Beiträge von Th(oma)s

    Passieren denn in den Niederlanden deutlich mehr gefährliche Unfälle mit schweren Verletzungen bei den Mopedfahrern? Wird dort die Helmpflicht für Mopedfahrer diskutiert. Davon habe ich bisher noch nichts gehört.

    Auf meiner Seite mit dem Risikovergleich D-NL habe ich als Plausibilitätscheck auch die Zahlen für Mofas u. Kleinkrafträder verglichen. Demnach gibt es einen noch sehr viel deutlicheren Nachteil der NL für diese Fahrzeuggruppe als bei Fahrrädern.

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    Der Risikovergleich steht und fällt mit der Bezugsgröße "Fahrleistung". Anders als bei Fahrrädern kann man bei Krafträdern wegen des obligatorisch vorhandenen Wegstreckenzählers jedenfalls diesen Parameter kaum in Zweifel ziehen. Als mögliche Gründe für den Unterschied kommen daher nur in Frage:

    Mofa-/Mopedfahrer werden wegen der fehlenden Helme in NL schwerer verletzt

    Mofas/Mopeds werden wg. der Helmpflicht in D für andere Fahrtzwecke genutzt

    Mofas/Mopeds werden wg. der Helmpflicht in D von anderen Fahrergruppen genutzt

    Mofa-/Mopedfahrer sind wegen der Pflicht/Erlaubnis zur Sonderwegbenutzung in NL stärker gefährdet

    Das Verhältnis (Mofas:Kleinkrafträder) ist in beiden Ländern unterschiedlich

    Hab ich was übersehen?

    Tödlicher Unfall mit Ebike und Helm:

    https://www.ksta.de/koeln/toedlich…schwer-30968928

    Im Text:

    "Experten empfehlen, einen Helm zu tragen."

    Im Text wird UDV-Brockmann zitiert, wonach 2017 "fast 150" Pedelecfahrer tödlich verunglückt seien. Es waren in Wahrheit nach Destatis nur 70. Was auch niemand wahrhaben will: die Pedelecfahrer sind wohl weniger Umsteiger vom klassischen Rad als Neu-/Wiedereinsteiger. Insofern wären mal Positivmeldungen "Zahl der Verkehrsopfer auf konventionellen Fahrrädern auf historischem Tiefststand" mehr als angebracht. Aber bei Fahrrädern kann die Presse wohl nur negativ.

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    Wie sollen Autofahrer auch das richtige Verhalten lernen, wenn es ihnen niemand richtig erklärt?

    Besser wäre:

    "Fahrradstraßen sind Straßen, auf denen keine Autos fahren dürfen. Oft sind sie für Anlieger freigegeben. Aber auch dann sind Autos nur Gäste und Fahrräder haben Vorrang."

    Welchen Vorrang haben Fahrräder denn auf Fahrradstraßen, und vor allem vor wem?

    Nach StVO finden auf Fahrradstraßen alle Regeln über den Verkehr auf der Fahrbahn Anwendung. Zusätzlich gilt T30, aber auch das ist ja bei Weitem kein Alleinstellungsmerkmal von Fahrradstraßen.

    Als einzige Sonderregel bleibt also: das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist auch dann erlaubt, wenn dadurch "der Verkehr" behindert wird. Da aber der übrige Verkehr auch und gerade in Fahrradstraßen aus Fahrrädern bestehen wird, zielt die Erlaubnis offensichtlich gerade nicht auf ein spezielles Vorrang-Verhältnis zwischen KFZ und Fahrrädern ab.

    Diese ganze Vorrang-Nummer (egal, ob in deiner oder in der Originalformulierung) kommuniziert leider irreführenderweise, dass KFZ außerhalb von Fahrradstraßen besondere Vorrechte genössen - bloß weil sie KFZ wären. Da erweist sich einmal mehr die abstrakte Fiktion der Existenz von Radverkehrsanlagen als Gift für das allgemeine Verkehrsklima.

    Ein Autoproll, der nur aus Jux um den Block fährt, um mit seinem Geltungstriebwagen gesehen zu werden, ist immer noch wichtiger als ein Fußgänger oder Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen.

