Beiträge von Alf

    In diesem Sommer wurde in Olching (Oberbayern) die August-Exter-Straße grundsaniert, nachdem ich im vergangenen Jahr den schlechten Zustand bei den Behörden und im Wahlkampf auch bei denjenigen Parteien reklamiert hatte, die mir versprachen, sich für den Radverkehr stark machen zu wollen.

    So sah es dort vorher aus:

    Das war bei Laub und Nässe, aber vor allem bei Schnee und Eis teilweise echt fatal. Eine sogenannte "Spritzdecke", also heißer Bitumen, der mit Splitt bestreut wird. Das ganze wird dann mit der Zeit platt gefahren. Nur leider hat damals (vielleicht vor 30 Jahren?) die Ausbringung des Bitumens nicht richtig funktioniert, denn die Aufbringung erfolgte ungleichmäßig in Längsstreifen, wodurch die Haftfähigkeit entsprechend ausfiel.

    Womit ich jedoch niemals gerechnet hatte, war, dass diese Radverbindung zwischen Olching und Gröbenzell entlang der Münchner Straße dann TATSÄCHLICH neu asphaltiert wurde! Ich bin echt vom Glauben abgefallen. Das erste Mal, als ich festgestellt habe, dass mein Vorschlag wohl tatsächlich umgesetzt wird. Und ein zweites Mal, als ich die Umleitungsstrecke gesehen habe, die man für den Radverkehr für den Zeitraum der Vollsperrung vorgesehen hatte:

    Die Vollsperrung wurde zwar nur für 26 Stunden eingerichtet, aber dennoch fand ich es recht sportlich, welchen Umweg mit einer Länge von 3,5 Kilometern man den Radfahrern auferlegte:

    Dabei wäre eine Auf- und Ableitung auf und von der parallel verlaufenden Münchner Straße das allereinfachste gewesen. Man hätte einfach nur dort außerorts für 600 Meter Tempo 50 oder 30 anordnen können und schon wären auch viele Radfahrer glücklich gewesen. Hat man aber nicht. Und deswegen traute sich auch niemand dorthin, obwohl Radfahren direkt auf der Münchner Straße tagtäglich dort durchaus legal ist.

    Radverkehr wird halt nur so lange gefördert, solange der Kraftverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Ansicht zumindest muss wohl in den Köpfen umhergeschwirrt sein, als man sich überlegt hatte, wo man den Radverkehr für die 26 Stunden den nun hintut.

    Diese schicken Luftbild-Aufnahmen wurden übrigens tatsächlich auf jeder Seite der Baustelle dort einlaminiert aufgestellt. Echt witzig! Sowas habe ich als Autofahrer noch nirgends gesehen.

    Die August-Exter-Straße ist nun seit geraumer Zeit so plan wie ein ausgetrockneter Salzsee. Herrlich!

    Der Grünstreifen zwischen der dreispurigen Fahrbahn in der einen Richtung und der dreispurigen Fahrbahn in der anderen Richtung ist 12 Meter breit. Und wenn die eine Ampel für die eine Fahrbahnrichtung Grün ist, dann kann die andere für die andere Fahrbahnrichtung Rot sein.

    OK, das könnte für jemanden wie mich, der den § 37 (2) Nr. 6 StVO wörtlich nimmt, in der Tat ein Problem werden. Dann tendiere ich zumindest an der beschriebenen Örtlichkeit dazu, anzunehmen, dass die Querung für linksseitigen Längsverkehr überhaupt nicht geregelt sein soll. Was die Straßenverkehrsbehörde versäumt hat, darf dann der Richter nachholen.

    ...

    Dann hätte zwar der Querradler auf dem Bild Grün, aber der andere Radler hätte weder Grün noch Rot.

    ...

    Aber die Lichtzeichen des Fahrverkehrs sind doch vorhanden - wenn auch auf der ungünstig einsehbaren rechten Straßenseite - und somit wohl auch für den linksseitigen Radverkehr bindend. So handhabe ich das jedenfalls in der Praxis. Vor allem dort, wo trotz linksfreigabe bzw. linksseitiger Benutzungspflicht auf dem Hochbord keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr (auch keine Kombi-Streuscheibe im Signalgeber der Fußgängerampel) vorhanden sind.

