ab, ob dieses Vergehen überhaupt erst durch das Ordnungsamt festgestellt und verfolgt wird. Hierfür muss jedoch erst einmal der politische Wille vorhanden sein. In Fürstenfeldbruck (wie auch grundsätzlich im Rest der Welt) sieht es da eher düster aus.

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer.

    Diese Begründung ist geadezu kurios. Gerade das Benutzen von separaten Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auch Gehwegen mit Radfreigabe beschwören regelmäßig Gefahrensituationen herbei. Viele Gefahren würde es auf der Fahrbahn gar nie geben. Auch das leidige Thema Geisterradeln wäre auf der Fahrbahn passé. Und das große Rätselraten an jeder Ampel, welcher Signalgeber für den Radverkehr denn nun der richtige sei, entfällt.

    Und seitdem nun auch in Fürstenfeldbruck der seitliche Mindestabstand beim Überholen von auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern eingehalten werden muss, ist die Fahrbahnbenutzung für den Radverkehr ja auch noch einmal ein ganzes Stück sicherer geworden.

    Überdies dürfen Benutzungspflichten nur dann behördlich angeordnet werden, wenn für den Radverkehr auf der Fahrbahn eine Gefahrenlage bestehen würde, die das allgemein übliche Risiko ERHEBLICH übersteigt. Das kann ich in Fürstenfeldbruck und auch anderswo eigentlich so gut wie nirgends erkennen. Selbst in Augsburg, in Straßen, in denen Straßenbahnschienen verlaufen (z. B. Augsburger Straße), MÜSSEN Radfahrer die Fahrbahn benutzen und dort mehrfach die Schienen längs queren.

    Wenn es in der Praxis für Radfahrer auf der Fahrbahn wirklich richtig gefährlich wird, dann sind es diese Situationen, in denen die Gefahr vorsätzlich von Kraftfahrern ausgeht. Nämlich dann, wenn diese der Meinung sind, "ihre" Straße verteidigen zu müssen und Radfahrer bedrängen, anhupen, beschimpfen, mit Wasser bespritzen oder durch andere Maßnahmen nötigen und sich einen Dreck um die Sicherheit der Radfahrer scheren. Leider lassen sich 99,99 Prozent der Radfahrer auch von so etwas beeindrucken und verdrücken sich auf Straßenteile, auf denen es dann wirklich gefährlich wird.