Auf Schutzstreifen darf gehalten werden, nur nicht geparkt. Der Paketbote hat also mit Schutzstreifen keinerlei Probleme.
Der Paketbote hat eh keine/andere Probleme. Und auch der Radfahrer echauffiert sich bei beiden Streifenarten gleich über den Missbrauch "seiner" Fläche. Die Leute da draußen kennen eh den Unterschied zwischen den beiden Streifenformen nicht. Die sind ja schon mit der Unterscheidung zwischen getrennten und gemeinsamen Radwegen bzw. mit und ohne Benutzungspflicht vollkommen überfordert.
Im gezeigten Fall sollte man den rechten Fahrstreifen verschmälern und zum Parkstreifen machen und rechts davon einen Schutzbereich von 0,8m ausweisen und rechts daneben einen Radweg anlegen. Das Hochbord gehört dann allein den Fußgängern und jedem ist geholfen.
Aua. Rechtsabbieger-Alarm an jeder Querstraße und an jeder Grundstückszufahrt. Aber nach dem, was ich im Vorposting geschrieben habe, ist das nur konsequent: es geht bei dem ganzen Theater ja nicht um Verkehrssicherheit, sondern ums Wegbeißen von Konkurrenz im Revier.