    Ich weiß, die folgende Frage passt hier nicht her. Aber dennoch: Der Masten steht hier links vom Hochbord-Radweg und es gibt auch keine Haltelinie für den Rad-Längsverkehr. Kommt es bei Übergang-Grün und Fahrbahn-Rot nun zu einem Unfall zwischen einen Quer- und einem Längsradler, wie mag dann wohl entschieden werden? Der Querradler wird argumentieren, er habe schließlich grün gehabt und verweist auf § 37 (2) Nr. 6 StVO. Der Längsradler wird sagen, der Hochbord-Radweg befände sich nicht im Schutzbereich der Ampel. Wirklich blöd, diese weit verbreitete Unsicherheit, zudem man bei jeder Verhandlung vor Gericht erneut gespannt darauf sein darf, wie wohl diesmal entschieden wird.

    ... Alf hat viele Meldungen gemacht und einiges wurde umgesetzt.

    Manches natürlich auch, na ja, wohl nicht richtig..

    Für den Landkreis Fürstenfeldbruck, zu welchem auch die Große Kreisstadt selber zählt, habe ich bis heute insgesamt 134 Meldungen abgegeben. Davon sind 34 rot (unbearbeitet), 99 gelb (in Bearbeitung) und 8 grün (erledigt).Warum diese Summe die Zahl meiner Meldungen übersteigt, müsste ich erst recherchieren. Aber auf jeden Fall ist es so, dass der Bearbeitungsstand auf https://www.radar-online.net/ rein gar nichts über den tatsächlichen Status der Meldung bzw. deren Abarbeitung aussagt. Es gibt im System rote Meldungen, die längst zur vollsten Zufriedenheit erledigt worden sind. Und dann gibt es tatsächlich grüne Meldungen, die aber tatsächlich weiterhin ignoriert werden, weil man mit einem Vorwand erklärt, warum das nicht umsetzbar sein soll oder dass bestimmte Straßenzüge erst in 20 bis 50 Jahren neu gestaltet werden und daher auch für Radfahrer bis dahin nichts getan werden soll.

    Ich weiß nicht, wie das System genau funktioniert, aber ich denke, dass der zuständige Ansprechpartner, dessen E-Mail-Adresse bei https://www.radar-online.net/ eingetragen ist, nach jeder Meldung und nach jedem Kommentar (das ist ein Unterschied!) eine E-Mail erhält. Da ist dann wohl der Text der Meldung/des Kommentars enthalten aber wohl keine Fotos. Die muss sich der zuständige Bearbeiter selber im Portal https://www.radar-online.net/ anschauen. Hat er keine Zugangsdaten und/oder keine Ahnung, dann gibt's auch keine Fotos. So fragt die Gemeinde Grafrath bei mir nach fast jeder Meldung per E-Mail nach, wo genau die gemeldete Örtlichkeit liegen soll und was genau gemeint ist. Ich muss dann meine Fotos, die ich sowieso schon in https://www.radar-online.net/ hochgeladen habe, nochmal manuell an den Ansprechpartner schicken.

    Mich würde es aber nicht verwundern, wenn die einzelnen Landkreisgemeinden gar keine Kenntnis von https://www.radar-online.net/ haben und einfach nur die Melde-E-Mails erhalten. Die wundern sich dann natürlich, wenn bei denen dann zuständigerweise etwas aufschlägt. Die Anmeldung für den gesamten Landkreis macht ja wohl das Landratsamt.

    Frage am Rande, weil es mich schon länger umtreibt: wann ist eigentlich Zeichen 125 überhaupt mal gerechtfertigt? Ist nicht eigentlich immer mit Gegenverkehr zu rechnen, außer in Einbahnstraßen? Oder ist das ein Überbleibsel aus den 50ern, als eine Straße mit mehr als drei Meter Breite schon großstädtische Dekadenz war?

    Ich würde sagen, wenn im Verlauf eines Straßenzuges [Zeichen 220-20] nur für einen Teilbereich gilt. Der Übergang zum Bereich mit Gegenverkehr sollte dann schon mit VZ 125 beschildert sein.

    Was ist an "wenn nötig, ist zu warten." als Konkretisierung der *besonderen* Rücksicht ggü. Fußgängern unklar? Was könnte das sonst sein, wenn kein Vorrang der Fußgänger?

    Das mit der "Rücksicht" beginnt ja schon im § 1 StVO:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Hieraus wird jedoch keinem Verkehrsteilnehmer automatisch irgendeine Vorfahrt oder irgendeinen Vorrang eingeräumt. Es bekommt also nicht etwa derjenige automatisch Vorrang oder Vorfahrt, dem besonders viel Rücksichtnahme entgegengebracht wird.


    Rücksicht wird auch gleich wieder im § 2 StVO verlangt, und zwar von Kindern und deren erwachsenen Begleitern gegenüber Fußgängern:

    (5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. .... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. ...

