Beiträge von Alf

    Der passt eh nicht unter der Unterführung durch, maximal ein Sitzrasenmäher.

    Ich verbessere Dich ungern, aber die Kurt-Schumacher ist seit vielen Jahren, war ich selber sozusagen beteiligt, ab der Landsberger bis zur Theodor von Heuss, von vorher [Zeichen 241-30] auf "anderer Radweg" geändert. Der erste im Landkreis war das, mein ich. Vor 3-4 Jahren dann mit Radweg-Symbolen gekennzeichnet.

    Ich war mir nicht sicher, wusste aber, dass sich die Beschilderung bzw. Nicht-Beschilderung irgenwo auf halber Strecke ändert. Deswegen schrub ich ja "...fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße." Meinte damit, dass [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] nicht direkt an der Landsberger beginnt. Erst an der Uhlandstraße oder gar erst an der Theodor-von-Heuss-Straße? Ach so, also erst ab der Theodor. Danke!

    Aber vor allem: Ooohhh jaaa, ich weiß, in welcher Form motorisierte Gewalt ausgeübt wird, wenn man der sozialen Benutzungspflicht der Nebenfläche in der Kurt-Schumacher-Straße nicht folgt. Genau wie in der westlichen Landsberger Straße und auch in der Cerveteristraße.

    Die Stadt hat die Farbe für sich endeckt, es wird einiges an weißen Strichen markiert für KFZ und Rad, für letztere gerne auch mit rot dazwischen.

    Seit ein paar Wochen nun zum Beispiel diese vorbildliche Verkehrsführung. Zu Beachten, das ist nur ein freigegebener Gehweg, was man kaum glauben möchte. Die roten Markierungen auf dem Gehweg selber gibt es schon etwa ein Jahr, die Markierung auf der Fahrbahn seit etwa 3-4 Wochen.

    Das ist in Fürstenfeldbruck die Kurt-Schumacher-Straße. Die hat Richtung Norden - wie Du richtig schreibst - einen für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg. Und zwar nicht nur auf Höhe der Einschleifung auf die Fahrbahn, sondern fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße. Hier die zuletzt aufgestellte Anordnung vor der neuen Einschleifung:

    Ich habe gar nichts gegen die Einschleifung auszusetzen. Außer, dass man über den Sinn von Radschutzstreifen generell verschiedener Meinung sein kann. Vielmehr aber geht es mir um den Gehweg. Es ist doch ein Gehweg, oder??? OOODER ???

    Ja, zumindest Richtung Norden. Man muss nun aber ziemlich weit ausholen, da dieser Gehweg auf Höhe der Wilhelm-Busch-Straße abtaucht und unterhalb des Straßenniveaus ein eigenes Wegenetz bildet. Das reicht dann teilweise bis zum Hochfeldweg.

    Aber schauen wir und das mal im einzelnen an. Begeben wir uns zum Hochfeldweg. Das sind rund 370 Meter. Was sehen wir dort. Eine Verkehrsfläche, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Ausnahme besteht für Rad- und landwirtschaftlichem Verkehr:

    Folge ich diesem Weg, so ändert sich die Beschilderung an überhaupt keiner Stelle:

    Hier stehe ich nun in entgegengesetzter Richtung unserer Eingangssituation. Da vorne befindet sich gleich die neue Einschleifung. Auf dem Bild gibt es die noch nicht. Aber: Merkt Ihr etwas? Es ist immer noch eine Verkehrsfläche, die nicht explizit als Gehweg ausgeschildert ist. Es gilt immer noch das [Zeichen 250]  [Zusatzzeichen 1022-10] +LV frei.

    In der Wilhelm-Busch-Straße ist die linke Straßenseite Richtung Norden als [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert:

    Folgt man diesem Weg und taucht ab...

    mündet man wieder in der Kurt-Schumacher-Straße, wo wir ja eben waren. Die Beschilderung ist hier also korrekt.

    Aber befährt man die Wilhelm-Busch-Straße legalerweise auf der Fahrbahn bzw. auf dem wiederum dort für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg, sieht so aus:

    Richtig, hier ist es wieder eine Verkehrsfläche mit [Zeichen 250]  [Zusatzzeichen 1022-10] +LV frei.