    Das ist ja auch absolut nachvollziehbar, weil der 19-jährige autofahrende Harzter mit den vielen von ihm entrichteten Steuern und Abgaben schließlich die Straße bezahlt hat, während der 55-jährige radelnde Berufspendler bloß ein Schmarotzer ist, weil er außer der lumpigen Million, die er in seinem Leben bislang an Steuern und Abgaben für diverse KFZ sowie in Form von Lohn-, Mehrwert- und anderen Steuern bezahlt hat, so rein gar nichts zum Unterhalt der Straße beiträgt.

    Da hat aber jemand bei der Prozentrechnung nicht aufgepasst :)

    Von einem Anteil von 9% auf 12% ist eine Steigerung um 33%, von 12% auf 15% eine Steigerung um 25%. Von 9% auf 15% ist sogar eine Steigerung um 67% *meinjanur*

    Nö, sie haben offensichtlich die jährliche Steigerung ermittelt, indem sie einfach die Differenz des Modal Splits durch die Anzahl der Jahre zwischen den Erhebungen geteilt haben. Also (12%-9%)/(2008-2002)=0,5% und (15%-12%)/(2017-2008)=0,33%

    Verhält es sich mit den heutigen Hinweisen aus der autogewogenen Presse und dem ADAC ebenso, wenn vor dem "Toten Winkel" gewarnt wird, den es eigentlich gar nicht gibt? Sollen damit ganz einfach Fehler beim Rechtsabbiegen vertuscht und der Straßenraum uneingeschränkt für den MIV reklamiert werden?

    Wenn man sich dieses suggestive Bild anschaut, dass wohl aufgrund einer Agenturmeldung von verschiedenen Medien derzeit zur Illustration verwendet wird, könnte man den Eindruck gewinnen, ja. Bezeichnenderweise wird dabei "lautstark verschwiegen", dass es den Rechtsabbieger-Konflikt nur dann gibt, wenn der Radfahrer vorher eine separate Radverkehrsanlage benutzt (oder den Gehweg...).

    Beim Betrachten dieses beknackten Bildes fragt man sich auch, wie das mit diesem "Blickkontakt" genau funtkionieren soll, der einem vom Stammtisch immer nach einem Rechtsabbieger-Todesfall als Zaubertrick anempfohlen wird.

    Irgendwo hier im Forum habe ich von Radverkehrsanlagen in Holland gelesen, die im Kreuzungsbereich so gestaltet sind, dass der Hochbordradweg von der Straße weggeführt wird, also im Kreuzungbereich stark verschwenkt ist. Dadurch soll für den Autofahrer die Möglichkeit entstehen, dass er nach dem eigentlichen Abbiegevorgang noch einmal zum Halten und Gucken veranlasst wird, nämlich vor dem deutlich farbig abgesetzten Radweg, bevor er diesen kreuzt.

    Solche Designs haben wir doch in DE auch sehr oft. Das niederländische Design besitzt nur da Vorteile, wo die Beachtung des Radweg-Vorranges durch signifikante Aufpflasterungen der Radwegfurt durchgesetzt wird. Wer diesen Drempel als Kraftfahrer ignoriert, büßt mit kaputten Stoßdämpfern...

    Eher denkbar ist, dass das Kind bereits auf der Fahrbahn fuhr und der LKW dieses dann dort überholte. Entspricht mehr der Lebensrealität. Und zu frühes Einscheren bei langem LKW ist ein Klassiker.

    Angeblich sind alle gleichzeitig bei grüner Ampel angefahren. Meiner "Lebensrealtität" entspricht, dass der Punkt, an dem das Heck des anfahrenden LKW auf gleiche Höhe mit dem anfahrenden Kind kommt, im Bereich 0-20 Meter hinter der eigentlichen Kreuzungsfläche (und damit der markierten Radfurt) liegen dürfte. Also (nachrangiges) "Einfahren in die Fahrbahn".

    Mitten in ... Amsterdam

    Ich war in den letzten Tagen in Noordwijk an Zee. Samstag vormittag Ausflug nach Leiden: die Innenstadt quillt über von Menschen zu Fuß und Rad. Die Radfahrer halten nach Autofahrerart ungerührt drauf, wenn vom Bürgersteig aus Fußgänger den Radweg oder die Fahrbahn betreten. In einem Straßenkaffee mit Bestuhlung auf dem Bürgersteig bekam ich von einem der vorbeifahrenden Radler einen Hartschalenkoffer mit Karacho gegen meine Stuhllehne geschwungen.