    OK, in diesem Fall kann man hier in der Tat eine Art "Vorrecht" herauslesen, dem der Fußverkehr zuteil wird. Aber auch nur, weil Gehwege dem Fußverkehr gewidmet sind und nicht dem Radverkehr. Es ist wohl eher gemeint: "keine Fußgänger umfahren!" Das selbe gilt übrigens natürlich auch für alle übrigen Radfahrer bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und bei [Zeichen 240].


    Der § 3 StVO "verlangt" schon wieder Rücksichtnahme in Form von Gefährdungsausschluss gegenüber bestimmten Verkehrsteilnehmergruppen:

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Klar dürfte jedoch sein, dass diese genannten Gruppen dadurch nicht automatisch Vorrang bzw. Vorfahrt haben.


    Anlage 2 zu § 41 (1) StVO, Abschnitt 5 (Sonderwege), lfd. Nr. 23 (Beginn einer Fahrradstraße) [Zeichen 244]

    2. .... Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

    Aber auch dies hat keinen Einfluss auf die Regelung "rechts vor links" bzw. setzt Verkehrszeichen und Lichtzeichen nicht außer Kraft, auch wenn Fahrradstraßen nur dem Radverkehr gewidmet sind und nicht dem Kraftverkehr, dieser aber mit Zusatzzeichen großzügigerweise geduldet ist. Radfahrer sind hier zwar im "Vorrecht", haben aber - wie gesagt - nicht automatisch überall Vorrang bzw. Vorfahrt, etwa bei "rechts vor links"; weder gegenüber Radfahrern noch gegenüber geduldeten Kraftfahrern.

    "Der Bundesrat möge beschließen: Artikel 1 wird wie folgt ergänzt: In Nummer 3 Buchstabe a (zu § 9 zu Absatz 2) wird unter II (Rn. 4) dem zweiten Satz folgender Satz angefügt: "Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."

    Begründung: Auch wenn dem Radverkehr im Zuge der Vorfahrtstraße keine eigene Verkehrsanlage zur Verfügung steht, sondern er den Verkehrsraum der Fußgänger mitbenutzen soll, muss für den wartepflichtigen Verkehr der untergeordneten Straße aus Verkehrssicherheitsgründen erkennbar sein, dass er mit den Gehweg benutzenden Radverkehr zu rechnen hat.

    Aha, da gibt man wenigstens ehrlich zu, dass man auch dort keine Radfahrer auf der Fahrbahn sehen will, obwohl es legal wäre. Ansonsten hätte man gerne ein "darf" verwenden können.

    - ... ... ... es wäre oft viel einfacher und billiger auf die rechte Seite Fahrrad-Piktogramme zu malen, als einen Streifen oder ein baulicher Radweg, ist aber imho genauso wirksam, eher mehr, weil der Autofahrer registriert, da ist Radln ok.

    Und das ist wieder einmal so ein Punkt, der mich mein gesamtes restliches Leben unaufhörlich maßlos ärgern wird. Nämlich die Tatsache, dass sich Kraftfahrer anmaßen, beurteilen und entscheiden zu müssen, ob da ein Radfahrer legal entlang fährt oder nicht. Das hat die motorisierte Gemeinde nämlich erst einmal schlichtweg überhaupt nicht zu interessieren. Komisch, dass diese Unsicherheiten bei Mofas oder Motorrollern überhaupt nicht vorkommen, obwohl der geübte Radfahrer selbst die locker in die Tasche steckt. Aber genau an dem Feindbild "Radfahrer" wird dann das Kraftfahr-Verhalten festgemacht und fleißig sanktioniert, nämlich beschimpft, gehupt, abgedrängt, naßgespritzt. Warum nur, warum??? Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass man sich als Kraftfahrer ernsthafte Sorgen und die Radfahrer macht, die sich ja anscheinend in unmittelbarer Lebensgefahr befinden und die man dann auf den rechten Weg zurückführen will, nämlich abseits der Fahrbahnen. Nein! Es geht schlichtweg darum, die Spezies Radfahrer möglichst komplett aus dem Straßenbild zu entfernen. Das sind Verkehrshindernisse. Nicht die Mofas und Roller, nicht die Traktoren, nicht die Müllautos, nicht die Zweite-Reihe-Parker. Nein, nein! Da bleibt man stehts ruhig und geduldig. Aber der Radfahrer MUSS weg! Und da es kein anderer tut, wird der Autofahrer halt kurzerhand zum Richter und richtet über richtig und falsch. Das Urteil wird sofort vollstreckt. Im Namen der Kraftfahrer.