    Damit ist es für jeden, der von der Unterführung Wilhelm-Busch-Straße kommt, eine eigene vollwertige Straße. Für alle anderen ist es ein Gehweg.

    Toll!

    Und lustig finde ich auch, wie der Radverkehr, der linksseitig auf dieser Verkehrsfläche in die Kurt-Schumacher-Straße geführt wird, dann auf Höhe der Theodor-Heuss-Straße auf den rechten benutzungspflichtigen Radweg Richtung Süden (Landsberger Straße) geleitet wird:

    Richtig, bevor man die Querungshilfe benutzt, soll man noch schnell gegen das [Zeichen 254] verstoßen.

    Was lernen wir daraus? Mit ein wenig Farbe kann man zwar kaschieren, dass man was für "Radfahrer getan" hat. Welchen Stuss man aber in den letzten 40 Jahren in die Welt gepflanzt hat, - allein an dieser Stelle - das bemerkt man bis heute nicht.

    In Hannover werden seit rund zwei Jahren blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahnen von Straßen aufgebracht, die oft nur einen Gehweg mit Fahrradverkehr-Freigabe oder einen Angebotsradweg haben. So soll der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelockt werden:

    Da fühle ich mich als Radfahrer nun aber wieder massiv diskriminiert, dass mein Fahrzeug explizit auf den Asphalt gepinselt wird, andere Fahrzeugarten aber nicht.

    Also mal angenommen, ich komme aus der Tarpenbekstraße und biege nach links ins Nedderfeld ab.

    Und mal angenommen, die Ampel ist kaputt ...

    Dann würde ich behaupten, dass der Radfahrstreifen nicht fahrbahnbegleitend ist, da er nicht an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt. Daher kann ich auch ganz beruhigt links von der breiten Linie fahren und habe Vorrang.

    Dieses beschriebene Zusatzzeichen ist in Fürstenfeldbruck nun umgezogen. Und zwar diesmal an die nördliche Zufahrt der Rosenstraße. Das ganze sieht dann heute morgen genau sooo aus:

    Aha, da gibt es also eine Sackgasse und gleichzeitig eine Baustelle. Und auf welches VZ soll sich das altbekannte Riesen-Zusatzzeichen nun beziehen? Muss man mal beide Varianten im Kopf durchspielen...

    Aber da steht ja auch noch eine Absperrschranke, die ja bekanntermaßen die Einfahrt sowieso generell verbietet. Und da drunter sind auch keinerlei Ausnahmen genannt. Oder soll sich das Riesen-Zusatzzeichen etwa auf die Absperrschranke beziehen? Hängt aber nicht drunter!


    Tja, und an der Südzufahrt zur Rosenstraße sieht's so aus:

    Alles klar: Absperrschranke. Darf niemand mit Fahrzeugen rein. Dann hätte man sich aber auch das VZ "Sackgasse" sparen können.

    Gelten Absperrschranken eigentlich auch für den Fußverkehr? Die Anlage 4 StVO spricht hier lediglich von "befahren". Also dürfen Fußgänger wohl passieren. Und wie sperrt man Fußgänger dann wirksam aus? Nur mit [Zeichen 259] ?

    Und dass die Warnleuchten gelb sind und nicht wie gemäß RSA rot: Geschenkt! Denn es soll ja wohl die gesamte Fahrbahnbreite gesperrt gelten, oder etwas nicht?

    Olching liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck und verfügt an seinen Ortsdurchfahrtstraßen über keinerlei Separierung, was mir eigentlich sehr gelegen kommt. Ist das Vorankommen direkt auf den Fahrbahnen einfach das schnellste und sicherste. Meistens jedenfalls.

    Damit zumindest sowas nicht noch einmal passiert, haben die Stadtväter ein neues Schild eingekauft:

    Leider ist dieses Schild jedoch viel zu klein und auch in einer viel zu geringen Stückzahl eingekauft worden. Schade!

    Alternativ könnte man sich in den zuständigen Amtsstuben ja mal einen Zettel gleicher Größe ausdrucken und an die Wand hängen:

    "kontrolliere Abstand!"

