Bild 1:
- Das KFZ fährt in die falsche Richtung, denn es handelt sich um eine Einbahnstraße.
- Die Lichtzeichenanlage strahlt in eine Richtung ab, aus der aufgrund der Einbahnstraße niemand kommen kann.
- Das VZ 350-20 (Fußgängerüberweg, Aufstellung links) müsste eigentlich ein VZ 350-10 (Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts) sein. Aber halt! Aus dieser Richtung kann ja aufgrund der Einbahnstraße ja niemand kommen.
Bild 2:
- Es steht ein Hindernis auf dem Radweg.
- Radverkehr ist auf dem Hochbord aufgrund der Absperrschranke, die nur halb in die Radfurt hineinragt, weiterhin legal oder nicht?
Bild 3:
- Das rechte VZ 350-20 müsste eigentlich ein VZ 350-10 sein.
- Ansonsten die gleiche Problematik wegen Einbahnstraße wie bei Bild 1.