    So, und dem entgegenzuwirken, müssen Radfahrer nun also ihre Eintrittskarte mitbringen, wenn sie auf Fahrbahnen fahren wollen oder müssen? Eine Eintrittskarte, die nicht ständig mitzuführen ist, sondern die vorsorgehalber vorab und daherhaft auf den Asphalt gepinselt (gesprüht) wird? Einfach unglaublich! Und genau so kurios sind auch diese mitunter riesengroßen Hinweistafeln [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben], mit denen man versucht, den renitenten Kraftfahrern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Oftmals gelingt das allerdings nicht. Komisch, nicht?

    Und das verrückteste ist auch noch, dass diese ganzen Maßnahmen, die zur Zähmung der Löwen führen sollen, selbst mich als Radfahrer auf der Fahrbahn durchaus beruhigen und mir ein gutes Gefühl geben, wenn ich alle 50 Meter auf der Fahrbahn über ein weißes Piktogramm fahre. Das ist doch nicht normal! Was läuft da falsch? Warum müssen sich Radfahrer dafür entschuldigen, ein legaler Teil des Straßenverkehrs auf Fahrbahnen zu sein? Und warum ist noch niemand auf die Idee gekommen, zu fordern, alle 50 Meter ein Autosymbol auf die Fahrbahn zu pinseln (zu sprühen)?

    Auf gar keinen Fall. Ich sehe die Kandidaten schon vor mir, die dann strotzend vor innerer Strahlungskraft bei Rot durch die querenden Fußgänger pflügen.

    Sorry, nein.

    Was nützt Dein "nein" denn in der Praxis? Nüscht! Denn auch wenn es illegal ist, biegen 99,999 Prozent aller Radfahrer bei Rot nach rechts ab.

    Wie handhabt ihr das so?

    Mich gänzlich an die Vorgaben der StVO zu halten betreibe ich als Sport. Also kommt für mich auch nicht ein nur ein Meter langer illegaler Weg infrage. Und wenn ich Geisterradlern oder Rotlichtradlern begegne, rufe ich laut "FALSCHE RICHTUNG!!!" bzw. "ROOOT!". Manchmal muss ich wirklich im Sekundentakt rufen. Das ist echt irre. Die Reaktionen der Verkehrssünder bekomme ich dabei nur selten mit. Doch manchmal entwickeln sich wirklich lustige Gespräche, bei denen ich das ganze locker anspreche. Das spannende ist dann immer die Erklärung, warum gegen die Vorschriften verstoßen wurde. Eigentlich wissen alle Radfahrer, wie die Regeln sind, aber vielen ist es schlicht egal, weil es bei Mißachtung der Regeln viel bequemer ist.

    Gerne stelle ich mich am Anfang solcher Gespräche auch als Leiter einer Studie vor, in welcher erforscht werden soll, WARUM Leute gegen solche Regeln verstoßen. Dann geben die Leute noch viel hemmungsloser offen und frei zu, dass sie von den Vorschriften wissen, es denen aber nun wirklich sch...egal ist.

    Fahre ich längere Zeit hinter Rotlichsündern her, zähle ich die Punkte und die Bußgelder zusammen und präsentiere ihnen an der nächsten Möglichkeit die Summe der Vergehen. Das klingt dann so wie: "Herzlich Glückwunsch, Sie haben auf den letzten 700 Metern 180 Euro gespart. Sammeln Sie Punkte?"

    Wenn jedoch vor allem Kinder in der Nähe sind, werde ich wirklich sauer und rufe laut: "Kein Wunder, dass es immer heißt, Radfahrer würden sich nie an Regeln halten. Finden Sie das toll, über Rot zu fahren?!" oder "Finden Sie das toll, ohne Licht zu fahren?!" Vor allem bei fehlendem Licht habe ich im 99ct.-Laden einen kleinen Posten roter LED-Rücklichter gekauft und habe die auch schonmal an völlig perplexe Dunkelradler kostenlos abgegeben. Die Reaktionen sind einfach KÖSTLICH!!!

    Irgendwann bekomme ich noch eins auf's Maul...

    Das ist doch der Radfahrstreifen, bei dem eine soziale Hup-Hup-Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite eingerichtet wurde? Das hatte ja damals während der Baumaßnahmen offenbar nicht für eine Sperrung ausgereicht.

    Nein, es ist zwar die Verlängerung Am Beckerkamp, der Richtung Südwest dann später Sander Damm heißt. Aber die beiden Stellen liegen ungefähr 800 Meter auseinander.