    Eine beeindruckende Er-fahrung war der neue Radweg durch die Dünen die Küste entlang. Da wurde parallel zum alten Wanderweg ein separates, perfekt glattes Asphaltband mit ca. 3 m Breite angelegt. Anders als der Fußweg praktisch ohne nennenswerte Höhenunterschiede, und die wenigen engeren Kurven waren vorbildlich mit Warntafeln und Rüttelmarkierungen gesichert. Die Strecke wurde v.a. rudelweise von Radsportlern im Team-Einheitslook und von ältlichen Paaren auf Pedelecs benutzt. Man darf gespannt sein, wie der Weg auf Dauer mit der speziellen Dynamik des sandigen Untergrundes zurechtkommt.

    Sowohl bei der An- wie bei der Abreise sind wir über den Amsterdamer Autobahnring gefahren. Wenn dieser gigantische MIV-Lindwurm auf teils sechzehnspurigen Fahrbahnen das ist, was trotz maximal ausgereizter Radförderung am Ende an Autoverkehr doch noch übrigbleibt, dann ist die Fahrrad-gestützte Verkehrswende alles, aber keine Verkehrswende...

    Der Grundfehler ist doch vor über 20 Jahren gemacht worden, als man angefangen hat in benutzungspflichtige und andere Radwege zu unterscheiden. In meinen Augen kompletter Unsinn. [...]Alle Lollies hätten dann einen Radweg "markiert".

    Wie kommst du darauf, dass 1997 alle Wege beschildert waren? Mir liegt das Protokoll der Verkehrsschau-Befahrung der Magdeburger Hauptstraßen 1998 vor. In der Folge wurden Hunderte Schilder neu angeordnet, weil ja sonst die bis dato geltende Benutzungspflicht entfallen wäre.

    Ich bin eher der Meinung, man sollte die Regeln fürs Radfahren vereinfachen. Wir haben momentan schon 13 verschiedene Straßenteile, auf denen man unter gewissen Umständen mit dem Rad fahren kann, darf oder muss. Da muss nicht noch ein 14. oder 15. Straßenteil dazukommen.

    Dann lieber wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] so definieren, dass keine Schrittgeschwindigkeit notwendig ist und an allen Stellen, die für den Radverkehr zu schmal sind, ganz konsequent das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben.

    Die Rechtsprechung definiert "Schrittgeschwindigkeit" nicht wortwörtlich ("so schnell, wie ein Fußgänger schreitet"), sondern mehr so als "(für den Fahrzeugführer...) quälend langsam". Unter Berücksichtigung des beim Fahrrad grundsätzlich fehlenden Tachos und aufgrund der Notwendigkeit, aus Gründen der Balance eine gewisse Mindestgeschwindigkeit fahren zu müssen, sind das für den Radverkehr offenbar bis zu 15 km/h. Selbstverständlich ist diese Geschwindigkeit kein Anrecht, sondern aufgrund § 1 im drohenden Konfliktfall unverzüglich bis auf Stillstand zu reduzieren.

    Viel mehr finde ich auch auf benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen kühn (und damit i.S. v. §§1 und 3 StVO ordnungswidrig...). Hinzu kommt, dass es kein Schwein interessiert, wie schnell man auf einem *leeren* Bürgersteig fährt. Interessant wird die Geschwindigkeit doch erst ex post, *nachdem* es gekracht hat - und da hast du als Radfahrer auf jeder Art einer mit Fußgängern geteilten Randverkehrsanlage ["echtem" Gehweg/freigegebenem Gehweg/vermeintlich "anderem" gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht/mit Z.240 gekennzeichnetem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg] sowieso *immer* und vollkommen zu Recht die (Haftungs-)Arschkarte.

    Quintessenz: Die einschlägigen blauen Verkehrszeichen ändern maximal die Entrüstungsquote während eines Konfliktes beim (folgenlosen...) Aufeinandertreffen. Alles andere regelt sich unabhängig davon.

    Hier werden munter verschiedene Sachverhalte durcheinandergeworfen, aber es klärt sich zum Ende langsam auf. [...]

