Mit dem Schild „S-Pedelecs frei“ könnten Wege ausgewiesen werden, auf denen S-Pedelecs zwar nachrangig, aber eben erlaubt sind – analog zum Zeichen „Radfahrer frei“ auf Fußwegen und in Fußgängerzonen.
Und wie soll eine solche Nachrangigkeit dann aussehen? Bei Radfahrern auf Gehwegen ist das die Schrittgeschwindigkeit. Will man dies auch den S-Pedelecs auf Gehwegen auferlegen? Oder setzt man da dann etwa eine höhere Höchstgeschwindigkeit, etwa 15 km/h? Und wie steht das dann im Verhältnis zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bei gleichzeitig "normalen" Fahrrädern? Zwei Fahrzeuggattungen mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten auf Gehwegen???
Oder sind hier gar nicht Gehwege gemeint, auf denen S-Pedelecs nachrangig gefahren werden dürfen? Wenn nein, wo stellt man sich denn dann diese Nachrangigkeit vor? Auf Radwegen dann wohl, oder? Dort darf der S-Pedelec-Fahrer dann meinetwegen nicht schneller als 15 oder 25 km/h sein. Wo will man dieses Tempolimit setzen? Und fahre ich dann wieder auf der Fahrbahn, wenn ich schneller fahren will? Und warum darf ich das dann nicht mit dem Biobike? Halten sich die S-Pedelec-Fahrer hingegen tatsächlich an die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, sind sie für mich wieder Verkehrshindernisse.
Dann doch vielleicht lieber eine eigene S-Pedelec-Infrastruktur. Eigene S-Radwege neben den herkömmlichen Radwegen. Mit eigenen S-Pedelec-Signalgebern an Ampelanlagen. Natürlich dann unter Berücksichtigung der kürzeren Räumzeiten. Mit zusätzlichen Furten auf Kreuzungen und Einmündungen. Welche Farbe nehmen wir da am besten?
Ich weiß ja nicht, aber ich fahre mit einem 50 ccm-Roller ja auch nicht auf'm Radweg. Warum sollen das dann S-Pedelecs dürfen? Nur, weil man zusätzlich kurbeln muss? Dem Unfallrisiko ist das egal.