Alles anzeigenZusatzzeichen sollen ja gemäß § 39 Abs. 3 StVO UNTER dem Verkehrszeichen angebracht werden, auf welches sie sich beziehen. Auf dem Zusatzzeichen sollen dann kurz und knackig beispielsweise eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen benannt werden. Auf jeden Fall aber sollen die Inhalte zweifelsfrei und eindeutig sein.
Und so setzt dann die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck dies um:
Die Marthabräustraße ist in einem Teilabschnitt gesperrt. Weil das Zusatzzeichen unter dem
angeblich nicht gelangt hat, musste daneben diese schöne Sichtschutzwand aufgebaut werden. Um den Inhalt zweifelsfrei zu interpretieren, muss man erstmal anhalten und das ganze ein paar Minuten auf sich einwirken lassen.
Und zu welchem Ergebnis kommt man dann?
- Baustellenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr dürfen 24/7 durch die Baustelle hindurchfahren, auch wenn sie keine Anlieger sind.
- Anlieger dürfen nur nachts und am Wochenende von und zu ihren Anwesen gelangen und in dieser Zeit auch durch die Baustelle hindurchfahren.
- Andererseits dürfen Anlieger 24/7 nur bis zur Baustelle durchfahren.
Gratuliere! Das ist ja mal wieder 'ne Meisterleistung! Und euch soll man wirlich noch ernst nehmen, ja?
Dieses beschriebene Zusatzzeichen ist in Fürstenfeldbruck nun umgezogen. Und zwar diesmal an die nördliche Zufahrt der Rosenstraße. Das ganze sieht dann heute morgen genau sooo aus:
Aha, da gibt es also eine Sackgasse und gleichzeitig eine Baustelle. Und auf welches VZ soll sich das altbekannte Riesen-Zusatzzeichen nun beziehen? Muss man mal beide Varianten im Kopf durchspielen...
Aber da steht ja auch noch eine Absperrschranke, die ja bekanntermaßen die Einfahrt sowieso generell verbietet. Und da drunter sind auch keinerlei Ausnahmen genannt. Oder soll sich das Riesen-Zusatzzeichen etwa auf die Absperrschranke beziehen? Hängt aber nicht drunter!
Tja, und an der Südzufahrt zur Rosenstraße sieht's so aus:
Alles klar: Absperrschranke. Darf niemand mit Fahrzeugen rein. Dann hätte man sich aber auch das VZ "Sackgasse" sparen können.
Gelten Absperrschranken eigentlich auch für den Fußverkehr? Die Anlage 4 StVO spricht hier lediglich von "befahren". Also dürfen Fußgänger wohl passieren. Und wie sperrt man Fußgänger dann wirksam aus? Nur mit ?
Und dass die Warnleuchten gelb sind und nicht wie gemäß RSA rot: Geschenkt! Denn es soll ja wohl die gesamte Fahrbahnbreite gesperrt gelten, oder etwas nicht?