    Ich sehe mich auf den meisten benutzungspflichtigen "Rad"wegen gefährdet. Wenn ich da mit Dauerhupe fahren würde, wäre das zwar legal, ich käm aber vermutlich in die Klapse. Irgendwas stimmt nicht mit der StVO.

    Obwohl die Tram in München ja auch an jeder Ecke und bei jedem Begegnungsverkehr bimmelt...

    Wenn die Polizei solche Vorfälle nicht als "Unfall" bezeichnen würde, sondern das Wort "Unfall" reserviert wäre für alles, was passiert, obwohl sich alle an die Regeln gehalten haben (z.B. Herzinfarkt am Steuer, Elefant fällt vom Himmel, etc), hätten wir m.E. einen ganz anderen Blick auf den Verkehr. Wenn sowieso alles ein Unfall ist, was ist denn dann ein "echter" Unfall?

    Ganz genau!

    Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz münden ganz klar NICHT in Unfällen, sondern in Ereignissen oder Vorkommnissen, die aus den genannten Verhaltensmustern zwangsläufig entstehen, wenn nicht andere Verkehrsteilnehmer solche Unzulänglichkeiten ausgleichen. Wie nennt man sowas dann aber? Wie wär's mit einem kurzen, knackigen Begriff, den es bislang noch nicht gibt? Und wie bringt man diese neue Wortkreation dann der Presse bei, wenn bereits heute der Unterschied zwischen "Übersehen" und "nicht geguckt" unbekannt scheint.

    Will man jetzt immer Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn malen, wenn das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist? Dann hätte man noch viel vor.

    Die Lebenszeit solch aufgebrachter Piktogramme liegt oft nur bei wenigen Jahren. Die Symbole dürften also relativ schnell wieder von selbst verschwinden. Ich gehe nicht davon aus, dass sich irgendjemand bei der Verwaltung Gedanken darüber macht, diese Symbole nach Abnutzung nachzubessern oder erneut aufzutragen, denn oftmals wird nach Radinfrastruktur-Aktionismus der Straßenzug für die nächsten 50 Jahre nicht nur nicht mehr angefasst, sondern er verschwindet komplett aus dem Bewusstsein der Verantwortlichen.

    ... aber auf die Idee, den Schlauch halb aufzupumpen, in einen Eimer Wasser zu tauchen und die Luftbläschen zu suchen ist er selbst gekommen. *Stolz*

    Das ist nicht selbstverständlich. Ich kenne einen Fall, wo jemand das gesamte Laufrad in ein Wasserbad gestellt hat. Und es war KEIN schlauchloser Reifen.

    Na klar bin ich da langgefahren. Das war ja auch schon so ein Spaß, bei dem ich mir mehrfach die Hupe angehört habe.

    Dann kennst Du nun die Wentorfer Straße bzw. deren Benutzer.

    Vor vielen Jahren war dort Richtung Wentorf noch ein [Zeichen 241-30] auf dem Hochbord. Da der Radweg aber sehr schmal war, hat man die Wahl der Verkehrsfläche nun dem Radfahrer selbst überlassen. Blöd nur, wenn in der Hauptverkehrszeit überhaupt keine Überholmöglichkeit besteht und sich Autos, Busse und Lastwagen fast kilometerweit hinter einem stauen. Das löst bei nicht wenigen Kraftfahrern wirklich ganz massive Aggressionen aus, dass kann ich bestätigen. Auf dem Gehweg ist es aber nicht wirklich entspannter, da es dort bei Fußverkehr einfach viel zu eng ist, auch wenn man aufgrund der anfänglichen Steigung nicht über die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hinauskommt. Da geht es auf der Fahrbahn wirklich zügiger voran, weil der Druck im Nacken natürlich Kräfte entfaltet.

    Lustig, dass Du ausgerechnet dort entlang gefahren bist.

    In Emmering soll gestern ein Pedelec-Fahrer auf dem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg von einem KFZ abgeräumt worden sein, welcher aus einem Grundstück herausgeschossen kam. Krankenhaus. Weiß jemand mehr?