    Sehr schöne Darlegung der Rechtslage. Das Problem an der Sache ist, dass da draußen ein Haufen desinteressierter Straßenverkehrsbehörden-Beamter von Eltern, Anwohnern, Dorfschulzen und Gemeinderäten in die Zange genommen wird und daraufhin allen möglichen Quatsch ausschildert, um nu ja die Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn zu unterbinden den Bürgersteig zum Radeln freizugeben. Aus dem Umstand, dass es da draußen nahezu jede denkbare Kombination von Beschilderungs- und Bauvarianten gibt, kann und darf man aber gerade nicht schließen, dass die entsprechende Kombinationen rechtskonform und sinnvoll wären. Das wäre ebenso unsinnig, wie aus dem Umstand, dass ein Auto unbeanstandet im Haltverbot parkt, zu schließen, dass das Parken im Haltverbot erwünscht und regelkonform sei.

    B103/B192 in Karow, MV - tödlicher LKW-Unfall

    Lichtsignalgeregelte Kreuzung.

    ich befürchte fast, dass es sich hier um einen Unfall im Längsverkehr handelt.

    Die Polizei geht davon aus, dass beide Fahrzeugführer zunächst bei Rot gehalten hatten und der Radfahrer dann vom Radweg aus die Fahrbahn "betreten" habe und vom bei Grün anfahrenden LKW erfasst wurde. Da der Radler Teil einer Gruppe war, sollte sich dies doch recht einfach nachprüfen lassen (bzw. geht bereits auf die Aussagen der anderen Radler zurück...). Am Unfallort wechselt der Einseiten-Zweirichtungsweg von rechts auf die linke Fahrbahnseite. Ich finde die Annahme plausibel, dass der Radler die Straße überqueren wollte.

    Hier spontan zwei Korrekturen:

    18-114 gebe ich dem PKW-Fahrer die Schuld. Üblicherweise fahren Radfahrer gerade außerorts sehr weit rechts. Hätte der PKW-Fahrer ausreichenden Abstand gehalten (möglichst ganz auf die Gegenspur!) wäre es zu keiner Kollision gekommen, selbst wenn der Radfahrer zufällig im selben Moment umkippt.

    18-088 ist für mich ein Solo-Unfall. Ob da nun ein geparkter PKW steht oder irgendein anderes Hindernis ist egal.

    18-114: da warte ich erstmal noch ab; wenn nachberichtet wird, wird das entsprechend geändert.

    18-088: wie in anderen ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich statistisch um einen Unfall mit zwei Beteiligten. So rechnet jedenfalls auch die Polizei und damit Destatis. Aufschluss hierüber gibt die amtliche Schlüsselung, "Unfall mit dem ruhenden Verkehr", Typ 501/502. Der KFZ-Halter nimmt durch das Parken passiv am öffentlichen Straßenverkehr teil, und es ist zu klären, ob er bzw. der Führer zum Unfall beigetragen hat, indem das Fahrzeug an einer Stelle geparkt wurde, an der dies verboten ist.

    Ich würde gerne einmal wissen, woher Du diese Zahlen hast.

    Selbstgesammelt.

    Die in der Datenbank erfassten Unfälle werden aufgrund der Angaben in den Pressemitteilungen nach etlichen Merkmalen rubriziert (Datum der Meldung, Alleinunfall bzw. Art des Gegners, Jahr, Monat, Unfallhergang, Pedelec/Fahrrad, Postleizahl, Ortslage, Einwohnerstärke des Unfallortes, Bundesland, Landkreis, Straßentyp, Alter der Beteiligten, Geschlecht, und mutmaßlicher Schuldverteilung*). Insbesondere bei Unfällen mit KFZ als Gegner sind die Abweichungen im Vergleich zu den Ziffern, die das Statistische Bundesamt für die seitens der Polizei erfassten Unfälle meldet verblüffend gering.

    Zusätzlich schaue ich mir die Kreuzungen bzw. Straßenabschnitte der in den Meldungen genannten Unfallstellen bei Gmaps im Luftbild an und speichere den zugehörigen URL. Daraus wiederum werden per Script schubweise die eingebetteten Geokoordinaten extrahiert und etwa einmal monatlich in die interaktive Landkarte eingetragen.

    *) die Schuldverteilung entspricht meiner persönlichen Einschätzung, wer aufgrund der genannten Hergänge vermutlich die größte Dummheit begangen hat. Sie weicht deshalb ganz sicher bisweilen von der polizeilichen und/oder gerichtlichen Einschätzung ab, aber insbesondere bei einem Vorfahrtverstoß oder bei der Fahrbahnquerung sehe ich keinen Grund dafür, dass es größere Diskrepanzen zwischen Erstbericht und Haftungsurteil geben sollte.