    Eine äußerst kuriose Situation in meiner alten Heimat Hamburg-Bergedorf: Auf der Achse Binnenfeldredder, Habermannstraße, Am Beckerkamp und Sander Damm werden die Fahrbahnen ja gerade grundsaniert, neu aufgeteilt und auch mit Radfahrstreifen versehen. Dafür fallen vielerorts Kraftfahrstreifen weg. Im Grund eine sehr begrüßenswerte Maßnahme, wie auch an vielen anderen Stellen im Hamburg Stadtgebiet, wo es derartige Arbeiten gibt.

    Nun endet ein benutzungspflchtiger Hochbordradweg im Sander Damm zwischen Bergedorfer Straße (B 5) und Kurt-A.-Körber-Chaussee, um auf den neu angelegten Radfahrstreifen überzuschwenken. Im Prinzip auch nicht weiter verwerflich. Doch da haben die Planer die Rechnung ohne die Polizei gemacht, die es anscheinend als zu gefährlich ansieht, wenn der Radverkehr ausgerechnet an dieser Stelle auf den Radfahrsteifen geleitet wird. Begründet wird dies mit dem Schlenker, den der Kraftverkehr absolvieren muss, wenn er einerseits durch den Radfahrsteifen nach links geleitet wird, um sich anschließend wieder rechts einzuordnen, wenn nach rechts abgebogen werden soll.

    Und somit wird die Abfahrt vom Hochbord kurzerhand gesperrt. Man erhofft sich also, dass Radfahrer ab dieser Stelle illegal auf dem Gehweg weiterfahren? Ich war zwar nicht persönlich vor Ort, aber auf dem Foto, was der Tagespresse zu entnehmen war, ist kein 240er erkennbar. Sollte dies tatsächlich fehlen, so muss der Radverkehr natürlich runter auf die Fahrbahn, und zwar über den nicht abgesenkten Kantstein. Toll! Ob dann die dahinter aufgestellten Baken dem Radfahrer davon abhalten sollen, seitlich auf den Radfahrstreifen aufzufahren, weiß ich auch nicht. Auf die Baken hätte man auch verzichten können. Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.

    Ich bin gespannt, wie das nun gelöst werden soll bzw. wie die Polizei sich das denn vorstellt.

    ...

    Das versucht er darüber zu entkräften, dass diese vorgezogene Aufstellfläche doch absolut nötig ist: Zum einen für den freien Rachtsabbieger für Radfahrer. Das finde ich ganz praktisch. Der Fuß e.V. wohl eher nicht.

    ...

    Was soll denn ein freier Rechtsabbieger für den Radverkehr sein? Ich kenne freilaufende Rechtsabbieger für den Kraftverkehr. Aber nicht für den Hochbord-Radverkehr, außer er läuft parallel mit dem freilaufenden Rechtsabbieger der Fahrbahn mit. Aber ansonsten und vor allem in dem Video gilt immer noch der Signalgeber des Kraftfahrverkehrs. Auch für Radfahrer-Rechtsabbieger. Denn schließlich hat der Querverkehr ja grün! Und eine eigene Fahrradampel für Radfahrer-Rechtsabbieger habe ich noch nirgends gesehen. Na gut, ich war auch noch nicht überall...

    In Hamburg-Bergedorf wurde der Hochbord-Radweg mit [Zeichen 237] in der Wentorfer Straße Richtung Wentorf schon vor einiger Zeit zurückgebaut. Nun gibt es dort [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Die Strecke führt zudem ebenfalls bergauf und ist außerdem insgesamt stark frequentiert, wodurch ein Überholen generell kaum möglich ist. Also ähnlich gelagert wie in Jena.

    Bei legaler Fahrbahnbenutzung als Radfahrer würde ich mir bei täglicher Benutzung (natürlich mit Cam) wohl angewöhnen, auf Hupen, Motor aufheulen lassen oder dichtes Auffahren überhaupt nicht mehr zu reagieren, sondern weitere Radfahrer mit ins Boot holen, die in einiger Entfernung in der selben Richtung ebenfalls diese Strecke nutzen. Je mehr Radfahrer ihres Recht auf Fahrbahnbenutzung auch selbstbewusst wahrnehmen, umso größer wird für die Kraftfahrer vielleicht irgendwann der Gegenwind und sehen es vielleicht nicht mehr als Fehlverhalten eines einzelnen Radfahrers an, wenn es ganze Gruppen so tun. Der Fahrplan des Busses müsste dann auf Dauer natürlich angepasst werden. Oder aber der Linienweg wird verlegt.